Kurz: State of the AfD

Jetzt ist es also amt­lich: Geset­ze und Land­tags-GO ent­hal­ten kei­ne Rege­lung, die eine Frak­ti­ons­meh­rung ver­bie­ten. Zum Schnäpp­chen­preis von rd. 0,6 Mio. Euro pro Jahr (Steu­er­gel­der für Sockel­fi­nan­zie­rung Frak­ti­on) kann die AfD sich also im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg durch zwei Frak­tio­nen ver­tre­ten las­sen. Mit ent­spre­chend dop­pel­ter Rede­zeit, dem Recht, Unter­su­chungs­aus­schüs­se zu bean­tra­gen (zwei Frak­tio­nen), einer dop­pel­ten Anzahl an Slots für Aktu­el­le Debat­ten und so wei­ter. Dazu kom­men dann noch zwei Minu­ten Rede­zeit für das AfD-Mit­glied Gede­on. Unschön, gera­de auch des­we­gen, weil die AfD-Bei­trä­ge bis­her weni­ger durch Sach­kennt­nis und mehr durch eine gewis­se Rüpel­haf­tig­keit hervorstachen.

Die Gren­ze für eine Frak­ti­on lie­gen bei sechs Abge­ord­ne­ten. Theo­re­tisch könn­te die FDP/DVP sich jetzt in zwei tei­len, die SPD könn­te drei Frak­tio­nen bil­den, und auch eine wei­te­re Zell­spal­tung der Meu­then-Grup­pe wäre for­mal abbild­bar (ob Meu­then sei­ne Idee einer „drit­ten Frak­ti­on“ zur Über­win­dung der von ihm her­bei­ge­führ­ten Spal­tung so mein­te?). Rea­lis­ti­scher ist ver­mut­lich eine Über­ar­bei­tung der Geschäfts­ord­nung. Die kann rück­wir­kend nicht das Frak­ti­ons­meh­rungs­ver­bot ein­füh­ren, wohl aber für die Zukunft. Bis­her habe ich es als sehr wohl­tu­end emp­fun­den, dass im Land­tag – anders als im Bun­des­tag – Rede­zei­ten und Debat­ten­an­rech­te weit­ge­hend nicht von der Frak­ti­ons­grö­ße abhän­gen. Ich befürch­te, dass sich hier in Zukunft etwas ändern wird. 

Und ob es im Unter­su­chungs­aus­schuss­ge­setz dabei bleibt, dass zwei Frak­tio­nen einen Unter­su­chungs­aus­schuss bean­tra­gen kön­nen, wird – so mei­ne Ein­schät­zung – auch davon abhän­gen, ob die AfD-Frak­tio­nen die­ses bis­her sehr schar­fe Instru­ment nut­zen wer­den, um ihre poli­ti­sche Are­na aus­zu­deh­nen. Der AfD-Abge­ord­ne­te Räpp­le hat ja schon ange­kün­digt, dass er ger­ne einen Unter­su­chungs­aus­schuss „Mau­sche­lei­en des Minis­ter­prä­si­den­ten“ ein­set­zen wür­de – laut Unter­su­chungs­aus­schuss­ge­setz wäre dies als Min­der­hei­ten­recht mög­lich, wenn die bei­den AfD-Frak­tio­nen es wol­len. So wird ein schar­fes Instru­ment stumpf.

Update zu die­sem Beitrag

AfD-Bruchkanten im Landtag von Baden-Württemberg

Field II

Der Vor­sit­zen­de der AfD-Frak­ti­on im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg, Jörg Meu­then, hat soeben erklärt, dass er – gemein­sam mit zwölf wei­te­ren MdL (u.a. Baron, Berg, Fiech­t­ner, Podes­wa, Stein, Wol­le) – aus die­ser Frak­ti­on aus­tritt. Zuvor wur­de in der AfD-Frak­ti­on wohl die für einen Aus­schluss des Anti­se­mi­ten Wolf­gang Gede­on not­wen­di­ge Zwei-Drit­tel-Mehr­heit ver­fehlt, obwohl zwei Gut­ach­ten (u.a. von Prof. Pat­z­elt – von wem auch sonst …) Gede­on in sei­nen Schrif­ten klar Anti­se­mi­tis­mus nach­ge­wie­sen haben. Damit ver­blei­ben zehn MdL in der bestehen­den AfD-Frak­ti­on (u.a. Bal­zer, Baum, Gede­on, Grim­mer, Klos, Räpp­le und Sän­ze – Bal­zer und Sän­ze waren bis­her stellv. Vor­sit­zen­de, Grim­mer Parl. Geschäftsführer). 

Was jetzt pas­siert, ist nicht so ganz klar. Die Geschäfts­ord­nung des Land­tags sieht vor, dass Abge­ord­ne­te aus einer Par­tei sich zu einer Frak­ti­on zusam­men­schlie­ßen kön­nen. Ob Abge­ord­ne­te aus einer Par­tei zwei Frak­tio­nen bil­den kön­nen, ist nicht expli­zit gere­gelt. Eben­so ist nicht klar, was pas­siert, wenn z.B. die Par­tei AfD die Mit­glie­der der Frak­ti­on oder die Aus­ge­tre­te­nen ausschließt. 

Aber gehen wir mal davon aus, dass es in Zukunft zwei AfD-Frak­tio­nen im Land­tag geben wird. Eine davon wird sich wei­ter AfD nen­nen wol­len, die ande­re wird sich eben­falls AfD nen­nen wol­len. Inso­fern rech­ne ich erst­mal mit einer Schlamm­schlacht zwi­schen den lächeln­den und den grim­mi­gen Rechtspopulist*innen dar­über, wer wer sein darf. Und wenn dann noch die Rich­tungs­kämp­fe in der Bun­des­par­tei und in der Lan­des­par­tei dazu kom­men, wird es erst recht lus­tig wer­den. (Der Bun­des­vor­stand der Par­tei hat sich in einer Erklä­rung von den Nicht-Aus­tre­ten­den distan­ziert – die aber die Rechts­nach­fol­ge der Frak­ti­on antre­ten, indem sie in die­ser bleiben …).

Die Auf­tei­lung der AfD in zwei Frak­tio­nen hat (hät­te?) posi­ti­ve und nega­ti­ve Fol­gen. Posi­tiv: Die AfD ist nicht mehr größ­te Oppo­si­ti­ons­frak­ti­on, das ist jetzt defi­ni­tiv die SPD. Das hat Aus­wir­kun­gen dar­auf, wer zuerst redet, aber auch dar­auf, wem zuerst ein Sitz zusteht. Auch den Anspruch, den Vor­sitz des Finanz­aus­schus­ses zu stel­len, wird die AfD (oder die AfD) jetzt nicht mehr wirk­lich auf­recht erhal­ten können.

An der Sitz­ver­tei­lung in den Aus­schüs­sen ändert sich in der Sum­me nichts (statt drei Sit­ze AfD gibt es jetzt einen Sitz AfD-alt und zwei Sit­ze AfD-neu). Sain­te-Laguë bil­det hier die Mehr­heits­ver­hält­nis­se hin­rei­chend genau ab. Anders sieht es bei der Beset­zung klei­ne­rer exter­ner Gre­mi­en aus – bei bis zu fünf zu ver­ge­ben­den Sit­zen gehen AfD-alt und AfD-neu bei­de zu Guns­ten der SPD leer aus. Ob die Gre­mi­en­be­set­zun­gen, die der Land­tag in sei­nen ers­ten Sit­zun­gen vor­ge­nom­men hat, jetzt wie­der­holt wer­den, weiß ich nicht. Könn­te jeden­falls inter­es­sant werden.

Weni­ger schön ist die Tat­sa­che, dass sich eini­ge Din­ge durch die Spal­tung ver­dop­peln. Die meis­ten Debat­ten im baden-würt­tem­ber­gi­schen Land­tag wer­den mit Grund­re­de­zeit je Frak­ti­on geführt. Wo bis­her die AfD sie­ben Minu­ten bekam, bekom­men jetzt AfD-alt und AfD-neu zusam­men 14 Minu­ten. Auch die Grund­fi­nan­zie­rung je Frak­ti­on muss jetzt auf sechs und nicht mehr auf fünf Frak­tio­nen ver­teilt wer­den. Laut dpa beläuft sich der Grund­be­trag je Frak­ti­on der­zeit auf 39.758 Euro pro Monat, dazu kom­men 1696 Euro pro MdL plus 293 Euro pro MdL für die Oppo­si­ti­ons­frak­tio­nen. Bis­her waren das also monat­lich 85.559 Euro an Frak­ti­ons­mit­teln, jetzt wären es zusam­men­ge­rech­net 125.317 Euro pro Monat, die an die Rechtspopulist*innen fließen.

Aber war­ten wir mal ab, wie das wei­ter­geht. Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men ist nicht so ganz das Pro­gramm der Rechtspopulist*innen (sie­he auch Brexit …). Viel­leicht mer­ken das auch deren Wähler*innen. Gleich­zei­tig bleibt die AfD damit, weil Kon­flik­te ja einen enor­men Nach­rich­ten­wert haben, medi­al lei­der präsent. 

War­um blog­ge ich das? Um die ver­schie­de­nen Aspek­te zusam­men­zu­tra­gen – Tweets eig­nen sich dafür nur bedingt.

Kurz: Schrödingers Katzenkiste

Schrö­din­gers Kat­zen­kis­te unter den Par­tei­en im #ltbw ist die AfD, die Gede­on gleich­zei­tig aus­schließt und in der Frak­ti­on behält.

… war mei­ne Zusam­men­fas­sung der aktu­el­len Situa­ti­on bei der AfD Baden-Würt­tem­berg. Wor­um geht es? Mit der AfD ist auch Wolf­gang Gede­on in den Land­tag von Baden-Würt­tem­berg ein­ge­zo­gen. In sei­nen Tex­ten drückt sich eine klar anti­se­mi­ti­sche Hal­tung aus. Frak­ti­ons­chef Jörg Meu­then, Co-Vor­sit­zen­der der AfD auf Bun­des­ebe­ne, woll­te nach mas­si­vem öffent­li­chen Druck einen Aus­schluss Gede­ons aus der Land­tags­frak­ti­on errei­chen. Die dafür nöti­ge Zwei­drit­tel­mehr­heit war wohl nicht zu errei­chen, auch nicht auf die Ankün­di­gung Meu­thens hin, sonst vom Frak­ti­ons­vor­sitz zurück- und aus der Frak­ti­on aus­zu­tre­ten. Statt des­sen wur­de heu­te eine „Kom­pro­miss­lö­sung“ gefun­den: Meu­then kün­dig­te an, dass Gede­on sei­ne Frak­ti­ons­mit­glied­schaft „ruhen“ las­sen wol­le, bis im Herbst ein Gut­ach­ten dazu vor­liegt, ob er sich nun anti­se­mi­tisch geäu­ßert hat oder nicht.

Inter­es­sant dar­an sind nun zwei Din­ge: Ers­tens heißt das ja letzt­lich nichts ande­res, als dass es die sel­be Debat­te im Herbst wie­der geben wird. Und bis dahin wird die kri­ti­sche Öffent­lich­keit die AfD und deren Auf­tre­ten im Stutt­gar­ter Land­tag garan­tiert nicht unbe­ob­ach­tet las­sen. Und zwei­tens ist das mit dem Ruhen­las­sen der Frak­ti­ons­mit­glied­schaft gar nicht so ein­fach. Denn Land­tags­ge­schäfts­ord­nung und Frak­ti­ons­ge­setz Baden-Würt­tem­berg sehen ein Ruhen­las­sen der Frak­ti­ons­mit­glied­schaft gar nicht vor. Damit stellt sich die inter­es­san­te Fra­ge, ob die AfD-Frak­ti­on für Gede­on wei­ter­hin Mit­tel erhält, ob Gede­on die Infra­struk­tur und den Bera­ter­stab der Frak­ti­on nut­zen wird, ob er gar an Frak­ti­ons­sit­zun­gen teil­neh­men wird. 

Kurz­um: das „Ruhen­las­sen“ ist nichts Hal­bes und nichts Gan­zes. Ent­we­der tritt Gede­on for­mal aus der Frak­ti­on aus, oder er bleibt for­mal Mit­glied der AfD-Frak­ti­on. Dann aber wird deut­lich, dass Meu­then hier (wie­der ein­mal) sei­nen eige­nen öffent­li­chen Aus­sa­gen nicht gerecht wird, und dass die AfD nicht ernst macht, wenn es dar­um geht, sich von Antisemit*innen und Rechts­extre­men zu distanzieren. 

Wer wird dem 16. Landtag von Baden-Württemberg angehören?

Stormy green

Die Land­tags­wahl in Baden-Würt­tem­berg liegt jetzt auch schon wie­der zwei Wochen zurück, die ers­ten Gesprä­che zwi­schen den mög­li­chen Koali­ti­ons­part­nern GRÜNE und CDU haben statt­ge­fun­den, und ab 1. Mai läuft die Wahl­pe­ri­ode des 16. Land­tags von Baden-Würt­tem­berg und er wird sich offi­zi­ell kon­sti­tu­ie­ren. Anlass genug, um ein­mal der Fra­ge nach­zu­ge­hen, wer eigent­lich im zukünf­ti­gen Land­tag sit­zen wird. 

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Kurz: Das Finale der 15. Legislaturperiode steht vor der Tür

Selt­sa­mes Gefühl: bis zur Land­tags­wahl sind’s noch knapp drei Mona­te, aber der Sit­zungs­be­trieb des baden-würt­tem­ber­gi­schen Land­tags nähert sich rapi­de dem Ende. Im neu­en Jahr wird’s noch drei oder vier Ple­nar­ta­ge geben. „Mein“ Wis­sen­schafts­aus­schuss hat noch genau eine Sit­zung. Und das Fens­ter, um noch Geset­ze ein­zu­brin­gen, ist im Prin­zip eben­falls schon geschlos­sen (drei Lesun­gen und Anhörungsfristen). 

Ent­spre­chend wur­den jetzt noch eine gan­ze Rei­he von Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren auf den Weg gebracht – Bür­ger­be­auf­trag­te und Chan­cen­gleich­heit bei­spiels­wei­se – oder sind in der Dop­pel­sit­zung des Land­tags die­se Woche beschlos­sen wor­den – Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz und eGo­vern­ment-Gesetz, um auch hier zwei Bei­spie­le zu nen­nen. Was jetzt nicht beschlos­sen wird, muss bis Ende Mai war­ten – erst dann sind Par­la­ment und Lan­des­re­gie­rung wie­der voll einsatzbereit.

Und auch die Minis­te­ri­en stel­len jetzt noch die letz­ten Wei­chen vor der Wahl: För­der­ent­schei­dun­gen, Ver­ord­nun­gen, oder heu­te die Bekannt­ma­chung des Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums zum Infor­ma­tik­un­ter­richt in allen Schul­ar­ten. Wahl und Wahl­kampf rücken – nach der Weih­nachts­pau­se – immer mehr in den Vor­der­grund. Und erst am 13. März wis­sen wir (viel­leicht), wie es weitergeht.