Das Wahlprogramm von CDU und CSU wurde gestern vorgestellt – und von den Vorständen der Unionsparteien beschlossen. Letzteres klingt seltsam, auch die Wikipedia weiß, dass Wahlprogramme in der Regel von Parteitagen oder Delegiertenkonferenzen verabschiedet werden. Und bei CDU uns CSU macht’s der Vorstand. Das Programm (das übrigens schon vor Veröffentlichung durch den Faktencheck flog und den CDU-CSU-Mitgliedern von der SPD zur Verfügung gestellt wurde) enthält viele Wahlversprechen, aber wohl wenig, was Angela Merkel wirklich umsetzen will. So ganz klar ist das alles nicht. Und ob ein CDU-Parteitag das so durchgehen hätte lassen, mit einigen durchaus modernen Abschnitten – wer weiß.
Aber: War da nicht was mit der Pflicht zur innerparteilichen Willensbildung im Parteiengesetz? Wie die innerparteiliche Willensbildung in einer Partei formal stattzufinden hat, wird zwar im Parteiengesetz beschrieben (§§ 9 und 15), allerdings letztlich doch recht knapp – verglichen etwa mit den umfangreichen Ausführungen zu Buchhaltung, Spenden und Rechenschaftspflichten (§§ 18 bis 31a). Minderheiten in der Partei sollen sich beteiligen können, und für Satzung und Programm gibt es strikte Vorgaben.
Programm? Ja – allerdings meint das Parteiengesetz damit das „Parteiprogramm“, d.h. die allgemeinen politischen Grundsätze. Das grüne Grundsatzprogramm beispielsweise ist von 2002. Nur eine Minderheit dürfte es kennen, obwohl der Bundeswahlleiter alle Parteiprogramme sammelt. Wahlentscheidend – und Grundlage z.B. von Koalitionsverhandlungen – dürfte eher als die Parteiprogramme das jeweilige Wahlprogramm sein. Aber das taucht formal im Parteiengesetz überhaupt nicht auf. Formal sind CDU und CSU also wohl völlig im Recht, wenn das Wahlprogramm im Vorstand beschlossen wird und Mitglieder keine Chance haben, Änderungsanträge dazu zu stellen. Ein gutes Licht auf die demokratische Verfasstheit der Union wirft es dennoch nicht.
Vielleicht wäre es an der Zeit, das Parteiengesetz an diesem Punkt zu überarbeiten. Der Wahlakt ist zentral, und nicht zuletzt ist die Aufstellung von Kandidatinnen im Parteiengesetz geregelt. Da müsste es eigentlich logisch sein, äquivalent dazu auch Regelungen dazu zu finden, wie ein kurz- bis mittelfristiges Wahlprogramm zustande kommt – und was passiert, wenn eine Partei es nicht für nötig hält, einem Parteitag (geschweige denn allen Mitgliedern …) die Chance zu geben, an der Erstellung des Wahlprogramms mitzuwirken.