Auf Facebook bin ich über eine Notiz der FDP gestolpert, dass es da – also in der FDP – einen ganz tollen Demokratisierungsschub gegeben habe. Was wohl, mit Blick auf die Ausgangsbasis, auch nicht ganz falsch ist. Unter der Überschrift „Mehr Mitsprache für Mitglieder“ wird erläutert, dass auch Mitglieder nun Antragsrechte bekommen – 250 geprüfte Unterschriften reichen aus, um einen Antrag einzubringen. So unterschiedlich sind die Parteitraditionen – bei uns sind auf Landesebene 10, auf Bundesebene 20 formlose Unterstützungserklärungen von Mitgliedern notwendig, um einen Antrag einzureichen. Das führt dann zum Teil zu einer Antragsflut, gerade auch, weil in Zeiten von Mailinglisten und Facebook Unterstützungserklärungen sehr schnell zusammen kommen. Möglicherweise wäre deswegen sogar eine leichte Anhebung sinnvoll. Aber dass die Beteiligungshürden in ähnlich großen Parteien so unterschiedlich sind, und das grüne Basisdemokratie-Konzept immer noch so fortschrittlich ist – das war mir bisher entgangen. (Auch Rederecht haben bei der FDP nur Delegierte …)
Bei der FDP scheint es dieser Notiz zu Folge wohl auch so zu sein, dass Kandidaturen für Ämter ebenfalls nicht einfach aus freiem Willen erfolgen können, sondern wiederum mit Unterstützungsunterschriften verbunden sein müssen – auch hier 250 Stück.
Der Fairness halber sei noch dazu gesagt: Wenn bei der FDP nicht Mitglieder, sondern Delegierte einen Antrag einbringen, dann reichen 25 Delegierte.
Und was lernen wir daraus? Erstens, dass grüne Basisdemokratie tatsächlich eine Besonderheit ist – die aber erst auffällt, wenn mal andere Parteiverfahren dagegen gehalten werden. Und zweitens, dass es vielleicht durchaus überlegenswert wäre, auch für Bewerbungen ein Quorum ähnlich wie bei Anträgen vorzusehen. Nicht als Abschreckungsinstrument, sondern um z.B. Bewerbungen von Personen zu verhindern, wie dies beim Europavotum auf der LDK der Fall war, die gar nicht anwesend sind, auch nicht vorhaben, sich vorzustellen, aber mal – spaßeshalber? – eine schriftliche Bewerbung eingereicht haben. Ein KV oder 10 Mitglieder als Bewerbungshürde – warum nicht?