„Heute bringst du aber mal den Spam runter, Schatz!“

Happy Kreuzberg

Gro­ße Rät­sel kön­nen sich in all­täg­li­chen Klei­nig­kei­ten ver­ber­gen. Das ist einer der Grün­de, war­um mich Sozio­lo­gie und ver­wand­te Wis­sen­schaf­ten schon immer fas­zi­niert haben: War­um machen ande­re das anders? Das ist doch komisch!

Ein Bei­spiel einer sol­chen Pra­xis, die das eige­ne Ver­hal­ten in Fra­ge stellt, sind E‑Mail-Accounts. Für mich ist ein E‑Mail-Account etwas per­sön­li­ches – einer Per­son zuge­ord­net, mög­li­cher­wei­se auch nur einem bestimm­ten Rol­len­aspekt einer Per­son (beruf­lich, pri­vat, Ehren­amt …). Genau­so, wie das eben auch bei Smart­phones, Face­book- und Goog­le-Accounts ist. Die ein­zi­ge Aus­nah­me, die mir ad hoc ein­fällt, sind info@-Accounts von Orga­ni­sa­tio­nen; also Sam­mel­post­fä­cher für eine bestimm­te Art von Anfragen. 

Nun gibt es aber immer wie­der Men­schen, die das anders sehen. 

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So geht’s auch

Balance, too

Weil ich das ab und zu gefragt wer­de, wie wir das machen, woll­te ich mal was dazu auf­schrei­ben. Was machen? Die Ver­ant­wor­tung für zwei Kin­der zwi­schen zwei Erwach­se­nen, die kein Paar mehr sind, so auf­tei­len, dass es allen dabei gut geht. Nicht als Patent­re­zept, und ohne jede Garan­tie – wer weiß, wie das irgend­wann bei uns aus­sieht -, aber viel­leicht als Anregung.

Kurz zum Hin­ter­grund: Vor etwa einem Jahr haben A. und ich uns nach eini­gen Jah­ren Zusam­men­sein getrennt (wer etwas sucht, fin­det auf mei­nem Blog auch einen län­ge­ren Ein­trag dazu). Wir haben das gemein­sa­me Sor­ge­recht für unse­re bei­den Kin­der, und waren uns dann schnell einig, dass wir das auch wei­ter­hin gemein­sam aus­üben wol­len, und dass wir kein Lebens­mo­dell wol­len, bei dem eine Per­son sich um die Kin­der küm­mert und die ande­re dafür Geld und Wochen­en­den gibt/kriegt.

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Die Sache mit dem Ehegattensplitting

Laut Medi­en­be­rich­ten will Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Kris­ti­na Schrö­der zur Gleich­stel­lung von homo­se­xu­el­len Part­ner­schaf­ten bei­tra­gen, indem das Ehe­gat­ten­split­ting dafür geöff­net wer­den soll. Klingt erst­mal gut, wird aber von ihr selbst gleich wie­der rela­ti­viert. Es gehe ihr um den Erhalt kon­ser­va­ti­ver Wer­te, heißt es, und das glau­be ich ihr durch­aus. Es geht ihr, zuge­spitzt, um die Ret­tung der Ehe vor dem Feminismus.

Die CDU dazu zu brin­gen, sich ein klei­nes biss­chen pro­gres­si­ver zu zei­gen, indem sie die letz­ten Schrit­te zur Gleich­stel­lung der ein­ge­tra­ge­nen Part­ner­schaft mit der Ehe macht, ist nicht schlecht (und kann als spä­ter Erfolg unter ande­rem der dies­be­züg­li­chen Initia­ti­ven von Vol­ker Beck gese­hen wer­den, bei deren nament­li­cher Abstim­mung diver­se CDU-MdBs sich vor ihrem Gewis­sen ziem­lich blamierten).

Aber: Eigent­lich müss­te es dar­um gehen, den Ana­chro­nis­mus einer staat­li­chen Sub­ven­ti­on der Allein­ver­die­ner­ehe ganz abzu­schaf­fen. Ehe­gat­ten­split­ting bringt dann etwas, wenn ein Part­ner in einer Ehe oder Part­ner­schaft deut­lich mehr ver­dient als der ande­re. Das allei­ne ist schon ein­mal schwie­rig, weil in den meis­ten Fäl­len zufäl­li­ger­wei­se die Frau in einer hete­ro­se­xu­el­len Ehe die­je­ni­ge ist, die weni­ger ver­dient. Zur Not lie­ßen sich hier auch ent­spre­chen­de Sta­tis­ti­ken auskramen. 

In gleich­ge­schlecht­li­chen Part­ner­schaf­ten lie­gen die Ein­kom­mens­ver­hält­nis­se ver­mut­lich ähn­li­cher – eine Öff­nung hier hat also in vie­len Fäl­len mehr einen sym­bo­li­schen als einen mate­ri­el­len Wert.

Ehe­gat­ten­split­ting heißt, Anrei­ze dafür zu set­zen, dass Men­schen hei­ra­ten (weil es sich ja steu­er­lich lohnt), und es heißt, staat­li­che Anrei­ze für unglei­che Ein­kom­mens­ver­hält­nis­se in der Ehe (oder eben auch der Part­ner­schaft) zu set­zen. Also: das deut­sche Part­ner­schafts­mo­dell der 1950er Jah­re am Leben zu erhalten.

Eine Abschaf­fung des Ehe­gat­ten­split­tings wür­de nicht bedeu­ten, dass es kei­ne Ein­kom­mens­un­ter­schie­de – und damit erheb­li­che mate­ri­el­le Ungleich­hei­ten – in Part­ner­schaf­ten mehr geben wür­de. Aber es wür­de einen wich­ti­gen Anreiz dafür weg­neh­men. Das Geld könn­te dann bei­spiels­wei­se in eine tat­säch­li­che För­de­rung von Kin­dern und Fami­li­en jeder Art gesteckt werden.

Wenn Schrö­der sich in der CDU damit durch­setzt, das Ehe­gat­ten­split­ting für ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaf­ten zu öff­nen, ret­tet sie ihr Fami­li­en­mo­dell und ver­län­gert die Lebens­zeit eines gesell­schaft­li­chen Ana­chro­nis­mus. Inso­fern glau­be ich, dass zu viel Begeis­te­rung über die­sen Vor­stoss sei­tens pro­gres­si­ver Kräf­te nicht ganz die rich­ti­ge Reak­ti­on ist.

Dis­clai­mer: Eine Abschaf­fung des Ehe­gat­ten­split­tings zuguns­ten höhe­rer Kin­der­leis­tun­gen wür­de dem von mir geleb­ten Fami­li­en­mo­dell (unver­hei­ra­te­te hete­ro­se­xu­el­le Part­ner­schaft mit Kin­dern, inzwi­schen Tren­nung, aber wei­ter­hin gemein­sa­me Kin­der­er­zie­hung) zu Gute kom­men. Inso­fern könn­te es sich bei die­sem Blog­bei­trag um Kli­en­tel­po­li­tik in ganz eige­ner Sache han­deln. Aller­dings zeigt ein Blick auf die Sta­tis­ti­ken, dass weder getrennt auf­wach­sen­de Kin­der noch unver­hei­ra­te­te Eltern heu­te völ­li­ge Aus­nah­me­fäl­le sind.

P.S.: Zum The­ma Wir­kung und Unge­rech­tig­kei­ten des Ehe­gat­ten­split­tings (aus einer Pro-Ehe-Sicht) ist die­ser ZEIT-Arti­kel von Eli­sa­beth Nie­jahr sehr lesens­wert. Dan­ke an @Krrrcks für den Hinweis.

Elf Sätze zum Sorgerecht

Flight geometry

Bei Ant­je Schrupp und bei der Mäd­chen­mann­schaft wer­den die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen rund um das Sor­ge­recht ana­ly­siert und hef­tig dis­ku­tiert. Mein ers­ter Ein­druck: die Auf­he­bung des Veto­rechts für nicht-ehe­li­che Müt­ter beim Sor­ge­recht ist eben­so sinn­voll wie der Vor­schlag von Jus­tiz­mi­nis­te­rin Leu­theus­ser-Schnar­ren­berg, künf­tig das gemein­sa­me Sor­ge­recht auch bei nicht mit­ein­an­der ver­hei­ra­te­ten Eltern als Stan­dard ein­zu­füh­ren. Die­se Sicht der Din­ge mag auch mit mei­ner per­sön­li­chen Situa­ti­on zu tun haben. Ich bin froh, dass mei­ne Part­ne­rin und ich das gemein­sa­me Sor­ge­recht für unse­re bei­den Kin­der haben (die­se Mög­lich­keit gibt es erst seit 1998) – das passt zu unse­rer Vor­stel­lung ega­li­tä­rer Eltern­schaft. Und ich kann bestä­ti­gen, was wohl auch ande­re erfah­ren haben, dass es näm­lich als nicht ver­hei­ra­te­tes Paar ein ziem­li­cher Auf­wand ist, das gemein­sa­me Sor­ge­recht zu bean­tra­gen. Dazu müs­sen Vater und Mut­ter gemein­sam beim Jugend­amt erschei­nen – wir haben das aus prak­ti­schen Grün­den und nach Bera­tung durch unse­re Heb­am­me vor der Geburt gemacht -, sich einen Vor­trag dar­über anhö­ren, dass die Ent­schei­dung nur durch Gerichts­ur­teil wie­der auf­heb­bar ist, und die Part­ne­rin wird ganz unvoll­jäh­rig noch­mal ganz beson­ders auf die Trag­wei­te ihres Ent­schlus­ses hin­ge­wie­sen. Dass es unter die­sen Umstän­den häu­fig dazu kommt, dass unver­hei­ra­te­te Paa­re das gemein­sa­me Sor­ge­recht nicht bean­tra­gen, erscheint mir plau­si­bel – und die Karls­ru­her Ent­schei­dung ein Schritt hin zu einer Gleich­stel­lung von ver­hei­ra­te­ten und nicht ver­hei­ra­te­ten Paaren.

Aller­dings gibt es auch Argu­men­te, die gegen die Rege­lung einer gemein­sa­men Sor­ge als Stan­dard­fall spre­chen, und die mich jetzt auch ein biß­chen ins Grü­beln gebracht haben. Das eine ist der in die­sem taz-Kom­men­tar schön zum Aus­druck gebrach­te Punkt, dass „Vater­schaft“ ganz unter­schied­li­ches bedeu­ten kann, von der ega­li­tä­ren Fami­li­en­ar­beit oder der Allein­ver­ant­wor­tung bis hin zu einem „Will-damit-nichts-zu-tun-haben“: da stellt sich schon die Fra­ge, ob eine sol­che Fest­le­gung für alle Fäl­le passt, bzw. wie das gere­gelt wer­den kann. Noch schwer­wie­gen­der erscheint mir das von bei­den oben ver­link­ten Blogs ange­spro­che­ne Argu­ment, dass mit der gemein­sa­men Sor­ge von leib­li­cher Mut­ter und leib­li­chem Vater letzt­lich ein ganz bestimm­tes sozia­les – hete­ro­nor­ma­ti­ves – Modell von Fami­lie und Eltern­schaft gefea­tured wird, und dass hier die bio­lo­gi­sche Eltern­schaft gegen­über einer wie auch immer zustan­de gekom­me­nen sozia­len Eltern­schaft klar prä­fe­riert wird. Jedes Kind braucht Eltern – aber müs­sen das genau zwei sein, genau ein Mann und genau eine Frau (die zusam­men das Kind gezeugt haben)?

P.S.: Wahr­schein­lich ist das recht­lich-poli­ti­sche Kon­zept Fami­li­en­ver­trag hier der letzt­lich sinn­volls­te Weg.

Kurz: Promovierende mit Kind zwischen den Kategorien

BüroMei­ne Part­ne­rin und ich sind der­zeit bei­de Pro­mo­ti­ons­stu­die­ren­de. Das hat ver­schie­de­ne Vor- und Nach­tei­le, um die es hier aber gar nicht gehen soll. Ein Pro­blem die­ses Sta­tus ist mir heu­te mor­gen schmerz­lich bewusst gewor­den. Wir sind näm­lich (schon län­ger) auf der Suche nach einem Kita-Platz für Ras­mus. Eigent­lich hät­ten wir ger­ne schon längst einen – Ras­mus ist gera­de ein Jahr als gewor­den – aber da wir ihn nicht vor­ge­burt­lich schon auf War­te­lis­ten set­zen las­sen haben, zieht sich das alles hin. 

Aber zum Sta­tus­pro­blem: die Uni Frei­burg hat eine eige­ne Kita (soweit ja mal gut). Die ist voll, wir ste­hen auf der War­te­lis­te, haben aber wenig Hoff­nung, einen Kita-Platz zu ergat­tern, weil die Plät­ze dort in der Rei­hen­fol­ge „wiss. Mit­ar­bei­te­rin­nen“*, „wiss. Mit­ar­bei­ter“, „Pro­mo­vie­ren­de“ ver­ge­ben wer­den, wie ich heu­te mor­gen erfah­ren habe.** Das Stu­den­ten­werk betreibt auch Kin­der­ta­ges­stät­ten. Dort ist die Rei­hen­fol­ge „Stu­die­ren­de im Erst­stu­di­um“ und erst danach „Pro­mo­vie­ren­de etc.“. Macht bei­des aus sich her­aus Sinn – zusam­men führt es dazu, dass die Chan­ce, als pro­mo­vie­ren­de Eltern ohne Beschäf­tig­ten­sta­tus einen Kita-Platz an der Uni zu krie­gen, ziem­lich klein sind. Was – „aka­de­mi­sche Rush­hour“ hin und „fami­li­en­freund­li­che Uni“ her – ziem­lich blöd ist.

* Neben­bei ein schö­nes Bei­spiel für Rei­fi­zie­rungs­pro­ble­me: aus der gegen­wär­ti­gen geschlechts­spe­zi­fi­schen Arbeits­ver­tei­lung her­aus erscheint es durch­aus sinn­voll, Kita-Plät­ze bevor­zugt an die Kin­der von Wis­sen­schaft­le­rin­nen zu geben – gleich­zei­tig ver­stärkt die­se Rei­hen­fol­ge aber die gesell­schaft­li­che Annah­me, dass Wis­sen­schaft­ler einen gerin­ge­ren Bedarf an Kin­der­be­treu­ung haben, weil ja im Zwei­fels­fall die Frau ein­sprin­gen kann.

** Damit das nicht in den fal­schen Hals gerät: der Mit­ar­bei­ter, der mich dar­über infor­miert hat, war sehr freund­lich und hat­te durch­aus Ein­sicht in die sich dar­aus erge­ben­den Pro­ble­me (und nann­te auch eini­ge Alter­na­ti­ven außer­halb der Uni) – das struk­tu­rel­le Pro­blem besteht trotz­dem weiter.