Viele Augen sehen mehr! – Antrag zur grünen Netzpolitik für Baden-Württemberg

Coloured paper cards

Heu­te ist die zwei­te Ver­sen­dung der Dele­gier­ten­un­ter­la­gen für den 11. Lan­des­aus­schuss von Bünd­nis 90/Die Grü­nen Baden-Würt­tem­berg bei mir ange­kom­men. Halt, der ers­te Satz muss ein­la­den­der klin­gen und darf nicht so ein Polit-Kau­der­welsch ent­hal­ten. Also noch­mal: am 26. Juni wer­den die baden-würt­tem­ber­gi­schen Grü­nen über Netz­po­li­tik reden. Auf dem „klei­nen Par­tei­tag“, der bei uns Lan­des­aus­schuss heißt, und der in Mann­heim statt­fin­det. Der Par­tei­tag ist öffent­lich, wer sich das anschau­en will, und in der Gegend ist, kann also ger­ne dazukommen. 

Als Ko-Autor des Netz­po­li­tik-Antrags – Schwer­punk­te sind digi­ta­le Teil­ha­be und Ansprü­che an eine grü­ne Infor­ma­ti­ons­wirt­schaft – möch­te ich aber herz­lich dazu ein­la­den, schon vor­her die Gele­gen­heit zu Ergrei­fen, mit­zu­re­den. Auch, weil ich selbst glau­be, dass der Antrag zwar gut ist, aber durch­aus noch bes­ser sein könn­te. Des­we­gen möch­te ich das Ange­bot machen, dass alle, die Inter­es­se dar­an haben, dass die Grü­nen Baden-Würt­tem­berg sich netz­po­li­tisch gut auf­stel­len, hier einen Ort fin­den, Ände­rungs­wün­sche anzu­mel­den. Mehr dazu nach dem Klick.

Was bedeu­tet das? Dazu muss ich doch noch ein­mal in den Sozio­lekt grü­ner Par­tei­ta­ge ver­fal­len: Der Lan­des­aus­schuss wird über den Antrag bera­ten und über Ände­rungs­an­trä­ge sowie den Antrag selbst abstim­men. „Bera­ten“ heißt hier, dass es eine Debat­te mit ver­mut­lich etwa zehn bis fünf­zehn Rede­bei­trä­gen geben wird. Dazu kom­men die ein­zel­nen Ände­rungs­an­trä­ge, die auf­ge­ru­fen und abge­stimmt wer­den, wenn sie nicht von vor­ne­her­ein vom Antrag­stel­ler – hier dem Lan­des­vor­stand – über­nom­men werden. 

Die Tages­ord­nung für den Antrag sieht wie folgt aus:

TOP Grü­ne Netz­po­li­tik: Digi­ta­le Teil­ha­be ermöglichen
Poli­ti­sche Rede des Lan­des­vor­stands: Chris Kühn (Lan­des­vor­sit­zen­der)
Rede: Con­stan­ze Kurz (Cha­os Com­pu­ter Club)

Vor­stel­lung der Anträ­ge und Aus­spra­che mit Bei­trä­gen von:
Till Wes­ter­may­er (KV Breisgau-Hochschwarzwald)
Dr. Kon­stan­tin von Notz MdB (Spre­cher für Netz­po­li­tik der grü­nen Bundestagsfraktion)
Jür­gen Wal­ter MdL (Medi­en­po­li­ti­scher Spre­cher der grü­nen Landtagsfraktion)
N.N. (Grü­ne Jugend)
Beschlussfassung 

Ände­rungs­an­trä­ge, die in der Tisch­vor­la­ge des Par­tei­tags erschei­nen sol­len, müs­sen bis zum 23.6., 12.00 Uhr in der grü­nen Lan­des­ge­schäfts­stel­le ein­ge­gan­gen sein. Antrags­be­rech­tigt sind grü­ne Orts- und Kreis­vor­stän­de, diver­se grü­ne Gre­mi­en sowie min­des­tens zehn Mit­glie­der der baden-würt­tem­ber­gi­schen Grünen.

Damit zurück zu mei­nem Vor­schlag: ich wür­de mich freu­en, wenn die Kom­men­tar­funk­ti­on zu die­sem Bei­trag dazu genutzt wer­den wür­de, Ände­rungs­an­trä­ge zu dis­ku­tie­ren. Was ist ein Ände­rungs­an­trag? Letzt­lich der Wunsch, eine Text­stel­le im Antrag – gekenn­zeich­net durch Sei­ten­zahl und Zei­len­num­mer – durch einen ande­ren Text zu ergän­zen oder zu erset­zen. Wenn hier sinn­vol­le Ände­rungs­an­trä­ge zustan­de kom­men, bin ich ger­ne bereit, mich dar­um zu küm­mern, dass zehn Mit­glie­der zusam­men kom­men, die die­se dann ein­brin­gen können. 

Ich weiss, dass eine Kom­men­tar­funk­ti­on ein ziem­lich schlech­tes Werk­zeug für sowas ist. Lie­ber wäre mir eine Mög­lich­keit, den Antrags­text wort­ge­nau und kol­la­bo­ra­tiv zu anno­tie­ren. Aber da ich kein Werk­zeug dafür ken­ne und kei­ne Lust habe, extra ein Wiki auf­zu­set­zen, bleibt es erst­mal dabei, wenn nie­mand ande­res hier noch initia­tiv wird. Wenn jemand gute Tools für die Funk­ti­on „Text wort­ge­nau kol­la­bo­ra­tiv dis­ku­tie­ren“ kennt – her damit.

Die Kom­men­tar­funk­ti­on ist jetzt natür­lich nicht nur dafür da, Ände­rungs­an­trä­ge zu for­mu­lie­ren – son­dern kann auch wie üblich zum Kom­men­tie­ren und zur Dis­kus­si­on genutzt werden. 

Viel­leicht soll­te ich noch dazu sagen, dass der Antrag sich expli­zit auf Baden-Würt­tem­berg hin ori­en­tiert, da wir als grü­ner Lan­des­ver­band da unse­ren Tätig­keits­be­reich haben. Zudem ist der Antrag eigent­lich schon zu lang – knap­pe Ände­run­gen sind also chan­cen­rei­cher als wort­rei­che Elaborate.

Damit zu den Essentials:

- Als PDF ist der Antrag hier zu fin­den. Oder am Ende die­ses Blog­ein­trags als Scribd-Embedded-Objekt.

- Wer in der Kom­men­tar­funk­ti­on Ände­rungs­an­trä­ge vor­schla­gen möch­te, kann dies ger­ne tun – am bes­ten mit Bezug auf Sei­te und Zei­len­num­mer (Bsp.: S. 2, Z. 42 – „Die Netz­be­trei­ber dür­fen nicht zu Tür­wäch­tern ..“ wer­den – muss das nicht „Türwächter_innen“ heißen?). 

- Ich wer­de mich drum bemü­hen, sinn­vol­le* Ände­rungs­an­trä­ge in den Par­tei­tag einzubringen.

- Dead­line für Ände­rungs­an­trä­ge ist der 23.6. – und die Unter­zeich­ne­rIn­nen dafür müs­sen ja auch erst gefun­den wer­den. Es blei­ben also unge­fähr 14 Tage.

Antrags­text

War­um blog­ge ich das? Als Teil mei­nes Expe­ri­men­tie­rens mit netz­be­zo­ge­nen Partizipationsformen.

* „Sinn­voll“ – ich weiss, dass das eine ziem­lich schwam­mi­ge For­mu­lie­rung ist. Zum einen habe ich kei­ne Lust, mich ver­pflich­tet zu füh­len, sowas wie „schreibt doch in Zei­le 4 auf S. 1 rein ‚Nur die PIRATEN kön­nen die­se Pro­ble­me lösen‘.“ vor­an­zu­brin­gen – Ände­rungs­an­trä­ge müs­sen den Rah­men­be­din­gun­gen (grü­ner Antrag, Bezug auf BaWü, netz­po­li­ti­sche Posi­tio­nie­rung, eini­ger­ma­ßen aus­for­mu­liert, real­po­li­tisch geer­det genug, um über 10 Mit­un­ter­stüt­ze­rIn­nen zu fin­den) genü­gen, damit ich sie in die Antrag­be­hand­lung einbringe.

5 Antworten auf „Viele Augen sehen mehr! – Antrag zur grünen Netzpolitik für Baden-Württemberg“

  1. Sei­te 6, Zei­len 28 bis 34 (ö‑r Rund­funk im Internet):

    Es erscheint mir als Armuts­zeug­nis, die Umge­hung einer Prü­fung damit recht­fer­ti­gen zu wol­len, dass das Zu-Prü­fen­de schon besteht.

    Das kann ja nur hei­ßen, dass das Bestehen­de die Prü­fung ent­we­der auf jeden Fall besteht (war­um soll­te das so sein?) oder dass es einem egal ist, ob es sie besteht. Das wäre dann das Gegen­teil von Rechts­staat­lich­keit. Mal ganz abge­se­hen davon, dass es in Deutsch­land kei­ne staat­li­che Pres­se gibt und die Ver­la­ge des­halb im Zwei­fels­fall Rechts­an­spruch auf Unter­las­sung haben.

    Dass die Ö‑R die­se Prü­fung nicht von sich aus vor­ab durch­ge­führt haben, ist ein deut­li­ches Zei­chen für ihre Selbst­herr­lich­keit und legt nun gera­de nicht nahe, dass Beschrän­kungs­ge­bo­te beach­tet wurden.

    Wenn man bei den Ö‑R spa­ren will, fin­det man mehr Mög­lich­kei­ten, als man abar­bei­ten kann. Die Prü­fung von Recht­mä­ßig­keit abzu­schaf­fen, ist sicher das letz­te, was in Fra­ge kommt.

  2. @Hauke: Stimmt, die Begrün­dung ist nicht ganz logisch. Aus mei­ner Sicht ist die eigent­lich rich­ti­ge For­de­rung hier eine Über­ar­bei­tung des Rund­funk­staats­ver­trags, der öff.-rechtl. Sen­dern mehr Mög­lich­kei­ten im Netz ein­räumt (kei­ne Spiel­chen, son­dern eher der Bereich des Infor­ma­ti­ons- und Kulturauftrags).

  3. Lie­ber Till (und allen AutorInnen),
    erst­mal: ein super Antrag, der die grü­nen Posi­tio­nen sehr kon­zen­triert und prä­gnant zusam­men­fasst. Einen Aspekt könn­te man nach mei­nem Dafür­hal­ten noch etwas deut­li­cher her­vor­he­ben: Ihr schreibt vom Indus­trie- und Dienst­leis­tungs­stand­ort BW – gilt ja auch für BY ;-)(S. 1, Z. 22; S. 4, Z. 4). Wich­tig ist mir in die­sem Zusam­men­hang, dass wir uns, v.a. bedingt durch das Inter­net, in Euro­pa schon mit­ten in einer Trans­for­ma­ti­on in eine Wis­sens­ge­sell­schaft befin­den und hier die netz­po­li­ti­schen Posi­tio­nen einen wich­ti­gen Beitrag/Voraussetzung für die wei­te­re Trans­for­ma­ti­on bil­den. Die gesell­schaft­li­che Visi­on muss in Rich­tung einer Wis­sens­ge­sell­schaft gehen, wobei die alten Struk­tu­ren der Indus­trie- und Dienst­leis­tungs­ge­sell­schaft gra­vie­ren­de Ver­än­de­run­gen erfah­ren wer­den. Die­ser Aspekt blitzt zwar auch im Antrags­text auf, könn­te aber m.E.n. noch stär­ker her­aus­ge­ar­bei­tet wer­den. Und noch zwei klei­ne redak­tio­nel­le Anmer­kun­gen: – S. 2., Z. 36: hier wohl Mehr­zahl „Inter­net­diens­ten“; S. 5, Z. 36: letz­ter Auf­zäh­lungs­punkt „Breit­band­aus­bau“ ggf. dop­pelt (schon auf S. 3, Z. 36 erwähnt).

  4. Erst ein­mal gro­ßes Lob für dei­ne Initia­ti­ve, die­sen Antrag einem Open-Peer-Review-Ver­fah­ren zu unter­zie­hen. Eine fei­ne Sache! Auf lan­ge Sicht wäre es natür­lich cool, wenn man ein sol­ches Open-Peer-Review-Ver­fah­ren auch „offi­zi­el­len“ auf den Sei­ten der Par­tei mit schi­cker Anno­ta­ti­ons-Funk­ti­on etc. hät­te. Ein schö­ner Antrag außer­dem! Ich freu mich ;).

    Drei Ände­rungs­vor­schlä­ge von mei­ner Seite:

    1.)

    S. 2, Z. 40: »Zu die­ser Kon­troll­funk­ti­on der Bun­des­netz­agen­tur gehört für uns auch die Durch­set­zung des Prin­zips der Netz­neu­tra­li­tät.« → »Zu die­ser Kon­troll­funk­ti­on der Bun­des­netz­agen­tur gehört für uns auch die Durch­set­zung des Prin­zips der Netz­neu­tra­li­tät und des Ende-zu-Ende-Prin­zips des Inter­nets.« Begrün­dung: Netz­neu­tra­li­tät ist lei­der zu einem sehr schwam­mi­gen Begriff gewor­den, unter dem vie­le Men­schen unter­schied­li­che Din­ge ver­ste­hen. Das ‚Ende-zu-Ende-Prin­zip‘ ist aber etwas sehr Wohl­de­fi­nier­tes, das der Netz­neu­tra­li­tät sehr nahe kommt. Mehr Infor­ma­tio­nen dazu im Auf­satz „Der Ein­fluss der Netz­ar­chi­tek­tur auf Inno­va­ti­on“ von Bar­ba­ra van Sche­wick, Arti­kel 4 in „Die wun­der­ba­re Wis­sens­ver­meh­rung“ und im C3D2-Pod­cast Netz­neu­tral.

    2.)

    S. 5, Z. 8–15 erset­zen durch:

    »Freie Open-Source-Soft­ware: selbst­be­stimmt und wirt­schaft­lich erfolgreich

    Soft­ware nimmt immer stär­ker Ein­zug in unse­ren All­tag und gewinnt in zuneh­men­den Maße Kon­trol­le über unser Leben. Es ist daher von essen­ti­el­ler Bedeu­tung für unse­re Demo­kra­tie, dass die Kon­trol­le über die­se Soft­ware nicht bei ein­zel­nen gro­ßen Her­stel­lern liegt, son­dern bei der All­ge­mein­heit. Die vier Frei­hei­ten der frei­en Soft­ware — ver­wen­den, ver­ste­hen, ver­än­dern, ver­brei­ten — bil­den dafür eine not­wen­di­ge Grund­la­ge. Denn sie machen einen trans­pa­ren­ten Soft­ware-Ent­wick­lungs­pro­zess erst mög­lich. Sie stel­len außer­dem recht­lich und tech­ni­scher sicher, dass — falls kein trans­pa­ren­ter Ent­wick­lungs­pro­zess statt­ge­fun­den hat — die Soft­ware zumin­dest im Nach­in­ein über­prüft und bei Bedarf ange­passt wer­den kann.

    Im IT-Sek­tor arbei­ten sehr vie­le Fir­men mit frei­er Soft­ware und ver­die­nen ihr Geld mit Anpas­sun­gen und Sup­port. Wir begrü­ßen die wei­te Ver­brei­tung von Open-Source-Soft­ware in der Wirt­schaft und wün­schen uns hier eine Vor­rei­ter­rol­le der öffent­li­chen Hand und auch des Lan­des. Denn gera­de Open-Busi­ness-Model­le, wie die Freie-Soft­ware-Bran­che, bie­ten zukunfts­si­che­re Arbeits­plät­ze und schaf­fen nach­hal­ti­ge Inno­va­tio­nen. Hier gilt es, an Hoch­schu­len und in öffent­li­chen Insti­tu­tio­nen sol­che Model­le durch Aus­bil­dung von qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal und der inten­si­ven Nut­zung der Ange­bo­te zu unterstützen.«

    Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen dazu z.B. hier oder hier.

    3.)

    Für min­des­tens genau­so wich­tig wie freie Soft­ware hal­te ich offe­ne Stan­dards. Denn sie machen einen fai­ren Wett­be­werb auf dem IT-Markt über­haupt erst mög­lich und ver­hin­dern Mono­po­li­sie­rung. Außer­dem sind auch offe­ne Stan­dards eine Fra­ge der Kon­trol­le: Momen­tan kip­pen Bund und Län­der Daten des Staa­tes und der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in pro­prie­tä­re Con­tai­ner, die nur der gol­de­ne Schlüs­sel einer bestimm­ten Fir­ma öffe­nen kann und über die die­se eine Fir­ma die vol­le Kon­trol­le hat. Und schi­cken sie über pro­prie­tä­re Kanä­le hin und her. Ins­be­son­de­re erscheint mir die Ver­wen­dung des Open­Do­cu­ment-For­mats zum Aus­tausch und zur Archi­vie­rung von Doku­men­ten für wich­tig. Zudem gibt es ja auch noch den offe­nen Stan­dard PDF, falls die Doku­men­te nicht wei­ter­be­ar­bei­tet wer­den sol­len. Bezüg­lich ODF noch die fol­gen­de Klar­stel­lung: Um ODF spre­chen zu kön­nen, muss sich nicht jeder gleich Linux instal­lie­ren — OpenOffice.org gibt es auch für Mac OS X und Win­dows. Außer­dem gibt es diver­se Plug­ins und Kon­ver­ter für Micro­soft Office, und die neus­te Ver­si­on von MS Office spricht ODF sogar nativ. Es geht also nicht dar­um, jeman­den aus­zu­schlie­ßen, nur weil sie oder er nicht ein bestimm­tes Betriebs­sys­tem bzw. eine bestimm­te Soft­ware hat — ganz im Gegen­teil: offe­ne Stan­dards bezie­hen ein! 

    Sor­ry, dass ich dazu gera­de nichts direkt als Vor­schlag für den Antrag for­mu­liert bekom­me :/ — Till, anyone? 

    Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zu offe­nen Stan­dards z.B. hier, hier, hier oder hier.

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