Die erste digitale Bundesdelegiertenkonferenz – Abstimmungsmarathon um unsere Grundwerte

#dbdk20

20 Jah­re nach dem ers­ten vir­tu­el­len Par­tei­tag und ein hal­bes Jahr nach der gro­ßen Schalt­kon­fe­renz, dem digi­ta­len Län­der­rat, tag­te an die­sem Wochen­en­de die grü­ne Bun­des­de­le­gier­ten­kon­fe­renz (BDK) digi­tal. Hash­tag #dbdk20. Coro­na macht’s mög­lich – und gleich­zei­tig lässt sich fest­stel­len: so eine digi­ta­le BDK ist fast genau­so anstren­gend wie zwei­ein­halb Tage in irgend­ei­ner Mes­se­hal­le zu sit­zen, dort Reden zu lau­schen, kon­zen­triert abzu­stim­men und neben­bei noch den einen oder ande­ren Plausch zu hal­ten. Die Hin- und Rück­fahrt ent­fällt, aber das macht das feh­len­de Wochen­en­de auch nicht wett.

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Kurz: Demokratie und die Union

Das Wahl­pro­gramm von CDU und CSU wur­de ges­tern vor­ge­stellt – und von den Vor­stän­den der Uni­ons­par­tei­en beschlos­sen. Letz­te­res klingt selt­sam, auch die Wiki­pe­dia weiß, dass Wahl­pro­gram­me in der Regel von Par­tei­ta­gen oder Dele­gier­ten­kon­fe­ren­zen ver­ab­schie­det wer­den. Und bei CDU uns CSU macht’s der Vor­stand. Das Pro­gramm (das übri­gens schon vor Ver­öf­fent­li­chung durch den Fak­ten­check flog und den CDU-CSU-Mit­glie­dern von der SPD zur Ver­fü­gung gestellt wur­de) ent­hält vie­le Wahl­ver­spre­chen, aber wohl wenig, was Ange­la Mer­kel wirk­lich umset­zen will. So ganz klar ist das alles nicht. Und ob ein CDU-Par­tei­tag das so durch­ge­hen hät­te las­sen, mit eini­gen durch­aus moder­nen Abschnit­ten – wer weiß.

Aber: War da nicht was mit der Pflicht zur inner­par­tei­li­chen Wil­lens­bil­dung im Par­tei­en­gesetz? Wie die inner­par­tei­li­che Wil­lens­bil­dung in einer Par­tei for­mal statt­zu­fin­den hat, wird zwar im Par­tei­en­gesetz beschrie­ben (§§ 9 und 15), aller­dings letzt­lich doch recht knapp – ver­gli­chen etwa mit den umfang­rei­chen Aus­füh­run­gen zu Buch­hal­tung, Spen­den und Rechen­schafts­pflich­ten (§§ 18 bis 31a). Min­der­hei­ten in der Par­tei sol­len sich betei­li­gen kön­nen, und für Sat­zung und Pro­gramm gibt es strik­te Vorgaben. 

Pro­gramm? Ja – aller­dings meint das Par­tei­en­gesetz damit das „Par­tei­pro­gramm“, d.h. die all­ge­mei­nen poli­ti­schen Grund­sät­ze. Das grü­ne Grund­satz­pro­gramm bei­spiels­wei­se ist von 2002. Nur eine Min­der­heit dürf­te es ken­nen, obwohl der Bun­des­wahl­lei­ter alle Par­tei­pro­gram­me sam­melt. Wahl­ent­schei­dend – und Grund­la­ge z.B. von Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen – dürf­te eher als die Par­tei­pro­gram­me das jewei­li­ge Wahl­pro­gramm sein. Aber das taucht for­mal im Par­tei­en­gesetz über­haupt nicht auf. For­mal sind CDU und CSU also wohl völ­lig im Recht, wenn das Wahl­pro­gramm im Vor­stand beschlos­sen wird und Mit­glie­der kei­ne Chan­ce haben, Ände­rungs­an­trä­ge dazu zu stel­len. Ein gutes Licht auf die demo­kra­ti­sche Ver­fasst­heit der Uni­on wirft es den­noch nicht. 

Viel­leicht wäre es an der Zeit, das Par­tei­en­gesetz an die­sem Punkt zu über­ar­bei­ten. Der Wahl­akt ist zen­tral, und nicht zuletzt ist die Auf­stel­lung von Kan­di­da­tin­nen im Par­tei­en­gesetz gere­gelt. Da müss­te es eigent­lich logisch sein, äqui­va­lent dazu auch Rege­lun­gen dazu zu fin­den, wie ein kurz- bis mit­tel­fris­ti­ges Wahl­pro­gramm zustan­de kommt – und was pas­siert, wenn eine Par­tei es nicht für nötig hält, einem Par­tei­tag (geschwei­ge denn allen Mit­glie­dern …) die Chan­ce zu geben, an der Erstel­lung des Wahl­pro­gramms mitzuwirken.