Eigentlich halte ich mich in diesem Blog ja zurück mit Dingen, für die ich dienstlich – als Parlamentarischer Berater für Wissenschaft und Forschung, Medien und Netzpolitik der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg – zuständig bin. Jetzt muss ich aber doch ein paar Worte zum 3. Hochschulrechtsänderungsgesetz (landläufig: der Novelle des Landeshochschulgesetzes, oder kurz, der LHG-Novelle) äußern. Worum es bei dieser umfangreichen Neufassung geht, steht zum Beispiel auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, auch diese Infografik (pdf) ist ganz nett.
Es gibt eine ganze Reihe von Elemente der LHG-Novelle, die ich persönlich sehr gelungen finde. Dazu gehören die Veränderungen zur Qualitätssicherung bei Promotionsverfahren, dazu gehört das Tenure-Track-Verfahren für JuniorprofessorInnen, dazu gehören die erweiterten Auskunftsrechte für den Senat und für einzelne SenatorInnen, und dazu gehört auch die gesetzliche Verankerung der Perspektivenvielfalt im Hochschulrat.
Dann gibt es Punkte, an denen ich persönlich eine mutigere – oder gar ganz andere – Lösung begrüßt hätte, und bei denen es eher um eine nachholende Modernisierung geht. Ist ja manchmal auch notwendig. Es wäre zwar spannend, hier in Details zu gehen, dafür ist dieses Blog aber definitiv der falsche Ort.
Insgesamt bin ich überzeugt, dass das Gesetz den Anspruch einlöst, eine Abkehr vom Geist der unternehmerischen Hochschule Frankenbergs einzuleiten. Dazu tragen viele kleine Mosaiksteine bei, die dann – soweit das bei den trägen Tankern der Hochschulen und Universitäten möglich ist – zusammen eine Kursänderung möglich machen.
An dieser Stelle möchte ich jetzt auf einen Punkt näher eingehen, der in den letzten Tagen durch die Presse geisterte: die Warnung vor „Studiengebühren durch die Hintertür“. Es lässt sich sicherlich darüber streiten, ob die im Entwurf vorgesehenen Änderungen im Landeshochschulgebührengesetz sinnvoll und notwendig sind. Aber „Studiengebühren durch die Hintertür“ sind es nicht. Was wird geändert?
Dafür ist es wichtig, zuerst noch einmal die Ausgangslage anzuschauen. Das zuletzt 2012 geänderte Landeshochschulgebührengesetz regelt, dass es keine allgemeinen Studiengebühren gibt, dass es einen Verwaltungskostenbeitrag von 60 Euro pro Semester gibt, und dass für Weiterbildungs-Master-Studiengänge Gebühren erhoben werden. Zudem gibt es Regelungen zu Gasthörergebühren und schließlich zu einer Reihe von Gebühren, die Hochschulen erheben können – insbesondere für außercurriculare Angebote, für Eignungsfeststellungen beim Hochschulzugang über andere Wege als das Abitur und für Aufnahmeprüfungen (Tests bzw. Auswahlgespräche).
Der Gesetzentwurf sieht nun drei Änderungen vor:
Es werden im Landeshochschulgesetz erstens neue weiterbildende Bachelor-Studiengänge geschaffen, die auf vorherige berufliche Qualifikationen aufbauen und als besonderes Angebot für Berufstätige konzipiert werden; analog zu weiterbildenden Master-Studiengängen sollen auch für diese Angebote Gebühren erhoben werden. Bisher finden derartige Weiterbildungsaktivitäten wohl häufig in ausgelagerten GmbHs „an“ den Hochschulen statt (natürlich ebenfalls gegen Gebühr). Dass die Hochschule als Akteur auf dem Weiterbildungsmarkt Gebühren erheben soll, ist zumindest nachvollziehbar.
Zweitens werden Gebühren für eine Reihe von Gebührentatbeständen „angepasst“, also erhöht. Mit Blick auf die allgemeine Preisentwicklung seit 2005 hat auch das eine gewisse innere Logik. Wenn eine Leistung (etwa eine Externenprüfung oder eine Eignungsfeststellung oder ein Hochschulsportangebot) gebührenpflichtig ist, dann sollte der Staat – gerade in Zeiten einer angespannten Haushaltslage – schauen, dass diese Gebührenpflicht der Höhe nach einen Sinn ergibt. Gleichzeitig muss dabei der Blick auf die Möglichkeiten von (potenziellen) Studierenden gerichtet werden. Umso wichtiger erscheint es mir hier, die tatsächlich erhobenen Gebühren – auch im Verhältnis der Einkommensentwicklung von Studierenden – regelmäßig zu überprüfen. Damit meine ich weniger die neu ins Gesetz aufgenommene Anpassungsklausel, sondern vor allem die Notwendigkeit, beispielsweise das Parlament über die aktuelle Gebührensituation zu informieren. Bisher existiert dazu vergleichsweise wenig Material.
Das zeigt sich auch beim dritten Punkt, der insbesondere großen Wirbel auslöste:
Eine Reihe von bisher fakultativen Gebühren – Hochschulen konnten festlegen, ob sie sie erheben wollen oder nicht – wird jetzt zu verpflichtenden Gebühren. Das betrifft außercurriculare Angebote (aber nicht Sprachkurse und EDV-Kurse, beide bleiben mit der Möglichkeit, aber nicht der Pflicht, Gebühren zu erheben, verbunden – wie schon unter der CDU/FDP-Regierung), das betrifft Prüfungen im Rahmen des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte etc., und es betrifft Gebühren für Studierfähigkeitstests und Auswahlgespräche.
Insgesamt sind laut HRK wohl etwa sechzig Prozent aller Studiengänge in Baden-Württemberg örtlich zulassungsbeschränkt. Der Großteil der Studienplätze in diesen Studiengängen wird mit Auswahlverfahren verknüpft (siehe § 6 Hochschulzulassungsgesetz). Dabei gibt es eine Liste verschiedener Methoden, um im Auswahlverfahren die Eignung zu überprüfen – von Fachnoten über Nachweise außerschulische Vorbildung bis zu Motivationsschreiben und Essays.
Zwei Instrumente sind besonders personalintensiv – und damit teuer: Studierfähigkeitstests (also eine Art Klausur) und Auswahlgespräche. Für die Zulassung müssen von den Hochschulen zwei Instrumente aus dieser Liste gewählt werden. Die schwarz-gelbe Regierung verpflichtete 2007 alle Hochschulen dazu, dass ab dem Wintersemester 2011/12 eines davon entweder ein Studierfähigkeitstest oder ein Auswahlgespräch sein muss. Dies wurde von der grün-rote Landesregierung (im Gesetz zur Studiengebührenabschaffung) gestrichen. Aktuell gilt damit, dass für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge Hochschulen in einer Satzung vorsehen, welche Instrumente zur Anwendung kommen, um die Eignung festzustellen – etwa Fachnoten plus ein Motivationsschreiben.
Nach § 16 (3) Landeshochschulgebührengesetz konnten Hochschulen für genau diese beiden Instrumente – Studierfähigkeitstests und Auswahlgespräche bisher schon Gebühren in Höhe von bis zu 50 Euro verlangen. Mit dem neuen Gesetz steigt der Rahmen auf bis zu 100 Euro, und die Hochschulen werden verpflichtet, Gebühren zu erheben. Allerdings, und da fängt mein Ärger über die JU wie auch über Campusgrün an, eben gerade nicht flächendeckend für alle Bewerbungen an Hochschulen, sondern immer dann, wenn in der Auswahlverfahrenssatzung für einen der ca. 60 Prozent örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge vorgesehen ist, dass entweder ein Test oder ein Gespräch zum Einsatz kommt.
Ich fände es – und habe dazu leider keine Zahlen – extrem spannend, zu wissen, wie viele Hochschulen diese Instrumente einsetzen, die ja hochschulseitig einen enormen Aufwand bedeuten. (Und wie viele davon heute schon Gebühren erheben). Eine kursorische Suche auf den Websites einiger Universitäten und Hochschulen zeigte mir jedenfalls, dass Studiengänge nicht selten sind, die einfachere – und damit weiterhin immer gebührenfreie – Wege zur Auswahl bei der Zulassung vorsehen.
Jetzt lässt sich natürlich sowohl darüber, ob solche Instrumente sinnvoll sind, als auch darüber, wer sie letztlich finanzieren muss, trefflich streiten. Nur: die gerade hochkochende Aufregung kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Vielleicht kriegen wir ja noch heraus, wie viele Studiengänge tatsächlich betroffen sind. „Flächendeckend“ ist jedenfalls definitiv das falsche Adjektiv.
Und dann geht es ja in all diesen Fällen um Satzungen – nach § 19 (1) Nr. 10 LHG ist dafür der Senat zuständig. Natürlich gibt es dort eine professorale Mehrheit. Aber trotzdem – wenn wir die akademische Selbstverwaltung ernst nehmen, dann liegt es damit letztlich genau in der Hand des zentralen Organs dieser akademischen Selbstverwaltung, zu entscheiden, ob Aufnahmeprüfungen aufwändig und dann auch teuer für Studierende sein sollen, oder ob Fachnoten und Motivationsschreiben als ausreichend erachtet werden, um Studierende auszuwählen. Auch dazu, wie Hochschulen das im Land bisher umsetzen, wäre mehr (parlamentarische) Information selbstverständlich wünschenswert.
Last but not least: Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. Wo gute Argumente überzeugen, sind Änderungen definitiv noch möglich. Das heißt auch, dass der Gesetzentwurf für das 3. Hochschulrechtsänderungsgesetz noch bis Mitte November auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg eingesehen und kommentiert werden kann. Bisher ist dort Internetkommentarkultur at its worst zu erleben. Das muss nicht so bleiben.
Warum blogge ich das? Weil Gebührenerhöhungen niemand Spaß machen, aber es einfach nervt, wenn argumentativ von falschen Voraussetzungen ausgegangen wird. Dass die JU von den schwarz-gelben Gesetzen nichts mehr wissen will, und die große Keule rausholt, finde ich verständlich. Grüne und grün-nahe Gruppen müssen es ihr nicht gleichtun, sondern sollten – egal welche Meinung vertreten wird – am Gesetzestext dranbleiben.
Sicherlich ist es nicht flächendeckend, aber dieses Auswahlverfahren finde ich eh quatsch…
Da sagen einige, Schulnoten seien nicht vergleichbar. Aber ein solches Auswahlverfahren ist doch noch schlimmer. Wenn in der Klausur ein Thema dran kommt, das mein Lehrer zufällig langweilig fand und gar nicht oder nur minimalst behandelt hat, dann bekomme ich den Platz nicht, obwohl ich mich innerhalb von 5 Stunden einarbeiten könnte? Nur weil dem Prof im Auswahlgespräch meine Nase nicht gefällt bekomme ich den Platz nicht?
In solchen Tests kommt es noch viel stärker auf die Tagesform, Sympathie und Glück an, als bei der Abinote, die ja immerhin von etwa 10 Lehrern über 2 Jahre gebildet wurde.
Daher ist es absolut sinnvoll, wenn die Landesregierung die Hochschulen von diesen Kosten befreien will. Nur die Art der Befreiiung (Gebühren) ist nicht sinnvoll, sondern einfach diese Methoden streichen.
Denn auch wenn es nicht flächendeckend ist (oder gerade dann), was bedeutet das? Eine Medizinuni kann sich die „reichen“ Studenten angeln, aus „gutem“ Haus, indem sie die finanzielle Hürde möglichst hoch legt. Absolut schreckliche Vorstellung.
An der generellen Kritik an Auswahlverfahren ist durchaus was dran, glaube ich. An der Argumentation im letzten Absatz allerdings nicht: weil Medizin zentral vergeben wird, weil es in BaWü keine „Medizinuni“ gibt, und vor allem deswegen, weil es eine Deckelung auf 100 € gibt. Der Willkür sind zumindest insoweit Grenzen gesetzt.
Ich möchte betonen, dass Campusgrün seine Kritik nicht an der JU ausrichtet, was auch im zeitlichen Verlauf absehbar ist. So hat Campusgrün seine Kritik an den Gebührenplänen bereits direkt nach Veröffentlichung des Gesetzesvorschlags kundgetan.
Dir Wortmeldung der JU erfolgte erst, nachdem das Schwäbische Tagblatt (scheinbar als erstes Presseorgan) die LHG-Novelle tatsächlich gelesen hatte und die Kritik der Fachschaftskonferenz der Universität Heidelberg zur Kenntnis genommen hatte.
Verwundernder als dass Campusgrün als unabhängiger Verband mit klaren Beschlusslagen gegen jegliche Studien- und Bildungsgebühren hier Kritik äußert, ist es doch, dass eine Grün-Rote Landesregierung Gesetze vorschlägt, die der Jugendorganisation der Studiengebührenpartei CDU zu sozial selektiv sind (was auch ein gewisser interner Widerspruch seitens der JU sein dürfte).
Das, was Studierenden als „Eignungsfeststellungverfahren“ begegnet sind im übrigen genau diese beiden von dir angesprochenen Instrumente (Tests und Gespräche), die wir aus den gleichen Gründen wie Christian auch generell ablehnen. Diese sind denn auch mit Anreisekosten und ggf. Übernachtungskosten verbunden, was bereits soziale Schwierigkeiten zur Folge hat, welche durch Gebühren verschärft werden würden.
Die Summen, die durch diese „Gebühren(nach oben)anpassung“ eingenommen werden, beurteilt im Übrigen auch das Präsidium der Uni Konstanz als unwesentlich. Die Gebühren werden also nicht aus Notwendigkeit eingeführt (Verfahren besser abschaffen & Gebühren bringen nicht mal Geld sondern eher Verwaltungsaufwand). Wenn diese Gebühren also nichts bringen, wieso werden sie dann eingeführt? Als Inflationsausgleich damit Studierende nicht am Ende irgendwo mal mehr Geld haben, wenn die BAfÖG-Senkung durch die Inflation mal nicht genug reinhaut?
Verbunden mti dem Wissen um eine Gebührenaffinität der Wissenschaftsministerin (und sicherlich auch der Beamten im MWK) ist die Vermutung von „Studiengebühren durch die Hintertür“ also durchaus verständlich. Dazu möge man sich auch historisch die Rolle der sog. Verwaltungskostenbeiträge als Vorfeldmodell für allgemeine Studiengebühren ansehen.
Die Sinnhaftigkeit derartiger Gebühren finde ich ja durchaus diskutierbar. Aber dass „Aufnahmegespräche sollen kosten“ nicht identisch ist mit „Grüne wollen Uni-Bewerbung kostenpflichtig machen“ (wie SpOn gerade titelt) – das würdest du doch auch so sehen, oder?
Naja das ist halt ne Schlagzeile. Im Artikel steht dann im zweiten Abschnitt ja auch das, was du sagst.
Und Aufnahmetestes gibts in allen möglichen Fächern und Hochschulen, in HD z.B. auch in Physik oder in Freiburg in Politikwissenschaft. So eine „Minderheit“ sind Auswahlverfahren mit Anreise (leider) nicht mehr, wie Theresia das im DLF dargestellt hat.
Das würde ich ja gerne empirisch wissen. Ich bin ziemlich sicher, dass es deutlich unter 50% der Studiengänge betrifft, haarspalterisch wäre „Minderheit“ dann korrekt.
Zum Thema Schlagzeile: Die Campusgrün-PM hatte ich ja aufgegriffen, weil die eben ganz ähnlich verallgemeinert wie die SpOn-Schlagzeile. Finde ich nicht hilfreich.
Wo ist die SPON-Schlagzeiole eigentlich inkorrekt? Bei nochmaligem Lesen sehe ich da nichts Falsches…
In der Differenz zwischen der Generalaussage und der Menge der betroffenen Studiengänge. Und in dem „wollen … machen“, das ignoriert, dass Hochschulen für diese Prüfungen schon heute Gebühren verlangen können.
Ich lese da nirgends ein „wollen…machen“ – oder haben die nachträglich den Text geändert? Bin verwirrt. Und da steht ja nur
„Das Wissenschaftsministerium in Baden-Württemberg plant ein neues Hochschulgesetz. Darin enthalten sind finanzielle Hürden für Studienbewerber, Bewerbungstests sollen kostenpflichtig werden. An diesen Plänen wächst die Kritik.“
Das stimmt doch irgendwie.
P.S. Okay, der Link ist ein anderer, da steht wollen…machen: kann es sein, dass sie den Titel nachträglich geändert haben?
Ich meine, dass das da gestern noch stand – habe aber keinen Screenshot und bezog mich vorher auf den Link.
Gibt es eine Möglichkeit den genauen Text des Entwurfs zu lesen??
Herzlich
we
Lieber Wolfgang Eßbach,
der komplette Entwurf ist auf der verlinkt.