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Das Blog von Till Westermayer – seit 2002

Vielleicht sollte ich damit anfangen, dass ich selbst nicht rauche, auch nie geraucht habe. Und dass ich dennoch, als es vor ein paar Jahren um das Rauchverbot – oder muss das Nichtraucherschutz heißen? – eher die liberale Position vertreten habe, dass es ja wohl keine staatliche Sache sei, sich da über – sagen wir mal – die Verpflichtung, kenntlich zu machen, ob in einer Gaststätte geraucht werden darf, hinaus zu engagieren. Inzwischen habe ich mich dran gewöhnt: an rauchfreie Züge, an rauchfreie Gaststätten, an eine rauchfreie Uni. Ich empfinde es als unangenehm, wenn jemand sich an der Straßenbahnhaltestelle eine Zigarette anzündet oder wenn ich am Bahnsteig am gelben Raucherviereck vorbei muss, und als normal, dass auf Parteitagen nicht geraucht wird. Aufregen könnte ich mich, wenn ich sehe, wie Eltern mit Kind im Kinderwagen rauchen.

Damit geht es um die grundsätzliche Frage: darf der Staat (und da ist es egal, ob der Staat das über die demokratisch gewählte Regierung oder via Volksentscheid durchsetzt) hier eingreifen, so direkt in individuelle Körperpraxen intervenieren? Letzlich ist das Rauchverbot in öffentlichen Räumen und Gaststätten ja sowas wie Prävention light, also eine Art Drogenverbot. Dem stehe ich weiterhin skeptisch gegenüber. Bleibt das Argument des Passivrauchens, der direkten Gefährdung und Belästigung Dritter – dem könnte durch technische Lösungen (rauchfreie Zigaretten und ähnliche Innovationen) abgeholfen werden. Toleranz durch Technik?

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Dieser Beitrag wurde geschrieben am Dienstag, 6. Juli 2010 und wurde abgelegt unter "Nachhaltiges Leben, Politik & Gesellschaft". Du kannst die Kommentare verfolgen mit dem Kommentarfeed. Du kannst hier einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback senden von deiner eigenen Seite.

5 Kommentare

  1. 1GondlirNo Gravatar am Dienstag, 6. Juli 2010 um 10:18 – Permalink

    Die Frage lautet für mich nicht »Darf der Staat das?«, sondern »Muß der Staat seine Bürger schützen?« Und ich bin der Ansicht, daß er das tun sollte, wann immer eigenverantwortliches Handeln der Bürger nicht ausreichend ist.

    Es bringt ja nichts, wenn sich zwar 90% verantwortungsvoll gegenüber ihren Mitbürgern verhalten, aber die übrigen 10% ihren legalen Drogenkonsum höher bewerten als Gesundheit und Wohlbefinden auch ihrer Mitmenschen.

    Bei der Einführung des Sicherheitsgurtes haben sich anfangs auch viele gegen die Anschnallpflicht gesträubt. Aber wer wagt es heute noch, die Anschnallpflicht als Beschneidung seiner perönlichen Rechte darzustellen?

  2. 2TillNo Gravatar am Dienstag, 6. Juli 2010 um 10:38 – Permalink

    Jein – für mich ist die Frage schon, was der Staat darf, insbesondere dann, wenn es darum geht, seine BürgerInnen zu schützen. Denn letztlich ist das ein Legitimationsmuster, das nicht nur Rauchverbot und Gurtpflicht ermöglicht, sondern auch allgegenwärtige Sicherheitskontrollen auf der einen Seite und – mal ins Absurde zu Ende gedacht – Strafzahlungen für alle, die mehr als 30 g Schokolade pro Tag zu sich nehmen.

  3. 3 – KatjaNo Gravatar am Dienstag, 6. Juli 2010 um 10:40 – Permalink

    Für mich kommt die Reduktion von Emissionen immer vor dem Schutz vor Emissionen (ob technisch oder durch Schutzkleidung). Das gilt an allen anderen Arbeitsplätzen und Orten, die frei zugänglich sind und sollte auch in der Gastro gelten.
    Raucherclubs, sofern sie denn echte Raucherclubs sind, wird und sollte es weiterhin geben, so wie eben auch kein Kind ein Recht auf perfekte Eltern hat.
    Ich finde im Übrigen, dass einem bei einem Gang auf eine öffentliche Toilette meistens sehr viel mehr zugemutet wird, als einem Raucher / einer Raucherin, die dafür vor die Tür muss…

  4. 4jkNo Gravatar am Dienstag, 6. Juli 2010 um 18:21 – Permalink

    Der zentrale Unterschied zu anderen Verboten ist m.E., dass es gleichzeitig eine Erlaubnis ist. Man könnte auch sagen, dass ein bestehendes Verbot, nämlich das Quasi-Verbot nicht zu rauchen, aufgehoben wird. Ob die Raucher gezwungen werden zum Rauchen raus zu gehen oder die Nichtraucher gezwungen werden zum Nichtrauchen raus zu gehen, ist im Endeffekt dasselbe. Der Eingriff in individuelle Körperpraxen besteht in beiden Fällen. Damit ist es letztlich eine Frage demokratischer Mehrheiten.

  5. 5HenningNo Gravatar am Mittwoch, 7. Juli 2010 um 11:18 – Permalink

    Damit geht es um die grundsätzliche Frage: darf der Staat (…) hier eingreifen, so direkt in individuelle Körperpraxen intervenieren?

    Der entscheidende Punkt ist ja, dass es eben keine (rein) individuelle Körperpraxis ist. Das wäre der Fall, wenn das Rauchen generell verboten würde. Hier geht es nur darum, dass man es nicht überall darf – was sogar für Eis, Alkohol, Essen etc. teilweise gilt. Obwohl hier die Beeinträchtigung anderer in der Regel höchstens durch Verschmutzung oder unangenehmen Geruch entsteht – und auch das nicht automatisch. Beim Rauchen kommt zum Geruch und der Verschmutzung noch die Gesundheitsschädigung dazu.

    Zum Stichwort Verschmutzung übrigens: Für wie viele Prozent der Raucher ist es selbstverständlich, dass sie ihre Zigarettenkippen überall auf den Boden werfen und austreten können?

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