Kurz: Innerparteiliche Demokratie da und dort

Yellow handle

Auf Face­book bin ich über eine Notiz der FDP gestol­pert, dass es da – also in der FDP – einen ganz tol­len Demo­kra­ti­sie­rungs­schub gege­ben habe. Was wohl, mit Blick auf die Aus­gangs­ba­sis, auch nicht ganz falsch ist. Unter der Über­schrift „Mehr Mit­spra­che für Mit­glie­der“ wird erläu­tert, dass auch Mit­glie­der nun Antrags­rech­te bekom­men – 250 geprüf­te Unter­schrif­ten rei­chen aus, um einen Antrag ein­zu­brin­gen. So unter­schied­lich sind die Par­tei­tra­di­tio­nen – bei uns sind auf Lan­des­ebe­ne 10, auf Bun­des­ebe­ne 20 form­lo­se Unter­stüt­zungs­er­klä­run­gen von Mit­glie­dern not­wen­dig, um einen Antrag ein­zu­rei­chen. Das führt dann zum Teil zu einer Antrags­flut, gera­de auch, weil in Zei­ten von Mai­ling­lis­ten und Face­book Unter­stüt­zungs­er­klä­run­gen sehr schnell zusam­men kom­men. Mög­li­cher­wei­se wäre des­we­gen sogar eine leich­te Anhe­bung sinn­voll. Aber dass die Betei­li­gungs­hür­den in ähn­lich gro­ßen Par­tei­en so unter­schied­lich sind, und das grü­ne Basis­de­mo­kra­tie-Kon­zept immer noch so fort­schritt­lich ist – das war mir bis­her ent­gan­gen. (Auch Rede­recht haben bei der FDP nur Delegierte …)

Bei der FDP scheint es die­ser Notiz zu Fol­ge wohl auch so zu sein, dass Kan­di­da­tu­ren für Ämter eben­falls nicht ein­fach aus frei­em Wil­len erfol­gen kön­nen, son­dern wie­der­um mit Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten ver­bun­den sein müs­sen – auch hier 250 Stück. 

Der Fair­ness hal­ber sei noch dazu gesagt: Wenn bei der FDP nicht Mit­glie­der, son­dern Dele­gier­te einen Antrag ein­brin­gen, dann rei­chen 25 Delegierte. 

Und was ler­nen wir dar­aus? Ers­tens, dass grü­ne Basis­de­mo­kra­tie tat­säch­lich eine Beson­der­heit ist – die aber erst auf­fällt, wenn mal ande­re Par­tei­ver­fah­ren dage­gen gehal­ten wer­den. Und zwei­tens, dass es viel­leicht durch­aus über­le­gens­wert wäre, auch für Bewer­bun­gen ein Quo­rum ähn­lich wie bei Anträ­gen vor­zu­se­hen. Nicht als Abschre­ckungs­in­stru­ment, son­dern um z.B. Bewer­bun­gen von Per­so­nen zu ver­hin­dern, wie dies beim Euro­pa­vo­tum auf der LDK der Fall war, die gar nicht anwe­send sind, auch nicht vor­ha­ben, sich vor­zu­stel­len, aber mal – spa­ßes­hal­ber? – eine schrift­li­che Bewer­bung ein­ge­reicht haben. Ein KV oder 10 Mit­glie­der als Bewer­bungs­hür­de – war­um nicht?

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