Kurz: Nichtstandardhaushalte und Netflix

Nur, weil’s mir gra­de mal wie­der auf­fällt – an zwei Orten zu woh­nen, und z.B. tech­ni­sche Gerä­te zu haben, die an dem einen oder an dem ande­ren Ort befind­lich sind, zum Bei­spiel aus Grün­den eines Patch­work­fa­mi­li­en­mo­dells oder berufs­be­ding­tem Pen­delns oder … ist für vie­le Insti­tu­tio­nen immer noch arg unge­wöhn­lich. Wobei z.B. Finanz­äm­ter da fast fle­xi­bler sind als Net­flix. Zumin­dest, wenn die ges­tern ver­brei­te­ten Gerüch­te und Ankün­di­gun­gen stim­men, dass Net­flix zur Ver­mei­dung von Zugangs­code­sha­ring Haus­halt und IP-Adres­sen gleich­setzt. Nur, was im loka­len Netz ein­ge­bun­den ist, gehört zum Haus­halt. An Ort A. Ort B ist undenk­bar, und alles, was mobil geschieht, wird maxi­mal unpraktisch. 

Ich den­ke ja noch, dass das kei­nen Bestand haben wird, weil’s ein­fach für zu vie­le Men­schen nicht zu deren Lebens­mo­del­len passt. We will see. 

P.S.: Pas­send dazu.

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