„Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.“
„Kurz: Fundsache Vorratsdatenspeicherung“ weiterlesen
Das Blog von Till Westermayer * 2002
„Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.“
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Na gut, ich habe mich heute mal wieder in meinem Flattr-Dashboard umgetan. Und für ein Nebenbei-Blog sieht das doch eigentlich recht erfreulich aus – also vielen Dank allen, die mich mehr oder weniger regelmäßig „flattrn“!
Interessant ist ja, ob das meistgeflattrte auch das interessanteste ist. Deswegen hier statt Content (grade keine Zeit dazu) mal schnell eben eine Liste der sieben Artikel, die fünfmal oder häufiger geflattrt wurden:
Im Jahr 1984, dem titelgebenden Jahr von George Orwells Erzählung über den großen Bruder und den totalitären Staat, erschien ein von Fritz Kuhn und Wolfgang Schmitt im Auftrag des damaligen Landesarbeitskreises „Neue Medien“ der Grünen herausgegebenes Buch mit dem schönen Titel Einsam, überwacht und arbeitslos – Technokraten verdaten unser Leben. Das Buch ist ein spannendes Dokument der Zeitgeschichte – nicht zuletzt als Vergleichsfolie dafür, wie sich grüne Netzpolitik seit 1984 weiterentwickelt hat. Auch ich habe es deswegen schon herangezogen – eben als historische Vergleichsfolie. Schließlich ist seit 1984 mehr als ein Vierteljahrhundert vergangen, und die beteiligten Personen ebenso wie die Partei der Grünen – heute Bündnis 90/Die Grünen – hat sich deutlich weiterentwickelt. Umso spannender ist der Vergleich.
Ich bin allerdings nicht der einzige, der Einsam, überwacht und arbeitslos gerne heranzieht. Die damalige sehr kritische Auseinandersetzung mit ISDN, Breitbandkabeln und BTX ist auch der FDP in Erinnerung geblieben. Vielleicht, weil die FDP gerne an die 1980er Jahre zurückdenkt, oder vielleicht auch, weil sie glaubt, sich noch immer dort zu befinden. Wie dem auch sei: Wer nur die Slogans der FDP betrachtet, könnte glauben, dass Einsam, überwacht und arbeitslos auch heute noch Position der Grünen sei. Quatsch!
Leider ist das Dokument nicht online zugänglich, damit sich jede/r selbst ein Bild machen kann. Ich habe jetzt zumindest mal den Titel, das Inhaltsverzeichnis und das Vorwort abfotografiert (da grade kein Scanner zur Hand) – bitte sehr:
P.S.: Hier noch ein paar Gedanken zum Wandel der Ökos im Verhältnis zu Technik.
P.P.S.: Um die Diskussion zu erleichtern, habe ich das Vorwort mal durch eine OCR gejagt – online, so sind die modernen Informationstechnologien – und dokumentiere es nach dem Klick auf Weiterlesen:
„Kurz: Orwell, die FDP und die Grünen (Update)“ weiterlesen
Ich hatte gestern ja ein paar eher am politischen Verfahren orientierte Sätze zum Jugendmedienstaatsvertrag geschrieben. Mit dem Versuch der NRW-Grünen, jetzt doch noch einmal auf die SPD einzuwirken, kommt vielleicht noch etwas in Bewegung. Politisch geht’s jetzt wohl vor allem darum, die SPD-MdLs in NRW davon zu überzeugen, dass der JMSTV sinnlos ist – dem Hörensagen nach ist die Fraktion gespalten.
Im Beitrag gestern habe ich nichts zu den angekündigten Schließungen einiger großer Blogs gesagt. Wie auch andere halte ich davon wenig. Das fängt bei der Frage an, ob Blogs überhaupt faktisch vom JMSTV betroffen sind, und endet bei der Thematik „voreilender Gehorsam“. Als Protestaktion – große Blogs etc. machen mal ’ne Woche zu – wäre sowas gut; als Reaktion auf ein noch nicht verabschiedetes Gesetz – nö. Besser ist da schon die Idee, gegen den JMSTV zu klagen – und eine „Solikasse“ für Abmahnbetroffene einzurichten.
In dem Kontext wäre es vermutlich auch eine gute Idee, wenn irgendwer – zum Beispiel eine dem JMSTV gegenüber eher kritisch eingestellte Partei – sich drum kümmert, juristisch abzuklären, was der JMSTV für z.B. private BlogbetreiberInnen, Webshop-BetreiberInnen oder persönliche Websites von z.B. PolitikerInnen und Parteien tatsächlich bedeutet: also Sachverstand statt Kaffeesatzleserei.
Seit gestern rätselt das Netz darüber, was die parlamentarischen Zwänge sind, die die Grünen NRW dazu gebracht haben, als Landtagsfraktion gegen das Votum der eigenen Partei dem JMSTV zuzustimmen. Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind seit 2003 einige Bestimmungen zum Jugendschutz in Rundfunk und „Telemedien“ festgelegt; aktuell geht es um die Ratifizierung der Neuauflage, gegen die einiges spricht. Nicht zuletzt die Feststellung, dass die 2003-Regelung besser geeignet ist, die Jugend im Internet zu schützen als die neue Version, die wohl u.a. Alterskennzeichnungen für jede Website und sowas wie „Sendezeiten“ im Netz vorsieht. Eine Zustimmung dazu ist also zunächst mal arg erklärungsbedürftig. Bisher fehlt hier leider ein Statement der NRW-Landtagsfraktion jenseits der „parlamentarischen Zwänge“ (
aber noch läuft auch die Fraktionssitzung, die ein solches Statement beschließen könnte [Nachtrag: die Fraktion hat sich all meinen Erwartungen zum Trotz dafür entschieden, doch noch einmal zu versuchen, eine Einigung in Richtung Nichtzustimmung mit der SPD zu versuchen. Hut ab dafür!]).
Das halbe Netz rätselt über diese Zwänge? Na gut, stimmt nicht ganz. Ganz, ganz überwiegend ist das halbe Netz verärgert, regt sich auf und erklärt die Grünen (SPD und LINKE und die CDU und die FDP natürlich ebenso schon längst) für netzpolitisch untauglich.
Trotzdem: mich interessiert weiterhin, was diese parlamentarischen Zwänge den nun sind. Das eine ist der Koalitionsvertrag der NRW-Minderheitsregierung, der wohl eine Zustimmung vorsieht. Der schwarze Peter liegt hier also zunächst mal bei der SPD. Dann vermute ich, dass es auch darum geht, dass ein Staatsvertrag traditionell eine ziemlich undemokratische Sache ist. Falls das jetzt falsch ist, bitte ich um Korrektur – aber soweit ich weiss, werden die innerdeutschen Staatsverträge zwischen den Bundesländern da ausgehandelt, wo die Länder eigene Gesetzgebungskompetenzen haben. Die Länder sind in dem Fall die Fachministerien und MinisterpräsidentInnen. Die handeln den Vertrag aus. Wie bei den zwischenstaatlichen Abkommen auf internationaler Ebene können Parlamente dem Vertrag dann nur noch zustimmen – oder ihn ablehnen. Sie haben aber keinen Einfluss auf das Zustandekommen des Vertrags.
Möglicherweise liegen die parlamentarischen Zwänge also auch darin begründet, dass die damalige schwarz-gelbe NRW-Landesregierung den JMSTV mit ausgehandelt und unterzeichnet hat, und es nicht üblich ist, dass ein Landesparlament dem jetzt widerspricht. Formal hat jedes Landesparlament hier ein Vetorecht, insofern der Vertrag erst dann zustande kommt, wenn alle Landesparlamente ihn ratifiziert haben. Faktisch scheint mir der Einfluss der Parlamente sehr, sehr gering zu sein. Insofern sehe ich neben den ganzen inhaltlichen Problemen hier auch ein erhebliches Demokratieproblem (auch darin gibt es durchaus Ähnlichkeiten zu internationalen Abkommen).
Was bleibt übrig? Die Chance, dass der JMSTV im Parlament in Nordrhein-Westfalen scheitert, ist, realistisch betrachtet, verschwindend gering. Selbst wenn die Grünen sich dazu durchringen würden, ihrem eigentlich vorhandenen medienpolitischen Sachverstand zu folgen und sie die SPD dazu bringen würden, in dieser Sache nicht im Rahmen der Koalitionsdisziplin abzustimmen, bliebe doch eine SPD-CDU-FDP-Mehrheit im Landtag für den JMSTV. So sehr ich den Ärger über die Grünen in Nordrhein-Westfalen verstehe: eigentliche Ansprechpartnerin ist hier die Ministerpräsidentin des Landes NRW, Hannelore Kraft. Und die gehört der SPD an.
Warum blogge ich das? Weil die Sache verfahrenstechnisch komplizierter ist, als es scheint. Und weil ich jenseits der Twitter-Polemik gerne verstehen möchte, was da eigentlich gerade passiert.