Laut Medienberichten will Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zur Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften beitragen, indem das Ehegattensplitting dafür geöffnet werden soll. Klingt erstmal gut, wird aber von ihr selbst gleich wieder relativiert. Es gehe ihr um den Erhalt konservativer Werte, heißt es, und das glaube ich ihr durchaus. Es geht ihr, zugespitzt, um die Rettung der Ehe vor dem Feminismus.
Die CDU dazu zu bringen, sich ein kleines bisschen progressiver zu zeigen, indem sie die letzten Schritte zur Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe macht, ist nicht schlecht (und kann als später Erfolg unter anderem der diesbezüglichen Initiativen von Volker Beck gesehen werden, bei deren namentlicher Abstimmung diverse CDU-MdBs sich vor ihrem Gewissen ziemlich blamierten).
Aber: Eigentlich müsste es darum gehen, den Anachronismus einer staatlichen Subvention der Alleinverdienerehe ganz abzuschaffen. Ehegattensplitting bringt dann etwas, wenn ein Partner in einer Ehe oder Partnerschaft deutlich mehr verdient als der andere. Das alleine ist schon einmal schwierig, weil in den meisten Fällen zufälligerweise die Frau in einer heterosexuellen Ehe diejenige ist, die weniger verdient. Zur Not ließen sich hier auch entsprechende Statistiken auskramen.
In gleichgeschlechtlichen Partnerschaften liegen die Einkommensverhältnisse vermutlich ähnlicher – eine Öffnung hier hat also in vielen Fällen mehr einen symbolischen als einen materiellen Wert.
Ehegattensplitting heißt, Anreize dafür zu setzen, dass Menschen heiraten (weil es sich ja steuerlich lohnt), und es heißt, staatliche Anreize für ungleiche Einkommensverhältnisse in der Ehe (oder eben auch der Partnerschaft) zu setzen. Also: das deutsche Partnerschaftsmodell der 1950er Jahre am Leben zu erhalten.
Eine Abschaffung des Ehegattensplittings würde nicht bedeuten, dass es keine Einkommensunterschiede – und damit erhebliche materielle Ungleichheiten – in Partnerschaften mehr geben würde. Aber es würde einen wichtigen Anreiz dafür wegnehmen. Das Geld könnte dann beispielsweise in eine tatsächliche Förderung von Kindern und Familien jeder Art gesteckt werden.
Wenn Schröder sich in der CDU damit durchsetzt, das Ehegattensplitting für eingetragene Partnerschaften zu öffnen, rettet sie ihr Familienmodell und verlängert die Lebenszeit eines gesellschaftlichen Anachronismus. Insofern glaube ich, dass zu viel Begeisterung über diesen Vorstoss seitens progressiver Kräfte nicht ganz die richtige Reaktion ist.
Disclaimer: Eine Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten höherer Kinderleistungen würde dem von mir gelebten Familienmodell (unverheiratete heterosexuelle Partnerschaft mit Kindern, inzwischen Trennung, aber weiterhin gemeinsame Kindererziehung) zu Gute kommen. Insofern könnte es sich bei diesem Blogbeitrag um Klientelpolitik in ganz eigener Sache handeln. Allerdings zeigt ein Blick auf die Statistiken, dass weder getrennt aufwachsende Kinder noch unverheiratete Eltern heute völlige Ausnahmefälle sind.
P.S.: Zum Thema Wirkung und Ungerechtigkeiten des Ehegattensplittings (aus einer Pro-Ehe-Sicht) ist dieser ZEIT-Artikel von Elisabeth Niejahr sehr lesenswert. Danke an @Krrrcks für den Hinweis.
Stimmt, das Ehegattensplitting sollte abgeschafft und durch ein System der steuerlichen Entlastung für Unterhaltsleistende ersetzt werden. Wie viele Menschen leben von einem Einkommen, egal wie oder ob sie miteinander direkt verwandt oder vielleicht „nur“ befreundet sind. Das ist die eine Baustelle.
Eine vollkommen andere Baustelle ist die Diskussion über die steuerliche Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Menschen wie Kristina Schröder fordern sie jetzt nicht etwa, weil sie ihr Herz für Homosexuelle entdeckt haben, sondern um eine Eheöffnung für Lesben und Schwule zu verhindern! Denn solange das Bundesverfassungsgericht sagt, es muss nur eine finanzielle Gleichheit hergestellt werden, kann das Konstrukt der Eingetragenen Lebenspartnerschaft weiter bestehen bleiben. Richtig verheiratet sind wir dann immer noch nicht. Das bedeutet in der Realität: Krankenhäuser betreten wir in manchen Regionen am besten nur in Begleitung von juristischem Beistand, weil die Software den Familienstand „verpartnert“ nicht kennt; Familienstände wie z. B. „Lebenspartner verstorben“ nimmt auch noch zwanzig Jahre später auf jedem Formular ein Zwangsouting vor und in Personenstandurkunden wird verstorbenen Partner_innen anstelle ihres Namens eine Ordnungszahl verpasst. Die tagtägliche Homophobie, die von der Heterowelt nicht gesehen werden will.
Nein, anstatt sich damit auseinanderzusetzen, wird jedes Mal, wenn es um die steuerliche Gleichbehandlung von homo- mit heterosexuellen Ehepaaren geht, die Gelegenheit genutzt und nach der Abschaffung des Ehegattensplittings geschrien, wohl wissend, dass diese Forderung in absehbarer Zeit in der Bundesrepublik nicht durchsetzbar sein wird. Ich bin diesen Monat seit 11 Jahren verpartnert und habe keine Lust mehr, noch weitere elf Jahre darauf zu warten, bis sich in unserem Steuerrecht etwas ändert und Eingetragene Lebenspartnerschaften vielleicht automatisch der heterosexuellen Ehe finanziell gleichgestellt werden bzw. alle Lebensformen gleich behandelt werden, nur weil das jetzige System, das für Heteros gilt, ein Anachronismus ist.
Danke für den ausführlichen Kommentar! (War im Spam gelandet, deswegen erst jetzt freigeschaltet).
Das mit der Nichtabschaffbarkeit des Ehegattensplittings ist so eine Frage – ich bin nicht so überzeugt davon, dass es nicht allein aufgrund des enormen finanziellen Drucks, unter dem die öffentlichen Haushalte stehen, doch nicht so ganz unmöglich ist, es in naher Zukunft abzuschaffen.
Sollte es nicht abschaffbar sein, stimme ich dir zu, dass eine steuerliche Gleichbehandlung heterosexueller wie homosexueller Partnerschaften notwendig ist. Wobei – am liebsten hätte ich eine klare Unterscheidung zwischen „Ehe“ (als Rechtsform, bei der zwei oder von mir aus auch mehr Menschen egal welchen Geschlechts eine auf Dauer angelegte Partnerschaft und Wirtschaftsgemeinschaft staatlich registrieren) und „registrierte Partnerschaft“ (nicht im Sinne der heutigen Lebenspartnerschaft, sondern als rechtlichen Status für in einer Beziehung zusammenlebende Menschen gleich welchen Geschlechts, aus der beispielsweise keine Erbschaftsansprüche oder Zusammenveranlagungsmöglichkeiten erwachsen, wohl aber z.B. Besuchsrechte im Krankenhaus). Aber auch das ist vermutlich zu utopisch, oder?