Kurz: Urwahlverfahrensfragen

Die Stimm­zet­tel zur Urwahl für die grü­ne Spit­zen­kan­di­da­tin und den grü­nen Spit­zen­kan­di­da­ten zur Bun­des­tags­wahl 2017 hat begon­nen, die Stimm­zet­tel wur­den ver­schickt und müs­sen jetzt bis 13. Janu­ar 2017 zurück an die Bun­des­ge­schäfts­stel­le geschickt wer­den. Ich bin immer noch nicht so ganz ent­schlos­sen, wen ich wäh­len wer­de. Auf Face­book gab es dazu schon schö­ne Debat­ten. Aber mir geht’s hier nicht um die Fra­ge, wer am bes­ten als Spit­zen­kan­di­da­tin oder als Spit­zen­kan­di­dat geeig­net ist, son­dern um das Wahlverfahren. 

Das Wahl­ver­fah­ren wur­de vom Län­der­rat (klei­ner Par­tei­tag) in der Urab­stim­mungs­ord­nung fest­ge­legt. Von eini­gen wird bemän­gelt, dass – da es nur eine weib­li­che Bewer­bung gibt – hier nicht mit Nein gestimmt wer­den kann. Das hal­te ich nicht für rele­vant. Die Stim­men­zahl, die Kat­rin Göring-Eckardt bekommt, wird auf jeden Fall gedeu­tet wer­den. Ja, sie wird Spit­zen­kan­di­da­tin wer­den. Aber die Urwahl ist auch ein Stim­mungs­ba­ro­me­ter dafür, wel­chen Rück­halt sie in der Par­tei hat.

Nein, mir geht es dar­um, dass die Urab­stim­mungs­ord­nung kein Min­dest­quo­rum kennt. Wie schon 2012/13 ist gewählt, wer die meis­ten Stim­men erhält. Ich hät­te es demo­kra­ti­scher gefun­den, wenn hier 50 Pro­zent erreicht wer­den müs­sen, und in irgend einer Form durch das Wahl­ver­fah­ren (Prä­fe­renz­wahl, inte­grier­te Stich­wahl, ggf. – teu­rer – zusätz­li­cher zwei­ter Wahl­gang oder auch Ent­schei­dung durch ande­res Gre­mi­um, z.B. Län­der­rat, wenn 50 Pro­zent nicht erreicht sind) sicher­ge­stellt wäre, dass nur Spitzenkandidat*in wird, wer auch tat­säch­lich die­ses Quo­rum erreicht. Gera­de in der Kon­stel­la­ti­on mit drei Bewer­bern ist es gut mög­lich, dass kei­ner die 50 Pro­zent der Stim­men erreicht. Das kann dann auch bedeu­ten, dass alle jeweils um die drei­ßig Pro­zent bekom­men und klei­ne Unter­schie­de ent­schei­den, wer letzt­lich Spit­zen­kan­di­dat wird. Zur Legi­ti­ma­ti­on trägt das nicht bei. Für die­ses Mal ist es nicht mehr zu ändern, das Ver­fah­ren ist jetzt so beschlos­sen. Ich wür­de mich aber freu­en, wenn bei der wei­te­ren Über­ar­bei­tung der Urab­stim­mungs­ord­nung hier noch ein­mal nach­ge­dacht wird.

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