Ich bin ja ein großer Fan von Creative Commons (CC) – das sind Standardlizenzen, die anderen Menschen bestimmte Rechte an eigenen Werken einräumen. Zum Beispiel stehen fast alle meine Flickr-Bilder unter CC-Lizenz. Nun ist CC nicht gleich CC. Die taz ist jetzt wohl von der Bildagentur Corbis abgemahnt worden, weil sie ein CC-Bild verwendet hat. Das Bild steht unter der Lizenz CC-BY-ND, das heißt, es darf nur mit Angabe der Lizenz, Namensnennung und unverändert weiterverwendet werden [Nachtrag: Das ganze ist doch ganz anders – das bei Flickr unter CC-Lizenz gestellte Bilder stammt nicht von dem dortigen Urheber, sondern von Corbis – die es nicht unter diese Lizenz gestellt haben. Siehe Kommentar von Matthias Urbach/taz unten.].
In dem kleinen Wörtchen „unverändert“ (genauer: „Keine Bearbeitung — Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden.“; ND steht für „no derivative“, also „keine Abwandlung“) sehe ich nun eine gewisse CC-Falle, bzw. eine Unschärfe, die es schwierig macht, sich wirklich konform zu verhalten [Nachtrag: Siehe auch das Statement von CC dazu]. (Ähnlich ist es übrigens auch bei Share Alike, aber das soll hier ebenso wenig Thema sein wie die Frage, ob es legitim ist, dass ein Unternehmen lizenzfreie kostenlos nutzbare Bilder verwendet; letzteres meine ich übrigens schon, wer das nicht will, kann ja „non commercial“ wählen).
Warum Unschärfen? Weil im Prinzip ein digitales Bild nicht unbearbeitet weiterverwendet werden kann. Selbst ein Ausdruck ist streng genommen eine „Veränderung“. Wirklich unverändert wäre es nur, wenn die Datei – in der selben Größe und ohne weitere Komprimierung – eingebunden wird. Und ob der neue Kontext (z.B. ein taz-Artikel oder eine Werbung) nicht ganz streng genommen wiederum eine Veränderung des Werks ist. Die Preisfrage lautet also: Bis zu welchem der folgenden Schritte ist ein Werk noch unverändert?
Einbinden der digitalen Datei 1:1 – Ausdruck auf Fotopapier 1:1 – Ausdruck auf Fotopapier in anderem Format – Hochladen auf WordPress, wobei automatisch ein beschnittener und verkleinerter Thumbnail erzeugt wird – neuer Kontext, in dem das Bild verwendet wird – neue Komprimierung – maßstabsgetreue Verkleinerung – Spiegeln – Umwandlung in schwarz-weiß – Nachbearbeitung von Kontrast, Helligkeit etc. – Veränderung des Ausschnitts – Hinzufügen von Text – Hinzufügen von Bildelementen – Verwendung in einer Collage
Sinngemäß lässt sich dasselbe natürlich auch bei Textwerken diskutieren.
Und die Zusatzfrage an alle, die nur die ersten ein, zwei oder drei Schritte gelten lassen wollen: Was kann ich dann mit einem unter CC-BY-ND lizenzierten Werk überhaupt noch anfangen?
Warum blogge ich das? Weil ich mich bei Share-Alike-Bildern schon häufiger gefragt habe, wo die Systemgrenze für das neu entstehende Werk ist. Und weil mir (obwohl Creative Commons inzwischen in Version 3.0 vorliegt und sicher millionenfach verwendet wurde) genau dieser Punkt des Bearbeitungsverbotes sehr unklar erscheint.
Nur der Vollständigkeit halber: dieser Text steht wie alle meine Blogeinträge unter der Lizenz CC-BY-NC-SA.
Sorry, aber das ist FUD. Gültig ist der Legalcode. Und der ist eindeutig:
http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/legalcode
Ich halte die Abmahnung in diesem Fall für moralischen CC-Missbrauch. Rechtlich gesehen ist’s aber eindeutig.
Was ND heißt, ist ja übrigens ebenso unscharf wie die Bedeutung von NC. Das Beispiel mit dem Ausdrucken finde ich zur Erläuterung der grundsätzlichen Problematik gut gewählt, allerdings kann man das bloße Ausdrucken als zulässige „Verwendung in einem anderen Medium“ auch erst einmal als unproblematisch ansehen. In den CC-FAQ heißt es:
„… under the Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives license, for example, you can copy the work from a digital file to a print file consistent with the terms of that license.“
Das sind sicherlich interessante Fragen, die man verbindlich vermutlich leider nur gerichtlich klären lassen kann. Vom normalen Menschenverstand und von der Definition des Legal Code ausgehend würde ich das unveränderte Einbinden in einen Artikel nicht als Veränderung ansehen, weil das Bild als Einzelwerk dadurch nicht verändert wird. Dort heißt es:
Im Legal Code heißt es dazu:
„Der Begriff „Abwandlung“ im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange die eigenpersönlichen Züge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung, Umgestaltung, Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Abwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes.“
(http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/legalcode)
Bei einem Ausdruck wird es eventuell schon kritischer, weil das Bild ursprünglich in elektronischer Form vorlag. Jegliches Zuschneiden, Nachbearbeiten oder andersartige Verändern des Bildes, auch das Einfügen von Text in das Bild und das Erzeugen eines Thumbnails dürfte demnach kritisch sein.
Sehe dies genauso wie Christian. Es ist sehr deutlich gekennzeichnet worden (auch von der Taz) was im Rahmen der CC erlaubt ist und was nicht. Wenn die Damen und Herren bei der taz zu blöd sind die Lizenzbestimmungen zu lesen, dann liegt der Fehler nicht an der CC-Lizenz sondern letztlich bei den Mitarbeitern, die das Bild entgegen der klar formulierten CC-Lizenz bearbeitet haben. Selber Schuld sag ich da nur…
PS: Warum beschäftigt eigentlich die taz keine eigenen Fotografen sondern greift stattdessen, getreu dem Motto „Geiz ist Geil“, auf „kostenlos“ verfügbare Bilder zurück? Da wurde mal wieder – wie so oft – am falschen Ende gespart.
@Christian: in dem Fall ist es legalcode 3.0, aber der hilft bei meiner Frage oben auch nicht weiter:
Relevant ist erstmal das hier:
CC-BY-ND erlaubt mir also, ein Werk in eine Kollektion einzubauen, diese Kollektion inkl. des Werks zu reproduzieren, und das ganze zu verbreiten.
Eine Kollektion ist nach Punkt 1.b:
Eine Kollektion ist also ein intellektuelles Werk, in dem das hier lizenzierte Werk in unveränderter Form eingebunden ist. Damit ist die Frage Kontext mehr oder weniger erledigt.
Eine Kollektion ist keine Adaptation – das ist wichtig, den der Kern von ND ist das Verbot von Adaptionen:
Es ist also nach Punkt 3 zwar erlaubt, Modifikationen zu machen, die technisch notwendig sind (das wäre meine Schwarzweiss-Ausdruck, oder die Verkleinerung bzw. Komprimierung bei der Einbindung in eine Website), alle anderen Adaptationen sind jedoch verboten.
Bleibt also die Frage, was eine Adaptation ist (Punkt 1.a):
Adaptationen sind also keine Kollektionen, aber alle Übersetzungen (bei Texten), veränderte Arrangements (bei Musikstücken), Filme auf der Grundlage eines Werks, und „adaptations“ und „derivative works“.
Damit bin ich aber meiner Meinung nach (IANAL) genauso schlau wie vorher, was Bilder angeht: ist das Verändern der Kontraste eine verbotene Modifikation und macht mein Bild zu einer Adaptation – oder eine technische Notwendigkeit, um die selbe Bildwirkung vor einem andersfarbigen Hintergrund im Kontext zu erreichen? Wird durch das Abschneiden von 1 cm Rand ein neues derivatives Werk geschaffen („any other transformation“ – Adaptation) – oder handelt es sich um eine technische Notwendigkeit, weil die Website, auf der das Bild eingebettet ist, immer quadratische Bilder verwendet?
Ich sehe da weiterhin eine Grauzone, die auch was damit zu tun hat, dass CC eben in erster Linie Texte als Hintergrund hat, und Bilder, Musikstücke, Filme usw. Besonderheiten haben, die hier nicht vorkommen. (Aber auch bei Texten gibt es solche Grenzfälle: Darf ich eine BY-ND-Geschichte in einer anderen Schriftart ausdrucken?)
[Nachtrag: hatte den de-Legalcode nicht gefunden, Alex verlinkt netterweise auf ihn. Adaptation wird dort mit „Abwandlung“ versetzt, Collection mit „Sammelwerk“]
@ Alex
„würde ich das unveränderte Einbinden in einen Artikel nicht als Veränderung ansehen, weil das Bild als Einzelwerk dadurch nicht verändert wird.“
Das Bild wurde aber verändert… insofern eindeutiger Verstoß gegen die CC.
Bei Flickr sind nur CC‑2.0‑Lizenzen möglich.
Was mir gerade einfällt: Flickr bietet eine automatisierte Umwandlung des Bildes in eine kleine quadratische Version an. Das kann eigentlich nicht CC-ND-konform sein …
@BXL Es ist ja schön, daß du mir antwortest. Leider antwortest du auf etwas, was ich gar nicht gesagt habe. Meine Argumentation bezog sich nicht auf den konkreten Fall, sondern auf Tills Aufzählung von Unklarheiten. Und da nannte er eben auch das Beispiel, daß ein unverändertes Bild in einen Text eingefügt wird, und stellte zur Diskussion, ob das nicht auch schon eine Veränderung sei. Und dazu ist meine Meinung: Nein, ist es nicht, weil das Werk nur das Bild selbst ist, und das wird durch die Einbettung in Text nicht verändert.
@Christian: Julia hatte meine ich eine 3.0‑ND-verlinkt, deswegen kam ich da drauf. Aber auch im 2.0‑Legalcode ist das genauso unscharf (statt „Adaptation“ heißt es da „Derivative Work“). Der zentrale Satz in 2.0 ist:
Der de2.0‑Legalcode für ND sieht übrigens ein bißchen anders aus als der englischsprachige. Hmm, der de2.0‑Kode ist richtig schwammig:
http://csoeder.biz/2010/03/creative-commons-und-flickr/
Du kannst nicht den deutschen Legalcode nutzen. Gültig ist in diesem Fall der englische.
@Christian
1. Sorry, WordPress-Trackbacks funktionieren hier grade nicht, hatte die zwar mal gebugfixt, ist aber wohl wieder rausgefallen.
2. Dass der en-Legalcode der für Flickr gültige ist, weiss ich auch. Bei de3.0/en3.0 waren die allerdings rein vom Aufbau her fast identisch – deswegen war ich so verwundert darüber, dass der de2.0‑Legalcode nach erstem Augenschein ganz anders aufgebaut ist als der en2.0‑Legalcode, und möglicherweise auch z.B. erlaubte Bearbeitungen anders definiert.
3. Zum Punkt Flickr-Thumbnail: ich habe so ein bißchen den Verdacht, dass hier die Rechtsfiktion herrscht, dass der Lizenzinhaber sein Werk bei Flickr hochlädt und dann erst die (in jedem Fall automatisch erzeugten) Größenvarianten samt Thumbnail unter die Lizenz stellt, die er auswählt. Oder sie.
Achso, ok.
Ja, es hat schon einen Grund, dass die 3.0‑Versionen verfasst wurden.
Dass Flickr nach wie vor auf 2.0 setzt, finde ich deshalb extrem unschön.
Flickr ist ja lustig: auf der globalen Flickr-CC-Seite verlinken sie auf die 3.0‑Deeds, die einzelnen Bilder sind aber tatsächlich mit 2.0‑Deeds versehen.
Oha? Am Ende sind die Flickr-Juristen doch nicht so fähig wie ich dachte. :o
@Christian S. Die (automatische) Umwandlung in ein (quadratisches) Thumbnail ist m.E. von der Fair Use Regelung gedeckt. Darauf berufen sich auch Suchmaschinen. Darüber hinaus mag es auch eine technische Notwendigkeit sein, damit die Thumbs in den Vorschaubereich passen.
Hi
nur ein paar Klarstellungen:
- Die Veränderung der Definition von „Bearbeitung“ nach „Abwandlung“ von 2.0 de auf 3.0 de diente dem Zweck, die leider zwischen „Bearbeitung“ und „Adaptation“ bestehenden rechtlichen Unterschiede über einen nicht näher besetzten Begriff inhaltlich zur Deckung zu bringen. Insofern bewirkt die 3.0 de eher dasselbe wie ihr englisches Pendant als es die 2.0 de tat.
- Der unbestimmte Rechtsbegriff „Bearbeitung“ stammt aus dem Urheberrechtsgesetz und wurde schon durch so viel Rechtsprechung eingegrenzt, dass von Unklarheit eigentlich keine Rede mehr sein kann (auch wenn der Laie das mal anders sehen mag).
- Die Thumbs bei Flickr werden auf der Grundlage des Account-Vertrages des jeweiligen Mitglieds erzeugt und nicht unter irgendeiner CC-Lizenz
- Dass die auf einer Ebene 3.0 verlinken und auf der anderen 2.0 ist in der Tat sehr seltsam.
Viele Grüße
jhw
CC-DE Legal Project Lead
Ohne mich in die Debatte in die Fallstricke der CC-Lizenzen einmischen zu wollen, hier nur eine kleine Korrektur bzw. Ergänzung zum Blogeintrag:
Das besagte Foto, das auf taz.de verwendet wurde, war von der Agentur Corbis gar nicht mit einer CC-Lizenz weitergegeben worden. Es ist komplett urheberrechtlich geschützt. Der User, der das Bild auf Flickr gepostet hatte, hat vermutlich gar nichts mit der Agentur zu tun – jedenfalls stellt er Bilder von verschiedenen Fotografen und Agenturen auf seinem Account aus.
Das ist vielleicht das größte Problem mit CC, dass nämlich User Bilder unter CC veröffentlichen, an denen sie keine Rechte haben.
Wir hätten das Bild nicht verwenden dürfen, die Art der Präsentation hätte uns misstrauisch machen müssen. Der Fehler tut uns leid.
Wir haben uns nachträglich mit Corbis auf ein Fotohonorar geeingt. Corbis hat sich dabei kulant und freundlich gezeigt.
Matthias Urbach, Leiter taz.de
@John Weitzmann: Danke für die Klarstellung. Vielleicht wäre es nicht schlecht, auf der CC-Seite ein paar klar definierte Fälle zu beschreiben, die laut der Rechtssprechung zu Bearbeitung möglich sind bzw. nicht erlaubt sind. Ich habe sowas da bisher nicht gefunden (kann aber auch ein Effekt davon sein, dass es eine Fülle an Infos gibt …)
@Matthias Urbach (taz): Na prima … der User verstößt damit gegen die AGB von Flickr, nach denen nur eigene Inhalte ausgestellt werden dürfen, und bei jedem Upload bestätigt werden muss, dass die Rechte bei einem liegen. Ich bin kein Jurist, aber für mich klingt das so, als wäre Corbis mit einer Abmahnung bei diesem Flickr-User deutlich besser aufgehoben – und ihr mit einer Schadensersatzklage o.ä.
@alle: Ein ganz andere Ärgerlichkeit von CC ist die Tatsache, dass „frei für alle“ auch für Leute gilt, die einem politisch überhaupt nicht passen. Beispielsweise hat kreuz.de (o.ä.) mal ein Bild von Volker Beck von mir verwendet, und gerade bin ich drauf aufmerksam gemacht worden, dass die Junge Freiheit (!) in einem Artikel zur KTS in Freiburg ein Bild von mir verwendet. Nicht ganz lizenzkonform, weswegen ich der Jungen Freiheit grade auch mitgeteilt habe, das Bild bitte zu löschen. Aber ärgerlich ist das trotzdem. Zu finden hier (bewusst nicht verlinkt):
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5535e6872e3.0.html
Es geht um dieses Foto.
Manchmal wäre eine PCCC nicht schlecht … freie Verwendung, sofern der/die VerwenderIn das Werk nicht in einem rassistischen, faschistischen, … Kontext verwendet.
@John Weitzmann: eine Zusammenstellung der rechtlichen Eingrenzung von „Bearbeitung“ würde mich ebenfalls sehr interessieren, habe dazu noch nichts gefunden.
@Till: Wenn ich es richtig sehe (IANAL, too), ist das Erteilen einer CC-Lizenz ja einfach eine Art erleichtertes Einräumen von Nutzungsrechten nach §31 UrhG. Insofern könntest Du doch eine Privatlizenz mit Zusatzklausel nach dem Muster CC-aber-nicht-für-JF&Co. basteln, oder? Wäre dann nur nicht maschinenlesbar…
Ich seh die Probleme bei der Schwammigkeit von CC-Lizenzen auch, was mit ein Grund dafür ist, dass ich das ganze eher selten nutze.
Nehmen wir beispielsweise NC:
Klar, nicht kommerziell klingt eindeutig. Aber bedeutet dies, dass ich ein CC-NC…-Bild nicht bei mir im Blog verwenden darf, da ich im Blog Werbung habe? Könnte man daraus schließen. Nur: Ich verdiene ja mit dem Bild direkt nichts.
Deswegen frage ich zur Sicherheit oft nach und einer der, der NC-Bilder ‚reingestellt hat, sagte mir mal, dass es so gemeint wäre, dass ich nicht beispielsweise einen kommerziellen Posterdruck davon machen dürfe.
zu 18:
Kann man die CC-Lizenz nicht einfach widerrufen?
@nouveaucologne: das Problem ist das maschinenlesbare (Flickr z.B. hat eine Suche speziell für CC-Bilder), aber auch z.B. die Tatsache, dass die Wikipedia selbst Bilder unter früher GNU-FDL und jetzt CC lizenziert, was dann nicht möglich wäre.
„Manchmal wäre eine PCCC nicht schlecht … freie Verwendung, sofern der/die VerwenderIn das Werk nicht in einem rassistischen, faschistischen, … Kontext verwendet.“
Das wäre dann aber keine freie Lizenz mehr. Die FSF betrachtet derartige Lizenzen als unfrei.
Die Debatte wurde übrigens schon geführt: FLOSS-Anhänger sind sich bewusst, dass ihre Werke unter Umständen auch von Militär etc. eingesetzt werden können.
@Christian: Ist mir ebenfalls bewusst, und ich bin bisher ja auch weiter bei CC geblieben (und bin andersrum auch froh, dass andere das anbieten). Ist aber trotzdem ärgerlich, wenn es dazu führt, den eigenen Namen in der Jungen Freiheit zu finden.
@Jens: weiss ich gar nicht genau. Aber selbst wenn: will ich das? Erstens wird das von der JF genutzte Bild auch von der Wikipedia verwendet (was nur geht, solange es unter CC (ohne NC!) steht), und zweitens will ich eigentlich niemand die Möglichkeit geben, mich dazu zu zwingen, Bilder unfrei zu machen.
@Till (24):
Ich meine das nicht generell, sondern für einzelne Lizenznehmer. Nachdem Motto „Wikipedia darf, JF nicht“.
@Jens: Nein. Das schöne an CC ist ja, dass damit ein definierter Status geschaffen ist, und ich eben nicht im Einzelfall entscheiden muss (mit dem Nachteil, dass eben auch die Junge Freiheit diese Freiheit nutzen kann). Wenn ich dich richtig verstehe, wäre das eher sowas wie Bilder unter normales Copyright zu stellen und auf Anfrage, wenn mir die Leute genehm sind, und sie überhaupt auf die Idee kommen, kostenfrei den Abdruck zu gestatten. Ist erstens ziemlich viel Aufwand, führt zweitens dazu, dass meine Bilder eben z.B. aus den üblichen Suchmaschinen rausfallen, und klappt drittens – um beim Beispiel Wikipedia zu bleiben – nicht, weil diese (ist je nach Sprachversion etc. ein bißchen unterschiedlich ist) als Gesamtwerk unter GFDL/CC-Lizenz steht. Die Wikipedia könnte ein Bild, dass ich nur für die Wikipedia, aber nicht z.B. für eine von der Jungen Freiheit gedruckte Kopie der Wikipedia (ist bei Quellen- und Lizenzangaben legal) freigeben möchte, nicht verwenden. (U.a. deswegen – wegen der Möglichkeit, dass die Wikipedia sie verwenden können soll – stehen fast alle meine Bilder auch unter einer CC-BY-SA-Lizenz und eben nicht unter CC-BY-NC-SA – die Wikipedia erlaubt nämlich auch die kommerzielle Weiterverwendung, sofern das Produkt wiederum kopierbar ist, IIRC). Also, leider keine sinnvolle Lösung. (Und dass „PCCC“ leider schwieriger umzusetzen ist, als es die Idee erstmal nahelegt, haben hier ja schon einige – mit Verweis auf FLOSS etc. – gesagt – bei Facebook gibt es noch den schönen Kommentar …
… der vermutlich nicht ganz fern der Realität ist).
Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es einige Free Software/Open-Source-Produkte, die unter Lizenzen stehen, die einen militärischen und sicherheitsrelevanten Einsatz ausschließen (auch wenn das im engen Sinne keine FLOSS-Lizenzen sind). Wäre interessant, die Erfahrungen damit – wird das eingehalten, wie wird mit Verstössen umgegangen, … – mal aufzuarbeiten. Hat aber vermutlich auch schon jemand gemacht.
Update zu meinem Bild bei der Jungen Freiheit: die ist inzwischen meiner Bitte nachgekommen, es zu entfernen, da nicht lizenzkonform eingebunden (z.B. kein Hinweis auf CC/GFDL …).