Baden-Württemberg ist, was den Frauenanteil in den politischen Gremien betrifft, ein klares Rote-Laterne-Land. Bei der Kommunalwahl 2014 gab es – nachdem weitergehende Parité-Ideen nicht mehrheitsfähig waren – zum ersten Mal eine Soll-Vorschrift, dass die Parteien und Listen gleich viele Frauen wie Männer aufstellen sollen. Bei Verstößen dagegen waren allerdings keinerlei Sanktionen zu befürchten; nachdem das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht eine Dokumentation der Frauenanteile auf den Stimmzetteln verboten hat, wurde auch dieses Mittel nicht herangezogen.
Diese Soll-Vorschrift hat, wie das Statistische Landesamt in einer ausführlichen Pressemitteilung darstellt, nicht so richtig funktioniert. Bereits der erste Schritt – die Aufstellung von gleich vielen Frauen wie Männern – fand nicht statt. Nur 30,5 Prozent der BewerberInnen für die Gemeinderatswahlen waren Frauen (+1,8 Prozentpunkte ggü. 2009). Dabei ist noch nicht berücksichtigt, wo auf den Stimmzetteln Frauen platziert waren. Bei den Kreistagswahlen waren 30,2 Prozent der BewerberInnen Frauen (+3,4 Prozentpunkte ggü. 2009).
Die Umsetzung der Soll-Vorschrift wurde in den einzelnen Parteien sehr unterschiedlich ernst genommen, wie das Statistische Landesamt schreibt. Dies betrifft sowohl die Kreistage als auch die Gemeinderäte.
Partei/Liste | Gemeinderäte Frauenanteil (vgl. 2009) |
Kreistage Frauenanteil (vgl. 2009) |
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Kand. | Gewählte | Kand. | Gewählte | |
GRÜNE | 46,6 % | 44,8 % (+1,0) | 43,9 % | 43,3 % (+2,4) |
SPD | 35,7 % | 33,3 % (+1,2) | 34,8 % | 24,1 % (+1,7) |
FDP | 30,1 % | 17,7 % (+1,5) | 22,8 % | 15,0 % (+3,4) |
Wählerverein. | 29,6 % | 22,7 % (+1,0) | 26,3 % | 14,6 % (+3,0) |
Gem. Wahlv. | 28,7 % | 21,7 % (+2,3) | 32,6 % | 22,0 % (+11,4) |
and. Parteien | 28,6 % | 27,1 % (+6,2) | 28,5 % | 10,4 % (+3,3) |
CDU | ca. 25 % | 18,9 % (+2,2) | 25,1 % | 12,0 % (+1,3) |
Dabei ist zu berücksichtigen, dass unter den Wählervereinigungen auch grün-nahe Listen und Frauenlisten zu finden sind.
Deutlich wird in dieser Tabelle, dass es zwei Hürden sind, an denen eine ausgewogener Vertretung unterschiedlicher Geschlechter in den kommunalen Gremien scheitert. Das eine ist die Aufstellung. Halbwegs ernst genommen haben nur die Grünen die gesetzlich verankerte Soll-Regelung, gleichermaßen Frauen und Männer aufzustellen; auch hier ist allerdings auffällig, dass sowohl für die Gemeinderäte (inkl. der Stadtkreise) als auch für die Kreistage die 50-Prozent-Vorgabe nicht erfüllt wurde.
Alle anderen Parteien und Listen – von einzelnen Frauenlisten und kleineren Parteien einmal abgesehen – stellen nur ein Viertel bis ein Drittel Frauen auf. Das betrifft die SPD genauso wie die konservative Seite des Spektrums. Insbesondere die CDU, die in den Kommunen und Kreisen im Land leider nach wie vor sehr oft die bestimmende Kraft ist, hat auf ihren Listen nur etwa ein Viertel Frauen. Damit kommt ihr ein besonderes Gewicht dafür zu, dass die Soll-Vorgabe klar verfehlt wird.
Die zweite Hürde ist die Wahlentscheidung selbst. Während bei Grünen und SPD (hier allerdings nicht bei den Kreistagen – dies könnte ein Effekt des Wahlkreisverfahren sein) auch in etwa in dem Maße Frauen gewählt werden, wie welche aufgestellt worden sind – zumeist ja im Reißverschlussverfahren – liegt die Gewähltenquote bei CDU und FDP, aber auch bei den Wählervereinigungen, noch einmal deutlich niedriger. Ob dies an schlechten Plätzen für die Frauen oder am Wahlverhalten liegt (CDU und FDP sind ja Parteien, die tendeniziell eher von älteren Männern als von jüngeren Frauen gewählt werden), müsste im einzelnen überprüft werden. Jedenfalls zeigt sich hier deutlich die Kehrseite von Panaschieren und Kumulieren: Männer werden nicht nur häufiger aufgestellt, sondern – zumindest bei einigen Listen – auch deutlich häufiger gewählt.
Anekdotisch kann ich berichten, dass die CDU für den Freiburger Stadtrat durchaus eine – in der Summe – quotierte Liste aufgestellt hat, dass auch unter den ersten zehn Plätzen einige Frauen waren, dass von diesen aber nur eine einzige den Einzug in den Stadtrat geschafft hat.
Trotzdem bleibt anzunehmen, dass eine Muss-Vorschrift für quotiert besetzte Listen auch auf der konservativen Seite des Spektrums für eine bessere Vertretung von Frauen in den Gemeinderäten und Kreistagen gesorgt hätte.
Ein Nebeneffekt dieser Ungleichverteilung: die 120 Frauen, die für GRÜNE in den Kreistagen sitzen, stellen auch absolut betrachtet den größten „Block“ an Frauen dar.
Zugrundeliegende Karte: Baden-Württemberg-Location-Map, CC-BY-SA von Ssch und Kjunix
Neben diesem Blick auf die einzelnen Parteien und Listen ist auch der Blick auf die resultierenden Frauenanteile in den Gremien insgesamt interessant. Landesweit liegt der Frauenanteil für die Kreistage bei 18,9 Prozent (+2,0), in den Gemeinderäten (inkl. Stadtkreise, ohne die wenigen Kleinstgemeinden mit Mehrheitswahlrecht) liegt er bei 24,1 Prozent (+1,9) – in beiden Fällen also noch einmal deutlich unter dem Anteil der Frauen an den BewerberInnen. Neben der Stärke der konservativen Parteien und Listen (oder umgekehrt: da, wo Grüne stark sind, ist auch der Frauenanteil höher) dürfte dies auch ein Effekt des neuen Sitzberechnungssystems nach Saint-Laguë/Schepers sein, das insbesondere in den Großstädten den großen Listen Sitze gekostet hat und den Einzug vieler kleiner Listen ermöglicht hat, die dann in der Tendenz eher durch einen Mann als durch eine Frau vertreten sind.
Dabei gibt es sowohl im Anteil als auch in den Veränderungen gegenüber 2009 landesweit deutlich Unterschiede. In Heidelberg, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart sinkt der Frauenanteil deutlich. Dies kann ein Effekt von Saint-Laguë sein, ist aber als Ergebnis einer Reform, die den Frauenanteil steigern sollte, besorgniserregend. (Dabei wurde z.B. in Freiburg im öffentlichen Raum parteiübergreifend für die Wahl von Frauen geworben …).
In Ulm – diesmal der absolute Spitzenreiter – steigt der Anteil der Frauen im Stadtrat auf 47,5 Prozent (+15,0).
In den Landkreisen entlang der Rheinschiene steigt der Frauenanteil dagegen. Ansonsten ist die Lage uneinheitlich: So ist Göppingen mit 30,2 Prozent Frauenanteil Spitzenreiter bei den Landkreisen; der direkt daneben liegende Landkreis Heidenheim weist mit 6,4 Prozent dagegen einen der niedrigsten Anteile auf. Ähnliche sieht es mit dem Zollernalbkreis (25,0%) und Rottweil (7,0%) aus.
Nach Göppingen die höchsten Zuwächse in den Landkreisen gibt es (in Prozentpunkten) im Main-Tauber-Kreis (+8,3 auf 14,6%), im Landkreis Freudenstadt (+8,0 auf 10,3%), im Rhein-Neckar-Kreis (+7,3 auf 25,7%) sowie im Schwarzwald-Baar-Kreis (+7,2 auf 19,7%), ohne dass hier strukturelle Gemeinsamkeiten vorliegen. Gleichzeitig sinkt der Frauenanteil in strukturell durchaus ähnlichen Landkreisen. Hier müssten lokale Gegebenheiten genauer betrachtet werden, um jeweils Erfolgsfaktoren zu identifizieren.
Die Karte macht zugleich deutlich, dass insbesondere im „tiefen“ ländlichen Raum abseits der großen Städte – in Südwürttemberg, im Nordosten des Landes, auf dem Schwarzwald – nur ein sehr geringer Anteil der KreisrätInnen Frauen sind. Auch hier ist der Frauenanteil zum Teil noch einmal gesunken. Wenn das Ziel einer etwa gleichstarken Vertretung von Frauen und Männern in politischen Gremien richtig ist, besteht hier definitiv Handlungsbedarf.
Im Fazit wird deutlich, dass die Soll-Vorschrift im Kommunalwahlrecht kaum dazu beigetragen hat, mehr Geschlechtergerechtigkeit in den kommunalen Gremien zu verankern. Insbesondere auf der konservativen Seite des Spektrums wurde diese Vorschrift ignoriert; die kandidierenden Frauen wurden zudem – wiederum insbesondere auf der konservativen Seite – seltener gewählt als ihre männlichen Mitbewerber. Im Ergebnis ist landesweit ein mit gutem Gewissen vielleicht gerade einmal als moderat zu bezeichnender Anstieg des Frauenanteils in den Gemeinderäten und Kreistagen zu verzeichnen. Dieser Anstieg verdeckt eine besorgniserregende Auseinanderentwicklung zwischen den unterschiedlichen Landesteilen, insbesondere auch zwischen Städten und ländlichem Raum – und er verdeckt die Tatsache, dass, möglicherweise als Nebeneffekt von Saint-Laguë – gerade in den größten Städten des Landes der Frauenanteil deutlich gesunken ist.
Ähnlich wie bei der gescheiterten „Quotenregelung“ für Führungspositionen in DAX-Unternehmen zeigt sich, dass freiwillige Maßnahmen, die nicht strukturell und rechtlich unterfüttert sind, wenig bringen.
Warum blogge ich das? Als kleinen Reality-Check zu den dann doch deutlich weniger effektiven Gleichstellungsmaßnahmen im Kommunalwahlrecht.
Sehe gerade, dass es einen (noch nicht beantworteten) Berichtsantrag der SPD zu diesem Themenkomplex gibt – in ein, zwei Wochen sollte dazu eine Antwort vorliegen: Drs. 15/5271.