Photo of the week: Coral reef

Coral reef

 
Ich war am Sonn­tag – am letz­ten Docu­men­ta-Tag – auf der Docu­men­ta 13. Bzw. habe mei­ne Heim­fahrt von Ber­lin dazu genutzt, zumin­dest mal ein paar Stun­den im Karl­saue-Außen­ge­län­de her­um­zu­wan­dern, und mit anzu­schau­en, wie lie­gen­de, ste­hen­de, gehen­de und rad­fah­ren­de Men­schen Kunst­wer­ke bewun­dern. Mir wur­de vor­her gesagt, dass es sich ange­sichts der Viel­zahl an Wer­ken eigent­lich am ehes­ten lohnt, sich vor­her zu infor­mie­ren, und dann die anzu­steu­ern, die ganz beson­ders her­aus­ra­gend sind. Habe ich nicht gemacht, son­dern bin eher ziel­los gewan­dert. Eini­ges fand ich eher blöd, bei eini­gem – etwa dem Bio­ki­osk von AND AND AND – habe ich mich schon so ein biss­chen gefragt, was dar­an Kunst ist, ande­res wie­der­um – bei­spiels­wei­se die Bie­nen­kö­ni­gin in Pierre Huyg­hes unbe­nann­ter Gar­ten­in­stal­la­ti­on ist defi­ni­tiv groß­ar­tig. Gesamt­ein­druck: viel – auch poli­ti­scher – Geist der 1970er Jah­re, viel Natur, die Kunst macht, und Kunst, die Natur macht, und ins­ge­samt eine inter­es­san­te Stim­mung irgend­wo zwi­schen Hip­pie-Fes­ti­val und Museumsbürgertum.

Das gan­ze hät­te ich jetzt ger­ne mit Fotos der genann­ten Wer­ke illus­triert. Ich habe auch wel­che gemacht, die ich durch­aus gelun­gen fin­de. Aber wenn, das, was hier so dazu steht, was beim Foto­gra­fie­ren von drei­di­men­sio­na­len Kunst­wer­ken zu beach­ten ist, recht­li­cher­wei­se, nur halb­wegs stimmt, ist es gera­de­zu unmög­lich, Fotos von der Docu­men­ta 13 ins Netz zu stel­len. For­mal bräuch­te ich, wenn ich das rich­tig sehe, eine Ein­wil­li­gung der jewei­li­gen Künst­le­rIn und müss­te Nut­zungs­rech­te erwer­ben. Dann eben nicht. Und nach­dem ich mich jetzt infor­miert habe, kann ich auch schlecht so tun, als wüss­te ich das nicht.

(Ich habe mal an die Docu­men­ta 13 geschrie­ben, wie die das sehen – viel­leicht gibt es ja auch eine gene­rel­le Nut­zungs­er­laub­nis der D13-Wer­ke. How knows. In den Aus­stel­lungs­ge­bäu­den ist das Foto­gra­fie­ren erlaubt, wenn kein Blitz und kein Sta­tiv ver­wen­det wer­den – sagt aber noch nichts dar­über aus, wie es mit der Frei­flä­che und vor allem mit der wei­te­ren Ver­wen­dung von Bil­dern der Kunst­wer­ke so aus­seht. Lang lebe das Urhe­ber­recht im digi­ta­len Zeitalter.)

P.S.: Ein auf dem Feld­berg gefun­de­ner Pilz.

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