Mit den Umfragen ist das ja so eine Sache. Alle Verzerrungen, Fehler und Propagandawünsche abgezogen, bleibt die Frage, wie sich bundesweite Umfragewerte in Mandate umsetzen würden. Diese Frage beantwortet wie bereits 2009 auch dieses Jahr – mit dem neuen Wahlrecht – wieder der Mandatsrechner von Christian Brugger – auf der Grundlage beliebig auswählbarer Umfrage und mit unterschiedlichen, auswählbaren Datengrundlagen zur Verteilung der Bundesergebnisse auf die Länder. Für die grünen Listen lässt sich sogar einblenden, wer drin wäre. Und im ExpertInnen-Modus lässt sich an jeder Zahl drehen, um zu sehen, wie die Auswirkungen auf die Zusammensetzungen des Bundestags wären, was passiert, wenn FDP oder AfD oder Piraten knapp rein oder raus fallen, oder wenn alle baden-württembergischen Direktmandate an die CDU gehen sollten. Gute Sache! Und wir drehen das!
Beschwert euch nicht, wählt!
Ich finde Steinbrück nicht sonderlich sympathisch. Aber darum geht es nicht. Die Umfragewerte sehen nicht so toll aus. Aber auch darum geht es nicht. Unser Parteien- und Koalitionssystem führt dazu, dass die Wahl am 22.9. realistischerweise drei Ergebnisse haben kann:
1. Merkel und ihre schwarz-gelbe Koalition werden bestätigt und nehmen das als Signal dafür, den bisherigen Kurs verschärft fortzusetzen. Klar, der Blick in die Zukunft bleibt ein bisschen nebulös, weil Merkels Kurs nicht so klar ist. Die letzten vier Jahre zeigen jedenfalls, dass dazu Bonuspolitik für Lobbygruppen und Besserverdienende gehört, dass es gesellschaftspolitisch immer wieder Rückschläge gibt und die wenigen Verbesserungen oft vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten werden mussten, und dass Umwelt oder Klima für Merkel keine Themen sind, und entsprechend Murks betrieben wird.
Nebensache?! Selektionseffekte des Wahlsystems
Das baden-württembergische Wahlsystem macht nicht nur Wahlabende spannend, sondern trägt, da es keine Listen gibt, auch dazu bei, dass übliche (formale wie informelle) Quotierungsinstrumente nicht greifen. Das wirkt sich u.a. auch auf die Geschlechterquote aus – und reduziert auch generell die Chancen für alle, die nicht dem Typus des populistischen Direktmandatärs entsprechen, in den Landtag einzuziehen.
Schauen wir dazu mal die Abgeordneten im neuen Landtag an, getrennt nach den vier Fraktionen.
- Die CDU entsendet 60 Abgeordnete in den Landtag. Darunter sind gerade mal acht Frauen (wenn ich mich jetzt nicht verzählt habe). Das sind 13% dieser Fraktion.
- Ein bisschen besser – aber auch nicht wirklich gut – sieht es bei uns Grünen aus. In der neuen großen Fraktion mit 36 Abgeordneten beträgt der Frauenanteil 31% (d.h. 11 Abgeordnete).
- Bei der SPD sind es 6 weibliche Abgeordnete bei einer Fraktionsstärke von 35 Sitzen, also 17%.
- Und die FDP hat es tatsächlich geschafft, eine rein männliche 7er-Fraktion in den Landtag zu bringen.
Im Landtag insgesamt kommen wir damit auf einen – auch im Vergleich zu anderen Landtagen in Deutschland – vorsintflutlichen Frauenanteil von 18%.
Ich gehe davon aus, dass das bei der Verteilung der Regierungsposten ein bisschen anders aussehen wird. Wenn mit Kretschmann und Schmid schon ein Männerduo an der Spitze steht, wird es in beiden Parteien meiner Meinung nach schwer durchsetzbar sein, beim weiteren Regierungspersonal weniger als eine Quotierung umzusetzen.
Mir geht es in diesem Artikel allerdings gar nicht nur darum, Frauen und Männer zu zählen und Quoten auszurechnen. Ich sehe den geringen Frauenanteil – der ja selbst in der grünen Fraktion deutlich hinter den üblicherweise in grünen Gremien erwarteten 50% liegt – im Landtag als einen sehr deutlichen Hinweis darauf, dass das baden-württembergische Wahlrecht, dessen Grundlage ja Wahlkreiskandidaturen sind, Struktureffekte hat und dazu beiträgt, einen bestimmten Personentyp – der honorige, örtlich verankerte Politiker (m, d.) – zu bevorzugen. Ich habe dazu jetzt keine Daten, aber ich gehe davon aus, dass das auch bei der Altersverteilung, bei Berufen und definitiv beim Anteil von Abgeordneten mit Migrationshintergrund eine Rolle spielt.
Zum Vergleich vielleicht noch – hier mal nur die Grünen – die Situation bei der Kandidatur. In den landesweit 70 Wahlkreisen sind bei uns 24 Frauen angetreten (34%), also ein etwas höherer Anteil als in der Fraktion. Anders gesagt: die kritische Schwelle scheint gar nicht so sehr die Wahl zu sein, sondern der Schritt davor – das Erringen eines (aussichtsreichen) Wahlkreises.
Die drei Spitzenergebnisse (und Direktmandate) bei den Grünen haben übrigens allesamt Frauen erzielt – Mutherem Aras mit 42,5% in Stuttgart I, Edith Sitzmann mit 39,9% in Freiburg II und Theresia Bauer mit 36,7% in Heidelberg.
Ob die Zusammensetzung des Landtags, die in den letzten Jahren ähnlich war, Auswirkungen auf die dort entstehende Politik hatte oder haben wird, darüber lässt sich streiten. Ich bin nicht der Ansicht, dass Politik sich automatisch ändert, weil sie von Menschen mit weiblichen Geschlechtsteilen gemacht wird. Mir geht es eher darum, dass der Frauenanteil ein Hinweis darauf ist, wie wenig repräsentativ der Landtag für die ganz unterschiedlichen Lebensentwürfe und Alltagssituationen der baden-württembergischen Bevölkerung ist. Und in dieser mangelhaften Abbildung der realen Vielfalt – darin sehe ich auch ein Problem für die dort entstehende Politik.
Warum blogge ich das? Als kleinen Hinweis darauf, dass das Wahlrecht in Baden-Württemberg auch in anderer Weise verzerrend wirkt.
P.S.: Jan weist im Kommentar auf eine Übersicht des Statistischen Landesamts hin, in der für alle Parteien aufgeführt ist, wie viele Bewerberinnen überhaupt angetreten sind (bei uns demnach 37% = 26 Frauen statt der von mir oben genannten 34%/24 Frauen; CDU: 15%, SPD: 20%, FDP: 25% unter den BewerberInnen).
Service: meine gesammelte Wahlartikel zur Landtagswahl 2011 in Baden-Württemberg
Wie wahrscheinlich Abertausende andere bin ich extrem gespannt, ob die Wahl heute Geschichte in Baden-Württemberg schreiben wird. Ich bin grade zur Wahl gegangen und habe natürlich grün gewählt – und kann das auch nur allen anderen raten, die in Baden-Württemberg (oder Hessen oder RLP) wahlberechtigt sind. Jede Stimme zählt – und diesmal ist das mehr als ein blöder Spruch. Letztlich kann’s an wenigen Prozentpunkten hängen, ob Mappus seinen autokratischen Kurs, der selbst in der Basis der CDU umstritten ist, weiterfahren kann, oder ob wir ihn abwählen.
In den letzten Tagen und Wochen habe ich dazu hier und im „Grünzeug am Mittwoch“ einiges gebloggt. Wer dieses oder jenes nochmal nachlesen will, findet hier die wichtigsten Wahlartikel von mir gesammelt:
„Service: meine gesammelte Wahlartikel zur Landtagswahl 2011 in Baden-Württemberg“ weiterlesen
Hamburger Wahlrecht
Spannend an der Wahl in Hamburg finde ich ja das Wahlrecht. Das ist ziemlich demokratisch (insofern darunter verstanden wird, dass der Einfluss der WählerInnen auf die parteiliche wie persönliche Zusammenstellung des Parlaments sehr groß ist), aber auch ein bisschen unübersichtlich, weil es sehr viele Schalthebel gibt. Eine ausführliche Darstellung gibt es z.B. bei wahlrecht.de.
Wenn ich es richtig verstehe, dann gibt es – erstmal vereinfacht – eine Landesstimme und eine Wahlkreisstimme. Die Landesstimme legt (abgesehen von Überhang- und Ausgleichsmandaten) fest, welche Parteien in welchem Verhältnis in die Bürgerschaft kommen. Deswegen konnte Sonntag Nacht auch nach dem vorläufigen Auszählen der Landesstimmen ein „Teilergebnis“ mit Fraktionsstärken verkündert werden. Die Wahlkreisstimme legt fest, welche Person im Wahlkreis gewählt wird. Es gibt 71 Sitze, die in Wahlkreisen vergeben werden, und weitere im Regelfall 40 Sitze im Parlament, die anderweitig vergeben werden. Wichtig für die Zusammensetzung der Bürgerschaft ist aber erstmal die Landesstimme (was schade ist, weil die GAL bei der Wahlkreisstimme deutlich besser abschneidet …).
Komplizierter wird das ganze dadurch, dass es nicht eine Landes- und eine Wahlkreisstimme gibt, sondern jeweils fünf, die wohl auch noch kumuliert und panaschiert werden können. Im Wahlkreis leuchtet mir das auch unmittelbar ein, weil es Mehrpersonenwahlkreise sind (in denen 3 bis 5 Personen gewählt werden) – von den 14 GAL-Mandaten wurden wohl 12 direkt in Wahlkreisen errungen, wobei die GAL jeweils auf Platz 3 oder 4 in den Wahlkreisen liegt.
Warum es fünf Landesstimmen gibt, und warum diese auch noch auf verschiedene Listen verteilt werden können, ist mir noch nicht so ganz klar. Letztlich geht es hier wohl darum, die Reihung auf der Landesliste zu beeinflussen. Möglich ist es aber auch, mehrere Parteien in unterschiedlichen Anteilen zu wählen – eine Option, von der wohl vor allem WählerInnen der GAL Gebrauch gemacht haben.
Der aktuelle Auszählungsstand und die Liste der über die Wahlkreise gewählten Personen ist übrigens hier zu finden. Heute nachmittag soll das Endergebnis feststehen – zu den vorläufigen Fraktionsstärken kommen dann gegebenenfalls noch Überhangs- und Ausgleichsmandate. Aus Hamburger Kreisen ;-) heißt es aber, dass es unwahrscheinlich sei, dass es dazu kommt.
Im Vergleich zum baden-württembergischen Wahlrecht, bei dem eine einzige Stimme abgegeben wird (die sowohl darüber entscheidet, welche Partei wie viele Sitze erhält, als auch personengebunden über die Direktmandate in den Wahlkreisen) ist das Hamburger Wahlrecht komplizierter, bietet aber auch deutlich mehr Möglichkeiten für die WählerInnen zur Einflussnahme. Auch die GAL-Fraktion wird nur in Teilen der von der Partei aufgestellten Liste entsprechen (insbesondere der „Platz-31-Effekt“ – neue Seite, viele Stimmen – ist interessant). Trotzdem hatte die GAL die Möglichkeit, den WählerInnen die präferierte Liste zu präsentieren. Das ist in Baden-Württemberg bekanntlich anders: hier sind es die relativen Stärken der Parteien in den einzelnen Wahlkreisen, die letztlich darüber entscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen, ohne dass – über die eher symbolische Benennung von SpitzenkandidatInnen hinweggesehen – kaum ein Einfluss der Landespartei auf die potenzielle Fraktionszusammensetzung besteht.
In Hamburg (neu) wie in Baden-Württemberg (klassisch) ist eine starke Personalisierung des Wahlkampfs möglich. Diese tauchte im Wahlkampf in Hamburg allerdings kaum auf – möglicherweise auch deswegen, weil es zumindest bei CDU, SPD und LINKEN „Fairnessabkommen“ gab, die es den KandidatInnen auf den hinteren Plätzen quasi verboten haben, Werbung in eigener Sache zu machen.
Bleibt letztlich die Frage, was besser ist – ein personalisiertes Wahlrecht mit einer Kopplung aus Parteivorschlägen und starken Einflussmöglichkeiten der WählerInnen (Hamburg), ein personalisiertes Wahlrecht alter Form (Baden-Württemberg) – oder das klassische Listenwahlrecht mit einem deutlich geringeren Anteil an Personalisierung über Wahlkreismandate, wie es beispielsweise in NRW oder bei der Bundestagswahl zur Anwendung kommt. Ich finde es jedenfalls spannend, dass es – durch Volksentscheide durchgesetzt – in einigen Bundesländern Experimente mit innovativeren Wahlrechtsformen gibt. Einen Idealtypus, der einen hohen demokratischen Einfluss, eine relativ simple Stimmabgabe ohne die Gefahr vieler ungültiger Stimmen und eine gewisse Möglichkeit von Parteien, ihre Präferenzen zumindest zu vermitteln, zusammenbringt, sehe ich allerdings noch nicht.
Warum blogge ich das? Was bleibt einem bei einem SPD-Absolutsieg auch übrig …? Und falls mich jemand bei der Darstellung des Hamburger Wahlrechts korrigieren möchte: gerne.