Das Sommerloch scheint eine Zeit politischer Unbestimmheit zu sein. Und manche meinen, dass es eine Zeit ist, um im Feld der Anti-Bürgerrechtspolitik Testballons steigen zu lassen.
Fall 1: Matthias Güldner ist der Fraktionsvorsitzende der Grünen in Bremen. Unter großer Anteilnahme der Netzgemeinde äußerte er eine Reihe kruder Thesen zum Thema „Internetsperren“ in der WELT online. Für Stellungnahmen war er nicht erreichbar. Am Sonntag kam dann die Auflösung des Rätsels – und hinterlässt einen fast ratloser als zuvor.
Güldner erklärt seine Äußerung zur geplanten Provokation:
„Viele haben sich provoziert und beleidigt gefühlt. Das mit der Provokation, das hat jedeR gemerkt, war beabsichtigt. Die Beleidigung nicht. […] Viele haben geglaubt, es handele sich um eine spontane und unüberlegte Äußerung. Dem war nicht so.“
Inhaltlich sei er zwar weiterhin der Auffassung, dass die Netzsperren richtig sein. Er fühle sich aber durchaus der grünen Bürgerrechtstradition verpflicht und habe mit seiner „Provokation“ vor allem dazu beitragen wollen, eine Diskussion über Bürgerrechte und digitale Spaltung anzufangen.
Mein erster Eindruck war sowas wie „interessantes Vorgehen, würde mir sowas durchaus auch zutrauen“ – also die Provokation, um eine Debatte anzufangen. Mein zweiter Eindruck: als relativ prominenter Grüner mitten im beginnenden Wahlkampf in einer derzeit von allen Parteien stark umstrittenen neuen Wählerschicht so etwas zu machen, heißt auch, die damit verbundenen Kollateralschäden – Parteiaustritte, Verluste an Stimmen, viel wichtiger noch: Verluste an Glaubwürdigkeit und Reputation – entweder nicht vermutet oder in Kauf genommen zu haben.
Die dritte Überlegung dann: war’s als Experiment mit offenem Ausgang angelegt? Hatte Matthias Güldner einfach mal die Reaktionen sehen wollen, mal austesten wollen, ob sich zum Beispiel ein Keil zwischen „klassische“ Demokratie- und RechtspolitikerInnen und die NetzpolitikerInnen treiben ließe – und hat dann nach Ausbleiben größerer Mengen an parteiinterner Solidarität zu Plan B gegriffen, das ganze als bewusste, letztlich benevolente Provokation zu verkaufen?
Ich weiss es nicht. Ein Kommentar bei netzpolitik.org macht deutlich, dass Aussage, plus halber Rückzug und Diskussionserklärung letztlich jede klare Positionierung auslöscht. So ein bißchen dieses Gefühl habe ich inzwischen auch. Vor allem auch deshalb, weil ich Matthias Güldner auch in seinem zweiten Text inhaltlich eigentlich nicht recht geben kann:
„Netzpolitik ist meines Erachtens nicht nur Einsatz für eine bestimmte Kommunikationsebene. Als Metaebene betrifft und beeinflusst sie unglaublich viele andere Bereiche der Politik und des Alltags. Netzpolitik.org hat das Ziel, „über politische, gesellschaftliche, technische und kulturelle Fragestellungen auf dem Weg in eine Digitale Gesellschaft zu schreiben“. Im Kern geht es also auch um eine kritische Verständigung über soziale, ökologische, rechtliche, ökonomische, gender Aspekte in der Folge der Digitalisierung. Werden bestimmte Gruppen von Menschen in diesem Prozess besser und andere schlechter gestellt? Hat die große Chance der Verbreiterung und Vertiefung von Demokratie auch Verlierer, zum Beispiel bei Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht im Netz bewegen (können), und die sich in Zukunft (noch) weniger als bisher in Meinungsbildungsprozesse einklinken können? Diese und viele andere Fragen können nur gemeinsam beantwortet werden.
In diesem Sinne geht es zunächst vor allem um die Überwindung der Sprachlosigkeit. Die laufende intensive Diskussion der ExpertInnen in Wissenschaft, Netzgemeinde und Politik bietet da viele Anknüpfungspunkte. Allerdings scheint eine Verbreiterung der Diskussion dringend nötig zu sein.“
Das klingt ja erstmal sehr lobenswert. Es ignoriert aber m.E., dass es diese Diskussionen durchaus gibt. Dass auch die progressive Netzcommunity über soziale und ökologische Folgen intensiver Vernetzung diskutiert. Über die gesellschaftlichen Effekte einer (im übrigen deutlich abnehmenden) Kluft zwischen Digital und Draußen. Und so weiter. Bei aller Sympathie erweckt auch die zweite Stellungnahme bei mir doch den Eindruck, dass da einer intensiv in den stark technikkritischen Datenschutzdebatten der 1980er Jahre mitgemacht hat (Fritz Kuhn erklärt, warum die flächendeckende ISDN-Verbreitung Unmengen Arbeitsplätze kosten wird und überhaupt zur Generalüberwachung führt) – und jetzt plötzlich aus einem themenspezifischen Winterschlaf aufwacht und sich zwischen netzaffinen Bürgertechnikfreaks nicht mehr zurecht findet.
Fall 2: John Philipp Thurn kippt mit seiner Klage zwei Polizeiverordnungen der Stadt Freiburg – unter dem grünen OB Dieter Salomon – zum Thema Alkoholverbot im öffentlichen Raum / bei Randgruppen. Bürgerrechtsaffine Grüne freuen sich – und werden mit einer Pressemitteilung der Landtagsfraktion konfrontiert, in der Brigitte Lösch erklärt,
„Die Grünen haben sich bei ihrer heutigen Fraktionssitzung einstimmig dafür ausgesprochen, im Landtag so bald wie möglich eine gesetzliche Grundlage zu verabschieden, damit Kommunen in Brennpunkten die Möglichkeit haben, gegen Alkoholkonsumexzesse und ihren Begleiterscheinungen vorgehen zu können. Hintergrund dieser Ankündigung ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zum Alkoholverbot in Freiburg. Das Gericht hatte entsprechende Polizeiverordnungen der Kommune aufgehoben mit dem Hinweis unzureichender gesetzlicher Regelungen.“
Nach heftigem Hin und Her, Haue von der politischen Konkurrenz, der Wanderung vom „Onlineblog“ in die Badische Zeitung etc. kommt dann die Korrektur:
Noch einmal Brigitte Lösch:
„da ist in den letzten tagen einiges durcheinander gegangen, in der tat ist da auch unserer Pm vom letzten Dienstag ungenau.
Die Diskussion ging eigentlich um das Alkoholverkaufsverbot zwischen 22 und 5 Uhr, das wir als Fraktion auch ablehnen wollen, da mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Gesetzesziel eben nicht erreicht wird. Das zweite ist einen Änderung des Polizeigesetzes um eine Generalermächtigung für Pauschalverbote zu bekommen. Darüber haben wir in der fraktion noch nicht diskutiert – in der Plenardebatte war meine Ausführung dazu, dass die VGH-Entscheidung bei der Verabschiedung des Alkoholverkaufsverbots mitberücksichtigt werden muß.“
In die gleiche Richtung geht ein Blog-Beitrag ihres Landtagkollegens Uli Sckerl:
„Richtig ist, dass Kommunen die Möglichkeit haben müssen, gegen konkret stattfindende Saufexzesse und Gewalt auf öffentlichen Plätzen – und die gibt es halt – vorzugehen. Da muss in Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe des VGH sehr sorgfältig geprüft werden, ob das vorhandene Instrumentarium ausreicht. Auf Anhieb spricht vieles dafür“
Klingt gleich ganz anders. Warum nicht gleich so? Ich finde es ja gut, dass die Vernunft sich hier entweder durchgesetzt hat oder von Anfang an da war. Aber warum eine äußerst unglücklich formulierte Pressemitteilung, die erst übers Wochenende so halb wieder zurückgenommen wird?
Auch hier werde ich den Verdacht nicht los, dass es sich um ein Austesten handelte, wie weit grünes „law and order“ gehen darf, ob die Unterstützung von OB Salomon wichtiger ist oder das Beibehalten der – auch vom Landesvorstand – unterstützen Bürgerrechtspolitik mit äußerst kritischem Blick auf Verbotsverfügungen und Polizeibefugnisse.
Was haben nun Fall 1 und Fall 2 miteinander zu tun? Zum einen hoffe ich, dass angesichts der Nebenwirkungen bis zur Bundestagswahl weitere derartige Experimente unterbleiben – so sehr ich sie auch aus sozialwissenschaftlichem Blickwinkel interessant finde. Zum anderen glaube ich, dass Matthias Güldner in einem Punkt recht hat, bzw. durch seine beiden Statements auf einen Punkt hinweist: der linksliberale Geist der Grünen erschrickt leicht, und weicht dann davon – und erscheint manchen, vielleicht zu vielen, in der Partei eher als Gespenst. Gute Programme und eine vom Stellenwert von Bürgerrechten in einer aufgeklärten und emanzipativen Gesellschaft überzeugte Spitze reichen nicht aus. Umso wichtiger ist es, auch jenseits der Wahlkampfgeschlossenheit weiter daran zu arbeiten, den Vorrang von Bürgerrechten – egal welche Medien und Kommunikationskanäle involviert sind – im Wurzelwerk der Partei zu verankern.
Warum blogge ich das? Weil ich die Parallelen zwischen beiden Fällen interessant finde – insbesondere auch hinsichtlich der instantanen Wahlkampfreaktionen.
P.S. aus gegebenem Anlass: mein letzter Satz mit den Wahlkampfreaktionen bezieht sich auf den politischen Gegner, der beide Fälle schnell aufgegriffen hat – nicht auf den innerparteilichen Umgang damit.
Update: (5.8.2009) Wie sich zwischenzeitlich klärt, war die grüne Landtagsfraktion in Sachen PM schlicht schlampig – es waren wohl kurz vor der Sommerpause einige nicht da, dann sollte schnell was raus zum Alkoholverkaufsverbot, und dann kam das VGH-Urteil irgendwie noch mit rein. Ergebnis: die hier als „Fall 2“ beschriebene schlechte PR. Inhaltlich sind es aber – kann ich inzwischen sagen – mit Fug und Recht weiterhin die Grünen, die die Fahne der Bürgerrechte hoch halten. Gut so. Bei der SPD gab’s dagegen ein Eigentor – Christian Söder hat zwar im SPD-Blog eifrig auf die Grünen eingeschlagen, aber nicht nachgeschaut, was die SPD eigentlich macht. Und die hat tatsächlich noch schnell vor der Sommerpause einen „einen Antrag eingebracht, mit dem die Landesregierung zur Ergänzung des Polizeigesetzes aufgefordert wird“, wie es in einer PM des polizeipolitischen Sprechers dieser Partei heißt. Bleibt festzuhalten: alle, für die Bürgerrechte wichtig sind, sind bei uns Grünen um einiges besser aufgehoben als in der SPD.