Kurz: Einige Tücken des Elterngeldbezuges (Update)

Manch­mal kann es ganz schön hart sein, sich für nicht stan­dar­di­sier­te Lebens­ver­hält­nis­se zu ent­schei­den. Bei­spiels­wei­se, wenn es um den Eltern­geld­be­zug und die Kran­ken­ver­si­che­rung geht. Der Nor­mal­fall ist hier die unbe­fris­te­te Beschäf­ti­gung, die unter­bro­chen wird, um Eltern­zeit zu neh­men und wäh­rend des­sen Eltern­geld zu bezie­hen. In dem Fall lau­fen dann Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung bei­trags­frei weiter.

Und was mache ich? Ich wer­de Eltern­geld im Anschluss an einen aus­lau­fen­den befris­te­ten Ver­trag bezie­hen. Dem­entspre­chend muss ich mich frei­wil­lig wei­ter­ver­si­chern, um in der (gesetz­li­chen) Kran­ken­kas­se zu blei­ben. Das Eltern­geld wird zwar nicht zur Berech­nung des Kran­ken­kas­sen­bei­trags her­an­ge­zo­gen, der Min­dest­satz der – in mei­nem Fall – Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se ist aber nicht wirk­lich nied­rig. Nun denn, ganz uner­war­tet kommt die­se Nach­richt nicht, ärger­lich ist es schon (vor allem, weil es natür­lich Trick­se­rei­en gäbe, um das zu umge­hen – die ich aber nicht machen will).

Gleich­zei­tig schlägt Nor­mal­fall zwei zu: wenn ich mit mei­ner Part­ne­rin ver­hei­ra­tet wäre, bestün­de die Mög­lich­keit der kos­ten­frei­en Fami­li­en­mit­ver­si­che­rung. Ein Bei­spiel dafür, wie stark doch (auch neben dem Ehe­gat­ten­split­ting) der Staat finan­zi­el­le Anrei­ze dafür setzt, dem klas­si­schen Hei­rats­mo­dell (und impli­zit auch klas­si­schen Erwerbs-Haus­ar­beits-Tei­lun­gen) zu fol­gen. Hier hät­te ich manch­mal ger­ne ein Instru­ment unter­halb der nor­ma­tiv hoch auf­ge­la­de­nen Hei­rat – z.B. eine Ver­part­ne­rung auch für Hete­ros oder sowas wie den fran­zö­si­schen Zivilpakt. 

Update (26.01.2010): Erfreu­lich: die Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se hat sich nach einem noch­ma­li­gen Tele­fo­nat dann doch bereit­erklärt, mich – wohl ana­log zu „nor­ma­len“ Unter­bre­chun­gen von Arbeits­ver­hält­nis­sen – für die Zeit des Eltern­geld­be­zu­ges bei­trags­frei wei­ter­zu­ver­si­chern. Manch­mal lohnt sich das Hin­ter­her­te­le­fo­nie­ren doch …

3 Antworten auf „Kurz: Einige Tücken des Elterngeldbezuges (Update)“

  1. Nach dem Urteil des BVerfG, das kein Abstands­ge­bot für schwu­le und les­bi­sche Lebens­ge­mein­schaf­ten zur Ehe akzep­tie­ren moch­te, um der grund­ge­setz­li­chen Pflicht, die Ehe beson­ders zu schüt­zen, nach­zu­kom­men, wären doch unver­hei­ra­te­te Eltern mit gemein­sa­men Kin­dern die nächs­te Grup­pe, die Ehe­part­nern recht­lich gleich­ge­stellt wer­den sollte.

  2. Ist denn die Unter­bre­chung eines unbe­fris­te­ten Arbeits­ver­hält­nis­ses heut­zu­ta­ge wirk­lich noch der Nor­mal­fall? Ich ken­ne ehr­lich gesagt kaum jemand, der das Glück hat, sich über einen unbe­fris­te­ten Arbeits­ver­trag freu­en zu kön­nen… Was natür­lich auch am Hoch­schul-Arbeits­um­feld lie­gen könn­te, wo pre­kä­re Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se lei­der Usus sind. Mei­ne Frau, die als Erzie­he­rin tätig ist, hat­te aller­dings auch noch nie einen unbe­fris­te­ten Ver­trag. Wenigs­tens hät­ten wir noch die Mög­lich­keit, die Fami­li­en­mit­ver­si­che­rung zu nutzen…

  3. @Katja: Da hast du – getreu dem Mot­to „Fami­lie ist da, wo Kin­der sind“ – Recht. Aber wer hat in der Kin­der­pha­se schon Zeit für ein ent­spre­chen­des Verfahren?

    @Christian: Aus dem Kopf raus: so unge­fähr min­des­tens 60% aller Arbeits­ver­trä­ge sind wei­ter­hin Vollzeit/unbefristet. Ist also rein quan­ti­ta­tiv gese­hen schon noch der Nor­mal­fall. Und in den Köp­fen der kon­ser­va­ti­ven Mehr­heit der Gesetz­ge­be­rIn­nen wohl auch. (Ein paar schon etwas älte­re Zah­len hier).

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