Die ausbleibende Aufregung

Hölderlebach High II

Eigent­lich sind es unge­heu­er­li­che Ent­hül­lun­gen. Pro­gram­me – im dop­pel­ten Sin­ne, Soft­ware und groß ange­leg­te Über­wa­chungs­pro­jek­te – wie Prism, Tem­po­ra, XKeyscore tau­chen auf. Der Bun­des­nach­rich­ten­dienst koope­riert mit der NSA und über­gibt mas­sen­wei­se auf Vor­rat gespei­cher­te Meta­da­ten. Was wirk­lich pas­siert, ist hin­ter dem Nebel von Geheim­hal­tung und Ablen­kung nur zu erah­nen. Jeden­falls scheint es plau­si­bel zu sein, davon aus­zu­ge­hen, dass wir alle, die wir das Netz benut­zen, in einem weit grö­ße­ren Maß über­wacht wer­den, als dies bis­her ver­mu­tet wur­de. Grund­ge­setz hin oder her.

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Vertraute Technik und die Verschlüsselung

Black key

Ein Strang in der – durch die von Edward Snow­den auf­ge­deck­te per­ma­nen­te Über­wa­chung der Netz­kom­mu­ni­ka­ti­on durch die NSA und ande­re Geheim­diens­te aus­ge­lös­ten – Debat­te dreht sich dar­um, war­um ver­füg­ba­re Kryp­to­gra­phie-Tools nicht ein­ge­setzt werden. 

map hat dazu eini­ges erhel­len­des geschrie­ben, unter dem Titel „Wir haben ver­sagt“. Kern­the­se: Kryp­to­tech­no­lo­gie – also etwa das Ver­schlüs­seln von eMails – wird des­we­gen nicht ein­ge­setzt, weil es kei­ne ein­fa­chen Ober­flä­chen und Tools dafür gibt. Gepaart mit der Arro­ganz der tech­no­lo­gi­schen Eli­te. map ver­gleicht die­se – uns? – mit der „Outer Par­ty“ in Orwells 1984:

Wir machen doch immer so ger­ne Neun­zehn­vier­und­acht­zig­ver­glei­che: Wir sind die Outer Par­ty. Und die Pro­les gehen uns am Arsch vor­bei. Die­se DAUs, die iPho­nes und Face­book benut­zen. Die ihre Daten an US-ame­ri­ka­ni­sche Ser­ver schi­cken. Die Gmail oder GMX benut­zen, statt ihre Mail selbst zu hos­ten. Unse­ren Ekel ver­ber­gen wir hin­ter zyni­schen Rat­schlä­gen. Mit TOR zu sur­fen ist objek­tiv von eine „funk­tio­nal kaput­ten“ Dros­se­lung nicht zu unter­schei­den. Wir haben kein Gefühl mehr für Men­schen die mit die­sen grau­en Kis­ten nur ein biss­chen mit ihren Freun­den reden und rum­sur­fen wol­len, statt ihre kom­plet­te Frei­zeit dar­in zu ver­sen­ken. Nicht mit GNU/Linux hand­ver­schlüs­selt? Ätschbätschselberschuld. 

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Grundgesetz in Afghanistan (Update: Bundespräsident Köhler zurückgetreten!)

Heu­te ist der Tag des Grund­ge­set­zes. Das Grund­ge­setz wird 61 Jah­re alt – und auch, wenn es eine gan­ze Rei­he von frag­wür­di­gen Ope­ra­tio­nen gab (ich den­ke da z.B. an die fak­ti­sche Abschaf­fung des Asyl­rechts), ist es doch ins­ge­samt noch recht rüstig. 

Im Grund­ge­setz gere­gelt ist auch der Ein­satz der „Streit­kräf­te“ – also der Bun­des­wehr – im Nor­mal­fall und im „Ver­tei­di­gungs­fall“. Der Nor­mal­fall ist u.a. in den Arti­keln Arti­kel 24 (2), 80a und 87a geregelt:

Arti­kel 24 (2)

(2) Der Bund kann sich zur Wah­rung des Frie­dens einem Sys­tem gegen­sei­ti­ger kol­lek­ti­ver Sicher­heit ein­ord­nen; er wird hier­bei in die Beschrän­kun­gen sei­ner Hoheits­rech­te ein­wil­li­gen, die eine fried­li­che und dau­er­haf­te Ord­nung in Euro­pa und zwi­schen den Völ­kern der Welt her­bei­füh­ren und sichern.

Arti­kel 80a

(1) Ist in die­sem Grund­ge­setz oder in einem Bun­des­ge­setz über die Ver­tei­di­gung ein­schließ­lich des Schut­zes der Zivil­be­völ­ke­rung bestimmt, daß Rechts­vor­schrif­ten nur nach Maß­ga­be die­ses Arti­kels ange­wandt wer­den dür­fen, so ist die Anwen­dung außer im Ver­tei­di­gungs­fal­le nur zuläs­sig, wenn der Bun­des­tag den Ein­tritt des Span­nungs­fal­les fest­ge­stellt oder wenn er der Anwen­dung beson­ders zuge­stimmt hat. Die Fest­stel­lung des Span­nungs­fal­les und die beson­de­re Zustim­mung in den Fäl­len des Arti­kels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 bedür­fen einer Mehr­heit von zwei Drit­teln der abge­ge­be­nen Stimmen.

(2) Maß­nah­men auf Grund von Rechts­vor­schrif­ten nach Absatz 1 sind auf­zu­he­ben, wenn der Bun­des­tag es verlangt.

(3) Abwei­chend von Absatz 1 ist die Anwen­dung sol­cher Rechts­vor­schrif­ten auch auf der Grund­la­ge und nach Maß­ga­be eines Beschlus­ses zuläs­sig, der von einem inter­na­tio­na­len Organ im Rah­men eines Bünd­nis­ver­tra­ges mit Zustim­mung der Bun­des­re­gie­rung gefaßt wird. Maß­nah­men nach die­sem Absatz sind auf­zu­he­ben, wenn der Bun­des­tag es mit der Mehr­heit sei­ner Mit­glie­der verlangt.

Arti­kel 87a

(1) Der Bund stellt Streit­kräf­te zur Ver­tei­di­gung auf. Ihre zah­len­mä­ßi­ge Stär­ke und die Grund­zü­ge ihrer Orga­ni­sa­ti­on müs­sen sich aus dem Haus­halts­plan ergeben.

(2) Außer zur Ver­tei­di­gung dür­fen die Streit­kräf­te nur ein­ge­setzt wer­den, soweit die­ses Grund­ge­setz es aus­drück­lich zuläßt.

(3) Die Streit­kräf­te haben im Ver­tei­di­gungs­fal­le und im Span­nungs­fal­le die Befug­nis, zivi­le Objek­te zu schüt­zen und Auf­ga­ben der Ver­kehrs­re­ge­lung wahr­zu­neh­men, soweit dies zur Erfül­lung ihres Ver­tei­di­gungs­auf­tra­ges erfor­der­lich ist. Außer­dem kann den Streit­kräf­ten im Ver­tei­di­gungs­fal­le und im Span­nungs­fal­le der Schutz zivi­ler Objek­te auch zur Unter­stüt­zung poli­zei­li­cher Maß­nah­men über­tra­gen wer­den; die Streit­kräf­te wir­ken dabei mit den zustän­di­gen Behör­den zusammen.

(4) Zur Abwehr einer dro­hen­den Gefahr für den Bestand oder die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung des Bun­des oder eines Lan­des kann die Bun­des­re­gie­rung, wenn die Vor­aus­set­zun­gen des Arti­kels 91 Abs. 2 vor­lie­gen und die Poli­zei­kräf­te sowie der Bun­des­grenz­schutz nicht aus­rei­chen, Streit­kräf­te zur Unter­stüt­zung der Poli­zei und des Bun­des­grenz­schut­zes beim Schut­ze von zivi­len Objek­ten und bei der Bekämp­fung orga­ni­sier­ter und mili­tä­risch bewaff­ne­ter Auf­stän­di­scher ein­set­zen. Der Ein­satz von Streit­kräf­ten ist ein­zu­stel­len, wenn der Bun­des­tag oder der Bun­des­rat es verlangen. 

Auch das Amt des Bun­des­prä­si­den­ten als höchs­tem Reprä­sen­ta­ten ist im Grund­ge­setz gere­gelt. Der aktu­el­le Amts­in­ha­ber, Horst Köh­ler, hat einen Blitz­be­such in Afgha­ni­stan durch­ge­führt. Dabei sag­te er u.a. folgendes:

„Mei­ne Ein­schät­zung ist aber, dass ein Land unse­rer Grö­ße mit die­ser Außen­han­dels­ori­en­tie­rung und damit auch Außen­han­dels­ab­hän­gig­keit auch wis­sen muss, dass im Zwei­fel auch mili­tä­ri­scher Ein­satz not­wen­dig ist, um unse­re Inter­es­sen zu wah­ren“, sag­te er wei­ter. Als Bei­spiel für die­se Inter­es­sen nann­te Köh­ler „freie Han­dels­we­ge“, weil davon auch Arbeits­plät­ze und Ein­kom­men abhingen. 

Auch ande­re Medi­en berich­ten dar­über, beim Deutsch­land­ra­dio gibt/gab es das Inter­view im Wort­laut (Link auf fefe.de). Eine Ein­schät­zung dazu fin­det sich auch bei Jörg Rupp.

Was ist jetzt das Pro­blem, wenn der Bun­des­prä­si­dent am Tag des Grund­ge­set­zes deut­lich macht, dass er es für sinn­voll hält, von der bis­he­ri­gen Grund­la­ge für den Ein­satz der Bun­des­wehr abzu­wei­chen. Das „Frei­hal­ten von Han­dels­we­gen“ – also der mili­tä­ri­sche Schutz wirt­schaft­li­cher Inter­es­sen – ist jeden­falls doch etwas deut­lich ande­res als z.B. die Gewähr­leis­tung einer fried­li­chen Welt­ord­nung im Rah­men eines Sicher­heits­sys­tems. Ob das so zusammenpasst?

Beim (lai­en­haf­ten) Blick in das Grund­ge­setz wird aber noch etwas ande­res deut­lich: das recht­li­che Kon­strukt, das die aktu­el­len Mili­tär­ein­sät­ze erlaubt, ist doch arg wack­lig. Denn wenn es sich dabei tat­säch­lich um den (im Grund­ge­setz gere­gel­ten) Ver­tei­di­gungs­fall han­deln wür­de, dann sind damit – eigent­lich – dras­ti­sche Grund­rechts­ein­schrän­kun­gen im Inne­ren verbunden. 

War­um blog­ge ich das? Weil mich ein Sta­tus­up­date von Bern­hard Good­win auf die Idee gebracht hat. Und weil ich mich fra­ge, war­um das Deutsch­land­ra­dio die ent­spre­chen­de Pas­sa­ge nach­träg­lich aus dem Inter­view genom­men hat.

Update (31.05.2010): Damit hät­te ich ehr­lich gesagt nicht gerech­net – wie die Tages­schau soeben mel­det, hat Bun­des­prä­si­dent Köh­ler sei­nen Rück­tritt erklärt – wegen sei­ner Äuße­rung in Afghanistan.

Kurz: Grüne zum NATO-Gipfel

Sowohl zum poli­zei­li­chen Vor­ge­hen rund um den NATO-Gip­fel in Baden-Baden, Kehl und Straß­burg als auch zu den inhalt­li­chen Ergeb­nis­sen gibt’s eini­ges an grü­nen Posi­tio­nie­run­gen. Hier erweist sich z.B. das neue Blog der baden-würt­tem­ber­gi­schen Grü­nen als inter­es­san­tes Dis­kus­si­ons­fo­rum. Und gera­de, weil ich mir sicher bin, dass es in der „Bewe­gungs­ge­schichs­schrei­bung“ zu die­sem Gip­fel ganz unter­schied­li­che Wahr­hei­ten (z.B. das bren­nen­de Hotel in Straß­burg: hat die Feu­er­wehr aus Angst vor Ran­da­lie­ren­den nicht gelöscht – oder wur­de sie von der Poli­zei nicht durch­ge­las­sen? Bei­des wird behaup­tet!) gibt, fin­de ich es inter­es­sant, die Bewer­tun­gen zusammenzutragen.

Eine klei­ne Über­sicht über das grü­ne Spek­trum. Ergän­zun­gen in den Kom­men­ta­ren sind ger­ne gesehen.

Inhalt­lich

Zum sicher­heits­staat­li­chen Drumherum

Kurz: Baden-Württemberg auf dem Weg in den Überwachungsstaat?

May 1st, Vhei­se news berich­tet, dass es bezüg­lich der Novel­le des Poli­zei­ge­set­zes für Baden-Würt­tem­berg zu eini­ger Eini­gung zwi­schen den bei­den Regie­rungs­par­tei­en CDU und FDP gekom­men sei. Die­ses Poli­zei­ge­setz hat­ten u.a. die baden-würt­tem­ber­gi­schen Grü­nen hef­tig kri­ti­siert (u.a. mit der Mög­lich­keit, Pro­tes­te­mails zu ver­schi­cken; inter­es­sant auch die Doku­men­ta­ti­on der Anhö­rung der Grü­nen Land­tags­frak­ti­on (pdf, 88 Seiten)). 

Laut hei­se soll die FDP sich inso­fern durch­ge­setzt haben, dass es kei­ne Online-Durch­su­chun­gen und kein Abhö­ren von Gesprächs­in­hal­ten zu prä­ven­ti­ven Zwe­cken geben wird. Video­über­wa­chung soll je nach „Gefähr­dungs­la­ge“ mög­lich sein. Dage­gen scheint die Mas­sen­er­fas­sung von Auto­kenn­zei­chen eben­so wei­ter mög­lich zu sein wie die enge Zusam­men­ar­beit von Poli­zei und Ver­fas­sungs­schutz, zwei wei­te­re grü­ne Kritikpunkte. 

Posi­tiv zu wer­ten ist die hör­ba­re Unzu­frie­den­heit des Lan­des­po­li­zei­prä­si­den­ten. Trotz­dem kann ich mir ange­sichts des Zustands der FDP im Land kaum vor­stel­len, dass sie mehr als die zwei, drei genann­ten „Zucker­le“ her­aus­ho­len konn­te. Die Linie, der Poli­zei mehr Über­wa­chungs­kom­pe­ten­zen ein­zu­räu­men, die die CDU im Land ganz offen ver­tritt, führt jeden­falls in die fal­sche Rich­tung. Nach der Som­mer­pau­se kommt der Gesetz­ent­wurf in den Land­tag – mei­ne Pro­gno­se: aus grü­ner Sicht wird es wei­ter­hin (und zu Recht) eini­ges dar­an zu kri­ti­sie­ren geben (oder die FDP ist aus­nahms­wei­se mal bes­ser als ihr Ruf).