Creative-Commons-Fallen

Love cut

Ich bin ja ein gro­ßer Fan von Crea­ti­ve Com­mons (CC) – das sind Stan­dard­li­zen­zen, die ande­ren Men­schen bestimm­te Rech­te an eige­nen Wer­ken ein­räu­men. Zum Bei­spiel ste­hen fast alle mei­ne Flickr-Bil­der unter CC-Lizenz. Nun ist CC nicht gleich CC. Die taz ist jetzt wohl von der Bild­agen­tur Cor­bis abge­mahnt wor­den, weil sie ein CC-Bild ver­wen­det hat. Das Bild steht unter der Lizenz CC-BY-ND, das heißt, es darf nur mit Anga­be der Lizenz, Namens­nen­nung und unver­än­dert wei­ter­ver­wen­det wer­den [Nach­trag: Das gan­ze ist doch ganz anders – das bei Flickr unter CC-Lizenz gestell­te Bil­der stammt nicht von dem dor­ti­gen Urhe­ber, son­dern von Cor­bis – die es nicht unter die­se Lizenz gestellt haben. Sie­he Kom­men­tar von Mat­thi­as Urbach/taz unten.]. 

In dem klei­nen Wört­chen „unver­än­dert“ (genau­er: „Kei­ne Bear­bei­tung — Die­ses Werk bzw. die­ser Inhalt darf nicht bear­bei­tet, abge­wan­delt oder in ande­rer Wei­se ver­än­dert wer­den.“; ND steht für „no deri­va­ti­ve“, also „kei­ne Abwand­lung“) sehe ich nun eine gewis­se CC-Fal­le, bzw. eine Unschär­fe, die es schwie­rig macht, sich wirk­lich kon­form zu ver­hal­ten [Nach­trag: Sie­he auch das State­ment von CC dazu]. (Ähn­lich ist es übri­gens auch bei Share Ali­ke, aber das soll hier eben­so wenig The­ma sein wie die Fra­ge, ob es legi­tim ist, dass ein Unter­neh­men lizenz­freie kos­ten­los nutz­ba­re Bil­der ver­wen­det; letz­te­res mei­ne ich übri­gens schon, wer das nicht will, kann ja „non com­mer­cial“ wählen). 

War­um Unschär­fen? Weil im Prin­zip ein digi­ta­les Bild nicht unbe­ar­bei­tet wei­ter­ver­wen­det wer­den kann. Selbst ein Aus­druck ist streng genom­men eine „Ver­än­de­rung“. Wirk­lich unver­än­dert wäre es nur, wenn die Datei – in der sel­ben Grö­ße und ohne wei­te­re Kom­pri­mie­rung – ein­ge­bun­den wird. Und ob der neue Kon­text (z.B. ein taz-Arti­kel oder eine Wer­bung) nicht ganz streng genom­men wie­der­um eine Ver­än­de­rung des Werks ist. Die Preis­fra­ge lau­tet also: Bis zu wel­chem der fol­gen­den Schrit­te ist ein Werk noch unverändert?

Ein­bin­den der digi­ta­len Datei 1:1 – Aus­druck auf Foto­pa­pier 1:1 – Aus­druck auf Foto­pa­pier in ande­rem For­mat – Hoch­la­den auf Word­Press, wobei auto­ma­tisch ein beschnit­te­ner und ver­klei­ner­ter Thumb­nail erzeugt wird – neu­er Kon­text, in dem das Bild ver­wen­det wird – neue Kom­pri­mie­rung – maß­stabs­ge­treue Ver­klei­ne­rung – Spie­geln – Umwand­lung in schwarz-weiß – Nach­be­ar­bei­tung von Kon­trast, Hel­lig­keit etc. – Ver­än­de­rung des Aus­schnitts – Hin­zu­fü­gen von Text – Hin­zu­fü­gen von Bild­ele­men­ten – Ver­wen­dung in einer Collage

Sinn­ge­mäß lässt sich das­sel­be natür­lich auch bei Text­wer­ken diskutieren.

Und die Zusatz­fra­ge an alle, die nur die ers­ten ein, zwei oder drei Schrit­te gel­ten las­sen wol­len: Was kann ich dann mit einem unter CC-BY-ND lizen­zier­ten Werk über­haupt noch anfangen?

War­um blog­ge ich das? Weil ich mich bei Share-Ali­ke-Bil­dern schon häu­fi­ger gefragt habe, wo die Sys­tem­gren­ze für das neu ent­ste­hen­de Werk ist. Und weil mir (obwohl Crea­ti­ve Com­mons inzwi­schen in Ver­si­on 3.0 vor­liegt und sicher mil­lio­nen­fach ver­wen­det wur­de) genau die­ser Punkt des Bear­bei­tungs­ver­bo­tes sehr unklar erscheint.

Nur der Voll­stän­dig­keit hal­ber: die­ser Text steht wie alle mei­ne Blog­ein­trä­ge unter der Lizenz CC-BY-NC-SA.

28 Antworten auf „Creative-Commons-Fallen“

  1. Was ND heißt, ist ja übri­gens eben­so unscharf wie die Bedeu­tung von NC. Das Bei­spiel mit dem Aus­dru­cken fin­de ich zur Erläu­te­rung der grund­sätz­li­chen Pro­ble­ma­tik gut gewählt, aller­dings kann man das blo­ße Aus­dru­cken als zuläs­si­ge „Ver­wen­dung in einem ande­ren Medi­um“ auch erst ein­mal als unpro­ble­ma­tisch anse­hen. In den CC-FAQ heißt es:
    „… under the Crea­ti­ve Com­mons Attri­bu­ti­on-Non­Com­mer­cial-NoDe­ri­va­ti­ves licen­se, for exam­p­le, you can copy the work from a digi­tal file to a print file con­sis­tent with the terms of that license.“

  2. Das sind sicher­lich inter­es­san­te Fra­gen, die man ver­bind­lich ver­mut­lich lei­der nur gericht­lich klä­ren las­sen kann. Vom nor­ma­len Men­schen­ver­stand und von der Defi­ni­ti­on des Legal Code aus­ge­hend wür­de ich das unver­än­der­te Ein­bin­den in einen Arti­kel nicht als Ver­än­de­rung anse­hen, weil das Bild als Ein­zel­werk dadurch nicht ver­än­dert wird. Dort heißt es:
    Im Legal Code heißt es dazu:

    „Der Begriff „Abwand­lung“ im Sin­ne die­ser Lizenz bezeich­net das Ergeb­nis jeg­li­cher Art von Ver­än­de­rung des Schutz­ge­gen­stan­des, solan­ge die eigen­per­sön­li­chen Züge des Schutz­ge­gen­stan­des dar­in nicht ver­blas­sen und dar­an eige­ne Schutz­rech­te ent­ste­hen. Das kann ins­be­son­de­re eine Bear­bei­tung, Umge­stal­tung, Ände­rung, Anpas­sung, Über­set­zung oder Her­an­zie­hung des Schutz­ge­gen­stan­des zur Ver­to­nung von Lauf­bil­d­ern sein. Nicht als Abwand­lung des Schutz­ge­gen­stan­des gel­ten sei­ne Auf­nah­me in eine Samm­lung oder ein Sam­mel­werk und die freie Benut­zung des Schutzgegenstandes.“

    (http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/legalcode)

    Bei einem Aus­druck wird es even­tu­ell schon kri­ti­scher, weil das Bild ursprüng­lich in elek­tro­ni­scher Form vor­lag. Jeg­li­ches Zuschnei­den, Nach­be­ar­bei­ten oder anders­ar­ti­ge Ver­än­dern des Bil­des, auch das Ein­fü­gen von Text in das Bild und das Erzeu­gen eines Thumb­nails dürf­te dem­nach kri­tisch sein.

  3. Sehe dies genau­so wie Chris­ti­an. Es ist sehr deut­lich gekenn­zeich­net wor­den (auch von der Taz) was im Rah­men der CC erlaubt ist und was nicht. Wenn die Damen und Her­ren bei der taz zu blöd sind die Lizenz­be­stim­mun­gen zu lesen, dann liegt der Feh­ler nicht an der CC-Lizenz son­dern letzt­lich bei den Mit­ar­bei­tern, die das Bild ent­ge­gen der klar for­mu­lier­ten CC-Lizenz bear­bei­tet haben. Sel­ber Schuld sag ich da nur… 

    PS: War­um beschäf­tigt eigent­lich die taz kei­ne eige­nen Foto­gra­fen son­dern greift statt­des­sen, getreu dem Mot­to „Geiz ist Geil“, auf „kos­ten­los“ ver­füg­ba­re Bil­der zurück? Da wur­de mal wie­der – wie so oft – am fal­schen Ende gespart.

  4. @Christian: in dem Fall ist es legal­code 3.0, aber der hilft bei mei­ner Fra­ge oben auch nicht weiter:

    Rele­vant ist erst­mal das hier:

    3. Licen­se Grant. Sub­ject to the terms and con­di­ti­ons of this Licen­se, Licen­sor her­eby grants You a world­wi­de, royal­ty-free, non-exclu­si­ve, per­pe­tu­al (for the dura­ti­on of the appli­ca­ble copy­right) licen­se to exer­cise the rights in the Work as sta­ted below:

    1. to Repro­du­ce the Work, to incor­po­ra­te the Work into one or more Coll­ec­tions, and to Repro­du­ce the Work as incor­po­ra­ted in the Coll­ec­tions; and,
    2. to Dis­tri­bu­te and Publicly Per­form the Work inclu­ding as incor­po­ra­ted in Collections. 

    CC-BY-ND erlaubt mir also, ein Werk in eine Kol­lek­ti­on ein­zu­bau­en, die­se Kol­lek­ti­on inkl. des Werks zu repro­du­zie­ren, und das gan­ze zu verbreiten. 

    Eine Kol­lek­ti­on ist nach Punkt 1.b:

    „Coll­ec­tion“ means a coll­ec­tion of lite­ra­ry or artis­tic works, such as ency­clo­pe­di­as and antho­lo­gies, or per­for­man­ces, pho­no­grams or broad­casts, or other works or sub­ject mat­ter other than works lis­ted in Sec­tion 1(f) below, which, by reason of the sel­ec­tion and arran­ge­ment of their con­tents, con­sti­tu­te intellec­tu­al crea­ti­ons, in which the Work is included in its enti­re­ty in unmo­di­fied form along with one or more other con­tri­bu­ti­ons, each con­sti­tu­ting sepa­ra­te and inde­pen­dent works in them­sel­ves, which tog­e­ther are assem­bled into a coll­ec­ti­ve who­le. A work that con­sti­tu­tes a Coll­ec­tion will not be con­side­red an Adapt­a­ti­on (as defi­ned abo­ve) for the pur­po­ses of this License. 

    Eine Kol­lek­ti­on ist also ein intel­lek­tu­el­les Werk, in dem das hier lizen­zier­te Werk in unver­än­der­ter Form ein­ge­bun­den ist. Damit ist die Fra­ge Kon­text mehr oder weni­ger erledigt. 

    Eine Kol­lek­ti­on ist kei­ne Adapt­a­ti­on – das ist wich­tig, den der Kern von ND ist das Ver­bot von Adaptionen:

    The abo­ve rights include the right to make such modi­fi­ca­ti­ons as are tech­ni­cal­ly neces­sa­ry to exer­cise the rights in other media and for­mats, but other­wi­se you have no rights to make Adaptations. 

    Es ist also nach Punkt 3 zwar erlaubt, Modi­fi­ka­tio­nen zu machen, die tech­nisch not­wen­dig sind (das wäre mei­ne Schwarz­weiss-Aus­druck, oder die Ver­klei­ne­rung bzw. Kom­pri­mie­rung bei der Ein­bin­dung in eine Web­site), alle ande­ren Adapt­a­tio­nen sind jedoch verboten.

    Bleibt also die Fra­ge, was eine Adapt­a­ti­on ist (Punkt 1.a):

    „Adapt­a­ti­on“ means a work based upon the Work, or upon the Work and other pre-exis­ting works, such as a trans­la­ti­on, adapt­a­ti­on, deri­va­ti­ve work, arran­ge­ment of music or other altera­ti­ons of a lite­ra­ry or artis­tic work, or pho­no­gram or per­for­mance and includes cine­ma­to­gra­phic adapt­a­ti­ons or any other form in which the Work may be recast, trans­for­med, or adapt­ed inclu­ding in any form reco­gniz­ab­ly deri­ved from the ori­gi­nal, except that a work that con­sti­tu­tes a Coll­ec­tion will not be con­side­red an Adapt­a­ti­on for the pur­po­se of this License. […] 

    Adapt­a­tio­nen sind also kei­ne Kol­lek­tio­nen, aber alle Über­set­zun­gen (bei Tex­ten), ver­än­der­te Arran­ge­ments (bei Musik­stü­cken), Fil­me auf der Grund­la­ge eines Werks, und „adapt­a­ti­ons“ und „deri­va­ti­ve works“. 

    Damit bin ich aber mei­ner Mei­nung nach (IANAL) genau­so schlau wie vor­her, was Bil­der angeht: ist das Ver­än­dern der Kon­tras­te eine ver­bo­te­ne Modi­fi­ka­ti­on und macht mein Bild zu einer Adapt­a­ti­on – oder eine tech­ni­sche Not­wen­dig­keit, um die sel­be Bild­wir­kung vor einem anders­far­bi­gen Hin­ter­grund im Kon­text zu errei­chen? Wird durch das Abschnei­den von 1 cm Rand ein neu­es deri­va­ti­ves Werk geschaf­fen („any other trans­for­ma­ti­on“ – Adapt­a­ti­on) – oder han­delt es sich um eine tech­ni­sche Not­wen­dig­keit, weil die Web­site, auf der das Bild ein­ge­bet­tet ist, immer qua­dra­ti­sche Bil­der verwendet? 

    Ich sehe da wei­ter­hin eine Grau­zo­ne, die auch was damit zu tun hat, dass CC eben in ers­ter Linie Tex­te als Hin­ter­grund hat, und Bil­der, Musik­stü­cke, Fil­me usw. Beson­der­hei­ten haben, die hier nicht vor­kom­men. (Aber auch bei Tex­ten gibt es sol­che Grenz­fäl­le: Darf ich eine BY-ND-Geschich­te in einer ande­ren Schrift­art ausdrucken?)

    [Nach­trag: hat­te den de-Legal­code nicht gefun­den, Alex ver­linkt net­ter­wei­se auf ihn. Adapt­a­ti­on wird dort mit „Abwand­lung“ ver­setzt, Coll­ec­tion mit „Sam­mel­werk“]

  5. @ Alex

    „wür­de ich das unver­än­der­te Ein­bin­den in einen Arti­kel nicht als Ver­än­de­rung anse­hen, weil das Bild als Ein­zel­werk dadurch nicht ver­än­dert wird.“

    Das Bild wur­de aber ver­än­dert… inso­fern ein­deu­ti­ger Ver­stoß gegen die CC.

  6. Bei Flickr sind nur CC‑2.0‑Lizenzen möglich.

    Was mir gera­de ein­fällt: Flickr bie­tet eine auto­ma­ti­sier­te Umwand­lung des Bil­des in eine klei­ne qua­dra­ti­sche Ver­si­on an. Das kann eigent­lich nicht CC-ND-kon­form sein …

  7. @BXL Es ist ja schön, daß du mir ant­wor­test. Lei­der ant­wor­test du auf etwas, was ich gar nicht gesagt habe. Mei­ne Argu­men­ta­ti­on bezog sich nicht auf den kon­kre­ten Fall, son­dern auf Tills Auf­zäh­lung von Unklar­hei­ten. Und da nann­te er eben auch das Bei­spiel, daß ein unver­än­der­tes Bild in einen Text ein­ge­fügt wird, und stell­te zur Dis­kus­si­on, ob das nicht auch schon eine Ver­än­de­rung sei. Und dazu ist mei­ne Mei­nung: Nein, ist es nicht, weil das Werk nur das Bild selbst ist, und das wird durch die Ein­bet­tung in Text nicht verändert.

  8. @Christian: Julia hat­te mei­ne ich eine 3.0‑ND-verlinkt, des­we­gen kam ich da drauf. Aber auch im 2.0‑Legalcode ist das genau­so unscharf (statt „Adapt­a­ti­on“ heißt es da „Deri­va­ti­ve Work“). Der zen­tra­le Satz in 2.0 ist:

    „The abo­ve rights include the right to make such modi­fi­ca­ti­ons as are tech­ni­cal­ly neces­sa­ry to exer­cise the rights in other media and for­mats, but other­wi­se you have no rights to make Deri­va­ti­ve Works.“ 

    Der de2.0‑Legalcode für ND sieht übri­gens ein biß­chen anders aus als der eng­lisch­spra­chi­ge. Hmm, der de2.0‑Kode ist rich­tig schwammig:

    Unter einer „Bear­bei­tung“ wird eine Über­set­zung oder ande­re Bear­bei­tung des Wer­kes ver­stan­den, die Ihre per­sön­li­che geis­ti­ge Schöp­fung ist. Eine freie Benut­zung des Wer­kes wird nicht als Bear­bei­tung angesehen. 

    […]

    Die genann­ten Nut­zungs­rech­te kön­nen für alle bekann­ten Nut­zungs­ar­ten aus­ge­übt wer­den. Die genann­ten Nut­zungs­rech­te beinhal­ten das Recht, sol­che Ver­än­de­run­gen an dem Werk vor­zu­neh­men, die tech­nisch erfor­der­lich sind, um die Nut­zungs­rech­te für alle Nut­zungs­ar­ten wahr­zu­neh­men. Ins­be­son­de­re sind davon die Anpas­sung an ande­re Medi­en und auf ande­re Datei­for­ma­te umfasst. 

  9. @Christian

    1. Sor­ry, Word­Press-Track­backs funk­tio­nie­ren hier gra­de nicht, hat­te die zwar mal gebug­fixt, ist aber wohl wie­der rausgefallen.

    2. Dass der en-Legal­code der für Flickr gül­ti­ge ist, weiss ich auch. Bei de3.0/en3.0 waren die aller­dings rein vom Auf­bau her fast iden­tisch – des­we­gen war ich so ver­wun­dert dar­über, dass der de2.0‑Legalcode nach ers­tem Augen­schein ganz anders auf­ge­baut ist als der en2.0‑Legalcode, und mög­li­cher­wei­se auch z.B. erlaub­te Bear­bei­tun­gen anders definiert.

    3. Zum Punkt Flickr-Thumb­nail: ich habe so ein biß­chen den Ver­dacht, dass hier die Rechts­fik­ti­on herrscht, dass der Lizenz­in­ha­ber sein Werk bei Flickr hoch­lädt und dann erst die (in jedem Fall auto­ma­tisch erzeug­ten) Grö­ßen­va­ri­an­ten samt Thumb­nail unter die Lizenz stellt, die er aus­wählt. Oder sie.

  10. @Christian S. Die (auto­ma­ti­sche) Umwand­lung in ein (qua­dra­ti­sches) Thumb­nail ist m.E. von der Fair Use Rege­lung gedeckt. Dar­auf beru­fen sich auch Such­ma­schi­nen. Dar­über hin­aus mag es auch eine tech­ni­sche Not­wen­dig­keit sein, damit die Thumbs in den Vor­schau­be­reich passen.

  11. Hi

    nur ein paar Klarstellungen:

    - Die Ver­än­de­rung der Defi­ni­ti­on von „Bear­bei­tung“ nach „Abwand­lung“ von 2.0 de auf 3.0 de dien­te dem Zweck, die lei­der zwi­schen „Bear­bei­tung“ und „Adapt­a­ti­on“ bestehen­den recht­li­chen Unter­schie­de über einen nicht näher besetz­ten Begriff inhalt­lich zur Deckung zu brin­gen. Inso­fern bewirkt die 3.0 de eher das­sel­be wie ihr eng­li­sches Pen­dant als es die 2.0 de tat.

    - Der unbe­stimm­te Rechts­be­griff „Bear­bei­tung“ stammt aus dem Urhe­ber­rechts­ge­setz und wur­de schon durch so viel Recht­spre­chung ein­ge­grenzt, dass von Unklar­heit eigent­lich kei­ne Rede mehr sein kann (auch wenn der Laie das mal anders sehen mag).

    - Die Thumbs bei Flickr wer­den auf der Grund­la­ge des Account-Ver­tra­ges des jewei­li­gen Mit­glieds erzeugt und nicht unter irgend­ei­ner CC-Lizenz

    - Dass die auf einer Ebe­ne 3.0 ver­lin­ken und auf der ande­ren 2.0 ist in der Tat sehr seltsam.

    Vie­le Grüße

    jhw
    CC-DE Legal Pro­ject Lead

  12. Ohne mich in die Debat­te in die Fall­stri­cke der CC-Lizen­zen ein­mi­schen zu wol­len, hier nur eine klei­ne Kor­rek­tur bzw. Ergän­zung zum Blogeintrag:

    Das besag­te Foto, das auf taz.de ver­wen­det wur­de, war von der Agen­tur Cor­bis gar nicht mit einer CC-Lizenz wei­ter­ge­ge­ben wor­den. Es ist kom­plett urhe­ber­recht­lich geschützt. Der User, der das Bild auf Flickr gepos­tet hat­te, hat ver­mut­lich gar nichts mit der Agen­tur zu tun – jeden­falls stellt er Bil­der von ver­schie­de­nen Foto­gra­fen und Agen­tu­ren auf sei­nem Account aus.

    Das ist viel­leicht das größ­te Pro­blem mit CC, dass näm­lich User Bil­der unter CC ver­öf­fent­li­chen, an denen sie kei­ne Rech­te haben.

    Wir hät­ten das Bild nicht ver­wen­den dür­fen, die Art der Prä­sen­ta­ti­on hät­te uns miss­trau­isch machen müs­sen. Der Feh­ler tut uns leid.

    Wir haben uns nach­träg­lich mit Cor­bis auf ein Foto­ho­no­rar gee­ingt. Cor­bis hat sich dabei kulant und freund­lich gezeigt.

    Mat­thi­as Urbach, Lei­ter taz.de

  13. @John Weit­zmann: Dan­ke für die Klar­stel­lung. Viel­leicht wäre es nicht schlecht, auf der CC-Sei­te ein paar klar defi­nier­te Fäl­le zu beschrei­ben, die laut der Rechts­spre­chung zu Bear­bei­tung mög­lich sind bzw. nicht erlaubt sind. Ich habe sowas da bis­her nicht gefun­den (kann aber auch ein Effekt davon sein, dass es eine Fül­le an Infos gibt …)

    @Matthias Urbach (taz): Na pri­ma … der User ver­stößt damit gegen die AGB von Flickr, nach denen nur eige­ne Inhal­te aus­ge­stellt wer­den dür­fen, und bei jedem Upload bestä­tigt wer­den muss, dass die Rech­te bei einem lie­gen. Ich bin kein Jurist, aber für mich klingt das so, als wäre Cor­bis mit einer Abmah­nung bei die­sem Flickr-User deut­lich bes­ser auf­ge­ho­ben – und ihr mit einer Scha­dens­er­satz­kla­ge o.ä.

    @alle: Ein ganz ande­re Ärger­lich­keit von CC ist die Tat­sa­che, dass „frei für alle“ auch für Leu­te gilt, die einem poli­tisch über­haupt nicht pas­sen. Bei­spiels­wei­se hat kreuz.de (o.ä.) mal ein Bild von Vol­ker Beck von mir ver­wen­det, und gera­de bin ich drauf auf­merk­sam gemacht wor­den, dass die Jun­ge Frei­heit (!) in einem Arti­kel zur KTS in Frei­burg ein Bild von mir ver­wen­det. Nicht ganz lizenz­kon­form, wes­we­gen ich der Jun­gen Frei­heit gra­de auch mit­ge­teilt habe, das Bild bit­te zu löschen. Aber ärger­lich ist das trotz­dem. Zu fin­den hier (bewusst nicht verlinkt):

    http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5535e6872e3.0.html

    Es geht um die­ses Foto.

    Manch­mal wäre eine PCCC nicht schlecht … freie Ver­wen­dung, sofern der/die Ver­wen­de­rIn das Werk nicht in einem ras­sis­ti­schen, faschis­ti­schen, … Kon­text verwendet.

  14. @John Weit­zmann: eine Zusam­men­stel­lung der recht­li­chen Ein­gren­zung von „Bear­bei­tung“ wür­de mich eben­falls sehr inter­es­sie­ren, habe dazu noch nichts gefunden.
    @Till: Wenn ich es rich­tig sehe (IANAL, too), ist das Ertei­len einer CC-Lizenz ja ein­fach eine Art erleich­ter­tes Ein­räu­men von Nut­zungs­rech­ten nach §31 UrhG. Inso­fern könn­test Du doch eine Pri­vat­li­zenz mit Zusatz­klau­sel nach dem Mus­ter CC-aber-nicht-für-JF&Co. bas­teln, oder? Wäre dann nur nicht maschinenlesbar…

  15. Ich seh die Pro­ble­me bei der Schwam­mig­keit von CC-Lizen­zen auch, was mit ein Grund dafür ist, dass ich das gan­ze eher sel­ten nutze.

    Neh­men wir bei­spiels­wei­se NC:
    Klar, nicht kom­mer­zi­ell klingt ein­deu­tig. Aber bedeu­tet dies, dass ich ein CC-NC…-Bild nicht bei mir im Blog ver­wen­den darf, da ich im Blog Wer­bung habe? Könn­te man dar­aus schlie­ßen. Nur: Ich ver­die­ne ja mit dem Bild direkt nichts.
    Des­we­gen fra­ge ich zur Sicher­heit oft nach und einer der, der NC-Bil­der ‚rein­ge­stellt hat, sag­te mir mal, dass es so gemeint wäre, dass ich nicht bei­spiels­wei­se einen kom­mer­zi­el­len Pos­ter­druck davon machen dürfe.

    zu 18:
    Kann man die CC-Lizenz nicht ein­fach widerrufen?

  16. @nouveaucologne: das Pro­blem ist das maschi­nen­les­ba­re (Flickr z.B. hat eine Suche spe­zi­ell für CC-Bil­der), aber auch z.B. die Tat­sa­che, dass die Wiki­pe­dia selbst Bil­der unter frü­her GNU-FDL und jetzt CC lizen­ziert, was dann nicht mög­lich wäre.

  17. „Manch­mal wäre eine PCCC nicht schlecht … freie Ver­wen­dung, sofern der/die Ver­wen­de­rIn das Werk nicht in einem ras­sis­ti­schen, faschis­ti­schen, … Kon­text verwendet.“

    Das wäre dann aber kei­ne freie Lizenz mehr. Die FSF betrach­tet der­ar­ti­ge Lizen­zen als unfrei.

    Die Debat­te wur­de übri­gens schon geführt: FLOSS-Anhän­ger sind sich bewusst, dass ihre Wer­ke unter Umstän­den auch von Mili­tär etc. ein­ge­setzt wer­den können.

  18. @Christian: Ist mir eben­falls bewusst, und ich bin bis­her ja auch wei­ter bei CC geblie­ben (und bin anders­rum auch froh, dass ande­re das anbie­ten). Ist aber trotz­dem ärger­lich, wenn es dazu führt, den eige­nen Namen in der Jun­gen Frei­heit zu finden.

  19. @Jens: weiss ich gar nicht genau. Aber selbst wenn: will ich das? Ers­tens wird das von der JF genutz­te Bild auch von der Wiki­pe­dia ver­wen­det (was nur geht, solan­ge es unter CC (ohne NC!) steht), und zwei­tens will ich eigent­lich nie­mand die Mög­lich­keit geben, mich dazu zu zwin­gen, Bil­der unfrei zu machen.

    1. @Jens: Nein. Das schö­ne an CC ist ja, dass damit ein defi­nier­ter Sta­tus geschaf­fen ist, und ich eben nicht im Ein­zel­fall ent­schei­den muss (mit dem Nach­teil, dass eben auch die Jun­ge Frei­heit die­se Frei­heit nut­zen kann). Wenn ich dich rich­tig ver­ste­he, wäre das eher sowas wie Bil­der unter nor­ma­les Copy­right zu stel­len und auf Anfra­ge, wenn mir die Leu­te genehm sind, und sie über­haupt auf die Idee kom­men, kos­ten­frei den Abdruck zu gestat­ten. Ist ers­tens ziem­lich viel Auf­wand, führt zwei­tens dazu, dass mei­ne Bil­der eben z.B. aus den übli­chen Such­ma­schi­nen raus­fal­len, und klappt drit­tens – um beim Bei­spiel Wiki­pe­dia zu blei­ben – nicht, weil die­se (ist je nach Sprach­ver­si­on etc. ein biß­chen unter­schied­lich ist) als Gesamt­werk unter GFDL/CC-Lizenz steht. Die Wiki­pe­dia könn­te ein Bild, dass ich nur für die Wiki­pe­dia, aber nicht z.B. für eine von der Jun­gen Frei­heit gedruck­te Kopie der Wiki­pe­dia (ist bei Quel­len- und Lizenz­an­ga­ben legal) frei­ge­ben möch­te, nicht ver­wen­den. (U.a. des­we­gen – wegen der Mög­lich­keit, dass die Wiki­pe­dia sie ver­wen­den kön­nen soll – ste­hen fast alle mei­ne Bil­der auch unter einer CC-BY-SA-Lizenz und eben nicht unter CC-BY-NC-SA – die Wiki­pe­dia erlaubt näm­lich auch die kom­mer­zi­el­le Wei­ter­ver­wen­dung, sofern das Pro­dukt wie­der­um kopier­bar ist, IIRC). Also, lei­der kei­ne sinn­vol­le Lösung. (Und dass „PCCC“ lei­der schwie­ri­ger umzu­set­zen ist, als es die Idee erst­mal nahe­legt, haben hier ja schon eini­ge – mit Ver­weis auf FLOSS etc. – gesagt – bei Face­book gibt es noch den schö­nen Kommentar …

      Bei einer „PCCC“, wie du sie vor­schlägst, freue ich mich drauf, wenn die lin­ke Selbst­zer­flei­schung wie­der ein­setzt und dann ein Bild nur noch von „pro­gres­si­ven Links­au­to­no­men mit kla­rer anti­se­xis­ti­scher Pro­gram­ma­tik und vega­nem Sta­tut“ genutzt wer­den darf. 

      … der ver­mut­lich nicht ganz fern der Rea­li­tät ist).

      Wenn ich mich rich­tig erin­ne­re, gibt es eini­ge Free Soft­ware/O­pen-Source-Pro­duk­te, die unter Lizen­zen ste­hen, die einen mili­tä­ri­schen und sicher­heits­re­le­van­ten Ein­satz aus­schlie­ßen (auch wenn das im engen Sin­ne kei­ne FLOSS-Lizen­zen sind). Wäre inter­es­sant, die Erfah­run­gen damit – wird das ein­ge­hal­ten, wie wird mit Ver­stös­sen umge­gan­gen, … – mal auf­zu­ar­bei­ten. Hat aber ver­mut­lich auch schon jemand gemacht.

  20. Update zu mei­nem Bild bei der Jun­gen Frei­heit: die ist inzwi­schen mei­ner Bit­te nach­ge­kom­men, es zu ent­fer­nen, da nicht lizenz­kon­form ein­ge­bun­den (z.B. kein Hin­weis auf CC/GFDL …).

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