Gerade noch rechtzeitig vor Änderungsantragsschluss habe ich meinen Änderungsantrag zu Z‑01 (Grundsicherung) eingereicht. Ich hoffe immer noch, dass der Bundesparteitag am Wochenende – wie schon in Baden-Württemberg – für ein durchdachtes Grundeinkommensmodell stimmen wird.
Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, dann wäre Z‑01 für mich nur mit deutlichen Verbesserungen tragbar. Dass z.B. Boris Palmer in mehreren Interviews Z‑01 sinngemäß als „offene Tür für ein späteres Grundeinkommen“ bezeichnet hat, kann ich so nicht so ganz nachvollziehen, und bin da wohl auch nicht der einzige, wenn ich mir die große Zahl an Änderungsanträgen anschaue. Einer davon ist der von mir gestellte (herzlichen Dank an dieser Stelle an alle MitunterzeichnerInnen!), der den schönen Namen Z01-775–2 erhalten hat (Parteiabkürzung für: Änderungsantrag Nr. 2 zu Zeile 775 in Antrag Z‑01). Darin geht es darum, statt dem vagen Hinweis auf eine Brücken-Existenzsicherung – im unterlegenen baden-württembergischen Grundsicherungsantrag war damit ein einmal im Leben abrufbares einjähriges Zeitkonto für einen Pseudo-Grundeinkommensbezug gemeint, hier ist es nicht näher ausformuliert – genauer zu beschreiben, wie ein Modell aussehen könnte, das sowohl die Nothilfe als auch die der Grundeinkommensidee entnommene Überlegung, (begrenzte) Freiräumen für Kreativität, Existenzgründung, soziales Engagement etc. zu schaffen, umsetzen kann. Letzteres nenne ich bei mir „Bürger-Projekt-Stipendium“ und meine damit
Mittel – ebenfalls in Höhe des aufgestockten ALG-II – [die] ohne Bedarfsprüfung für einen vorher festgelegten Zeitraum nach positiver Prüfung eines eingereichten Projektvorschlages und verfügbaren Mitteln regional vergeben [werden]. Ein derartiges Bürger-Projekt kann im wirtschaftlichen Bereich angesiedelt sein, wie etwa die Unterstützung einer Existenzgründung oder einer Produktentwicklung, es kann als soziales, ökologisches, künstlerisches oder wissenschaftliches Projekt ausgestaltet sein oder der eigenen Weiterqualifikation dienen.
Mal schauen, was daraus wird. Die ersten Weichenstellungen wird es schon beim Treffen der AntragsstellerInnen Freitag mittag geben – vielleicht bewegt sich der Bundesvorstand ja.
Warum blogge ich das? Update zu diesem Beitrag.
P.S.: Oswald Metzger hat ja nun schon an verschiedenen Stellen verkündet, dass er aus der Partei austreten will, wenn ein Grundeinkommen beschlossen wird. Wie neoliberal er tatsächlich eingestellt ist, zeigt sein Änderungsantrag zu Z‑01: der derzeitige Hartz-IV-Regelsatz soll in Z‑01 von 345 auf 420 Euro erhöht werden, wie dies u.a. die Wohlfahrtsverbände fordern. Das möchte Oswald streichen – Begründung: die Lohnnebenkosten würden steigen und die Konjunktur gefährdet. Wie es den Menschen geht, die mit Hartz-IV auskommen (müssen), scheint ihn nicht im geringsten zu interessieren …
Lieber Till,
Du hast den zweiten Änderungsantrag von Oswald übersehen (Z‑01–731):
„Eine Individualisierung der Existenzsicherung stellt – kurz und prägnant gesagt – eine Erschütterung der Grundfesten unseres Sozialstaats dar. (…) , da(ss) auch die erwerbslose Millionärsgattin Anspruch auf staatliche Unterstützung erheben kann.
Irgend jemand sollte Oswald mal sagen, dass es mit der grünen Existenzsicherung auch eine Steuerreform geben wird, die dazu führt, dass der Millionärsgatte ca. das dreifache an Steuern mehr zahlt, als seine Frau erhalten wird.
Was Oswald momentan von sich gibt, kann qualitätiv mit der Bildzeitung mithalten. Es wundert mich (trotz Allem), dass die Unterstützer des Änderungsantrages diese Meinung so unreflektiert übernehmen.
Wir können auf der BDK das Beispiel mit dem Millionärsehepaar ja mal mit unserem (BMF basierenden) Modellrechner durchkalkulieren …
Bis Freitag dann!
Gruß
Hartmut