Transparency International Deutschland e.V., die taz und der fzs, also der Dachverband der Studierendenschaften, haben vor ein paar Tagen hochschulwatch.de gestartet. Ziel der Plattform ist es, Daten zur Verflechtung zwischen Hochschulen und der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, und damit für mehr Transparenz zu sorgen. Ich finde das ein sinnvolles Vorhaben, allerdings aus einem anderen Grund, als dies wahrscheinlich bei den drei Organisationen der Fall ist.
Auf der Seite heißt es zur Motivation, warum es Hochschulwatch gibt:
Mehr als 1,3 Milliarden Euro fließen aus der gewerblichen Wirtschaft jedes Jahr an deutsche Hochschulen – Tendenz stark steigend. Versuchen Unternehmen damit, Einfluss auf die Wissenschaft zu nehmen? Ist die Freiheit von Forschung und Lehre in Gefahr?
Dahinter steckt die Vorstellung, dass Wissenschaft zunehmend von wirtschaftlichen Interessen definiert wird. Ich vermute, dass dahinter wiederum – wenn sich die Haltung des fzs in den letzten Jahren nicht grundlegend geändert hat – die Vorstellung steht, dass die zunehmende Durchsetzung autonomer Hochschulen falsch ist. Als Gegenbild werden gerne (basis-)demokratisch organisierte Hochschulen präsentiert, oft im Sinne der „Gruppenuniversität“, in der Studierende, nichtprofessorale Beschäftigte und ProfessorInnen jeweils eigene „Stände“ in der Hochschule bilden, die dann in den Gremien – idealerweise in paritätischer Form – demokratische Entscheidungen treffen.
Ebenso platt skizziert steht dem das Bild einer „neoliberalen“ Hochschule gegenüber, die durch einen wirtschaftsnahen Hochschulrat und ein starkes Rektorat geleitet wird, an der Studierende KundInnen sind, und die ihren Erfolg in Kennzahlen wie der Drittmittelquote misst.
Oft wird die autonome Hochschule mit diesem Bild der „neoliberalen“ Hochschule gleichgesetzt. Dabei heißt Hochschulautonomie ja zunächst einmal, das Entscheidungen aus der Regierung (bzw. ggf. aus dem Parlament) in die Hochschule verlegt werden. Die Hochschule ist nicht mehr nachgeordnete und weisungsgebundene Behörde, sondern eine eigenständige Körperschaft, die weisungsungebunden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und des vom Gesetzgeber zugewiesenen (Global-)Haushalts agiert. Noch ein Stück weiter gehen hier Stiftungsuniversitäten, die idealtypisch aus einem Stiftungsstock Mittel erhalten und auf weitere staatliche Zuschüsse aus dem laufenden Haushalt verzichten können.
Je nachdem, wie weit die Rechte einer Hochschule gehen, etwa hinsichtlich der Ernennung von ProfessorInnen, der Einrichtung von Studiengängen oder beispielsweise der Frage, ob auch Bauten durch die Hochschule selbst durchgeführt werden („Bauherreneigenschaft“), können unterschiedliche Grade der Autonomie unterschieden werden.
Der Gedanke der Hochschulautonomie enthält – da kommt dann doch eine gewisse Nähe zum „neoliberalen“ Bild dazu – auch die Vorstellung, dass Hochschulen nicht nur eigenständig agieren, sondern dies vor allem im Wettbewerb untereinander tun, und dass sie dabei bestimmte Profile ausbilden. Das klingt zunächst vielleicht problematisch, muss es aber nicht sein – die Alternative wäre hier ja wiederum eine zentrale Steuerung der Entwicklung der Hochschullandschaft durch Landtag und Regierung. Und ob dabei bessere Resultate heraus kommen, als wenn flexibler und unter Einsatz lokalen Wissens vor Ort entschieden werden kann, kann nun durchaus in Frage gestellt werden.
Dass eine Hochschule mehr oder weniger autonom agieren kann (und damit auch, nebenbei gesagt, die Verantwortung für strategische Fehlentscheidungen etc. trägt), sagt nun allerdings wenig darüber aus, wie eine Hochschule intern organisiert ist. Hier gelten, unter Berücksichtigung von Experimentierklauseln etc., üblicherweise landesgesetzliche Vorgaben. Und die können – bei einem gleichen Maß von Autonomie – ebenso Strukturen vorsehen, die stark an Unternehmen angelehnt sind, wie auch Strukturen, die eher demokratischen Gepflogenheiten entsprechen. Das baden-württembergische Landeshochschulgesetz hat hier in der Novelle von 2014 beispielsweise eine gewisse Verschiebung von einer stärker unternehmerisch organisierten Hochschule hin zu einer gewissen Stärkung der Rechte der Gremien und einer klareren Aufgabenbeschreibung der Hochschulräte bedeutet. Der Grad an Autonomie der Hochschulen ist dabei gleich geblieben oder – da lässt sich drüber streiten – sogar noch etwas gestiegen.
Für mich lässt sich ein grünes Verständnis von Hochschulautonomie in einem Spannungsverhältnis darstellen. Autonome Hochschulen sind dann zu begrüßen, wenn zwei Bedingungen gegeben sind. Die eine Bedingung ist eine leistungsfähige, aber eben auch an den Grundsätzen der Organisation demokratischer Gemeinwesen angelehnte Struktur. Das Leitbild, um das Verhältnis von RektorIn, Hochschulrat, Senat und Hochschulmitgliedern zu beschreiben, soll eher dem einer Gemeinde mit BürgermeisterIn, Gemeinderat und EinwohnerInnen entsprechen als dem von Firmenchef, Aufsichtsrat, Personal und Kundschaft. In diesem Sinne sehe ich beispielsweise in der Stärkung der Auskunftsrechte im Senat einen richtigen Schritt in unserer Landeshochschulgesetznovelle. Gleichzeitig sind die Hochschulräte beibehalten worden, obwohl sie eher der Funktion von Aufsichtsräten entsprechen. Sie sind aber stärker auf die Funktion von (finanzieller) Kontrolle und Strategie zugeschnitten worden, und durch die Erfordernis gesellschaftlicher Perspektivenvielfalt auch von einer reinen Wirtschaftsorientierung abgekoppelt worden. Mein erster Punkt ist jedenfalls, dass Autonomie nur dann nicht der Gefahr ausgesetzt ist, einseitig verengte Entscheidungen wahrscheinlicher zu machen, wenn starke interne Kontrollstrukturen – im Sinne etwa eines diskussionsfreudigen und nicht machtlosen Senates – vorhanden sind. Ein Hochschulrat ist als Ersatz für ministerielle Aufsicht dann sinnvoll, wenn ebenfalls nicht eine verengte Perspektive abgebildet wird, sondern vielfältige Interessen repräsentiert sind.
Die zweite Bedingung, die sich aus meiner Sicht direkt mit Hochschulautonomie verknüpft, ist die Forderung nach Rechenschaft nach außen. Auch autonome Hochschulen sind zu großen Teilen staatlich finanziert. Sie stellen in der Wissenschaftsgesellschaft zentrale Einheiten der gesellschaftlichen Weiterentwicklung dar. Beides sind aus meiner Sicht gute Gründe, an die Stelle der ministeriellen Aufsicht nicht nur einen Hochschulrat zu setzen, sondern auch erhöhte Rechenschaftsanforderungen der Hochschule gegenüber der Gesellschaft.
Autonomie ist dann gekoppelt mit innerer Demokratie und Rechenschaft nach außen.
Hier schlage ich jetzt den Bogen zurück zu Hochschulwatch und der Frage, wie diese gesellschaftliche Rechenschaftspflicht umgesetzt werden kann. Ganz so einfach ist das nicht, weil – so jedenfalls eine wohl recht häufige Interpretation – die grundgesetzlich garantierte Forschungsfreiheit so weit geht, dass WissenschaftlerInnen niemand, und wenn überhaupt, dann der Gemeinschaft der WissenschaftlerInnen bzw. deren Verkörperungen, zu Rechenschaft verpflichtet ist. Auch deswegen nehmen Informationsfreiheitsgesetze Forschung und Lehre an Hochschulen aus dem Katalog der Informationsfreiheiten aus, auch deswegen gab es um die Transparenzregelungen in den Hochschulgesetzen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg heftige Debatten. Die Rechenschaftspflicht, die sich für mich aus der Autonomie ergibt, ist also immer in einem Spannungsverhältnis mit der Forschungsfreiheit, die diese möglicherweise einschränkt.
In den einzelnen Bundesländern wird damit unterschiedlich umgegangen. In Bremen wird es vermutlich ein Hochschulgesetz geben (gerade war die erste Lesung), das nicht nur eine Zivilklausel enthält, sondern auch eine Veröffentlichungspflicht für Drittmittel, sofern dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. In Nordrhein-Westfalen wurde 2014 das Hochschulzukunftsgesetz beschlossen. Ursprünglich waren hier sehr weitreichende Transparenzregelungen enthalten, aber auch hier wurde nach heftigen Protesten diverse Ausnahmen vorgesehen. In Niedersachen fand ein Dialogprozess mit den Hochschulen statt, im Ergebnis gibt es gemeinsam von Land und Hochschulen erarbeitete Transparenzleitlinien, die im Kern folgende Punkte umfassen:
Die „Leitlinien zur Transparenz in der Forschung“ konkretisieren die im Hochschulentwicklungsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Sie bauen auf den im Mai vergangenen Jahres von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina verabschiedeten Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung unter dem Titel „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung“ auf.
Kernpunkte sind
- Transparenz über Projektförderungen: Hochschulen stellen grundlegende Daten über laufende drittmittelfinanzierte Projekte zu einem bestimmten Stichtag im Internet zur Verfügung.
- Transparenz über Ergebnisse: Hochschulen veröffentlichen nach Projektabschluss eine Kurzfassung der Forschungsergebnisse im Internet, sofern z.B. die Wettbewerbssituation keine Vertraulichkeit gebietet. Ziel ist es, den öffentlichen Diskurs über Folgen und Risiken von Forschungsaktivitäten zu intensivieren.
- Transparenz in der Hochschule: Ein Diskurs in Ethikkommissionen oder anderen hochschulinternen Plattformen wird befördert, an dem sich insbesondere auch Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden beteiligen.
Im Ergebnis ähnelt das durchaus dem Ansinnen der Änderungen, die es im Bereich Transparenz im baden-württembergischen Landeshochschulgesetz gegeben hat: Hier wird ein (hochschulinternes) Transparenzregister (§ 41a) vorgesehen, aus dem heraus der Senat Informationen zu Drittmittelvorhaben abfragen kann, und über das dem Senat jährlich berichtet wird. In Bezug auf öffentliche Drittmittelprojekte an den Hochschulen einsehbar sein soll. Zudem gibt es Vorschriften zur Open-Access-Zweitveröffentlichung von Forschungsergebnissen (sofern in Zeitschriften veröffentlicht) als Teil der Dienstaufgaben des wissenschaftlichen Personals (§ 44 (6)).
Wer aufmerksam mitgelesen hat, wird feststellen, dass damit zwar Transparenz nach innen, aber nur in sehr begrenzter Form Rechenschaft nach außen dargestellt ist. Dass diese Regelungen nicht weitergehend ausgefallen sind, hat Gründe – selbst die hochschulinterne Erfassung von Drittmittelprojekten stieß schon auf heftige Proteste und auf die – aus meiner Sicht recht weit hergeholte – Befürchtung, dass dies zu einem Wettbewerbsnachteil bei der Einwerbung von wirtschaftsnahen Forschungsprojekten führen könnte.
Hingewiesen sei allerdings noch auf die Generalklausel in § 2 (5): „Die Hochschulen tragen zum gesellschaftlichen Fortschritt bei. Sie fördern durch Wissens‑, Gestaltungs- und Technologietransfer die Umsetzung und Nutzung der Ergebnisse der Forschung und Entwicklung in die Praxis sowie den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.“ – das deutet zumindest eine gewisse Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft als „Geist des Gesetzes“ an. Zudem seien die Regelungen im Hochschulfinanzierungsvertrag erwähnt, der eine Stärkung des Open-Access-Prinzips (II.2.6) sowie den Aufbau eines Kennziffernsystems (II.3.1) vorsieht. Diese auf den ersten Blick rein statistische Frage ist relevanter, als es auf den ersten Blick aussieht – denn sonst bleibt die autonome Hochschule eine „black box“.
Autonomie heißt umgekehrt auch, dass Steuerung nur über Vereinbarungen oder über „weiche“ Instrumente der Kontextsteuerung möglich ist – und da ist der Staat nicht der einzige Akteur. Auch ohne die eingangs zitierte Befürchtung von Hochschulwatch teilen zu müssen, dass wirtschaftlicher Druck die Forschungsfreiheit einschränken könnte, setzt eben auch die Wirtschaft autonomen Hochschulen Anreize. Insofern sagen Kennzahlen, etwa über den Drittmittelanteil aus der privaten Wirtschaft, durchaus etwas aus. Je standardisierter und klarer definiert derartige Kennzahlen sind, desto eher sind sie dem politischen Diskus zugänglich.
Heute schon veröffentlichen viele Hochschulen Informationen über Forschungsvorhaben, über die Eckpunkte ihrer Haushalte – inkl. Drittmittelanteil – oder auch über Stiftungsprofessuren und Hochschulratsmitglieder im Netz. Diese Daten sind allerdings bisher nirgendwo qualitätsgesichert zentral erfasst. Wer Hochschulen vergleichen möchte, muss sich durch Hochglanz-Rechenschaftsberichte, Forschungsdatenbanken und Statistik-Websites durchklicken – und darauf vertrauen, dass alle Hochschulen auch alle relevanten Informationen öffentlich machen. (An dieser Stelle der Hinweis auf die Sammlung von Hochschulstatistiken der Länder und des Bundes auf dem Bildungsserver).
Das ist der Punkt, an dem Hochschulwatch ins Spiel kommt. Der Anspruch ist es, genau diese Transparenz herzustellen. Allerdings ist Hochschulwatch hier in zweierlei Hinsicht eingeschränkt. Zum einen beschränken sich die dahinter stehenden Organisationen auf die Zugänglichmachung von Daten zur Verflechtung zwischen Hochschulen und Wirtschaft. Das ist ein interessanter Aspekt – aber eben nur ein Aspekt. Um ein Bild vom Forschungsprofil einer Hochschule zu gewinnen, sind die (immer noch den größten Teil der Drittmittel ausmachenden) öffentlichen Drittmittel mindestens genauso interessant – seien es Mittel des DFG, seien es Mittel aus den Ressorts, etwa aus dem BMBF, dem BMU oder dem BMWi, oder seien es EU-Mittel. Auch dazu gibt es teilweise Datenbanken, aber eben keine zentrale Erfassung. (Übrigens ein schönes Beispiel dafür, wo Open Data etwas bringen würde …).
Das zweite Problem ist die Tatsache, dass Hochschulwatch auf irgendwie verfügbare (oder per Leak verfügbar gemachte) Daten angewiesen ist. Das heißt, die Qualität und Vollständigkeit der Daten in der Hochschulwatch-Datenbank ist keinesfalls gesichert. Beispiel Uni Freiburg: die neustens Informationen zum Drittmittelanteil auf der Hochschulwatch-Seite sind aus dem Jahr 2012, die Statistikwebsite der Universität selbst informiert bereits über die Drittmittel 2013, samt Überblick über die Mittelherkunft (pdf). Dieser Überblick zeigt auch, dass die Komplexitätsreduktion von Einnahmen aller möglichen Art auf „Drittmittel (privat)“ und „Drittmittel (öffentlich)“ nicht ganz so einfach ist.
Soweit ich es sehe, fehlt auch ein Hinweis darauf, aus welchen Quellen die Daten jeweils kommen – auch das erschwert die Einschätzung der Qualität. Hochschulwatch einigermaßen aktuell zu halten, und Daten aus all diesen unterschiedlichen Quellen zusammenzutragen, dürfte eine Sisyphos-Aufgabe sein. Ob Transparency, taz und fzs das leisten können, ist für mich – bei allem Mehrwert, den etwa die hochschulübergreifende Suche nach Mittelgebern bietet – fraglich. Hier besteht die Gefahr, dass aus Hochschulwatch eine Big-Data-Müllhalde wird. Dazu trägt auch bei, dass es wohl keine API – also keine externe, maschinentaugliche – Schnittstelle zur Datenbank dahinter gibt. Damit wird es schwierig, die Daten von Hochschulwatch in weiteren Anwendungen zu verarbeiten und aufzubereiten – z.B. eine Visualisierung der Wirtschaftsfördernetzwerke auf einer Karte …
[Korrektur, 20.02.2015: Unter der nicht wirklich zielführenden Überschrift Kontakt finden sich auf der Hochschulwatch-Seite auch Verweise auf den Github mit Quellcode und CSV-Dateien mit den verwendeten Daten, wobei z.T. auch die öffentlichen Quellen, also Websites etc. angegeben sind. Allerdings scheinen mir die Dateien so angelegt, dass sie statisch den Stand 2010 und 2011 wiedergeben, statt das Erfassungsjahr als Parameter zu verwenden. Bin gespannt, wie das in zwei Jahren aussieht …]
Im Fazit halte ich Hochschulwatch gerade unter der Vorbedingung autonomer werdender Hochschulen für eine wichtige Initiative. Nicht als Skandalisierungstool, sondern als ersten Kern einer Datenbank, die dazu beitragen kann, dass autonome Hochschulen der Gesellschaft gegenüber Rechenschaft ablegen, und das eben nicht nur im Einzelfall, sondern auch aggregiert.
Noch schöner wäre allerdings eine Art öffentlich-rechtliches Hochschulwatch, qualitätsgesichert, vollständig, aktuell und maschinenlesbar, etwa als Erweiterung der existierenden Hochschulstatistiken von Bund und Ländern. Dazu wird es, befürchte ich, so schnell nicht kommen. So lange bleibt Hochschulwatch – zumindest, wenn’s denn weiter gepflegt wird, und keine all zu groben Fehler ans Licht kommen – der Stachel, der auf die Notwendigkeit einer solchen Plattform hinweist.
Warum blogge ich das? Weil Hochschulwatch ohne Skandalisierungskomponente gerade dann, wenn Hochschulen autonom sein sollen, durchaus Sinn ergeben würde. Apropos: Der Text gibt meine persönliche Meinung wieder – ich spreche hier weder für die BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik der Grünen noch für meinen Arbeitgeber.
Hallo,
vielen Dank für deine Einschätzung der Website. Zu ein paar Punkten kann ich direkt für den fzs Stellung nehmen:
Hochschulwatch verwendet jeweils die aktuellsten Daten des statistischen Bundesamtes für die Aufschlüsselung nach privaten und öffentlichen Drittmitteln. Und die sind bis Mai, die von 2011. Da die Hochschulen selber ihre Daten an das Bundesamt melden, ist da der sicherste Weg korrekte Daten zu bekommen. Wie du richtig feststellst, ist es nicht leistbar nebenher noch Daten wie die aus Freiburg selber zu sammeln. Sich immer auf das gleiche Jahr zu berufen führt außerdem zu einer gewissen Vergleichbarkeit.
Die Mittel der DFG sind auch in unseren Daten enthalten. Hier hat sich zum Beispiel bereits die HRK beschwert, dass das gar keine Drittmittel seien. Wieder sehen wir das also gleich. Die restlichen Daten findet der fzs auch interessant (behalte unsere Website im Auge – demnächst dazu mehr), die vorliegende Website ist aber sowohl ein Kompromiss zwischen den Projektpartner*innen als auch ein eine Eingrenzung auf das Realisierbare.
Der fzs hat übrigens durchaus auch eine differenzierte Sicht auf „autonome Hochschulen“. Wie wir immer mal wieder veröffentlichen haben wir ein Problem mit „autonomen Rektoraten“ und Aufgaben wie der Wahl der Hochschulleitung in einseitigen Gremien wie den Hochschulräten. In einem unserer aktuellen Positionen „Zukunftspapier Hochschultypen“ (http://www.fzs.de/aktuelles/positionen/329525.html) greifen wir auf das Studium bezogen wieder die Idee auf, dass demokratisch legitimierte Gremien die Hochschule steuern sollten. Das ist ganz sicher eine Form der autonomen Hochschule, jedoch nicht die, welche momentan meist unter dem Begriff verstanden wird. Auch in diesem Punkt teilen du und der fzs also eine Meinung.