Seit gestern huscht ein Sturm der – massenmedial abgeschwächten – Entrüstung durchs Netz: der allseits beliebte Verteidigungsminister hat abgeschrieben. Da liegt aber eigentlich schon das Problem: der Skandal ist nicht die Tatsache, dass von und zu Guttenberg in seiner Dissertation auf fremde Quellen zurückgreift und diese ausführlich zitiert. Das ist – gerade in eher geisteswissenschaftlichen Arbeiten – durchaus üblich. Der Skandal liegt darin, dass größere Passagen der Arbeit aus anderen Texten – offensichtlich Netzfunde – in seine Arbeit hineinkopiert wurden, dort sprachlich teilweise überarbeitet wurden, aber eben weder korrekt als Zitate gekennzeichnet sind noch in wissenschaftsadäquater Weise damit umgegangen wird (also z.B. das Zitat zum Ausgangspunkt einer eigenen Standpunktsuche gemacht wird). Vielmehr scheint es von und zu Guttenberg hier einzig und allein darum gegangen zu sein, wohlformulierte Gedanken in schmückender Weise in seinen Text einzufügen.
Visuell schön aufbereitet finden sich diese Schmuckübernahmen bei der Süddeutschen Zeitung (auf die ich hier allerdings nur mit Bauchschmerzen verlinke, setzt sie sich selbst doch gerade intensiv für ein „Leistungsschutzrecht“ ein, das selbst kurze Zitate aus Zeitungstexten im Netz illegal machen würde – während hier zu Dokumentationszwecken umfangreichst aus der Arbeit von und zu Guttenbergs wie aus den Originalquellen zitiert wird). Und hingewiesen werden muss natürlich auch auf Andreas Fischer-Lescano, der als Jura-Professor in Bremen die ganze Sache überhaupt erst ins Rollen gebracht hat. [Nachtrag: das Netz sucht nun auch kollaborativ nach undokumentierten Zitaten …].
Wie ist das Copy’n’Paste von und zu Guttenbergs nun zu werten?
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