In Tweets: Wie eine Ministerin einmal eine Neiddebatte entzünden wollte, um von ihren ungerechten Sparplänen abzulenken
Gestern abend twitterte Familienministerin Kristina Schröder und sorgte damit – zurecht – für ziemlich viel Aufregung. Darum ging es:
Aber: Eine Familie in Hartz IV, 2 Kinder, erhält inkl. Elterngeld 1885 € vom Staat. Netto! Ist das gerecht gegenüber denen, die arbeiten?
Mein Beitrag gestern abend zur Aufregung war erstmal eher konstruktiv:
. @kristinakoehler Sozial ist nicht gerecht, wenn es Erwerbstätigen besser geht, sondern wenn auch Armen soziokult. Teilhabe möglich ist.
. @kristinakoehler Alternativer Sparvorschlag: Ehegattensplitting abschmelzen – ist ein Anachronismus, der weder Frauen noch Familien hilft.
Und dann ist ja noch die Frage, wie @kristinakoehler eigentlich auf 1885 E kommt. Beide Kinder noch klein genug für Elterngeld?
Heute morgen bin ich dann nochmal der Summe 1885 Euro nachgegangen und habe festgestellt, dass diese auch vor vier Jahren schon im Rahmen einer Maybrit-Illner-Talkshow genannt wurde, als abschreckendes Beispiel:
Hier ein Hinweis auf eine Quelle für die 1885€
herzukommen, die @kristinakoehler gestern benutzte – http://ow.ly/1VudY – ohne ElterngeldFrage mich echt, ob Familienministerin @kristinakoehler keine besseren Quellen für ALG-II-Einkommen hat als Maybrit-Illner-„Report“ von ’06.
Mich hat es jedenfalls stutzig gemacht, dass das genau die gleiche Summe ist. Christian Reinboth hat mich dann drauf hingewiesen, dass die Zahl auch in der offiziellen Pressemitteilung auftaucht. Meine Reaktion:
@reinboth Auch bei http://bit.ly/9zXA2Q steht ja keine Quelle, nur ein ominöses „bis zu“. Finde es komischen Zufall, dass 1885€ genau die Summe ist, die 2006 bei Maybrit Illner als Abschreckungsbeispiel genannt wurde (da inkl. 1‑Euro-Job). Aber vielleicht legt @kristinakoehler ja ihre Berechnungsgrundlage offen. #elterngeld #hartziv #1885€
Dann ging es noch ein bißchen um die Frage, ob Elterngeld eine Lohnersatzleistung darstellt oder eben gerade nicht. Mein Argument: der Sockel von 300 €, der unabhängig vom Einkommen gezahlt wird (also so ähnlich wie beim „alten“ Erziehungsgeld, das dafür allerdings eine Maximaleinkommensgrenze kannte). Dieser Sockel betrifft nicht nur Hartz-IV-EmpfängerInnen, sondern z.B. auch Studierende.
Für die konservative „Entgeltersatzleistungsfraktion“: finde es sinnvoll, dass z.B. StudentInnen 300€ Elterngeld bekommen. Wie bei HartzIV.
Auf meine konkrete Frage dazu habe ich leider bisher keine Antwort bekommen:
– @kristinakoehler Mich würde ja interessieren, wie die Zahl von 1885€ zustandekommt und ob das wegfallende Elterngeld auch Studis betrifft.
Dann habe ich noch ein paar Blogeinträge gefunden, die das ganze abrunden:
BTW: bei @alexbonde findet sich ein guter grüner Überblick über das seltsame Sparpaket: http://ow.ly/1VvBu
Gute Analyse zu @kristinakoehler s Angriff auf das Elterngeld bei @antjeschrupp: http://ow.ly/1VvO2 [In einem Kommentar dort wird auch erklärt, wie die 1885 € möglicherweise zustande kommen]
Noch ein guter Blogbeitrag zu @kristinakoehler gestern abend: http://genderblog.de/index.php/2010/06/08/kot-uber-dem-familienministerium/
Und schließlich, nicht als einziger, nochmal zur Gerechtigkeitsfrage:
Finde die Monatsgehälter von Kanzlerin und MinisterInnen nicht ganz gerecht: http://bit.ly/aC4J0o
Mein Fazit im Grünzeug am Mittwoch: die Ministerin fackelt hier eine Neiddebatte an, hinter der sich eine extrem ungerechte und unsolidarische Sparpolitik verbirgt.
Warum blogge ich das? Archivierung meiner Tweets ;-)
Die Aussage von Frar Köhler ist natürlich insofren falsch, als dass die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht pauschaliert sind und die 1885 Euro allenfalls ein Durchschnittswert oder eine Annäherung sein könnten. Das Beispiel berechnet sich m.E. wie folgt: 2 Erwachsene erhalten als Regelleistung jeweils 323 Euro, zusammen also 646, wenn die Kinder unter 7 sind (sonst dürfte das außer in Adoptionsfällen nix mit Elterngeld zu tun haben) erhalten sie jeweils 215 Euro Regelleistung, zusammen 430, die ganze Familie also 1076 Euro. Das Kindergeld wird angerechnet, also vond er Regelleistung abgezogen, läuft also auf Null raus. Elterngeld wird bisher bis zu 300 Euro nicht angerechnet, egal ob das ein oder zwei (oder mehr) Kinder sind, es sei denn es sind (im Bsp.) Zwillinge, dann 6oo Euro. Gehen wie also davon aus. dass die Familie 300 Euro anrechnungsfreies Eltergeld bekommt, sind wir bei 1376 Euro Geld vom Staat. Dazu kommen allerdings noch die (soweit als angemessen geltend) tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung. Das können bei 4 Personen schon mal schnell 500 Euro und mehr sein. Die Zahl von 1885 Euro ist also nicht per se zu hoch gegriffen. Die Schlussfolgerung von Frau Schröder teile ich überhaupt nicht.
Ich möchte auch hier betonen, dass AlgII-Empfänger nicht immer Arbeitslose sind. Die „Aufstocker“ – also Menschen, deren Einkommen trotz (immer öfter Vollzeit-) Arbeit nicht zum Leben ausreicht – erhalten auch AlgII. Es soll also gerecht sein, wenn diese kein Elterngeld bekommen, alle anderen aber schon?