Über die Schwierigkeit, Datenschutz an Schulen umzusetzen

Spider

„Grü­ne wol­len Face­book ver­bie­ten“ – das ist die zuge­spitz­te Les­art einer vor kur­zem aktua­li­sier­ten Hand­rei­chung des – nach wie vor SPD-geführ­ten – Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums Baden-Würt­tem­berg, die im Som­mer­loch für eini­gen Wir­bel in neu­en und alten Medi­en sorgte.

Aber nicht nur die Par­tei­far­be wird falsch zuge­ord­net. Eigent­lich steht in der Hand­rei­chung für Leh­re­rIn­nen auch etwas ganz ande­res als das, was in den Über­schrif­ten zu fin­den ist.

Letzt­lich geht es dar­um, dass auf die gel­ten­de Rechts­la­ge beim Daten­schutz im Hin­blick auf sozia­le Netz­wer­ke hin­ge­wie­sen wird. Und weil Face­book etc. nun ein­mal nicht daten­schutz­kon­form sind, sol­len Leh­re­rIn­nen die­se Netz­wer­ke nicht dazu ein­set­zen, um mit Schü­le­rIn­nen, Eltern oder Kol­le­gIn­nen dienst­lich zu kom­mu­ni­zie­ren (bzw. dienst­lich per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zu ver­ar­bei­ten – das betrifft dann auch Drop­box und Cloud-Diens­te). Zudem sol­len Schu­len kei­ne Like-But­tons ein­set­zen und sich auf Face­book auf Fan­pages beschrän­ken. Klingt doch durch­aus sinn­voll, oder?

Schü­le­rIn­nen sol­len auf kei­nen Fall gezwun­gen wer­den, Accounts bei Face­book (oder ähn­li­chen Diens­ten) anzu­le­gen. Das ist nicht nur aus Daten­schutz­grün­den sicht­bar, son­dern hat ja auch etwas damit zu tun, wer wel­chen Zugriff auf wel­che Tech­nik hat. Gleich­zei­tig sieht die Hand­rei­chung expli­zit vor, dass in der Medi­en­bil­dung – die in Baden-Würt­tem­berg ins­ge­samt gestärkt wer­den soll, und um die es in der Hand­rei­chung nur ganz am Ran­de geht -, Schü­le­rIn­nen mit ihren exis­tie­ren­den Face­book-etc-Accounts arbei­ten kön­nen. Wenn sie damit ein­ver­stan­den sind. Um bei­spiels­wei­se am kon­kre­ten Bei­spiel Sen­si­bi­li­tät für den Umgang mit per­sön­li­chen Daten zu för­dern. Auch das klingt sinn­voll, fin­de ich.

(Und nein, Medi­en­bil­dung beschränkt sich nicht dar­auf, den Umgang mit Face­book zu erler­nen. Das wäre Quatsch. Wie ich es auch ins­ge­samt wenig sinn­voll fin­de, die Bedie­nung von Soft­ware egal wel­cher Art leh­ren zu wol­len. Es geht dar­um, auf der Grund­la­ge von ein paar Basics die Prak­ti­ken eines kom­pe­ten­ten Umgangs zu ler­nen, und die­se Kom­pe­ten­zen dann – weil das Grund­prin­zip inter­na­li­siert wur­de – auf ande­re Tools über­tra­gen zu kön­nen. Das geht nur, wenn es kon­kret wird.).

Die For­de­rung, für die Kom­mu­ni­ka­ti­on auf ver­schlüs­sel­te E‑Mail zu set­zen, ist zwar eigent­lich eben­falls sinn­voll, ich fin­de sie aller­dings unrea­lis­tisch. Mei­ner bis­he­ri­gen Schul­erfah­rung nach (mei­ne Toch­ter geht seit einem Jahr in die Schu­le) ging eher in Rich­tung offe­ner Ver­tei­ler als ver­schlüs­sel­ter Mail. Aber viel­leicht müs­sen Behör­den die Fik­ti­on auf­recht­erhal­ten, dass DE-Mail sich eines Tages durch­set­zen wird. Kurz: Theo­rie und Pra­xis unter­schei­den sich mög­li­cher­wei­se, trotz­dem ist es gut, Regeln guter Pra­xis festzuhalten.

Jetzt gibt es das Argu­ment, dass nicht nur die Fra­ge der ver­schlüs­sel­ten Mail-Kom­mu­ni­ka­ti­on an der Lebens­rea­li­tät vor­bei­geht, son­dern auch die Vor­ga­be, auf Face­book in der schu­li­schen Kom­mu­ni­ka­ti­on zu ver­zich­ten. Schü­le­rIn­nen sei­en nun ein­mal dort (was im Moment wohl noch so ist, Snap­chat und alles, was noch kommt, mal außen vor gelas­sen), und müss­ten des­we­gen auch dort erreicht wer­den. Das ist in etwa das­sel­be Argu­ment wie es der Hin­weis wäe, dass Jugend­li­che ger­ne an Bus­hal­te­stel­len her­um­lun­gern, wes­we­gen dort Laut­spre­cher für schu­li­sche Durch­sa­gen ange­bracht wer­den müssten.

Ich fin­de es ja – zum Bei­spiel für eine Par­tei oder einen Jugend­ver­band – durch­aus rich­tig, mit Leu­ten dort zu kom­mu­ni­zie­ren, wo sie sind. Bei­spiels­wei­se bei Face­book. Aber eine staat­li­che Ein­rich­tung ist da doch noch ein­mal anders auf­ge­stellt. Und nein: das Abend­land wird nicht unter­ge­hen, wenn eine Schü­le­rin einen zufäl­lig bei Face­book kon­tak­tier­ten Leh­rer fragt, ob denn der Mathe­test ver­scho­ben wur­de oder nicht, und die­ser ant­wor­tet. Auch in Baden-Würt­tem­berg nicht. Anders wäre es, wenn Face­book die ein­zi­ge Infor­ma­ti­ons­quel­le für der­ar­ti­ge Ansa­gen wäre. Letzt­lich ist das in mei­nen Augen der Kern der Handreichung.

War­um blog­ge ich das? Weil an die­sem Bei­spiel sehr schön zu sehen ist, wie im Som­mer­loch Din­ge über­pro­por­tio­nal ver­zerrt wer­den. Ja, in der Hand­rei­chung ste­hen Din­ge, die im Schul­all­tag ver­mut­lich unrea­lis­tisch sind. Aber sie geht in die rich­ti­ge Rich­tung, mit Ver­stand und Augen­maß gele­sen erst recht.

5 Antworten auf „Über die Schwierigkeit, Datenschutz an Schulen umzusetzen“

  1. Das Som­mer­loch mag gewis­se Pro­ble­me auf­bla­sen. Aber die Ver­en­gung der Dis­kus­si­on auf FB igno­riert das eigent­li­che Pro­blem: Unter­sagt wird »jeg­li­che dienst­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on auf oder mit­tels Sozia­len Netz­wer­ken«. Und es gibt durch­aus sozia­le Netz­wer­ke, die den Bedürf­nis­sen einer Schu­le ent­spre­chen (z.B. lore.com) und nicht mit Wer­bung finan­ziert sind oder mit der NSA kooperieren.
    Als Leh­rer zwin­ge ich nie­man­den dazu, ein Kon­to bei FB zu erstel­len. Aber ich fin­de es hilf­reich, Tools wie Word­Press oder Twit­ter im Unter­richt ein­zu­set­zen. Und sowas auf Vor­rat zu ver­bie­ten, scheint mir durch­aus ein Pro­blem zu sein, das über eine ver­nünf­ti­ge Hand­ha­bung von Face­book rausgeht.
    – Mei­ne aus­führ­li­che­re Mei­nung steht hier: http://schulesocialmedia.com/2013/07/22/social-media-verbot-fur-lehrpersonen-in-baden-wurttemberg/

  2. ich fin­de es ja span­nend, dass nun alles auf Face­book ver­engt wird. Da kann man dann schön ent­lang argu­men­tie­ren. Trotz­al­lem hat es nichts mit Rea­li­tät zu tun. Und wird der Viel­falt sozia­ler Medi­en nicht gerecht

  3. Jörg, dann ein­fach mal anders­her­um die Fra­ge, die mir schon die gan­ze Zeit auf der Zun­ge liegt: Was wäre für dich – mit gel­ten­dem Daten­schutz­recht im Hin­ter­grund – eine sinn­vol­le For­mu­lie­rung einer sol­chen Hand­rei­chung zur Nut­zung von sozia­len Netzwerken/Clouds für dienst­li­che Zwe­cke? Unter wel­chen Umstän­den wür­dest du sie erlau­ben, unter wel­chen nicht?

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