Alle paar Monate erhöht das eine oder andere Parlament die Diäten für die Abgeordneten (oder verzichtet, wie gerade das Kabinett, weitgehend auf eine Erhöhung der Bezüge der BundesministerInnen). Gerade im Kontext des Sparpakets liegt es natürlich jetzt nahe, sich die Frage zu stellen, wie hoch den eigentlich die Bezüge für Abgeordnete und MinisterInnen sein dürfen, ohne ungerecht zu werden. Darauf will ich jetzt aber gar nicht eingehen, sondern schlicht die Frage stellen, warum Parlamente eigentlich selbst über die Diäten der ParlamentarierInnen entscheiden. Einerseits klingt das erstmal sinnvoll – Haushaltshoheit des Parlaments usw. Andererseits liegt da aber die Assoziation Selbstbedienungsladen nahe.
Keine Ahnung, ob so etwas politisch durchsetzbar ist: aber wenn wir Abgeordnete als „DienerInnen“ des Volkes betrachten, dann sind sie eigentlich sowas wie Angestellte der öffentlichen Hand oder BeamtInnen auf Zeit. Was spricht dagegen, das dann auch hinsichtlich der Diäten umzusetzen – und festzulegen, dass die Abgeordneten (faktisch ja eher Selbstständige …) und die MinisterInnen in Anlehnung an BAT bzw. heute TV‑L/TVöD etc. bezahlt werden? Und zwar dynamisiert – also gebunden an die Ergebnisse der jeweiligen Tarifverhandlungen zwischen öffentlichen Arbeitgebern und den Gewerkschaften?
Damit würde die Notwendigkeit entfallen, dass Parlamente fortlaufend neu über die Diäten entscheiden. Gleichzeitig wäre ein großer Anreiz dar, die öffentlichen Tarifverhandlungen mit sinnvollen Ergebnissen zu führen.
P.S.: Ja, ich weiss, dass Abgeordnete nicht „Dienst nach Vorschrift“ machen, eher 50–60 Stunden pro Woche arbeiten, und erhebliche Aufwendungen für ihre Büros haben. Deswegen steht da oben auch nicht „nach TVöD“, sondern „in Anlehnung an ..:“.
P.P.S.: Anja Schillhaneck hat für Berlin und Andrea Lindlohr hat für Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass dort die Diäten jeweils an die Entwicklung der allgemeinen Löhne und Gehälter gekoppelt sind. In BaWü scheint dafür der Zeitraum ein Jahr zuvor herangezogen zu werden – was dazu führt, dass die baden-württembergischen Diäten „zum 1. Juli 2010 von derzeit 5.125 Euro um 1,53 Prozent auf 5.047 Euro pro Monat gekürzt werden“. Klingt nach einem sinnvollen System – trotzdem bleibe ich dabei, dass eine Kopplung an die öffentlichen Tarifverträge auch eine interessante Anreizwirkung hätte.