In eigener Sache: Bewerbung für den Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg

Gera­de eben habe ich mei­ne Bewer­bung für den Par­tei­rat des baden-würt­tem­ber­gi­schen Lan­des­ver­bands von Bünd­nis 90/Die Grü­nen abge­schickt. Der Par­tei­rat ist der erwei­ter­te Lan­des­vor­stand und wird im Novem­ber 2013 auf der Lan­des­de­le­gier­ten­kon­fe­renz in Ess­lin­gen neu gewählt. 

Ich bin bis­her in der LAG Hoch­schul­po­li­tik, in der LAG Medi­en- und Netz­po­li­tik und als baden-würt­tem­ber­gi­scher Län­der­rats­de­le­gier­ter im Lan­des­ver­band aktiv und glau­be, dass gera­de jetzt, nach der ver­lo­re­nen Bun­des­tags­wahl, der rich­ti­ge Zeit­punkt ist, um den sprich­wört­li­chen Hut in den Ring zu wer­fen und mich für den Par­tei­rat zu bewerben. 

Bei der Gele­gen­heit möch­te ich allen dan­ken, die mich bei der Ent­schei­dung, die­sen Schritt zu wagen, unter­stützt haben. Jetzt bin ich natür­lich gespannt auf den Par­tei­tag – und ste­he bis dahin für Rück­fra­gen und Kom­men­ta­re selbst­ver­ständ­lich ger­ne zur Verfügung.

Ach ja: die Bewer­bung.

9 Antworten auf „In eigener Sache: Bewerbung für den Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg“

  1. Lie­ber Till,
    exzel­len­te Ana­ly­se zu Nachal­tig­keit und Frei­heit im Blog­bei­trag und dann auch ver­kürzt in der Bewer­bung. Da ich sel­ber an einer Uni­ver­si­tät arbei­te eine spe­zi­fi­sche Nach­fra­ge zu dei­ner Bewer­bung. Du hast zwei zen­tra­le Anlie­gen ange­ge­ben, für die Du Dich ein­ge­setzt hast, die Absch­schaf­fung der Stu­di­en­ge­büh­ren und die (Wieder-)Einführung der Ver­fass­ten Stu­die­ren­den­schaft. Letz­te­res kann man sicher mit guten Grün­den for­dern und umset­zen, wenn­gleich die äußerst beschei­de­ne Wahl­be­tei­li­gung der Stu­die­ren­den eher nahe­legt, dass es nur ein sehr peri­phe­res The­ma ist. Mei­ne Fra­ge zielt auf die Stu­di­en­ge­büh­ren: Lässt sich inzwi­schen irgend­ein Argu­ment für die Abschaf­fung der Stu­di­en­ge­büh­ren empi­risch und nicht nur ideo­lo­gisch bele­gen? Es konn­te näm­lich in meh­re­ren natio­na­len und inter­na­tio­na­len Stu­di­en empi­risch eine abschre­cken­de Wir­kung der Stu­di­en­ge­büh­ren nicht nach­ge­wie­sen wer­den, weder all­ge­mein noch für für sozi­al Schwä­che­re. Gibt es dies­be­züg­lich inzwi­schen Bele­ge, die für eine Abschaf­fung der Gebüh­ren spre­chen? Die zwei­te Begrün­dung, die für eine Abschaf­fung immer ange­führt wird, ist, dass die zusätz­li­chen Mit­tel kaum zur Ver­bes­se­rung der Lern- und Lehr­si­tua­ti­on bei­tra­gen. Auch dass konn­te nicht belegt wer­den, im Gegen­teil, an der Fakul­tät, an der ich arbei­te, wäre ohne Stu­di­en­ge­büh­ren bzw. deren Kom­pen­sa­ti­on (sog. Qua­li­täts­si­che­rungs­mit­tel) eine ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der Leh­re nicht mehr mög­lich. Nur lei­der kom­men die­se Mit­tel nun aus dem Lan­des­haus­halt und müs­sen an ande­rer Stel­le eben wie­der ein­ge­spart wer­den, z.B. beim unter­fi­nan­zier­ten Mas­ter­aus­bau­pro­gramm, indem die Uni­ver­si­tä­ten selbst nun den Ver­sor­gungs­zu­schlag für neue Pro­fes­su­ren finan­zie­ren sollen.
    War­um fra­ge ich das? Weil das gebüh­ren­freie Stu­di­um, das aus Steu­ern auch des nicht-aka­de­mi­schen und i.d.R. weni­ger begü­ter­ten Teils der Bevöl­ke­rung erbracht wird, fak­tisch eine sozi­al sehr unge­rech­te Umver­tei­lung von unten nach oben ist und ange­sichts der Unter­fi­nan­zie­rung der Hoch­schu­len und der Schul­den­brem­se auch nicht dau­er­haft Bestand haben kann. Aller­dings haben alle Par­tei­en aus Angst vor dem Geg­ner und/oder dem Wahl­volk das The­ma so dis­kre­di­tiert, dass es wohl noch dau­ern wird, bis eine ratio­na­le Dis­kus­si­on dar­über wie­der mög­lich ist.

    1. Gute Fra­ge. Was wür­de pas­sie­ren, wenn – wie es die CDU und die FDP immer wie­der for­dern – die Kom­pen­sa­ti­ons­mit­tel abge­schafft wür­den und statt des­sen wie­der Stu­di­en­ge­büh­ren zu zah­len wären? Mal abge­se­hen davon, dass das gra­de nicht in die poli­ti­sche Land­schaft passt (so mit Blick in alle Nach­bar­bun­des­län­der …) ist ja der Finanz­mi­nis­ter nicht dumm. For­mal sind QSM / Stu­di­en­ge­büh­ren nur zur Qua­li­täts­ver­bes­se­rung der Leh­re ein­setz­bar. Inso­fern kön­nen sie – rein for­mal betrach­tet – über­haupt nicht für Auf­ga­ben der Grund­fi­nan­zie­rung ver­wen­det wer­den. Dass das fak­tisch anders ist, weiß ich, aber Fak­ten spie­len in der Poli­tik nur manch­mal eine Rol­le, vor allem dann, wenn in Geset­zes­tex­ten was ande­res steht. Zu zynisch?

      Bei einer Abschaf­fung wür­de ver­mut­lich der jetzt ja wie­der durch Stu­di­en­ge­büh­ren erbrach­te Bei­trag von 160–170 Mio. Euro im Haus­halt als Kon­so­li­die­rungs­bei­trag des MWK ver­wen­det wer­den. Für die Hoch­schu­len wür­de sich nichts ändern, dem Lan­des­haus­halt gin­ge es – im Ver­gleich zum gesam­ten struk­tu­rel­len Defi­zit – etwas bes­ser, aber mehr Mit­tel für die Grund­fi­nan­zie­rung oder über das jetzt schon für Mas­ter 2016 im Haus­halt bereit­ge­stell­te für Mas­ter­pro­gram­me wür­de es den­noch nicht geben. (Inso­fern ver­ste­he ich es auch nicht, wenn ein­zel­ne Rek­to­rIn­nen jetzt Stu­di­en­ge­büh­ren for­dern, und dann glau­ben, dass im Sal­do die Hoch­schu­len etwas davon hätten …)

      Das als real­po­li­ti­sche Ein­schät­zung, war­um ich glau­be, dass Stu­di­en­ge­büh­ren statt Kom­pen­sa­ti­ons­mit­tel letzt­lich die Spiel­räu­me der Hoch­schu­len nicht ver­än­dern würden. 

      Das Steu­er-/Um­ver­tei­lungs­ar­gu­ment, das ja ger­ne ange­bracht wird, tei­le ich nicht. Hat­test du nicht selbst in der Wahl­kampf­kri­tik geschrie­ben, dass der Löwen­an­teil des Steu­er­auf­kom­mens vom ver­mö­gen­de­ren, ger­ne auch aka­de­misch gebil­de­ten Teil der Bevöl­ke­rung auf­ge­bracht wird? Inso­fern ist es eben nicht die ger­ne ange­führ­te Kran­ken­schwes­ter, son­dern eher der nicht-aka­de­mi­sche Inha­ber des Metz­ge­rei­be­triebs mit meh­re­ren Filia­len oder eben die W3-Pro­fes­so­rin, die über Steu­ern das kos­ten­freie Stu­di­um finan­zie­ren. (Und ja, aus mei­nen Steu­ern als Nicht­füh­rer­schein­be­sit­zer wer­den auch Stra­ßen gebaut …) 

      Dann zu der Fra­ge, ob denn Stu­di­en­ge­büh­ren abschre­ckend wir­ken. Ich ken­ne kei­ne fun­dier­te Stu­die, die sich das tat­säch­li­che Stu­dier­ver­hal­ten / Nicht­stu­dier­ver­hal­ten im Ver­gleich Studiengebühren/keine Stu­di­en­ge­büh­ren anschaut (ist auch ein etwas schwie­ri­ges expe­ri­men­tel­les Set­ting). Dass die, die stu­die­ren, sich nicht haben abschre­cken las­sen, ist logisch. Dass es, wenn über­haupt, nur gering­fü­gi­ge Ver­än­de­run­gen der Stu­die­ren­den­zah­len gibt, zeigt nur, dass die, die jetzt schon stu­die­ren (sozi­al ja heu­te sehr ungleich ver­teilt), wei­ter­hin studieren. 

      Zu denen, die nicht stu­die­ren, gibt es mei­nes Wis­sens nach – wenn ich mich rich­tig erin­ne­re selbst in der WZB-Stu­die – maxi­mal Mei­nungs­äu­ße­run­gen, die abge­fragt wur­den, aber eben kei­nen ech­ten Ver­gleich (z.B. eines Bun­des­lands mit und eines Bun­des­lands ohne Stu­di­en­ge­büh­ren). Und dann gibt es noch die Fra­ge, wel­che Effek­te Gebüh­ren auf das Stu­dier­ver­hal­ten im Detail haben, wie also, wenn gezahlt oder irgend­wann zusätz­lich zum Bafög nach­lau­fen­de Gebüh­ren zurück­ge­zahlt wer­den müs­sen, die Ent­schei­dung für/gegen bestimm­te Fächer aus­fällt, ob stär­ker an Ren­di­te ori­en­tiert und weni­ger an Nei­gung ori­en­tiert stu­diert wird usw. Wenn es sol­che Effek­te gibt, kön­nen die natür­lich wie­der­um unter­schied­lich bewer­tet wer­den; „ver­nünf­tig“ ist hier relativ. 

      Kurz­um: Wir hat­ten als Par­tei ver­spro­chen, Stu­di­en­ge­büh­ren für das Erst­stu­di­um abzu­schaf­fen. Die­ses Ver­spre­chen haben wir gehal­ten, und eine dyna­mi­sche Kom­pen­sa­ti­on gesetz­lich fest­ge­schrie­ben – damit kom­men mei­ner Ein­schät­zung nach die Hoch­schu­len eini­ger­ma­ßen klar. Es bringt m.E. wenig, jetzt („The­ma dis­kre­di­tiert“) zu über­le­gen, ob das ratio­nal war oder nicht. Trotz­dem muss das Unter­fi­nan­zie­rungs­pro­blem ange­gan­gen wer­den – inter­es­sant fin­de ich hier v.a. die (Bundes-)Mittel für die außer­uni­ver­si­tä­re For­schung im Ver­gleich zur Grund­fi­nan­zie­rung der Hochschulen.

  2. Hal­lo Till, dan­ke für die schnel­le und aus­führ­li­che Ant­wort. Eine klei­ne, aber sehr bedeut­sa­me Kor­rek­tur: Die Stu­di­en­ge­büh­ren waren gemäß Gesetz den Unis zweck­ge­bun­den „für die Erfül­lung ihrer Auf­ga­ben in Stu­di­um und Leh­re“ zuge­wie­sen wor­den, nicht für „Ver­bes­se­run­gen“. Das wur­de im letz­ten Ent­wurf zum Glück gestri­chen, sonst hät­ten wir die Mit­tel kaum ver­wen­den kön­nen. Mit den stei­gen­den Stu­die­ren­den­zah­len wären heu­te Ein­nah­men von knapp 200 Mio p.a. mög­lich, das macht eben mal ca. 1 Mrd in der Legis­la­tur aus. Ent­we­der eine signi­fi­kan­te Ver­bes­se­rung der Finan­zen der Unis ( da müss­ten die Unis/Rektoren dran­blei­ben) oder bei­na­he die Hälf­te bzw. ein beträcht­li­cher Anteil des struk­tu­rel­len Defi­zits der Regie­rung, oder?
    Und natür­lich konn­te gemes­sen wer­den, ob es abschre­cken­de Wir­kung gab, beleg­bar z.B. in der Ver­än­de­rung der sozia­len Zusam­men­set­zung der Stu­die­ren­den­schaft in den Gebüh­ren­län­dern (gab es nicht) oder der ver­än­der­ten Fächer­wahl in Gebüh­ren­län­dern (gab es nicht).
    Du hast natür­lich Recht, dass eher der/die W3-Prof oder der erfolg­rei­che Metz­ger viel Steu­ern erbringt, aber da die Sche­re zwi­schen aka­de­mi­schen und nicht-aka­de­mi­schen Gehäl­tern nach­weis­lich immer wei­ter aus­ein­an­der­geht, fin­de ich es auch und gera­de aus Gerech­tig­keits­grün­den voll­kom­men unein­sich­tig, war­um auch SPD und Grü­ne das kos­ten­lo­se Stu­di­um des in der Regel ohn­hin begü­te­te­ren Teils der Bevöl­ke­rung mit dem Argu­ment „sozia­le Gerech­tig­keit“ einfordern.
    Da aber die Argu­men­te für eine Abschaf­fung m.E. wie­der­leg­bar sind, Geld für Bil­dung fehlt, ein­zel­ne Rek­to­ren qua­si als Ver­suchs­bal­lon wie­der Gebüh­ren for­dern und die Fra­ge des gebüh­ren­pflich­ti­gen Stu­di­ums für Aus­län­der ja aktu­ell im Land BW dis­kut­tiert wird, scheint es mir einen Ver­such wert, dies­bzüg­lich vor­zu­füh­len. Und Du könn­test ja bald an ein­fluss­rei­cher Stel­le sit­zen und das The­ma wird nicht verschwinden…

    1. Die 200 Mio. € hal­te ich für falsch – wir kom­pen­sie­ren ja als Land die tat­säch­li­chen Stu­di­en­ge­büh­ren­aus­fäl­le (im Schnitt über alle Hoch­schu­len, dyna­misch an die Stu­die­ren­den­zahl gekop­pelt, 280 € pro Kopf und Semes­ter – als das, was abzüg­lich div. Befrei­ungs­tat­be­stän­de auch durch Stu­di­en­ge­büh­ren erlöst wur­de), und da geht es in der Haus­halts­pla­nung, soweit ich sie ken­ne, maxi­mal um 175 Mio. €. Wich­ti­ger ist aber die Logik des struk­tu­rel­len Defi­zits: Das wür­de, wenn es Stu­di­en­ge­büh­ren gäbe, um die­se – maxi­mal – 175 Mio. € gesenkt. Aber eben nicht Jahr für Jahr erneut, son­dern ein­ma­lig. Des­we­gen ist es ja struk­tu­rell. Inso­fern stimmt dei­ne Aus­sa­ge nicht, dass in einer Legis­la­tur­pe­ri­ode 1 Mrd. € zustan­de kommt. (Der­zeit steigt der Schul­den­stand des Lan­des Jahr für Jahr um ca. 2,5 Mrd. €).

      Ver­glei­chen­de Stu­di­en zur Fächer­wahl ken­ne ich nicht, wür­de mich inter­es­sie­ren. Ändert aber an der poli­ti­schen Ein­schät­zung nichts, dass all­ge­mei­ne Stu­di­en­ge­büh­ren (egal, wovon man­che Rek­to­ren träu­men) in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode nicht durch­setz­bar wären, selbst wenn wir das wollten.

      Und, um Ent­täu­schun­gen aller Mit­le­sen­den vor­zu­bau­en: Ers­tens müss­te ich erst­mal in den Par­tei­rat gewählt wer­den, da wol­len ja deut­lich mehr Leu­te hin, als es Plät­ze gibt. Und dann ist der Par­tei­rat als erwei­ter­ter Lan­des­vor­stand auch nicht das Gre­mi­um, das der Regie­rung vor­schreibt, was die­se tut …

  3. Hal­lo Till,
    175 Mio rei­chen nicht, wenn die tat­säch­li­chen Stu­di­en­ge­büh­ren­aus­fäl­le kom­pen­siert wer­den sol­len. Da die Stu­die­ren­den­zahl steigt, steigt „eigent­lich“ auch die zu kom­pen­sie­ren­de Sum­me, Pla­nung hin oder her. Aber das ist auf ein­zel­ne Unis und Fächer umge­legt nicht sehr bedeu­tend. Struk­tu­rel­les Defi­zit war falsch aus­ge­drückt, es wären eben jähr­lich zusätz­lich 175 Mio für Bil­dung ver­füg­bar, die jetzt an ande­re Stel­le (eben auch in der Bil­dung: gekürz­te Aus­bau­pro­gram­me…) feh­len, da auch Grün-Rot Geld nur ein­mal aus­ge­ben kann. Aber es ist tat­säch­lich müßig, das bis­he­ri­ge Modell ist – aktu­ell – poli­tisch tot. Gebüh­ren als ein hilf­rei­ches Ele­ment der Hoch­schul­fi­nan­zie­rung wird es wohl nur geben kön­nen, wenn die ver­meint­li­chen Defi­zi­te des bis­he­ri­gen Modells (sozia­le Abschre­ckung, Fächer­wahl…) und tat­säch­li­che Pro­ble­me (Staat/Land redu­zie­ren nach „Scham­frist“ Grund­fi­nan­zie­rung) gelöst wer­den. Nach­lau­fen­de Gebüh­ren, vom Bund den Län­dern vor­ge­streckt unter der Bedin­gung, die Grund­fi­nan­zie­rung pro Stu­dent nicht zu kür­zen (nicht abso­lut wegen demo­gra­phi­scher Enw­tick­lung, evtl. noch stei­gen­de Pen­si­ons­las­ten raus­ge­rech­net, die unter „Bil­dungs­aus­ga­ben“ fir­mie­ren, aber der Bil­dung nix brin­gen) und rück­zu­zah­len nur bei ent­spre­chen­dem Ein­kom­men könn­ten die­se Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Schau­en wir mal, wann wer damit aus der Deckung kommt. Solan­ge auch Klein­ver­die­ner ein Viel­fa­ches der bis­he­ri­gen Stu­di­en­ge­büh­ren für Kin­der­be­treu­ung bezah­len müs­sen, ist das gebüh­ren­freie Stu­di­um für mich die voll­kom­men fal­sche Baustelle.
    Und im Namen aller Mit­le­sen­den: nur bis­her hat der Par­tei­rat der Regie­rung nicht vor­schrei­ben kön­nen, was zu tun ist. Du bist mit unter 40 inzwi­schen bei den Grü­nen ja Nach­wuchs (jun­ger Wil­der?), inso­fern ist der Par­tei­rat ja nur das Sprung­brett für noch höhe­re Auf­ga­ben, oder? Und als dem lin­ken Flü­gel zuge­hö­ri­ger Mann ist der­zeit eine glat­te Wahl zu erwar­ten, Du müss­test das evtl. nur den Mit­be­wer­bern noch mit­tei­len. Wärst Du Rea­lo-Frau (heißt das „Rea­la“?) hät­te ich eher Bedenken ;-)

    1. Um die letz­te Fra­ge zu beant­wor­ten: ja, wür­de Rea­la hei­ßen. Und statt jun­ger Wil­der eher lost gene­ra­ti­on, aber das wäre noch­mal eine ganz ande­re, län­ge­re Debatte.

      Noch­mal kurz zu den Stu­di­en­ge­büh­ren­kom­pen­sa­ti­ons­zah­lun­gen: die stei­gen nicht nur eigent­lich, son­dern – gesetz­lich fest­ge­legt – tat­säch­lich. Im Stu­di­en­ge­büh­ren­ab­schaf­fungs­ge­setz wur­de gere­gelt, dass die Hoch­schu­len je Kopf je Semes­ter 280 € erhal­ten. Bei stei­gen­den Stu­die­ren­den­zah­len wird das in der Sum­me also auto­ma­tisch mehr. Bei den aktu­el­len deut­lich über 300.000 Stu­die­ren­den dürf­ten die 175 Mio. € pas­sen; wir gehen von bis 2020 auf­grund des Zusam­men­spiels von stei­gen­der Hoch­schul­quo­te und Demo­gra­phie etwa sta­gnie­ren­den Stu­die­ren­den­zah­len aus.

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