Erste Zahlen zum grünen Wahlprogramm 2017 (aktualisiert)

Hin­weis: in der ers­ten Fas­sung die­ses Tex­tes fehl­ten noch eini­ge Ände­rungs­an­trä­ge, die zum Zeit­punkt der Aus­wer­tung am 4.5.2017 noch nicht online waren. Inzwi­schen sind 2127 Ände­rungs­an­trä­ge erfasst; den Arti­kel unten habe ich dar­auf­hin deut­lich überarbeitet.

Vor kur­zem ende­te der Antrags­schluss für Ände­rungs­an­trä­ge zum grü­nen Bun­des­tags­wahl­pro­gramm 2017. Ein Anlass, sich ein­mal anzu­schau­en, wer wie vie­le Ände­rungs­an­trä­ge gestellt hat.

Zu beach­ten ist dabei zunächst die Grund­la­ge, auf die sich die Ände­rungs­an­trä­ge bezie­hen. Mit rund 330.000 Zei­chen ist der Ent­wurf für das grü­ne Bun­des­tags­wahl­pro­gramm 2017 deut­lich kür­zer aus­ge­fal­len als das Pro­gramm zur Bun­des­tags­wahl 2013, das im Ent­wurf etwa 450.000 Zei­chen umfass­te, und nach der Beschluss­fas­sung der Bun­des­de­le­gier­ten­kon­fe­renz auf eine Län­ge von rund 660.000 Zei­chen anwuchs. Damals waren rund 2500 Ände­rungs­an­trä­ge gestellt worden. 

Zwi­schen 2013 und 2017 sind eini­ge Din­ge pas­siert. Eine wich­ti­ge Ände­rung betrifft die Art und Wei­se, wie Ände­rungs­an­trä­ge gestellt wer­den können. 

Dies betrifft ins­be­son­de­re die Ände­rungs­an­trä­ge von Einzelantragssteller*innen. Dazu kurz noch ein­mal ein Blick in die grü­ne Sat­zung: Antrags­be­rech­tigt sind prin­zi­pi­ell die Lan­des­ver­bän­de, die Kreis­ver­bän­de, die Orts­ver­bän­de, die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaf­ten, die Grü­ne Jugend und der Bun­des­frau­en­rat. Zudem kön­nen 20 Per­so­nen gemein­sam einen Antrag ein­rei­chen. Auf der letz­ten Bun­des­de­le­gier­ten­kon­fe­renz gab es nun den Vor­schlag, für Ände­rungs­an­trä­ge zum Wahl­pro­gramm – auch als Reak­ti­on auf die gro­ße Zahl an Ände­rungs­an­trä­gen im Jahr 2013 – die­se Hür­de auf 60 Per­so­nen hoch­zu­set­zen. Die­ser Vor­schlag war nicht erfolg­reich. Fest­ge­legt wur­de aller­dings ein recht frü­her Antrags­schluss (sechs Wochen vor dem Pro­gramm­par­tei­tag), und die mehr oder weni­ger obli­ga­to­ri­sche Nut­zung des Tools Antrags­grün zur Ein­rei­chung und Authen­ti­fi­zie­rung der Unterzeichner*innen eines Antrags. 

(Mehr oder weni­ger, weil wei­ter­hin die Ein­rei­chung von Unter­schrif­ten per Fax oder Brief mög­lich ist – was nicht mehr akzep­tiert wur­de, war die ein­fa­che Nen­nung von Unterzeichner*innen, da es Miss­brauchs­fäl­le gege­ben hat­te, also Men­schen auf Unter­zeich­ner­lis­ten gelan­det waren, die einen Antrag gar nicht unter­stützt hat­ten. Die­ses neue Ver­fah­ren führ­te in eini­gen Krei­sen zu Unmut, da frü­her eine ein­fa­che „Ich bin dabei“-Mail reichte.)

Viel­leicht noch ein Wort zu Antrags­grün: aus mei­ner Sicht ist dies ein sehr kom­for­ta­bles Tool. Dabei kön­nen gewünsch­te Ände­run­gen direkt im Antrags­text mar­kiert wer­den, und – bei Erfül­lung der for­ma­len Vor­aus­set­zun­gen – als Ände­rungs­an­trag ein­ge­bracht wer­den. Dazu ist ein Log­in in das grün-inter­ne Netz­werk (frü­her als „Wur­zel­werk“ bekannt) not­wen­dig. Ände­rungs­an­trä­ge kön­nen kom­men­tiert wer­den, und es kön­nen für Ent­wür­fe per Link „Unter­schrif­ten“ gesam­melt wer­den. Alles sehr kom­for­ta­bel – nur fehlt eine Funk­ti­on, mit der ein Über­blick über die auf Unter­stüt­zung war­ten­den Anträ­ge gege­ben wird. So sind Men­schen, die einen Antrag als Per­so­nen­an­trag ein­brin­gen wol­len, dar­auf ange­wie­sen, auf Face­book oder in Mai­ling­lis­ten um Unter­stüt­zung zu werben. 

Die ein­zel­nen Ände­rungs­an­trä­ge (Kapitel-Unterkapitel-Zeile-ggf.Nummer) kön­nen dann durch Tabs am Rand des Tex­tes auf­ge­ru­fen wer­den und wer­den beim Berüh­ren mit der Maus in den Urtext des Antrags ein­ge­blen­det – sie­he oben. Damit ist eine Arbeit nah am Pro­gramm­text mög­lich, und trotz einer gro­ßen Zahl an Ände­rungs­an­trä­gen bleibt die Über­sicht erhalten.

Inter­es­sant ist ange­sichts die­ser Ände­run­gen im Ver­fah­ren nun die Fra­ge, ob sich am Antrag­stel­lungs­ver­hal­ten etwas ver­än­dert hat. Dazu habe ich die Lis­te aller Ände­rungs­an­trä­ge mit Hil­fe von Excel aus­ge­wer­tet. Nicht berück­sich­tigt wur­den hier­bei die 13 Anträ­ge, die sich auf das Pro­gramm ins­ge­samt bezie­hen, und bei­spiels­wei­se die Erset­zung bestimm­ter Begrif­fe im gesam­ten Pro­gramm behan­deln, eben­so nicht die „Ur-Anträ­ge“ des Bun­des­vor­stands zu den ein­zel­nen Kapi­teln. Zurück­ge­zo­ge­ne Anträ­ge wur­den eben­falls nicht berücksichtigt. 

Ins­ge­samt erge­ben sich damit 2127 Ände­rungs­an­trä­ge zum Wahl­pro­gramm – das ent­spricht gut der am 4.5.2017 von Micha­el Kell­ner get­wee­ten Aus­sa­ge, dass rund 2200 Anträ­ge ein­ge­gan­gen seien. 

Wie ist die Zahl von 2127 Ände­rungs­an­trä­gen nun zu bewer­ten? Abso­lut betrach­tet ist das eine gro­ße Zahl an Anträ­gen; soweit mir bekannt, auch im Ver­gleich zu ande­ren Par­tei­en. Aller­dings waren es 2013 mit rund 2500 Ände­rungs­an­trä­gen sogar noch eini­ge mehr. Zu beach­ten ist dabei aller­dings, dass der Pro­gramm­text, wie bereits ange­spro­chen, dies­mal um rund ein Vier­tel kür­zer aus­ge­fal­len. Bezo­gen auf das Text­vo­lu­men (2013: rech­ne­risch alle 180 Zei­chen im Pro­gramm ein Antrag; 2017: rech­ne­risch sogar alle 155 Zei­chen im Pro­gramm ein Antrag) ist die Zahl sogar gestiegen.

Auf­fäl­lig ist, das sei an die­ser Stel­le bemerkt, dass nur weni­ge Anträ­ge Glo­ba­l­al­ter­na­ti­ven dar­stel­len. Viel­mehr geht es oft um ein­zel­ne Sät­ze oder bes­ten­falls Absät­ze. Das rela­ti­viert die sehr groß erschei­nen­de Zahl etwas.

Es gab in ver­schie­de­nen Gre­mi­en die Ansa­ge, sich doch bit­te mit der Stel­lung von Anträ­gen zurück­zu­hal­ten. Auch – aber das ist mei­ne per­sön­li­che Sicht – die Tat­sa­che, dass der Text dies­mal geschlos­se­ner und run­der for­mu­liert ist als 2013, hat nicht zu einer deut­lich gerin­ge­ren Zahl von Ände­rungs­an­trä­gen geführt. Jeden­falls lässt sich fest­hal­ten, dass die Grö­ßen­ord­nung sehr ähn­lich ist wie 2013. Unken­ru­fe, dass es nur eini­ge hun­dert Ände­rungs­an­trä­ge geben wür­de, haben sich nicht bestä­tigt – und auch die Hoff­nung auf ein deut­lich ver­ein­fach­tes Ver­fah­ren auf dem Pro­gramm­par­tei­tag und auf einen stär­ke­ren Fokus auf Abstim­mun­gen dürf­te sich auf­grund der immer noch sehr hohen Zahl an Ände­rungs­an­trä­gen nicht erfüllen. 

Wie ver­tei­len sich die Anträ­ge nun auf das Pro­gramm? Ein direk­ter Ver­gleich mit 2013 ist hier nicht mög­lich, da das Pro­gramm anders auf­ge­baut ist. Es gibt vier gro­ße Kapi­tel („Umwelt im Kopf“, „Welt im Blick“, „Frei­heit im Her­zen“, „Gerech­tig­keit im Sinn“ [sowie eine Prä­am­bel]), denen jeweils fünf bis sie­ben Unter­ka­pi­teln zuge­ord­net sind. 2013 waren dage­gen kür­ze­re The­men­ka­pi­tel mit einer bereits vom Auf­bau her stär­ke­ren fach­po­li­ti­schen Aus­rich­tung anein­an­der­ge­reiht. Die fol­gen­de Abbil­dung gibt einen ers­ten Über­blick über die Ver­tei­lung der Anträ­ge auf die Kapitel. 

Sicht­bar wird dabei, dass Umwelt, Welt­po­li­tik und Frei­heit jeweils etwa gleich stark mit Ände­rungs­an­trä­gen bedacht wur­den, wäh­rend auf das Gerech­tig­keits­ka­pi­tel weni­ger Anträ­ge – nur 17 statt 25–27 Pro­zent aller Ände­rungs­an­trä­ge – entfallen.

Die Ver­tei­lung der Anträ­ge lässt sich nun auch noch ein­mal auf die ein­zel­nen Unter­ka­pi­tel (und theo­re­tisch dort auch noch ein­mal auf ein­zel­ne Zei­len …) her­un­ter­bre­chen. Dann ergibt sich, ohne die leicht unter­schied­li­che Län­ge der Unter­ka­pi­tel zu berück­sich­ti­gen, fol­gen­des Bild:

Oder als Top-10 der am stärks­ten von Anträ­gen betrof­fe­nen Unterkapitel:

  1. WB-EZ („Wir kämp­fen um Euro­pas Zusam­men­halt“): 160 Anträ­ge (8%)
  2. WB-FU („Wir bekämp­fen die Flucht­ur­sa­chen und schüt­zen Flücht­lin­ge“): 150 Anträ­ge (7%)
  3. UK-BM („Wir sor­gen für sau­be­re, bezahl­ba­re und beque­me Mobi­li­tät“): 136 Anträ­ge (6%)
  4. WB-FM („Wir ste­hen ein für Frie­den und Men­schen­rech­te“): 123 Anträ­ge (6%)
  5. FH-DS („Wir stär­ken die Demo­kra­tie“): 120 Anträ­ge (6%)
  6. UK-GL („Wir sor­gen für gesun­de Lebens­mit­tel ohne Gift und Tier­quä­le­rei“): 108 Anträ­ge (5%)
  7. GS-SZ („Wir machen den Sozi­al­staat sicher und zukunfts­fest“): 107 Anträ­ge (5%)
  8. FH-SF („Wir sor­gen für Sicher­heit und erhal­ten die Frei­heit“): 106 Anträ­ge (5%)
  9. UK-UN („Wir erhal­ten unse­re Natur“): 98 Anträ­ge (5%)
  10. GS-KS („Wir inves­tie­ren in Kin­der­ta­ges­stät­ten, Schu­len und Uni­ver­si­tä­ten“): 95 Anträ­ge (4%)

Auf­schluss­reich ist auch der Blick auf die Antragsteller*innen.

 
Die meis­ten Anträ­ge, ein gutes Drit­tel – das hat sich durch die noch hin­zu­ge­kom­me­nen Anträ­ge gegen­über der ers­ten Fas­sung die­ses Tex­tes noch ver­än­dert – sind Per­so­nen­an­trä­ge (735, 35%). 2013 lag die­se Zahl mit rund 47 Pro­zent aller Anträ­ge aller­dings noch deut­lich höher – das betrifft sowohl die Per­so­nen­an­trä­ge ins­ge­samt als auch die von den Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten gestell­ten Anträ­ge. Von den Per­so­nen­an­trä­gen ent­fal­len 200 auf MdBs (rund 9% aller Anträ­ge), dazu kommt noch eine recht gro­ße Zahl von Anträ­gen aus dem euro­päi­schen Par­la­ment. Ins­be­son­de­re Vol­ker Beck (52 Anträ­ge), Bea­te Mül­ler-Gem­me­cke (18 Anträ­ge), Julia Ver­lin­den (16 Anträ­ge), Peter Mei­wald (15 Anträ­ge) und Fran­zis­ka Brant­ner (14 Anträ­ge) waren unter den MdB recht flei­ßig, bei den MdEP sind mit Anträ­ge von Sven Gie­gold (20 Anträ­ge) und Ska Kel­ler (12 Anträ­ge) aufgefallen. 

Ein wei­te­res knap­pes Drit­tel der Anträ­ge (624 Anträ­ge, 29%) ent­fal­len auf die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaf­ten (BAGen) der Par­tei. Das liegt in abso­lu­ten Zah­len noch ein­mal deut­lich über den Antrags­stel­lun­gen im Jahr 2013. Danach folgt mit rund einem Vier­tel der Anträ­ge die Kreis- und Orts­ver­bän­de (zusam­men 529 Anträ­ge, 25%), Lan­des­ver­bän­de (125 Anträ­ge, 6%), sowie die Grü­ne Jugend (75 Anträ­ge, 4%) und der Bun­des­frau­en­rat (39 Anträ­ge, 2%). Auch das alles ent­spricht in etwa den Zah­len aus dem Jahr 2013 – abge­se­hen von der Grü­nen Jugend, die 2013 noch 138 Anträ­ge gestellt hat­te, also 2017 nur etwa halb so aktiv war. 

Anders gesagt: ins­be­son­de­re gab es gerin­ge­re Zah­len von Ände­rungs­an­trä­gen von Ein­zel­per­so­nen sowie von der Grü­nen Jugend sowie mehr Ände­rungs­an­trä­ge von den BAGen. Wer möch­te, kann dies als eine Ver­schie­bung von Ein­zel­an­trä­gen hin zu den fach­li­chen Gre­mi­en in der Par­tei, also den BAGen, lesen.

Bei den BAGen war 2013 die BAG Arbeit, Gesund­heit, Sozia­les ganz vor­ne, gefolgt von der BAG Chris­tIn­nen. Dies­mal sieht es so aus – mit einer Rei­he von Par­al­le­len zu den Kapi­teln mit den meis­ten Anträgen:

  1. BAG Frie­den und Inter­na­tio­na­les (80 Anträge)
  2. (GRÜNE JUGEND [75 Anträge])
  3. BAG Euro­pa (55 Anträge)
  4. BAG Demo­kra­tie und Recht (50 Anträge)
  5. BAG Wirt­schaft und Finan­zen (45 Anträge)
  6. BAG Mobi­li­tät und Ver­kehr (40 Anträge)
  7. (Bun­des­frau­en­rat [39 Anträge])
  8. BAG Glo­ba­le Ent­wick­lung (38 Anträge)
  9. BAG Tier­schutz­po­li­tik (31 Anträge)
  10. BAG Frau­en­po­li­tik (29 Anträge)
  11. BAG Arbeit, Sozia­les, Gesund­heit (27 Anträge)
  12. BAG Ener­gie (26 Anträge)

Trotz der Ver­än­de­run­gen im Antrag­stel­lungs­ver­hal­ten hat die wie auch immer gefass­te Par­tei­ba­sis mit 2127 Anträ­gen ins­ge­samt der Antrags­kom­mis­si­on doch eine erheb­li­che Arbeit beschert – wei­ter­hin ein Zei­chen für eine leben­di­ge inner­par­tei­li­che Demo­kra­tie. Ich bin nun gespannt, wie auf dem Par­tei­tag und in den vor­ge­schal­te­ten Antragssteller*innen-Treffen mit die­sen Ände­rungs­an­trä­gen ver­fah­ren wird.

War­um blog­ge ich das? Vor allem des­we­gen, weil sich mei­ne Ver­mu­tung, dass es doch wie­der eine sehr gro­ße Zahl an Ände­rungs­an­trä­gen geben wird, bestä­tigt hat.

4 Antworten auf „Erste Zahlen zum grünen Wahlprogramm 2017 (aktualisiert)“

  1. Lie­ber Till, ich fand Dei­ne Zusam­men­stel­lung sehr erhel­lend und habe sie ger­ne gele­sen. Die Grü­nen sind halt ein debat­ten­freu­di­ges Grüpp­chen. Das macht sie mir auch immer wie­der sym­pa­thisch. Wor­auf du noch nicht Bezug genom­men hast sind die abso­lu­ten Zah­len der über­nom­me­nen Anträ­ge. Wenn von 2013 auf 2017 eine Ver­schie­bung der Antrag­stel­len­den statt­ge­fun­den hat, zu Guns­ten der BAGen. Könn­te man pos­tu­lie­ren dass die BAG Anträ­ge in ihrer Gesamt­heit damit auch aus­ge­wo­ge­ner sein könn­ten und ein höhe­rer Anteil davon über­nom­men wer­den könn­te – als das 2013 der Fall war. Damit hät­te die im Vor­feld inhalt­lich in Fach­gre­mi­en geführ­te Debat­te am Ende schon zu weni­ger Kon­tro­ver­sen Anträ­gen geführt. Eben durch bes­ser gestell­te und damit über­nom­me­ne Anträ­ge. Des­we­gen freue ich mich schon auf Dei­nen nächs­ten Arti­kel in wel­chem du den Anteil der zurück­ge­zo­ge­nen, über­nom­me­nen und zur Abstim­mung gesell­ten Anträ­ge vergleichst.

    1. Guter Hin­weis, dan­ke! Das sys­te­ma­tisch aus­zu­wer­ten, wäre etwas auf­wän­di­ger (auch wenn ich irgend­wo sogar noch Scans der 2013 ver­teil­ten Ver­fah­rens­vor­schlä­ge haben müss­te). Mei­ne Erfah­rung, die sich auch im „Auf­blä­hen“ des 2013er-Pro­gramms spie­gelt: nur ein gerin­ger Teil aller Anträ­ge wird abge­stimmt. Sehr viel wird modi­fi­ziert über­nom­men – das kann aber auch bedeu­ten, dass aus einem län­ge­ren Text nur ein oder zwei Schlüs­sel­wor­te im Pro­gramm lan­den. Hängt vom Ver­hand­lungs­ge­schick der Antragsteller*innen ab. Ein klei­ne­rer Anteil wird 1:1 über­nom­men. Dann gibt es noch die „für erle­dig erklär­ten“ Anträ­ge – etwa durch eine sinn­ge­mäß ähn­li­che Über­nah­me an ande­rer Stel­le. Zurück­ge­zo­ge­ne Anträ­ge blei­ben gar nicht so vie­le übrig – zum Teil ist auch das Zurück­zie­hen mit Zusa­gen jen­seits des Pro­gramm­tex­tes ver­bun­den (wir zie­hen das jetzt zurück, aber dafür wird zuge­sagt, das The­ma in Form zB einer Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tung wei­ter zu bearbeiten).

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