Wenn dann tatsächlich am 23. Februar 2025 gewählt wird, wird dies die erste Bundestagswahl nach dem von der Ampel reformierten Bundestagswahlrecht sein. Eckpunkte dieses reformierten Wahlrechts sind: die Sitzzahl wird auf 630 festgelegt. Es gibt eine 5%-Hürde (nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, werden berücksichtigt) und nach Intervention des Bundesverfassungsgerichts eine Grundmandatsklausel (die 5%-Hürde gilt nur dann, wenn eine Partei weniger als drei Direktmandate errungen hat). Es gibt 299 Direktwahlkreise. Die Oberverteilung findet nach dem bundesweiten Zweitstimmenwahlergebnis nach Sainte-Lague statt. Innerhalb einer Partei erfolgt eine Unterverteilung wiederum nach Sainte-Lague auf die Landeslisten je nach Zahl der auf diese entfallenden Zweitstimmen.
Neu ist nun das Verhältnis von Direktmandaten und Zweitstimmensitzen. Galt bisher, dass jedes über die Erststimme errungene Direktmandat in den Bundestag führt – was aufgrund des (partiellen) Ausgleichs der so entstehenden Überhangmandate zur deutlichen Vergrößerung des Bundestags in den letzten Legislaturperioden geführt hat – gilt dies nun nur bis zu der laut Ober- und Unterverteilung gegebenen Sitzzahl der Partei im jeweiligen Bundesland. Dies erfolgt nach dem Anteil der Erststimme im Wahlkreis (die stärksten Wahlkreise einer Partei ziehen also zuerst ein). Restliche Sitze werden dann gemäß der Reihung auf der Landesliste verteilt.
Zudem gibt es Sonderregeln: ziehen Einzelbewerber*innen ein, verringert sich die Zahl der nach diesem System zu vergebenden Sitze entsprechend. Und erringt eine Partei die absolute Mehrheit der Zweitstimmen, aber nicht die absolute Mehrheit der Sitze, erhält diese zusätzliche Sitze, bis die Mehrheit auch der Sitze hergestellt ist.
Hat eine Partei weniger Direktmandate/Listenplätze aufgestellt als ihr nach dem Ergebnis zustehen, verkleinert sich der Bundestag. Mehr als 630 Sitze sind nur möglich, wenn der gerade beschriebene Fall eintritt, dass eine Partei die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht. Damit sollte dieses System also zu einer effektiven Kappung führen. Das Bundesverfassungsgericht hat die ausgesetzte Grundmandatsklausel wieder eingesetzt (als Zwischenlösung bis zu einer Änderung der 5%-Hürde), abgesehen davon die Verfassungsmäßigkeit bestätigt.
Was sind nun die konkreten Folgen des neuen Wahlrechts? Dazu lassen sich verschiedene Modellrechnungen durchführen. Zunächst einmal nehme ich dazu das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 (ohne Berücksichtigung der Änderungen durch die Wiederholungswahl in Berlin). „Bundestag XXS“ weiterlesen