Seit dem 11.07.2012 ist das baden-württembergische Gesetz zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Kraft. Ein Gesetz, das bei RCDS und LHG auf ätzende Kritik gestoßen ist, von der Landesastenkonferenz dagegen kritisch begrüßt wurde (also eigentlich finden sie’s schon toll, aber es gibt jede Menge Detailregelungen, die auf Kritik stoßen). Ich will jetzt an dieser Stelle gar nicht auf die Pros und Contras der baden-württembergischen Lösung eingehen – vielleicht mit Ausnahme der Feststellung, dass eine Besonderheit des hiesigen Gesetzes sicherlich die Tatsache ist, dass die Studierenden vor Ort aufgefordert sind, sich für jeweils ihre Hochschule die passende „Organisationssatzung“ auszudenken. Das kann das klassische Modell aus Studierendenparlament und AStA sein, es kann aber auch ein ganz anders gelagertes Modell sein.
Dass das Gesetz diese Flexibilität eröffnet, hat auch etwas mit der hochschulpolitischen Geschichte der letzten Generation in Baden-Württemberg zu tun. 1977/78 wurden die Verfassten Studentenschaften aufgelöst. Hintergrund war damals die Angst der CDU vor dem „linken Sumpf“, der in den Hochschulvertretungen vermutet wurde. Vielleicht gab es da ja sogar SympathisantInnen für die RAF! Die damalige Filbinger-Regierung demonstrierte Härte. Damit begann ein über 30 Jahre andauernder Zustand der „außerparlamentarischen“ Existenz für die ASten in Baden-Württemberg.
Ich nehme an, dass das letztlich eher dazu geführt hat, dass soziale Bewegungen und kritische Diskurse aus den Hochschulen und Institutionen heraus verlagert wurden – und dass, jetzt ganz weit springend, die Ablösung der CDU-Regierung vor gut einem Jahr durchaus auch etwas mit der Angst der Regierung vor kritischen BürgerInnen an den Hochschulen Ende der 1970er Jahre zu hatte.
Aus eigener Ansicht kenne ich vor allem das Freiburger u‑Modell (u wie „unabhängig“). Das ist (wie mir auf der gestrigen Festveranstaltung des u‑asta zu seiner baldigen Auflösung noch einmal in dem schönen Festvortrag von Lennart Lein vor Augen geführt wurde) tatsächlich ein Modell, das seit 1977/78 existiert. Nicht in der heute bekannten Form, aber in Form des Vereins „Kasse der Studierenden e.V.“ (den es bis heute gibt und dem ich auch mal qua Amt angehörte), und als Instanz, die die ganzen Jahre hindurch auf Mehrheiten im offiziellen „KAStrA“ setzen konnte.
Anfangs war der u‑asta ein Modell mit Studierendenparlament und AStA, in dem Gruppen wie MSG Spartakus, die jungdemokratische Liberale Hochschulgruppe oder die Gewerkschaften vertreten waren. Formal gab es das unabhängige Studierendenparlament bis zur Satzungsreform Ende der 1990er Jahre kurz vor meiner eigenen Vorstandsamtszeit im u‑asta. Faktisch muss es irgendwann Mitte der 1980er Jahre eingeschlafen sein; das Machtzentrum wanderte zur Fachschaftskonferenz (FSK) und (mehr oder weniger offiziell) in die „konf“ (ehrenamtlicher Vorstand und ehrenamtliche ReferentInnen des u‑asta).
Politische Hochschulgruppen verloren an Gewicht. Auch wenn GEW, Jusos (bis Ende der 1990er Jahre), GRAS/Grüne (meistens) und Linke (meistens) den u‑asta mitgetragen haben (also auf der BUF-AStA-Liste angetreten sind, und für diese geworben haben), hatten sie keine institutionalisierte Stimme mehr. Die lag vielmehr ganz dem Zeitgeist der 1980er Jahre entsprechend bei der Basis, also bei den offenen Fachschaften.
Die Fachschaftskonferenz ist und war – zumindest dem Anspruch nach – als Rätemodell mit imperativem Mandat eines der basisdemokratischsten Organisationskonzepte, dem ich bisher begegnet bin. In der FSK sitzt eine Vertreterin oder ein Vertreter jeder Fachschaft, ohne Stimmrecht dabei sind die Vorstände. Die FSK trifft sich im Semester wöchentlich und entscheidet nicht repräsentativdemokratisch, sondern im Rätesystem. Das heißt: zur Entscheidung anstehende Punkte werden in dert FSK diskutiert, in die Fachschaften gegeben (die wie gesagt offen ausgestaltet sind), dort wird dann idealerweise ein Beschluss gefasst und in dieser in der nächsten Sitzung der FSK – eine Woche später – entsprechend abgestimmt. Zum Teil werden, um ein mehrmaliges Hin und Her zu vermeiden, auch Beschlüsse über mögliche Varianten gefasst. Über der FSK stand dann nur noch die Vollversammlung.
Auch wenn einiges an „Alltagspolitik“ zumindest in den Jahren, in denen ich als Referent bzw. als Vorstand im u‑asta dabei war, faktisch im Vorstand oder in der konf entschieden wurde, war es die FSK mit ihrem langsamen Entscheidungsverfahren, die die großen Entscheidungen getroffen hat. Das konnte dann auch mal bedeuten, dass ein mühsam im Hinterzimmer ausgehandelter Satzungskompromiss, um die Jusos wieder zu den das u‑Modell tragenden Gruppen dazu zu bekommen, in der FSK gnadenlos abgelehnt wurde. Oder dass ein Misstrauensvotum in die FSK eingebracht wurde, weil dem Vorstand vorgeworfen wurde, dass das u‑asta-info einseitig bzw. politisch nicht auf Linie war.
Der u‑asta hat, soweit ich mich erinnere, immer mindestens drei verschiedene Schienen gleichzeitig gefahren: Es gab und gibt einen Servicebereich, etwa eine Bafögberatung. Dann hat der u‑asta (über die von BUF gestellten SenatorInnen etc.) immer das Gespräch mit der Uni gesucht und sich dort eingemischt. Und schließlich hat sich der u‑asta immer als linksalternative politische Stimme verstanden. Da Kasse e.V. als Trägerverein unabhängig ist und war, war das zu jederzeit möglich – egal, ob es sich um die bewegenden Themen der 1980er handelte, um die Unterstützung der Antifa, um Hochschulstreiks und Anti-Studiengebührendemos oder um Bürgermeisterwahlen in Freiburg.
Zugespitzt: Die Inoffizialität des u‑asta hatte auch ihre Vorteile. Solange über den offiziellen Arm die Verankerung in der Hochschule gesichert war, solange damit auch Räume des AStA genutzt werden konnten (erst über dem Aspekt in einer Dachkammer, dann in der heute musealen Alten Universität in der Bertoldstraße und inzwischen in der Belfortstraße) – wozu BUF eine Mehrheit im offiziellen AStA brauchte -, hatte der u‑asta Ressourcen, um das politische Generationenprojekt vorantreiben zu können. Sicher, nur in arg begrenztem Maße, aber doch in ausreichendem Maße, um gehört zu werden und im linksalternativen politischen Leben Freiburgs eine mal mehr, mal weniger tragende Rolle einnehmen zu können.
Der formale Existenzzweck des u‑asta ist seine Abschaffung. Dass es dazu kommen würde, war unerwartet. Mit dem eingangs erwähnten Gesetz zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft ist dieser Satzungszweck erfüllt. So weit ich informiert bin, wird schon fleißig daran gearbeitet, die basisdemokratischen Strukturen des u‑asta – soweit es möglich ist – in eine Organisationssatzung zu packen.
Ich bin gespannt, ob und wie das funktioniert. Eine gute Satzung wird dabei sicherlich herauskommen – und ich bin auch zuversichtlich, dass diese in der laut Gesetz notwendigen Urabstimmung eine Mehrheit an der Universität Freiburg finden wird.
Offener ist für mich die Frage, wie gut die Transformation aus der unbequemen, unabhängigen, freien Struktur in die Vorgaben des Gesetzes gelingt. Das sieht zwar ein politisches Mandat vor, grenzt aber die damit verbundenen Themenbereiche durchaus ein. Und es mahnt – die neue Verfasste Studierendenschaft ist schließlich eine öffentlich-rechtliche Teilkörperschaft der Hochschule und keine linksalternative Initiative mehr – zu Neutralität und Besonnenheit. Da wird sich, da bin ich sicher, auch am Geist des bisherigen u‑asta einiges ändern; in Freiburg endet damit irgendwann in den nächsten Monaten tatsächlich eine Ära. Ich bin gespannt.
Warum blogge ich das? Jetzt, da das Gesetz durch ist, kann ich das ja schreiben ;-)
Ach, schöne Zusammenfassung und auch spannend mal deine Sicht dazu zu lesen. Nächste Woche (16. Mai 2013) werden wir sehen, welche Satzung es letztendlich geschafft hat.