Wer Kinder gemeinsam erzieht, kann die daraus erwachsenen Rentenansprüche aufteilen. Klingt erst einmal logisch und einfach, bedeutet aber auch: jede Menge Bürokratie. Bereits bei meiner inzwischen dreijährigen Tochter wollten wir das eigentlich machen. Der Packen Formulare lag dann aber aus verschiedenen Gründen so lange rum, bis alle Fristen verstrichen waren. Damit also fiel der Rentenanspruch – mehr oder weniger formularlos – an die Mutter.
Gut – neues Kind, neues Glück. Zoras Ansprüche bei der Mutter – dann ist es gerecht, die aus der gemeinsamen Erziehung von Rasmus erwachsenen Ansprüche bei mir anzurechnen. Wir haben deswegen ziemlich schnell nach der Geburt einen formlosen Brief an die Rentenkasse geschickt, von uns beiden unterschrieben, in dem wir diesen Willen erklären (11.04.2009).
Ein paar Tage (20.04.2009) später kam dann ein erster Brief: Eingangsbestätigung und Fallnummer. Wiederum ein paar Tage später (08.05.2009): dicker Brief mit dickem Paken Formularen. Ziel: Aufklärung des bisherigen Rentenversicherungsverlaufs inkl. Lücken, Bestätigung der eigenen Identität, und in einem Nebensatz der Hinweis, dass V800 ausgefüllt werden muss, um den Wunsch nach Berücksichtigung von Kindererziehungszeit der Behörde mitzuteilen.
Erschlagen vom Formularwust – ungefähr 20 Seiten – blieb das dann erstmal liegen. Das ist zugegebenermaßen mein eigenes Versagen. Dass da noch was auszufüllen wäre, fiel auch der Rentenversicherung auf. Am 04.06.2009 schickte sie den nächsten Brief los – nochmal die selben Formulare, diesmal mit dem Hinweis „EILT SEHR“ versehen. Wiederum mit Schwerpunkt auf der noch immer nicht erfolgten lückenlosen Kontenklärung. Dabei wollte ich doch nur mitteilen, dass meine Partnerin und ich übereingenommen sind, die Anrechnung der Erziehungszeiten einvernehmlich aufzuteilen.
Viele Formulare heißt: sich Zeit nehmen. Was (wegen der gemeinsamen Kindererziehung und beiderseitigen Arbeit etc.) schwierig ist. Anfang letzter Woche kam ich dann endlich mal dazu. Und nach einem Anruf bei der Rentenversicherung („Wieso so viele Formulare?“ – „Wir sind eine Behörde!“) bestätigte sich ein Verdacht: die lückenlose Verlaufsaufklärung hing ursächlich nicht mit der Beantragung der Kindererziehungszeiten zusammen. Sondern wurde halt immer mitgeschickt, wenn jemand einen noch nicht lückenlos aufgeklärten Verlauf hatte. Ach so. Letztlich also die freundlich Auskunft: es reicht, wenn ich erstmal die V800-Formulare ausfülle.
Gesagt, getan. V800 braucht aber auch V820, und einige Fragen müssen in V805 nochmal ausgefüllt werden. Überhaupt hatte ich den Eindruck, dreimal das selbe ausgefüllt zu haben. Ach so, V805, Angaben zur Kindererziehung, auszufüllen, falls ein Vater diese Erziehungszeiten angerechnet haben will: das lag natürlich nicht bei. Irgendwo auf der Website der Rentenversicherung war es dann zu finden.
Dann aber endlich: alles ausgefüllt. Jetzt fehlen nur noch die erneueten Unterschriften der Mutter – und beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde. Und mit etwas Glück geht die Willensbekundung dann ihren bürokratischen Weg.
Auf die Schnelle habe ich jetzt keine Statistiken dazu gefunden, wie viele Väter bei gemeinsamer Erziehung Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Wenn das bei anderen den selben Formularweg geht – und es nicht ein Sonderfall ist, weil die Rentenversicherung unbedingt wissen muss, warum ich während meines Studiums zwischen zwei HiWi-Jobs mal keinen hatte, und was ich zwischen Abi und Beginn des Zivildienstes getan habe – dann glaube ich nicht, dass es viele sind. Jedenfalls ist kleines Kind plus Erwerbsarbeit genau die falsche Lebenslage, um umfangreiche Formulare auszufüllen. Wozu die notwendig sind, erschließt sich mir bisher tatsächlich noch nicht. Ja – die Rentenversicherung ist eine Behörde (auch wenn’s auf der Website heißt: „Unternehmensprofil“). Aber die Formularisierung kann auch übertrieben werden.
Warum blogge ich das? Um in wenigen Tagen das Update: „so, rausgeschickt“ anhängen zu können.
Update (26.4.2009) So, rausgeschickt. Nach u.a. einem nochmaligen Anruf bei der Behörde, in dem ich herausgefunden habe, dass wohl doch keine beglaubigten Kopien notwendig sind, sondern einfache reichen. Und erstmal auf großes Misstrauen stieß, hinsichtlich der Frage der Belegbarkeit der Beteiligung an der Erziehungsarbeit.
P.S. Was mit am längsten vom Blogpost bis zum Verschicken gedauert hat, war die Suche nach einer passenden Briefmarke (1,50, d.h. zwei Marken a 45 notwendig, vorrätig habe ich eher 55, und bei knappen Job/Kinder-Timing ist der Weg zur Post bzw. zum Briefmarkenautomaten weit). Fanden sich dann letztlich doch noch – aber das ist so Kleinkram, der nie mitbedacht wird.