Kurz: State of the AfD

Jetzt ist es also amt­lich: Geset­ze und Land­tags-GO ent­hal­ten kei­ne Rege­lung, die eine Frak­ti­ons­meh­rung ver­bie­ten. Zum Schnäpp­chen­preis von rd. 0,6 Mio. Euro pro Jahr (Steu­er­gel­der für Sockel­fi­nan­zie­rung Frak­ti­on) kann die AfD sich also im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg durch zwei Frak­tio­nen ver­tre­ten las­sen. Mit ent­spre­chend dop­pel­ter Rede­zeit, dem Recht, Unter­su­chungs­aus­schüs­se zu bean­tra­gen (zwei Frak­tio­nen), einer dop­pel­ten Anzahl an Slots für Aktu­el­le Debat­ten und so wei­ter. Dazu kom­men dann noch zwei Minu­ten Rede­zeit für das AfD-Mit­glied Gede­on. Unschön, gera­de auch des­we­gen, weil die AfD-Bei­trä­ge bis­her weni­ger durch Sach­kennt­nis und mehr durch eine gewis­se Rüpel­haf­tig­keit hervorstachen.

Die Gren­ze für eine Frak­ti­on lie­gen bei sechs Abge­ord­ne­ten. Theo­re­tisch könn­te die FDP/DVP sich jetzt in zwei tei­len, die SPD könn­te drei Frak­tio­nen bil­den, und auch eine wei­te­re Zell­spal­tung der Meu­then-Grup­pe wäre for­mal abbild­bar (ob Meu­then sei­ne Idee einer „drit­ten Frak­ti­on“ zur Über­win­dung der von ihm her­bei­ge­führ­ten Spal­tung so mein­te?). Rea­lis­ti­scher ist ver­mut­lich eine Über­ar­bei­tung der Geschäfts­ord­nung. Die kann rück­wir­kend nicht das Frak­ti­ons­meh­rungs­ver­bot ein­füh­ren, wohl aber für die Zukunft. Bis­her habe ich es als sehr wohl­tu­end emp­fun­den, dass im Land­tag – anders als im Bun­des­tag – Rede­zei­ten und Debat­ten­an­rech­te weit­ge­hend nicht von der Frak­ti­ons­grö­ße abhän­gen. Ich befürch­te, dass sich hier in Zukunft etwas ändern wird. 

Und ob es im Unter­su­chungs­aus­schuss­ge­setz dabei bleibt, dass zwei Frak­tio­nen einen Unter­su­chungs­aus­schuss bean­tra­gen kön­nen, wird – so mei­ne Ein­schät­zung – auch davon abhän­gen, ob die AfD-Frak­tio­nen die­ses bis­her sehr schar­fe Instru­ment nut­zen wer­den, um ihre poli­ti­sche Are­na aus­zu­deh­nen. Der AfD-Abge­ord­ne­te Räpp­le hat ja schon ange­kün­digt, dass er ger­ne einen Unter­su­chungs­aus­schuss „Mau­sche­lei­en des Minis­ter­prä­si­den­ten“ ein­set­zen wür­de – laut Unter­su­chungs­aus­schuss­ge­setz wäre dies als Min­der­hei­ten­recht mög­lich, wenn die bei­den AfD-Frak­tio­nen es wol­len. So wird ein schar­fes Instru­ment stumpf.

Update zu die­sem Beitrag

AfD-Bruchkanten im Landtag von Baden-Württemberg

Field II

Der Vor­sit­zen­de der AfD-Frak­ti­on im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg, Jörg Meu­then, hat soeben erklärt, dass er – gemein­sam mit zwölf wei­te­ren MdL (u.a. Baron, Berg, Fiech­t­ner, Podes­wa, Stein, Wol­le) – aus die­ser Frak­ti­on aus­tritt. Zuvor wur­de in der AfD-Frak­ti­on wohl die für einen Aus­schluss des Anti­se­mi­ten Wolf­gang Gede­on not­wen­di­ge Zwei-Drit­tel-Mehr­heit ver­fehlt, obwohl zwei Gut­ach­ten (u.a. von Prof. Pat­z­elt – von wem auch sonst …) Gede­on in sei­nen Schrif­ten klar Anti­se­mi­tis­mus nach­ge­wie­sen haben. Damit ver­blei­ben zehn MdL in der bestehen­den AfD-Frak­ti­on (u.a. Bal­zer, Baum, Gede­on, Grim­mer, Klos, Räpp­le und Sän­ze – Bal­zer und Sän­ze waren bis­her stellv. Vor­sit­zen­de, Grim­mer Parl. Geschäftsführer). 

Was jetzt pas­siert, ist nicht so ganz klar. Die Geschäfts­ord­nung des Land­tags sieht vor, dass Abge­ord­ne­te aus einer Par­tei sich zu einer Frak­ti­on zusam­men­schlie­ßen kön­nen. Ob Abge­ord­ne­te aus einer Par­tei zwei Frak­tio­nen bil­den kön­nen, ist nicht expli­zit gere­gelt. Eben­so ist nicht klar, was pas­siert, wenn z.B. die Par­tei AfD die Mit­glie­der der Frak­ti­on oder die Aus­ge­tre­te­nen ausschließt. 

Aber gehen wir mal davon aus, dass es in Zukunft zwei AfD-Frak­tio­nen im Land­tag geben wird. Eine davon wird sich wei­ter AfD nen­nen wol­len, die ande­re wird sich eben­falls AfD nen­nen wol­len. Inso­fern rech­ne ich erst­mal mit einer Schlamm­schlacht zwi­schen den lächeln­den und den grim­mi­gen Rechtspopulist*innen dar­über, wer wer sein darf. Und wenn dann noch die Rich­tungs­kämp­fe in der Bun­des­par­tei und in der Lan­des­par­tei dazu kom­men, wird es erst recht lus­tig wer­den. (Der Bun­des­vor­stand der Par­tei hat sich in einer Erklä­rung von den Nicht-Aus­tre­ten­den distan­ziert – die aber die Rechts­nach­fol­ge der Frak­ti­on antre­ten, indem sie in die­ser bleiben …).

Die Auf­tei­lung der AfD in zwei Frak­tio­nen hat (hät­te?) posi­ti­ve und nega­ti­ve Fol­gen. Posi­tiv: Die AfD ist nicht mehr größ­te Oppo­si­ti­ons­frak­ti­on, das ist jetzt defi­ni­tiv die SPD. Das hat Aus­wir­kun­gen dar­auf, wer zuerst redet, aber auch dar­auf, wem zuerst ein Sitz zusteht. Auch den Anspruch, den Vor­sitz des Finanz­aus­schus­ses zu stel­len, wird die AfD (oder die AfD) jetzt nicht mehr wirk­lich auf­recht erhal­ten können.

An der Sitz­ver­tei­lung in den Aus­schüs­sen ändert sich in der Sum­me nichts (statt drei Sit­ze AfD gibt es jetzt einen Sitz AfD-alt und zwei Sit­ze AfD-neu). Sain­te-Laguë bil­det hier die Mehr­heits­ver­hält­nis­se hin­rei­chend genau ab. Anders sieht es bei der Beset­zung klei­ne­rer exter­ner Gre­mi­en aus – bei bis zu fünf zu ver­ge­ben­den Sit­zen gehen AfD-alt und AfD-neu bei­de zu Guns­ten der SPD leer aus. Ob die Gre­mi­en­be­set­zun­gen, die der Land­tag in sei­nen ers­ten Sit­zun­gen vor­ge­nom­men hat, jetzt wie­der­holt wer­den, weiß ich nicht. Könn­te jeden­falls inter­es­sant werden.

Weni­ger schön ist die Tat­sa­che, dass sich eini­ge Din­ge durch die Spal­tung ver­dop­peln. Die meis­ten Debat­ten im baden-würt­tem­ber­gi­schen Land­tag wer­den mit Grund­re­de­zeit je Frak­ti­on geführt. Wo bis­her die AfD sie­ben Minu­ten bekam, bekom­men jetzt AfD-alt und AfD-neu zusam­men 14 Minu­ten. Auch die Grund­fi­nan­zie­rung je Frak­ti­on muss jetzt auf sechs und nicht mehr auf fünf Frak­tio­nen ver­teilt wer­den. Laut dpa beläuft sich der Grund­be­trag je Frak­ti­on der­zeit auf 39.758 Euro pro Monat, dazu kom­men 1696 Euro pro MdL plus 293 Euro pro MdL für die Oppo­si­ti­ons­frak­tio­nen. Bis­her waren das also monat­lich 85.559 Euro an Frak­ti­ons­mit­teln, jetzt wären es zusam­men­ge­rech­net 125.317 Euro pro Monat, die an die Rechtspopulist*innen fließen.

Aber war­ten wir mal ab, wie das wei­ter­geht. Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men ist nicht so ganz das Pro­gramm der Rechtspopulist*innen (sie­he auch Brexit …). Viel­leicht mer­ken das auch deren Wähler*innen. Gleich­zei­tig bleibt die AfD damit, weil Kon­flik­te ja einen enor­men Nach­rich­ten­wert haben, medi­al lei­der präsent. 

War­um blog­ge ich das? Um die ver­schie­de­nen Aspek­te zusam­men­zu­tra­gen – Tweets eig­nen sich dafür nur bedingt.

In eigener Sache: Parlamentarische Beratung als Beruf

Unter ande­rem mein Blog­bei­trag dazu, was ein par­la­men­ta­ri­scher Bera­ter so macht (aus dem Sep­tem­ber 2011) führ­te dazu, dass ich gefragt wur­de, ob ich das nicht auch noch ein­mal für die Poli­ti­cal Sci­ence Appli­ed (PSCA) – eine Online-Zeit­schrift für ange­wand­te Poli­tik­wis­sen­schaft – auf­schrei­ben möch­te. Habe ich in etwas sys­te­ma­ti­sche­rer Form als im Blog­bei­trag getan, und es noch mit einem ver­glei­chen­den Blick auf die Anga­ben der ein­zel­nen Frak­tio­nen im Land­tag zu ihrem jewei­li­gen par­la­men­ta­ri­schen Bera­tungs­stab versehen. 

Das Ergeb­nis lässt sich jetzt in Heft 5 der PSCA nach­le­sen – gemein­sam mit zwei poli­tik­wis­sen­schaft­li­chen Auf­sät­zen und einer gan­zen Rei­he wei­te­rer Erfah­rungs­be­rich­te ver­schie­de­ner aktu­el­ler und ehe­ma­li­ger Mit­ar­bei­te­rIn­nen von Par­la­men­ten und Frak­tio­nen. Wer sich für sowas inter­es­siert, fin­det hier reich­lich Lese­stoff.

Wes­ter­may­er, Till (2015): „Par­la­men­ta­ri­sche Bera­tung als Beruf – Ein­bli­cke aus der Bera­ter­pra­xis im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg“, in Poli­ti­cal Sci­ence Appli­ed (PSCA), Heft 5, April 2015, S. 36–39, URL: http://www.psca.eu/index.php?page=olume‑5–04-2015.

Glaskugel: die grüne Fraktion nach der Wahl (Update: tatsächliches Ergebnis)

Single marbleBei Face­book fand ich heu­te eine Ein­la­dung für die Grup­pe „Die neue grü­ne Frak­ti­on“ vor (Link lei­der ver­legt) – Tenor: nach der Wahl wird alles anders und bes­ser. Das weck­te mei­ne Neu­gier­de, mal in die Glas­ku­gel zu schau­en, was sich bei der grü­nen Bun­des­tags­frak­ti­on ändern wird.

Der­zeit gehö­ren dem Deut­schen Bun­des­tag 51 grü­ne Abge­ord­ne­te an; davon sind 50 über die Lan­des­lis­ten ein­ge­zo­gen (ins­be­son­de­re bei denen aus Hes­sen mit einer gan­zen Rei­he von Nach­rü­cke­rIn­nen) und einer (Strö­be­le in Ber­lin) wur­de direkt gewählt. Das Wahl­er­geb­nis 2005 lag bei 8,1 Prozent.

Wie wird es nach der Wahl am 27. Sep­tem­ber 2009 aus­se­hen? Das Wahl­er­geb­nis steht heu­te – glück­li­cher­wei­se – noch nicht fest. In den Sonn­tags­fra­gen ste­hen Grü­ne zwi­schen 12 und 13 Pro­zent. Wenn wir eine aktu­el­le Pro­gno­se der For­schungs­grup­pe Wah­len als Grund­la­ge neh­men (CDU/CSU 36%, SPD 23%, FDP 14%, GRÜNE 12%, LINKE 9%), dann spuckt ein auf diver­sen grü­nen Mai­ling­lis­ten kur­sie­ren­der Man­dats­rech­ner der von Chris­ti­an Brug­ger pro­gram­mier­te Man­dats­rech­ner (V. 0.91) aus, dass mit etwa 76 grü­nen Man­da­ten zu rech­nen wäre – das wären genau ein­ein­halb mal so vie­le wie jetzt. Etwas kon­ser­va­ti­ver gerech­net, wären bei zehn Pro­zent für die Grü­nen etwa 64 Sit­ze drinne. 

Soll­te sich bis zur Bun­des­tags­wahl nicht noch gra­vie­rend etwas ver­schie­ben, kann also mit 65–75 Sit­zen gerech­net wer­den. Der Man­dats­rech­ner ver­teilt das – anhand der Ergeb­nis­se 2005 anhand der Ver­tei­lung der Ergeb­nis­se zwi­schen den Län­dern bei der Euro­pa­wahl – auch gleich auf die Bun­des­län­der. Das sieht dann – ohne jede Gewähr – so aus:

„Glas­ku­gel: die grü­ne Frak­ti­on nach der Wahl (Update: tat­säch­li­ches Ergeb­nis)“ weiterlesen