Gebührengespenster in der LHG-Novelle

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Eigent­lich hal­te ich mich in die­sem Blog ja zurück mit Din­gen, für die ich dienst­lich – als Par­la­men­ta­ri­scher Bera­ter für Wis­sen­schaft und For­schung, Medi­en und Netz­po­li­tik der Frak­ti­on GRÜNE im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg – zustän­dig bin. Jetzt muss ich aber doch ein paar Wor­te zum 3. Hoch­schul­rechts­än­de­rungs­ge­setz (land­läu­fig: der Novel­le des Lan­des­hoch­schul­ge­set­zes, oder kurz, der LHG-Novel­le) äußern. Wor­um es bei die­ser umfang­rei­chen Neu­fas­sung geht, steht zum Bei­spiel auf der Sei­te des Minis­te­ri­ums für Wis­sen­schaft, For­schung und Kunst, auch die­se Info­gra­fik (pdf) ist ganz nett.

Es gibt eine gan­ze Rei­he von Ele­men­te der LHG-Novel­le, die ich per­sön­lich sehr gelun­gen fin­de. Dazu gehö­ren die Ver­än­de­run­gen zur Qua­li­täts­si­che­rung bei Pro­mo­ti­ons­ver­fah­ren, dazu gehört das Ten­ure-Track-Ver­fah­ren für Juni­or­pro­fes­so­rIn­nen, dazu gehö­ren die erwei­ter­ten Aus­kunfts­rech­te für den Senat und für ein­zel­ne Sena­to­rIn­nen, und dazu gehört auch die gesetz­li­che Ver­an­ke­rung der Per­spek­ti­ven­viel­falt im Hochschulrat. 

Dann gibt es Punk­te, an denen ich per­sön­lich eine muti­ge­re – oder gar ganz ande­re – Lösung begrüßt hät­te, und bei denen es eher um eine nach­ho­len­de Moder­ni­sie­rung geht. Ist ja manch­mal auch not­wen­dig. Es wäre zwar span­nend, hier in Details zu gehen, dafür ist die­ses Blog aber defi­ni­tiv der fal­sche Ort.

Ins­ge­samt bin ich über­zeugt, dass das Gesetz den Anspruch ein­löst, eine Abkehr vom Geist der unter­neh­me­ri­schen Hoch­schu­le Fran­ken­bergs ein­zu­lei­ten. Dazu tra­gen vie­le klei­ne Mosa­ik­stei­ne bei, die dann – soweit das bei den trä­gen Tan­kern der Hoch­schu­len und Uni­ver­si­tä­ten mög­lich ist – zusam­men eine Kurs­än­de­rung mög­lich machen. 

An die­ser Stel­le möch­te ich jetzt auf einen Punkt näher ein­ge­hen, der in den letz­ten Tagen durch die Pres­se geis­ter­te: die War­nung vor „Stu­di­en­ge­büh­ren durch die Hin­ter­tür“. Es lässt sich sicher­lich dar­über strei­ten, ob die im Ent­wurf vor­ge­se­he­nen Ände­run­gen im Lan­des­hoch­schul­ge­büh­ren­ge­setz sinn­voll und not­wen­dig sind. Aber „Stu­di­en­ge­büh­ren durch die Hin­ter­tür“ sind es nicht. Was wird geändert? 

Dafür ist es wich­tig, zuerst noch ein­mal die Aus­gangs­la­ge anzu­schau­en. Das zuletzt 2012 geän­der­te Lan­des­hoch­schul­ge­büh­ren­ge­setz regelt, dass es kei­ne all­ge­mei­nen Stu­di­en­ge­büh­ren gibt, dass es einen Ver­wal­tungs­kos­ten­bei­trag von 60 Euro pro Semes­ter gibt, und dass für Wei­ter­bil­dungs-Mas­ter-Stu­di­en­gän­ge Gebüh­ren erho­ben wer­den. Zudem gibt es Rege­lun­gen zu Gast­hö­rer­ge­büh­ren und schließ­lich zu einer Rei­he von Gebüh­ren, die Hoch­schu­len erhe­ben kön­nen – ins­be­son­de­re für außer­cur­ri­cu­la­re Ange­bo­te, für Eig­nungs­fest­stel­lun­gen beim Hoch­schul­zu­gang über ande­re Wege als das Abitur und für Auf­nah­me­prü­fun­gen (Tests bzw. Auswahlgespräche).

Der Gesetz­ent­wurf sieht nun drei Ände­run­gen vor: 

Es wer­den im Lan­des­hoch­schul­ge­setz ers­tens neue wei­ter­bil­den­de Bache­lor-Stu­di­en­gän­ge geschaf­fen, die auf vor­he­ri­ge beruf­li­che Qua­li­fi­ka­tio­nen auf­bau­en und als beson­de­res Ange­bot für Berufs­tä­ti­ge kon­zi­piert wer­den; ana­log zu wei­ter­bil­den­den Mas­ter-Stu­di­en­gän­gen sol­len auch für die­se Ange­bo­te Gebüh­ren erho­ben wer­den. Bis­her fin­den der­ar­ti­ge Wei­ter­bil­dungs­ak­ti­vi­tä­ten wohl häu­fig in aus­ge­la­ger­ten GmbHs „an“ den Hoch­schu­len statt (natür­lich eben­falls gegen Gebühr). Dass die Hoch­schu­le als Akteur auf dem Wei­ter­bil­dungs­markt Gebüh­ren erhe­ben soll, ist zumin­dest nachvollziehbar.

Zwei­tens wer­den Gebüh­ren für eine Rei­he von Gebüh­ren­tat­be­stän­den „ange­passt“, also erhöht. Mit Blick auf die all­ge­mei­ne Preis­ent­wick­lung seit 2005 hat auch das eine gewis­se inne­re Logik. Wenn eine Leis­tung (etwa eine Exter­nen­prü­fung oder eine Eig­nungs­fest­stel­lung oder ein Hoch­schul­sport­an­ge­bot) gebüh­ren­pflich­tig ist, dann soll­te der Staat – gera­de in Zei­ten einer ange­spann­ten Haus­halts­la­ge – schau­en, dass die­se Gebüh­ren­pflicht der Höhe nach einen Sinn ergibt. Gleich­zei­tig muss dabei der Blick auf die Mög­lich­kei­ten von (poten­zi­el­len) Stu­die­ren­den gerich­tet wer­den. Umso wich­ti­ger erscheint es mir hier, die tat­säch­lich erho­be­nen Gebüh­ren – auch im Ver­hält­nis der Ein­kom­mens­ent­wick­lung von Stu­die­ren­den – regel­mä­ßig zu über­prü­fen. Damit mei­ne ich weni­ger die neu ins Gesetz auf­ge­nom­me­ne Anpas­sungs­klau­sel, son­dern vor allem die Not­wen­dig­keit, bei­spiels­wei­se das Par­la­ment über die aktu­el­le Gebüh­ren­si­tua­ti­on zu infor­mie­ren. Bis­her exis­tiert dazu ver­gleichs­wei­se wenig Material.

Das zeigt sich auch beim drit­ten Punkt, der ins­be­son­de­re gro­ßen Wir­bel auslöste: 

Eine Rei­he von bis­her fakul­ta­ti­ven Gebüh­ren – Hoch­schu­len konn­ten fest­le­gen, ob sie sie erhe­ben wol­len oder nicht – wird jetzt zu ver­pflich­ten­den Gebüh­ren. Das betrifft außer­cur­ri­cu­la­re Ange­bo­te (aber nicht Sprach­kur­se und EDV-Kur­se, bei­de blei­ben mit der Mög­lich­keit, aber nicht der Pflicht, Gebüh­ren zu erhe­ben, ver­bun­den – wie schon unter der CDU/FDP-Regie­rung), das betrifft Prü­fun­gen im Rah­men des Hoch­schul­zu­gangs für beruf­lich Qua­li­fi­zier­te etc., und es betrifft Gebüh­ren für Stu­dier­fä­hig­keits­tests und Auswahlgespräche. 

Ins­ge­samt sind laut HRK wohl etwa sech­zig Pro­zent aller Stu­di­en­gän­ge in Baden-Würt­tem­berg ört­lich zulas­sungs­be­schränkt. Der Groß­teil der Stu­di­en­plät­ze in die­sen Stu­di­en­gän­gen wird mit Aus­wahl­ver­fah­ren ver­knüpft (sie­he § 6 Hoch­schul­zu­las­sungs­ge­setz). Dabei gibt es eine Lis­te ver­schie­de­ner Metho­den, um im Aus­wahl­ver­fah­ren die Eig­nung zu über­prü­fen – von Fach­no­ten über Nach­wei­se außer­schu­li­sche Vor­bil­dung bis zu Moti­va­ti­ons­schrei­ben und Essays. 

Zwei Instru­men­te sind beson­ders per­so­nal­in­ten­siv – und damit teu­er: Stu­dier­fä­hig­keits­tests (also eine Art Klau­sur) und Aus­wahl­ge­sprä­che. Für die Zulas­sung müs­sen von den Hoch­schu­len zwei Instru­men­te aus die­ser Lis­te gewählt wer­den. Die schwarz-gel­be Regie­rung ver­pflich­te­te 2007 alle Hoch­schu­len dazu, dass ab dem Win­ter­se­mes­ter 2011/12 eines davon ent­we­der ein Stu­dier­fä­hig­keits­test oder ein Aus­wahl­ge­spräch sein muss. Dies wur­de von der grün-rote Lan­des­re­gie­rung (im Gesetz zur Stu­di­en­ge­büh­ren­ab­schaf­fung) gestri­chen. Aktu­ell gilt damit, dass für die ört­lich zulas­sungs­be­schränk­ten Stu­di­en­gän­ge Hoch­schu­len in einer Sat­zung vor­se­hen, wel­che Instru­men­te zur Anwen­dung kom­men, um die Eig­nung fest­zu­stel­len – etwa Fach­no­ten plus ein Motivationsschreiben. 

Nach § 16 (3) Lan­des­hoch­schul­ge­büh­ren­ge­setz konn­ten Hoch­schu­len für genau die­se bei­den Instru­men­te – Stu­dier­fä­hig­keits­tests und Aus­wahl­ge­sprä­che bis­her schon Gebüh­ren in Höhe von bis zu 50 Euro ver­lan­gen. Mit dem neu­en Gesetz steigt der Rah­men auf bis zu 100 Euro, und die Hoch­schu­len wer­den ver­pflich­tet, Gebüh­ren zu erhe­ben. Aller­dings, und da fängt mein Ärger über die JU wie auch über Cam­pus­grün an, eben gera­de nicht flä­chen­de­ckend für alle Bewer­bun­gen an Hoch­schu­len, son­dern immer dann, wenn in der Aus­wahl­ver­fah­rens­sat­zung für einen der ca. 60 Pro­zent ört­lich zulas­sungs­be­schränk­ten Stu­di­en­gän­ge vor­ge­se­hen ist, dass ent­we­der ein Test oder ein Gespräch zum Ein­satz kommt.

Ich fän­de es – und habe dazu lei­der kei­ne Zah­len – extrem span­nend, zu wis­sen, wie vie­le Hoch­schu­len die­se Instru­men­te ein­set­zen, die ja hoch­schul­sei­tig einen enor­men Auf­wand bedeu­ten. (Und wie vie­le davon heu­te schon Gebüh­ren erhe­ben). Eine kur­so­ri­sche Suche auf den Web­sites eini­ger Uni­ver­si­tä­ten und Hoch­schu­len zeig­te mir jeden­falls, dass Stu­di­en­gän­ge nicht sel­ten sind, die ein­fa­che­re – und damit wei­ter­hin immer gebüh­ren­freie – Wege zur Aus­wahl bei der Zulas­sung vorsehen.

Jetzt lässt sich natür­lich sowohl dar­über, ob sol­che Instru­men­te sinn­voll sind, als auch dar­über, wer sie letzt­lich finan­zie­ren muss, treff­lich strei­ten. Nur: die gera­de hoch­ko­chen­de Auf­re­gung kann ich nicht wirk­lich nach­voll­zie­hen. Viel­leicht krie­gen wir ja noch her­aus, wie vie­le Stu­di­en­gän­ge tat­säch­lich betrof­fen sind. „Flä­chen­de­ckend“ ist jeden­falls defi­ni­tiv das fal­sche Adjektiv.

Und dann geht es ja in all die­sen Fäl­len um Sat­zun­gen – nach § 19 (1) Nr. 10 LHG ist dafür der Senat zustän­dig. Natür­lich gibt es dort eine pro­fes­so­ra­le Mehr­heit. Aber trotz­dem – wenn wir die aka­de­mi­sche Selbst­ver­wal­tung ernst neh­men, dann liegt es damit letzt­lich genau in der Hand des zen­tra­len Organs die­ser aka­de­mi­schen Selbst­ver­wal­tung, zu ent­schei­den, ob Auf­nah­me­prü­fun­gen auf­wän­dig und dann auch teu­er für Stu­die­ren­de sein sol­len, oder ob Fach­no­ten und Moti­va­ti­ons­schrei­ben als aus­rei­chend erach­tet wer­den, um Stu­die­ren­de aus­zu­wäh­len. Auch dazu, wie Hoch­schu­len das im Land bis­her umset­zen, wäre mehr (par­la­men­ta­ri­sche) Infor­ma­ti­on selbst­ver­ständ­lich wünschenswert.

Last but not least: Der Gesetz­ent­wurf befin­det sich der­zeit im Anhö­rungs­ver­fah­ren. Wo gute Argu­men­te über­zeu­gen, sind Ände­run­gen defi­ni­tiv noch mög­lich. Das heißt auch, dass der Gesetz­ent­wurf für das 3. Hoch­schul­rechts­än­de­rungs­ge­setz noch bis Mit­te Novem­ber auf dem Betei­li­gungs­por­tal des Lan­des Baden-Würt­tem­berg ein­ge­se­hen und kom­men­tiert wer­den kann. Bis­her ist dort Inter­net­kom­men­tar­kul­tur at its worst zu erle­ben. Das muss nicht so bleiben.

War­um blog­ge ich das? Weil Gebüh­ren­er­hö­hun­gen nie­mand Spaß machen, aber es ein­fach nervt, wenn argu­men­ta­tiv von fal­schen Vor­aus­set­zun­gen aus­ge­gan­gen wird. Dass die JU von den schwarz-gel­ben Geset­zen nichts mehr wis­sen will, und die gro­ße Keu­le raus­holt, fin­de ich ver­ständ­lich. Grü­ne und grün-nahe Grup­pen müs­sen es ihr nicht gleich­tun, son­dern soll­ten – egal wel­che Mei­nung ver­tre­ten wird – am Geset­zes­text dranbleiben.

13 Antworten auf „Gebührengespenster in der LHG-Novelle“

  1. Sicher­lich ist es nicht flä­chen­de­ckend, aber die­ses Aus­wahl­ver­fah­ren fin­de ich eh quatsch…

    Da sagen eini­ge, Schul­no­ten sei­en nicht ver­gleich­bar. Aber ein sol­ches Aus­wahl­ver­fah­ren ist doch noch schlim­mer. Wenn in der Klau­sur ein The­ma dran kommt, das mein Leh­rer zufäl­lig lang­wei­lig fand und gar nicht oder nur mini­malst behan­delt hat, dann bekom­me ich den Platz nicht, obwohl ich mich inner­halb von 5 Stun­den ein­ar­bei­ten könn­te? Nur weil dem Prof im Aus­wahl­ge­spräch mei­ne Nase nicht gefällt bekom­me ich den Platz nicht?

    In sol­chen Tests kommt es noch viel stär­ker auf die Tages­form, Sym­pa­thie und Glück an, als bei der Abi­no­te, die ja immer­hin von etwa 10 Leh­rern über 2 Jah­re gebil­det wurde.

    Daher ist es abso­lut sinn­voll, wenn die Lan­des­re­gie­rung die Hoch­schu­len von die­sen Kos­ten befrei­en will. Nur die Art der Befreii­ung (Gebüh­ren) ist nicht sinn­voll, son­dern ein­fach die­se Metho­den streichen.

    Denn auch wenn es nicht flä­chen­de­ckend ist (oder gera­de dann), was bedeu­tet das? Eine Medi­zin­uni kann sich die „rei­chen“ Stu­den­ten angeln, aus „gutem“ Haus, indem sie die finan­zi­el­le Hür­de mög­lichst hoch legt. Abso­lut schreck­li­che Vorstellung.

    1. An der gene­rel­len Kri­tik an Aus­wahl­ver­fah­ren ist durch­aus was dran, glau­be ich. An der Argu­men­ta­ti­on im letz­ten Absatz aller­dings nicht: weil Medi­zin zen­tral ver­ge­ben wird, weil es in BaWü kei­ne „Medi­zin­uni“ gibt, und vor allem des­we­gen, weil es eine Decke­lung auf 100 € gibt. Der Will­kür sind zumin­dest inso­weit Gren­zen gesetzt.

  2. Ich möch­te beto­nen, dass Cam­pus­grün sei­ne Kri­tik nicht an der JU aus­rich­tet, was auch im zeit­li­chen Ver­lauf abseh­bar ist. So hat Cam­pus­grün sei­ne Kri­tik an den Gebüh­ren­plä­nen bereits direkt nach Ver­öf­fent­li­chung des Geset­zes­vor­schlags kundgetan.
    Dir Wort­mel­dung der JU erfolg­te erst, nach­dem das Schwä­bi­sche Tag­blatt (schein­bar als ers­tes Pres­se­or­gan) die LHG-Novel­le tat­säch­lich gele­sen hat­te und die Kri­tik der Fach­schafts­kon­fe­renz der Uni­ver­si­tät Hei­del­berg zur Kennt­nis genom­men hatte.

    Ver­wun­dern­der als dass Cam­pus­grün als unab­hän­gi­ger Ver­band mit kla­ren Beschluss­la­gen gegen jeg­li­che Stu­di­en- und Bil­dungs­ge­büh­ren hier Kri­tik äußert, ist es doch, dass eine Grün-Rote Lan­des­re­gie­rung Geset­ze vor­schlägt, die der Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on der Stu­di­en­ge­büh­ren­par­tei CDU zu sozi­al selek­tiv sind (was auch ein gewis­ser inter­ner Wider­spruch sei­tens der JU sein dürfte).

    Das, was Stu­die­ren­den als „Eig­nungs­fest­stel­lung­ver­fah­ren“ begeg­net sind im übri­gen genau die­se bei­den von dir ange­spro­che­nen Instru­men­te (Tests und Gesprä­che), die wir aus den glei­chen Grün­den wie Chris­ti­an auch gene­rell ableh­nen. Die­se sind denn auch mit Anrei­se­kos­ten und ggf. Über­nach­tungs­kos­ten ver­bun­den, was bereits sozia­le Schwie­rig­kei­ten zur Fol­ge hat, wel­che durch Gebüh­ren ver­schärft wer­den würden.

    Die Sum­men, die durch die­se „Gebühren(nach oben)anpassung“ ein­ge­nom­men wer­den, beur­teilt im Übri­gen auch das Prä­si­di­um der Uni Kon­stanz als unwe­sent­lich. Die Gebüh­ren wer­den also nicht aus Not­wen­dig­keit ein­ge­führt (Ver­fah­ren bes­ser abschaf­fen & Gebüh­ren brin­gen nicht mal Geld son­dern eher Ver­wal­tungs­auf­wand). Wenn die­se Gebüh­ren also nichts brin­gen, wie­so wer­den sie dann ein­ge­führt? Als Infla­ti­ons­aus­gleich damit Stu­die­ren­de nicht am Ende irgend­wo mal mehr Geld haben, wenn die BAfÖG-Sen­kung durch die Infla­ti­on mal nicht genug reinhaut?

    Ver­bun­den mti dem Wis­sen um eine Gebüh­ren­af­fi­ni­tät der Wis­sen­schafts­mi­nis­te­rin (und sicher­lich auch der Beam­ten im MWK) ist die Ver­mu­tung von „Stu­di­en­ge­büh­ren durch die Hin­ter­tür“ also durch­aus ver­ständ­lich. Dazu möge man sich auch his­to­risch die Rol­le der sog. Ver­wal­tungs­kos­ten­bei­trä­ge als Vor­feld­mo­dell für all­ge­mei­ne Stu­di­en­ge­büh­ren ansehen.

    1. Die Sinn­haf­tig­keit der­ar­ti­ger Gebüh­ren fin­de ich ja durch­aus dis­ku­tier­bar. Aber dass „Auf­nah­me­ge­sprä­che sol­len kos­ten“ nicht iden­tisch ist mit „Grü­ne wol­len Uni-Bewer­bung kos­ten­pflich­tig machen“ (wie SpOn gera­de titelt) – das wür­dest du doch auch so sehen, oder?

      1. Naja das ist halt ne Schlag­zei­le. Im Arti­kel steht dann im zwei­ten Abschnitt ja auch das, was du sagst.
        Und Auf­nah­me­tes­tes gibts in allen mög­li­chen Fächern und Hoch­schu­len, in HD z.B. auch in Phy­sik oder in Frei­burg in Poli­tik­wis­sen­schaft. So eine „Min­der­heit“ sind Aus­wahl­ver­fah­ren mit Anrei­se (lei­der) nicht mehr, wie The­re­sia das im DLF dar­ge­stellt hat.

        1. Das wür­de ich ja ger­ne empi­risch wis­sen. Ich bin ziem­lich sicher, dass es deut­lich unter 50% der Stu­di­en­gän­ge betrifft, haar­spal­te­risch wäre „Min­der­heit“ dann korrekt.

          Zum The­ma Schlag­zei­le: Die Cam­pus­grün-PM hat­te ich ja auf­ge­grif­fen, weil die eben ganz ähn­lich ver­all­ge­mei­nert wie die SpOn-Schlag­zei­le. Fin­de ich nicht hilfreich.

          1. In der Dif­fe­renz zwi­schen der Gene­ral­aus­sa­ge und der Men­ge der betrof­fe­nen Stu­di­en­gän­ge. Und in dem „wol­len … machen“, das igno­riert, dass Hoch­schu­len für die­se Prü­fun­gen schon heu­te Gebüh­ren ver­lan­gen können.

          2. Ich lese da nir­gends ein „wollen…machen“ – oder haben die nach­träg­lich den Text geän­dert? Bin ver­wirrt. Und da steht ja nur
            „Das Wis­sen­schafts­mi­nis­te­ri­um in Baden-Würt­tem­berg plant ein neu­es Hoch­schul­ge­setz. Dar­in ent­hal­ten sind finan­zi­el­le Hür­den für Stu­di­en­be­wer­ber, Bewer­bungs­tests sol­len kos­ten­pflich­tig wer­den. An die­sen Plä­nen wächst die Kritik.“
            Das stimmt doch irgendwie.

            P.S. Okay, der Link ist ein ande­rer, da steht wollen…machen: kann es sein, dass sie den Titel nach­träg­lich geän­dert haben?

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