Siehe auch die erweiterte Fassung auf CARTA.
Der Pirat Kramm hatte eine recht schluddrig formulierte Petition gegen das geplante Leistungsschutzrecht eingereicht. Gestern lief die Mitzeichnungsfrist aus. Das Quorum von 50.000 UnterstützerInnen, ab dem eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages verpflichtend ist, wurde recht deutlich verfehlt. Über all das regt sich Metronaut massiv auf und sieht darin ein Scheitern, ein stumpf gewordenes Werkzeug. Fünf kurze Anmerkungen dazu:
1. Online-Petitionen sind keine Bürgerbegehren und keine Unterschriftensammlungen (auch wenn die ePetition mit Mitzeichnungsmöglichkeit diesen Anschein erweckt). Sie primär als Kampagnenwerkzeug zu verstehen, verkennt den Sinn des Petitionsrechts.
2. Mehr als 20.000 Mitzeichnungen sind nicht nichts, auch wenn LSR-Fans das jetzt gerne so darstellen. Wir als „Netzgemeinde“ sollten jetzt nicht in diese Falle tappen. Auch eine Petition mit „nur“ 20.000 Mitzeichnungen läuft den Gang des Petitionswesens – nur eben ohne prestigeträchtige öffentliche Anhörung (die auch nicht unbedingt mehr erreicht).
3. Digitale Tools ersetzen keine politischen Kampagnen. Dazu gehört es, Bündnisse zu bilden, strategisch vorzugehen, gemeinsame Botschaften zu finden und verschiedene Kanäle der Aufmerksamkeitsgenerierung zu verknüpfen – online wie offline. Eine Massenpetition kann Teil einer Kampagne sein und von dieser getragen werden, kann aber keine Kampagne ersetzen oder spontan katalysieren. (Zu diesem unpolitischen Glaube an Tools zählt für mich auch die naive Vorstellung, 30.000 Mitglieder der Piratenpartei seien mal eben mobilisierbar …)
4. Anders als bei der Vorratsdatenspeicherung und bei ACTA fehlt dem Leistungsschutzrecht die gefühlte persönliche Betroffenheit, das Erregungs- und Empörungspotenzial. Wen außer ein paar BloggerInnen und Google interessiert es, ob Onlineschnippsel aus Zeitungstexten vergütungspflichtig werden? (Das LSR ist trotzdem ein falscher Ansatz – aber es ist eben nicht so leicht vermittelbar, dass das so ist).
5. Ein Nebeneffekt der LSR-Petition: Inhaltliche Spannungen innerhalb der „Netzgemeinde“ und in und zwischen den Piraten wurden sichtbar. Damit meine ich jetzt nicht deren aktuelle Personalquerelen und „Gates“. Diese Ausdifferenzierung – und die Versuche, sie „für die gemeinsame Sache“ zu überbrücken – unterstreicht, dass die Affinität zum Netz politische Auseinandersetzungen nicht ersetzen kann. Das ist einerseits ernüchternd, weil damit ein Stück des utopischen Gehalts der Netzwerkinfrastruktur eingerissen wird. Andererseits kann ein Bewusstsein dafür, dass spontane Formationen erst mit politischen Strukturen dauerhaft Wirkung entfalten, nicht schaden. Und dazu gehört eben auch der Blick über die beiden Tellerränder von Piratenpartei bzw. „Netzgemeinde“. Also: lernen wir was aus dem Ganzen!
Warum blogge ich das? Weil ich es schade fände, wenn aus einer Kette nicht so toll gelaufener Handlungen die falschen Schlüsse gezogen würden.
Puh, find ichwichtig den Beitrag.
Denn es erschrickt mich schon, wenn ich sehe,mit welcher Leichtfertigkeit als Ergebnis eigener Kampagnenunfähigkeit jetzt auch noch ein hochwichtiges demokratisches Bürgerrecht (Art.17 GG) wie das Petitionsrecht denunziert wird.
Wenn man Petitionen als Teil einer politischen Kampagne benutzt, muss das gut überlegt und vorbereitet sein. Darüber hinaus zeigt Diskussion um die Petition jetzt aber auch, dass es Sinn macht, gute Vorschläge zur Verbesserung und Erweiterung demokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auch im Petitionsrecht vorzulegen und zu diskutieren. Denn auch dieses Verfahren ist veränderbar. Vielleicht wäre das ja ein gutes Ende für eine schlechte Petition.
Denn nicht Petitionen, sondern jetzt auch noch ein demokratisches Grundrecht wie das Petitionsrecht zu demolieren. wäre für den Arsch.
Die meisten Menschen die ich kenne, haben die Petition nicht unterschrieben, weil sie eben nicht vom „Bürger“ Kramm, sondern vom Piraten Kramm stammt. Gerade am Anfang wurde sie öffentlich auch extrem als „Piraten-Kampagne“ vermarktet.
Meiner Ansicht nach wäre die Sache wesentlich besser gelaufen, wenn die Petition von einer nicht politisch gebundenen Person eingereicht worden wäre. Und eine bessere Formulierung hätte auch nicht geschadet.
Till: Hast wie öfter mal Recht. :) Danke.
Zum Thema persönliche Betroffenheit hatte ich schon mal etwas geschrieben. Aber es hat sich wohl noch nicht so herumgesprochen, das Blogger sehr wohl vom Leistungsschutzrecht betroffen sind – auch nach dem dritten Entwurf.
„Nach dem aktuellen Entwurf dürfen Blogger zwar im Rahmen des Zitatrechts Teile von Presseinhalten entgeltfrei und ohne zu fragen verwenden. Nur ergibt sich hieraus das Problem, dass eine Suchmaschine oder ein Aggregator eben gegen das Leistungsschutzrecht des jeweiligen Verlags verstößt, wenn das Snippet des Blogbeitrags das Zitat miterfasst und die Lizenzierung nicht geregelt ist. Wie soll denn automatisiert erkannt werden, ob ein Text in einem Blogbeitrag eigentlich unter einem Leistungsschutzrecht steht und deshalb nicht verbreitet werden darf? Folglich müssen Suchmaschinenbetreiber entweder alle Blogs aus dem Index nehmen oder mit allen™ Verlagen™ Lizenzvereinbarungen abgeschlossen haben.
Im Übrigen ist es egal, ob es sich um ein Blog oder eine Verlagsseite handelt. Angenommen SPON einigt sich mit Google und AS habe noch keine Einigung erzielt. Sobald ein Redakteur von SPON irgendeine AS Publikation zitiert, wird der Artikel praktisch mit Leistungsschutzrechtsansprüchen infiziert. Google dürfte kein Snippet des SPON Artikels erzeugen, das gleichzeitig Teile des AS Artikels enthält. Somit muss Google auch Artikel aus dem Index entfernen, die von SPON kommen, um nicht gegen das Leistungsschutzrecht von AS zu verstoßen.“, mein Kommentar im Blog von Christoph Keese
http://www.presseschauer.de/?p=1905
Ich wollte mit meinem Verweis auf die fehlende Betroffenheitsempfindung oben nicht behaupten, dass BloggerInnen nicht betroffen sind – sondern darauf hinweisen, dass es schlicht keine 50.000 BloggerInnen in Deutschland gibt (Wobei, hmm, vermutlich gibt es die. Aber die Zahl derjenigen, die ihr Blog als öffentliches Medium begreifen, ist vermutlich deutlich geringer – und das sind die, die aus eigener potenzieller Betroffenheit heraus evtl. das Thema LSR wahrnehmen, verfolgen, entsprechend handeln).
Man brauch kein Blogger sein, um vom Leistungsschutzrecht betroffen zu sein. Wenn SPON die Welt Online zitiert und Springer mit Google keine Lizenzvereinbarung hat, dann darf Google kein Snippet von Teilen des Zitat aus dem SPON Artikel erzeugenen. Weil es sehr schwierig sein dürfte, algorithmisch zu erkennen, welche Teile eines Artikels des einen Verlags mit Leistungsschutzrechtsansprüchen eines anderen Verlags behaftet sind, läuft Google Gefahr gegen das Leistungsschutzrecht von Springer zu verstoßen. Wenn ich die Texte von SPON deshalb nicht mehr bei Google finde, bin ich als Bürger betroffen und nicht als Blogger.
Ok. Nur ist „Wenn das LSR kommt, wird es vielleicht – außer es gibt ein Lizenzabkommen zwischen Google und den Großverlagen – keine Suchergebnisse von Spiegel online mehr bei Google geben“ keine „Ach, da muss ich unbedingt was machen“-Botschaft. Insofern ist zwar eine faktische Betroffenheit da, aber eben keine subjektiv empfundene Betroffenheit, sondern mehr so ein Schulterzucken. Wäre schön, das LSR-Problem auf eine knackige Botschaft runterzubrechen, die dann auch noch halbwegs wahrheitsgetreu ist. Aber das ist meiner Einschätzung nach bisher nicht gelungen.
Ja, dieses Konstrukt ist einigermaßen kompliziert, um es auf eine einfache knackige Botschaft herunterzubrechen. Leider :-/
Es gibt vor allem keine 50.000 Blogger, die sich berufen fühlen, dauernd irgendwelche Newsmeldungen zu kommentieren und dafür auf Zitate aus Artikel in den klassischen Medien zurückgreifen wollen. Viele Blogger erstellen auch seinen ganz eigenen Content und haben entsprechend damit wenig am Hut.