Zum Dranrumknabbern die Frage, was der richtige Ort der Grenzen der grundgesetzlich garantierten Freiheiten wäre. Moralisch oder so betrachtet wäre das die Freiheit der Anderen – aber wie viel davon lässt sich staatlich (und damit politisch) festlegen, und wie viel kann sinnvollerweise nur auf so eine Art vagen zivilgesellschaftlichen Konsens bezogen werden, der sich letztlich auf individuell zuzurechnende Eigenschaften – Tugenden? – wie Achtung, Aufmerksamkeit, Respekt, Höflichkeit oder eben Verantwortung reduzieren lässt, aber kaum gesetzlich regulierbar ist? Diese Frage taucht bei Eingriffen in die Freiheit der Wissenschaft (da gibt es dann noch so etwas wie die imaginäre Gemeinschaft der WissenschaftlerInnen, die in Kollektivsubjekten wie den Mitgliedern einer Universität eine konkrete Form annimmt) ebenso auf wie bei der Debatte um Meinungs- und Pressefreiheit. Anders gesagt: Mit Freiheiten kommt Verantwortung im Hinblick auf Konsequenzen, die aber – und das ist der knifflige Punkt – individuell gefüllt und nicht vom Staat übernommen und entschieden werden kann. Damit meine ich nicht, dass der Staat individuelle Freiheiten nicht schützen muss. Das ist definitiv eine staatliche Aufgabe. Vielmehr meine ich, dass es falsch wäre, von Staat und Politik einzufordern, den verantwortlichen, respektvollen, … Umgang mit individuellen Freiheiten einzufordern. Das hieße, zu Ende gedacht, Zensur bestimmter Handlungen und Äußerungen bzw. Kataloge erlaubter bzw. verbotener Füllungen für individuelle Freiheiten. Oder, schlimmer noch, Willkür und damit eine völlige Entleerung der Freiheiten.
So weit, so gut – was aber tun mit denen, die unhöflich, respektlos, unverantwortlich ihre Freiheiten nutzen? Braucht es da doch staatlich durchsetzbarer Schranken (Beleidigung, üble Nachrede, Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Verwendung nationalsozialistischer Symbole, …) – oder ist hier eine starke Zivilgesellschaft gefragt, die gegebenenfalls widerspricht, erklärt, isoliert und subtil Standards des Umgangs durchsetzt, möglicherweise auch in Form gewisser Institutionalisierungen (Presserat, Ethikkommissionen, …)? Und wenn ja – welche Rolle spielen Bildung sowie die Gewähr medialer wie öffentlicher Räume dafür, dass dieses Vorhaben klappt? (Und was passiert, wenn neue Kommunikationsformen etablierte Standards in Frage stellen?)
Faktisch leben wir in einer heterogenen Welt, in der gesetzliche und gesellschaftlich-diskursive Schranken der individuellen Freiheiten wild durcheinandergehen und sich noch dazu ständig neu ordnen. Den leeren Tisch, auf dem die Frage nach Freiheit und Verantwortung ordentlich sortiert werden kann, gibt es nicht. Und trotzdem bleibt ein Unbehagen sowohl mit Versuchen der staatlichen Einschränkung als auch mit der Wahrnehmung (neuer?) zivilgesellschaftlicher Leerstellen, wo es um einen verantwortlichen Umgang miteinander geht.
Ich finde das ja fast süß, wie Grüne an solchen Fragen immer „dranrumknabbern“ müssen. Hintergrund ist da natürlich, dass normale Grüne zwar ach so furchtbar gerne liberal sein würden, es aber einfach nicht können, denn: Stellt euch mal vor, da würde ja am Ende jeder machen was er will!
Ich sage immer: Wer beim Schlagwort „Freiheit“ immer gleich anfängt, über ihre Grenzen nachzudenken, der will gar keine. Der will in Wirklichkeit en schönes, geregeltes Gemeinwesen, in dem jeder nur die Freiheiten hat, die von ihm persönlich oder einer Elite, zu der er sich zugehörig fühlt, für gut und richtig befunden worden sind.
Wer wirklich für Freiheit ist, der weiß, dass Freiheit halt manchmal stört, wenn andere Leute sie nutzen. Oder vielleicht sogar ein bisschen weh tut. Und dass man das aushalten muss. Freiheit stößt nicht an ihre Grenzen, wo ihre Ausübung als „unhöflich, respektlos, unverantwortlich“ empfunden wird. Sie fängt da überhaupt erst an.
Und wo endet Freiheit dann? Die Antwort darauf war immer schon ganz einfach: Selbstverständlich dort, wo echter, nachweisbarer Schaden verursacht wird. Verletzte Gefühle, persönliche Moralvorstellungen oder Höflichkeitsempfinden spielen da aber keine Rolle. Und selbst wenn Schaden entsteht, geht es dem Freund der Freiheit erstmal um Ausgleich. Nicht gleich um Verbote.
Ich erinnere mich gar nicht, in dem Text etwas über Verbote geschrieben zu haben. Mir ging’s, in deinen Worten, um die Frage, wer für den „Ausgleich“ zuständig ist. (Wobei wir wahrscheinlich unterschiedliche Einschätzungen haben, was ein realer Schaden ist – und wie sehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen aka Privilegien die scheinbar so einfache Ausübung von Freiheit ganz grundlegend verzerren …)