Freitag: Sitzung der BAG WHT in Berlin
Samstag: taz.lab Bildungskongress in Berlin
Sonntag: grüner Länderrat in Köln
Wenn alles so klappt wie vorgesehen, sind das etwa 15 Stunden Bahnfahrt in den nächsten drei Tagen.
Das Blog von Till Westermayer * 2002
Freitag: Sitzung der BAG WHT in Berlin
Samstag: taz.lab Bildungskongress in Berlin
Sonntag: grüner Länderrat in Köln
Wenn alles so klappt wie vorgesehen, sind das etwa 15 Stunden Bahnfahrt in den nächsten drei Tagen.
In gut einer Woche soll ich ja beim taz.lab mit über die Frage „Privilegien gratis: Wie (un)gerecht ist die Campus-Maut?“ diskutieren. Mal abgesehen davon, dass ich ziemlich überzeugt davon bin, dass in den Panel-Aufmacher zu viele verschiedene Fragestellungen reingepackt wurden, bin ich immer noch am Nachdenken darüber, was ich eigentlich davon halten soll, dass es darum gehen soll:
Wir wollen in dem Panel darüber sprechen, wo Bildungsarmut in der Republik herrscht und wie man Bildungsungerechtigkeit besser bekämpfen kann: Indem man die Studiengebühren abschafft? Oder indem man das Schulsystem radikal umbaut?
Mich stört vor allem das „oder“, das ja impliziert, dass es einen exkludierenden Zusammenhang zwischen der Abschaffung von Studiengebühren und dem Umbau des Schulsystems gibt. Ich will nach wie vor beides.
Aber darüber werde ich noch ein bißchen weiter nachdenken. Hier geht’s mir jetzt erstmal um die Ergebnisse eines kleinen Experiments. Ich hatte bei Twitter vorher mal ganz offen nachgefragt,
Was ist das zentrale Problem, wenn es um Bildungs(un)gerechtigkeit in Deutschland geht?
Darauf hagelte es zwar nicht gerade Antworten, aber die, die kamen, waren sich alle ziemlich einig:
1 x der Bildungsföderalismus,
6 x das Schulsystem („Das hört sich zu einfach an, aber zentral ist m.A. das dreigliedrige Schulsystem. Es soll Unterschiede zementieren – und tut es.“, „große Klassen, zuwenig individuelle Förderung der Schwächeren, die nicht in ihrer Freizeit von Akademikereltern gefördert werden“, „frühe Selektion“, „vielleicht ist ein problem, dass es für hauptschüler und real-schüler immer weniger sinnstiftenden und fair entlohnte arbeit gibt, alles dem gymi-fetisch nachrennt (jeder muss da drauf, da ist die elite) und diesen bedienen… wir kommen so schnell zum kern… dreigliedrigkeit ist das problem und fehlende möglichkeiten für kostenloses lebenslanges lernen…“, „Bildungsungerechtigkeit: zu wenig bzw. keine echten Ganztagesschulen; G8 setzt intensive Mitarbeit der Eltern voraus – ‚Opfer‘ des jetzigen Schulsystems sind nur begrenzt politisch mobilisierungsfähig; so weit auf die Schnelle“)
Hochschulpolitische Themen oder gar das Stichwort Studiengebühren wurden nicht genannt. Finde ich erstmal interessant und werde bis zum 24.4. auch weiter darüber nachdenken, was das bedeutet. Na gut, ehrlich gesagt überrascht es mich inhaltlich gar nicht so sehr.
Bleibt also die Frage: schließt ein Umbau des Schulsystems die Abschaffung von Studiengebühren und anderen Zugangshürden aus – oder macht deren Abschaffung gar unnötig? Ich sehe das nicht so, finde aber, dass es sich durchaus lohnt, da weiter drüber zu diskutieren. Hier im Blog und dann live in Berlin.
Warum blogge ich das? Als Teil meiner Vorbereitung auf die Podiumsdiskussion beim taz.lab.
Am 24.4. findet in Berlin ein von der taz organisiertes „Zukunftslabor“ statt, dass sich mit Bildung, Hochschulpolitik und ähnlichem ausienandersetzt. Ich bin auch dabei (was mich ehrlich gesagt etwas überrascht hatte, als sich das vor einigen Wochen herauskristallisierte …) und werde mit u.a. Christian Füller über Bildungsarmut, Studiengebühren und Gerechtigkeit diskutieren. Dass das spannend wird, da bin ich mir sicher – und gespannt bin ich auch schon, auch auf das Programm insgesamt.
Wir als BAG WHT werden die Gelegenheit nutzen, am 23.4. als BAG tagen, und dann am 24.4. gemeinsam das „taz lab“ besuchen. Genau, BAG WHT. Ausgeschrieben: Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik. Ist lang und umständlich, ja. Aber fasst zusammen, was da inhaltlich zusammengefasst ist.
Nun, was hat die taz daraus gemacht? Im Programmheft (pdf) firmiere ich als Sprecher einer grünen BAG Bildung. Ist zwar kürzer, und die BAG gibt’s auch – aber genau da liegt der Hase begraben. „Bildung“ ist nämlich, so schön das wäre, keine Kurzform von „Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik“, sondern – grob gesagt – das Ergebnis einer internen Arbeitsteilung zwischen Schule/Berufsbildung/Weiterbildung auf der einen Seite und Hochschule/Wissenschaft (und Forschung) auf der anderen Seite.
Vielleicht deswegen noch ein kurzer Hinweis, was so eine BAG eigentlich ist. Dem Überblick über alle BAGen kann entnommen werden, dass es davon zur Zeit 22 Stück gibt, die sich in fünf Fachbereiche aufteilen. Es waren auch schon mal noch mehr – da wurde dann aber aus Kostengründen einiges zusammengelegt. Deswegen auch W, H, T.
Die Bundesarbeitsgemeinschaften „haben das Ziel, die inhaltliche und politische Arbeit in der Partei und ihren verschiedenen Gremien zu entwickeln, zu vernetzen und die Zusammenarbeit mit (Fach-)Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen zu koordinieren.“ Sie sind auf Parteitagen antragsberechtigt, es gibt auch ein Gremium aller BAG-SprecherInnen, um die BAGen insgesamt u.a. gegenüber dem Bundesvorstand zu vertreten. In den BAGen sitzen Delegierte aus den einzelnen Bundesländern (im Idealfall von thematisch entsprechenden Landesarbeitsgemeinschaften gewählt), aus den Landtagsfraktionen, aus der Bundestagsfraktion und von der Grünen Jugend. Und natürlich vom Bundesvorstand. Bei uns kommt noch Campusgrün und die Böll-Stiftung dazu.
Letztlich steht bei den BAGen die innerparteiliche inhaltliche Arbeit im Mittelpunkt. Das mündet dann beispielsweise in Anträgen für Parteitage, in der Entwicklung von Konzepten oder in der Themensetzung. Wichtig sind die BAGen, weil sich hier erstens die ExpertInnen der Partei treffen, und weil zweitens im Idealfall hier die Arbeit zwischen Bundespartei und Landesverbänden, zwischen Ehrenamtlichen und hauptberuflichen PolitikerInnen abgestimmt wird (daneben gibt es „Bund-Länder-Treffen“ zwischen VertreterInnen der Bundestagsfraktion und der Landtagsfraktionen zu bestimmten Themen). Die BAGen treffen sich mehrmals im Jahr (bei uns: zweimal oder dreimal) zu selbstgewählten Tagesordnungspunkten.
Aufgabe der von der BAG gewählten SprecherInnen (wie bei Grüns üblich, als quotierte Doppelspitze – bei uns die Berliner Abgeordnete Anja Schillhaneck und ich) ist es, diese Treffen vorzubereiten und dafür einzuladen, sie zu leiten – und gelegentlich auch mal in dieser Funktion anderswo aufzutauchen. Zum Beispiel beim taz.lab.
Warum blogge ich das? Zur Klarstellung, warum mir „BAG WHT“ statt „BAG Bildung“ wichtig ist – und um schon mal drauf hinzuweisen, dass da eine spannende Veranstaltung stattfinden wird …
Zu diesem Bericht über den Auftritt von SPD-Chef Gabriel bei einem Treffen von Betriebsräten in Bochum habe ich der taz einen Leserbrief geschickt. Mal schauen, ob er abgedruckt wird.
SPD: zurück in die Vergangenheit?
Wenn es stimmt, dass Gabriel die SPD dazu bringen will, jede Form der Nichtnormalarbeit „zu bekämpfen“ und den „unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob“ wieder zur Regel zu machen, dann hat die SPD zwar aus der Hartz-Krise gelernt, sich aber nicht weiterentwickelt, sondern ist sehnsuchtsvoll wieder in den scheinbar goldenen 60er Jahren angekommen.
Ist ja deren Sache – aber wäre es nicht an der Zeit, dass auch die SPD zur Kenntnis nimmt, wie die (selbstverständlich männliche) Vollzeitbeschäftigung zur Geschlechterdiskriminierung beiträgt? Dass es darum ginge, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen Arbeitenden (eine Spannweite vom Minijob aus Not bis zur freiwilligen befristeten und hochbezahlten Projektarbeit) sozial abzusichern, statt sie zu bekämpfen? Oder, dass bei den richtigen Rahmenbedingungen (ich denke da z.B. an ein Grundeinkommen) Flexibilisierung, Teilzeitarbeit und der Wechsel zwischen Phasen der Erwerbsarbeit und anderen Zeiten zu einem erfüllten Leben beitragen können, das nicht nur in Erwerbsarbeit besteht?
Ein Zurück in die fordistische Vergangenheit, die sich Gabriel wohl wünscht, taugt jedenfalls nicht als Landkarte für eine solidarische Moderne.
Nachtrag: Wie ich gerade beim Frühstück gesehen habe, wurde der Leserbrief prompt abgedruckt (Ausgabe vom 24.03.2009).
Ich bin ja ein großer Fan von Creative Commons (CC) – das sind Standardlizenzen, die anderen Menschen bestimmte Rechte an eigenen Werken einräumen. Zum Beispiel stehen fast alle meine Flickr-Bilder unter CC-Lizenz. Nun ist CC nicht gleich CC. Die taz ist jetzt wohl von der Bildagentur Corbis abgemahnt worden, weil sie ein CC-Bild verwendet hat. Das Bild steht unter der Lizenz CC-BY-ND, das heißt, es darf nur mit Angabe der Lizenz, Namensnennung und unverändert weiterverwendet werden [Nachtrag: Das ganze ist doch ganz anders – das bei Flickr unter CC-Lizenz gestellte Bilder stammt nicht von dem dortigen Urheber, sondern von Corbis – die es nicht unter diese Lizenz gestellt haben. Siehe Kommentar von Matthias Urbach/taz unten.].
In dem kleinen Wörtchen „unverändert“ (genauer: „Keine Bearbeitung — Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden.“; ND steht für „no derivative“, also „keine Abwandlung“) sehe ich nun eine gewisse CC-Falle, bzw. eine Unschärfe, die es schwierig macht, sich wirklich konform zu verhalten [Nachtrag: Siehe auch das Statement von CC dazu]. (Ähnlich ist es übrigens auch bei Share Alike, aber das soll hier ebenso wenig Thema sein wie die Frage, ob es legitim ist, dass ein Unternehmen lizenzfreie kostenlos nutzbare Bilder verwendet; letzteres meine ich übrigens schon, wer das nicht will, kann ja „non commercial“ wählen).
Warum Unschärfen? Weil im Prinzip ein digitales Bild nicht unbearbeitet weiterverwendet werden kann. Selbst ein Ausdruck ist streng genommen eine „Veränderung“. Wirklich unverändert wäre es nur, wenn die Datei – in der selben Größe und ohne weitere Komprimierung – eingebunden wird. Und ob der neue Kontext (z.B. ein taz-Artikel oder eine Werbung) nicht ganz streng genommen wiederum eine Veränderung des Werks ist. Die Preisfrage lautet also: Bis zu welchem der folgenden Schritte ist ein Werk noch unverändert?
Einbinden der digitalen Datei 1:1 – Ausdruck auf Fotopapier 1:1 – Ausdruck auf Fotopapier in anderem Format – Hochladen auf WordPress, wobei automatisch ein beschnittener und verkleinerter Thumbnail erzeugt wird – neuer Kontext, in dem das Bild verwendet wird – neue Komprimierung – maßstabsgetreue Verkleinerung – Spiegeln – Umwandlung in schwarz-weiß – Nachbearbeitung von Kontrast, Helligkeit etc. – Veränderung des Ausschnitts – Hinzufügen von Text – Hinzufügen von Bildelementen – Verwendung in einer Collage
Sinngemäß lässt sich dasselbe natürlich auch bei Textwerken diskutieren.
Und die Zusatzfrage an alle, die nur die ersten ein, zwei oder drei Schritte gelten lassen wollen: Was kann ich dann mit einem unter CC-BY-ND lizenzierten Werk überhaupt noch anfangen?
Warum blogge ich das? Weil ich mich bei Share-Alike-Bildern schon häufiger gefragt habe, wo die Systemgrenze für das neu entstehende Werk ist. Und weil mir (obwohl Creative Commons inzwischen in Version 3.0 vorliegt und sicher millionenfach verwendet wurde) genau dieser Punkt des Bearbeitungsverbotes sehr unklar erscheint.
Nur der Vollständigkeit halber: dieser Text steht wie alle meine Blogeinträge unter der Lizenz CC-BY-NC-SA.