„Grüne wollen Facebook verbieten“ – das ist die zugespitzte Lesart einer vor kurzem aktualisierten Handreichung des – nach wie vor SPD-geführten – Kultusministeriums Baden-Württemberg, die im Sommerloch für einigen Wirbel in neuen und alten Medien sorgte.
Aber nicht nur die Parteifarbe wird falsch zugeordnet. Eigentlich steht in der Handreichung für LehrerInnen auch etwas ganz anderes als das, was in den Überschriften zu finden ist.
Letztlich geht es darum, dass auf die geltende Rechtslage beim Datenschutz im Hinblick auf soziale Netzwerke hingewiesen wird. Und weil Facebook etc. nun einmal nicht datenschutzkonform sind, sollen LehrerInnen diese Netzwerke nicht dazu einsetzen, um mit SchülerInnen, Eltern oder KollegInnen dienstlich zu kommunizieren (bzw. dienstlich personenbezogene Daten zu verarbeiten – das betrifft dann auch Dropbox und Cloud-Dienste). Zudem sollen Schulen keine Like-Buttons einsetzen und sich auf Facebook auf Fanpages beschränken. Klingt doch durchaus sinnvoll, oder?
SchülerInnen sollen auf keinen Fall gezwungen werden, Accounts bei Facebook (oder ähnlichen Diensten) anzulegen. Das ist nicht nur aus Datenschutzgründen sichtbar, sondern hat ja auch etwas damit zu tun, wer welchen Zugriff auf welche Technik hat. Gleichzeitig sieht die Handreichung explizit vor, dass in der Medienbildung – die in Baden-Württemberg insgesamt gestärkt werden soll, und um die es in der Handreichung nur ganz am Rande geht -, SchülerInnen mit ihren existierenden Facebook-etc-Accounts arbeiten können. Wenn sie damit einverstanden sind. Um beispielsweise am konkreten Beispiel Sensibilität für den Umgang mit persönlichen Daten zu fördern. Auch das klingt sinnvoll, finde ich.
(Und nein, Medienbildung beschränkt sich nicht darauf, den Umgang mit Facebook zu erlernen. Das wäre Quatsch. Wie ich es auch insgesamt wenig sinnvoll finde, die Bedienung von Software egal welcher Art lehren zu wollen. Es geht darum, auf der Grundlage von ein paar Basics die Praktiken eines kompetenten Umgangs zu lernen, und diese Kompetenzen dann – weil das Grundprinzip internalisiert wurde – auf andere Tools übertragen zu können. Das geht nur, wenn es konkret wird.).
Die Forderung, für die Kommunikation auf verschlüsselte E‑Mail zu setzen, ist zwar eigentlich ebenfalls sinnvoll, ich finde sie allerdings unrealistisch. Meiner bisherigen Schulerfahrung nach (meine Tochter geht seit einem Jahr in die Schule) ging eher in Richtung offener Verteiler als verschlüsselter Mail. Aber vielleicht müssen Behörden die Fiktion aufrechterhalten, dass DE-Mail sich eines Tages durchsetzen wird. Kurz: Theorie und Praxis unterscheiden sich möglicherweise, trotzdem ist es gut, Regeln guter Praxis festzuhalten.
Jetzt gibt es das Argument, dass nicht nur die Frage der verschlüsselten Mail-Kommunikation an der Lebensrealität vorbeigeht, sondern auch die Vorgabe, auf Facebook in der schulischen Kommunikation zu verzichten. SchülerInnen seien nun einmal dort (was im Moment wohl noch so ist, Snapchat und alles, was noch kommt, mal außen vor gelassen), und müssten deswegen auch dort erreicht werden. Das ist in etwa dasselbe Argument wie es der Hinweis wäe, dass Jugendliche gerne an Bushaltestellen herumlungern, weswegen dort Lautsprecher für schulische Durchsagen angebracht werden müssten.
Ich finde es ja – zum Beispiel für eine Partei oder einen Jugendverband – durchaus richtig, mit Leuten dort zu kommunizieren, wo sie sind. Beispielsweise bei Facebook. Aber eine staatliche Einrichtung ist da doch noch einmal anders aufgestellt. Und nein: das Abendland wird nicht untergehen, wenn eine Schülerin einen zufällig bei Facebook kontaktierten Lehrer fragt, ob denn der Mathetest verschoben wurde oder nicht, und dieser antwortet. Auch in Baden-Württemberg nicht. Anders wäre es, wenn Facebook die einzige Informationsquelle für derartige Ansagen wäre. Letztlich ist das in meinen Augen der Kern der Handreichung.
Warum blogge ich das? Weil an diesem Beispiel sehr schön zu sehen ist, wie im Sommerloch Dinge überproportional verzerrt werden. Ja, in der Handreichung stehen Dinge, die im Schulalltag vermutlich unrealistisch sind. Aber sie geht in die richtige Richtung, mit Verstand und Augenmaß gelesen erst recht.
Das Sommerloch mag gewisse Probleme aufblasen. Aber die Verengung der Diskussion auf FB ignoriert das eigentliche Problem: Untersagt wird »jegliche dienstliche Kommunikation auf oder mittels Sozialen Netzwerken«. Und es gibt durchaus soziale Netzwerke, die den Bedürfnissen einer Schule entsprechen (z.B. lore.com) und nicht mit Werbung finanziert sind oder mit der NSA kooperieren.
Als Lehrer zwinge ich niemanden dazu, ein Konto bei FB zu erstellen. Aber ich finde es hilfreich, Tools wie WordPress oder Twitter im Unterricht einzusetzen. Und sowas auf Vorrat zu verbieten, scheint mir durchaus ein Problem zu sein, das über eine vernünftige Handhabung von Facebook rausgeht.
– Meine ausführlichere Meinung steht hier: http://schulesocialmedia.com/2013/07/22/social-media-verbot-fur-lehrpersonen-in-baden-wurttemberg/
ich finde es ja spannend, dass nun alles auf Facebook verengt wird. Da kann man dann schön entlang argumentieren. Trotzallem hat es nichts mit Realität zu tun. Und wird der Vielfalt sozialer Medien nicht gerecht
Jörg, dann einfach mal andersherum die Frage, die mir schon die ganze Zeit auf der Zunge liegt: Was wäre für dich – mit geltendem Datenschutzrecht im Hintergrund – eine sinnvolle Formulierung einer solchen Handreichung zur Nutzung von sozialen Netzwerken/Clouds für dienstliche Zwecke? Unter welchen Umständen würdest du sie erlauben, unter welchen nicht?
Habe deine Frage aufgenommen: http://schulesocialmedia.com/2013/07/24/zwischen-facebook-zwang-und-verbot-social-media-in-der-schule/