Kurz: State of the AfD

Jetzt ist es also amt­lich: Geset­ze und Land­tags-GO ent­hal­ten kei­ne Rege­lung, die eine Frak­ti­ons­meh­rung ver­bie­ten. Zum Schnäpp­chen­preis von rd. 0,6 Mio. Euro pro Jahr (Steu­er­gel­der für Sockel­fi­nan­zie­rung Frak­ti­on) kann die AfD sich also im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg durch zwei Frak­tio­nen ver­tre­ten las­sen. Mit ent­spre­chend dop­pel­ter Rede­zeit, dem Recht, Unter­su­chungs­aus­schüs­se zu bean­tra­gen (zwei Frak­tio­nen), einer dop­pel­ten Anzahl an Slots für Aktu­el­le Debat­ten und so wei­ter. Dazu kom­men dann noch zwei Minu­ten Rede­zeit für das AfD-Mit­glied Gede­on. Unschön, gera­de auch des­we­gen, weil die AfD-Bei­trä­ge bis­her weni­ger durch Sach­kennt­nis und mehr durch eine gewis­se Rüpel­haf­tig­keit hervorstachen.

Die Gren­ze für eine Frak­ti­on lie­gen bei sechs Abge­ord­ne­ten. Theo­re­tisch könn­te die FDP/DVP sich jetzt in zwei tei­len, die SPD könn­te drei Frak­tio­nen bil­den, und auch eine wei­te­re Zell­spal­tung der Meu­then-Grup­pe wäre for­mal abbild­bar (ob Meu­then sei­ne Idee einer „drit­ten Frak­ti­on“ zur Über­win­dung der von ihm her­bei­ge­führ­ten Spal­tung so mein­te?). Rea­lis­ti­scher ist ver­mut­lich eine Über­ar­bei­tung der Geschäfts­ord­nung. Die kann rück­wir­kend nicht das Frak­ti­ons­meh­rungs­ver­bot ein­füh­ren, wohl aber für die Zukunft. Bis­her habe ich es als sehr wohl­tu­end emp­fun­den, dass im Land­tag – anders als im Bun­des­tag – Rede­zei­ten und Debat­ten­an­rech­te weit­ge­hend nicht von der Frak­ti­ons­grö­ße abhän­gen. Ich befürch­te, dass sich hier in Zukunft etwas ändern wird. 

Und ob es im Unter­su­chungs­aus­schuss­ge­setz dabei bleibt, dass zwei Frak­tio­nen einen Unter­su­chungs­aus­schuss bean­tra­gen kön­nen, wird – so mei­ne Ein­schät­zung – auch davon abhän­gen, ob die AfD-Frak­tio­nen die­ses bis­her sehr schar­fe Instru­ment nut­zen wer­den, um ihre poli­ti­sche Are­na aus­zu­deh­nen. Der AfD-Abge­ord­ne­te Räpp­le hat ja schon ange­kün­digt, dass er ger­ne einen Unter­su­chungs­aus­schuss „Mau­sche­lei­en des Minis­ter­prä­si­den­ten“ ein­set­zen wür­de – laut Unter­su­chungs­aus­schuss­ge­setz wäre dies als Min­der­hei­ten­recht mög­lich, wenn die bei­den AfD-Frak­tio­nen es wol­len. So wird ein schar­fes Instru­ment stumpf.

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