Nix von X

Fürs Pro­to­koll: nach mei­ner mir wei­ter unkla­ren Twit­ter-Sper­rung durch die X Corp habe ich sofort auf den Ein­spruch-But­ton geklickt und dann auch noch mal sepa­rat eine Mail an die irgend­wo im Impres­sum ver­steck­te de-Sup­port-Adres­se geschickt.

Eine Reak­ti­on gab es bis heu­te nicht. Irgend­wie erscheint mir das nicht rich­tig. Lei­der ist das deut­sche Umset­zungs­ge­setz für den Digi­tal Ser­vices Act erst für Janu­ar ange­kün­digt, das wür­de zumin­dest eine Art Ver­fah­ren definieren.

Ich bin noch nicht ent­schie­den, was ich jetzt mache – Wink des Schick­sals, es mit Twit­ter jetzt halt blei­ben zu las­sen, oder Stur­heit und gucken, ob es einen recht­li­chen oder wie auch immer gear­te­ten Weg gibt, den Account wie­der frei zu bekommen?

(Dass ich gera­de Micha­el See­manns klu­ges Buch über die Macht der Platt­for­men gele­sen habe, hilft nur bedingt wei­ter. Immer­hin könn­te ich jetzt mit klar defi­nier­ten Begrif­fen beschrei­ben, war­um „X“ es sich leis­ten kann, so vorzugehen.)

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