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Manchmal kann es ganz schön hart sein, sich für nicht standardisierte Lebensverhältnisse zu entscheiden. Beispielsweise, wenn es um den Elterngeldbezug und die Krankenversicherung geht. Der Normalfall ist hier die unbefristete Beschäftigung, die unterbrochen wird, um Elternzeit zu nehmen und während dessen Elterngeld zu beziehen. In dem Fall laufen dann Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei weiter.

Und was mache ich? Ich werde Elterngeld im Anschluss an einen auslaufenden befristeten Vertrag beziehen. Dementsprechend muss ich mich freiwillig weiterversichern, um in der (gesetzlichen) Krankenkasse zu bleiben. Das Elterngeld wird zwar nicht zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags herangezogen, der Mindestsatz der – in meinem Fall – Techniker Krankenkasse ist aber nicht wirklich niedrig. Nun denn, ganz unerwartet kommt diese Nachricht nicht, ärgerlich ist es schon (vor allem, weil es natürlich Tricksereien gäbe, um das zu umgehen – die ich aber nicht machen will).

Gleichzeitig schlägt Normalfall zwei zu: wenn ich mit meiner Partnerin verheiratet wäre, bestünde die Möglichkeit der kostenfreien Familienmitversicherung. Ein Beispiel dafür, wie stark doch (auch neben dem Ehegattensplitting) der Staat finanzielle Anreize dafür setzt, dem klassischen Heiratsmodell (und implizit auch klassischen Erwerbs-Hausarbeits-Teilungen) zu folgen. Hier hätte ich manchmal gerne ein Instrument unterhalb der normativ hoch aufgeladenen Heirat – z.B. eine Verpartnerung auch für Heteros oder sowas wie den französischen Zivilpakt.

Update (26.01.2010): Erfreulich: die Techniker Krankenkasse hat sich nach einem nochmaligen Telefonat dann doch bereiterklärt, mich – wohl analog zu »normalen« Unterbrechungen von Arbeitsverhältnissen – für die Zeit des Elterngeldbezuges beitragsfrei weiterzuversichern. Manchmal lohnt sich das Hinterhertelefonieren doch …

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Dieser Beitrag wurde geschrieben am Mittwoch, 20. Januar 2010 und wurde abgelegt unter "Analoges Leben, Politik & Gesellschaft". Du kannst die Kommentare verfolgen mit dem Kommentarfeed. Du kannst hier einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback senden von deiner eigenen Seite.

3 Kommentare

  1. 1 – KatjaNo Gravatar am Mittwoch, 20. Januar 2010 um 10:05 – Permalink

    Nach dem Urteil des BVerfG, das kein Abstandsgebot für schwule und lesbische Lebensgemeinschaften zur Ehe akzeptieren mochte, um der grundgesetzlichen Pflicht, die Ehe besonders zu schützen, nachzukommen, wären doch unverheiratete Eltern mit gemeinsamen Kindern die nächste Gruppe, die Ehepartnern rechtlich gleichgestellt werden sollte.

  2. 2ChristianNo Gravatar am Mittwoch, 20. Januar 2010 um 15:04 – Permalink

    Ist denn die Unterbrechung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses heutzutage wirklich noch der Normalfall? Ich kenne ehrlich gesagt kaum jemand, der das Glück hat, sich über einen unbefristeten Arbeitsvertrag freuen zu können… Was natürlich auch am Hochschul-Arbeitsumfeld liegen könnte, wo prekäre Beschäftigungsverhältnisse leider Usus sind. Meine Frau, die als Erzieherin tätig ist, hatte allerdings auch noch nie einen unbefristeten Vertrag. Wenigstens hätten wir noch die Möglichkeit, die Familienmitversicherung zu nutzen…

  3. 3TillNo Gravatar am Mittwoch, 20. Januar 2010 um 21:47 – Permalink

    @Katja: Da hast du – getreu dem Motto »Familie ist da, wo Kinder sind« – Recht. Aber wer hat in der Kinderphase schon Zeit für ein entsprechendes Verfahren?

    @Christian: Aus dem Kopf raus: so ungefähr mindestens 60% aller Arbeitsverträge sind weiterhin Vollzeit/unbefristet. Ist also rein quantitativ gesehen schon noch der Normalfall. Und in den Köpfen der konservativen Mehrheit der GesetzgeberInnen wohl auch. (Ein paar schon etwas ältere Zahlen hier).

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