Ich bin ja ein großer Fan von Creative Commons (CC) – das sind Standardlizenzen, die anderen Menschen bestimmte Rechte an eigenen Werken einräumen. Zum Beispiel stehen fast alle meine Flickr-Bilder unter CC-Lizenz. Nun ist CC nicht gleich CC. Die taz ist jetzt wohl von der Bildagentur Corbis abgemahnt worden, weil sie ein CC-Bild verwendet hat. Das Bild steht unter der Lizenz CC-BY-ND, das heißt, es darf nur mit Angabe der Lizenz, Namensnennung und unverändert weiterverwendet werden [Nachtrag: Das ganze ist doch ganz anders – das bei Flickr unter CC-Lizenz gestellte Bilder stammt nicht von dem dortigen Urheber, sondern von Corbis – die es nicht unter diese Lizenz gestellt haben. Siehe Kommentar von Matthias Urbach/taz unten.].
In dem kleinen Wörtchen „unverändert“ (genauer: „Keine Bearbeitung — Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden.“; ND steht für „no derivative“, also „keine Abwandlung“) sehe ich nun eine gewisse CC-Falle, bzw. eine Unschärfe, die es schwierig macht, sich wirklich konform zu verhalten [Nachtrag: Siehe auch das Statement von CC dazu]. (Ähnlich ist es übrigens auch bei Share Alike, aber das soll hier ebenso wenig Thema sein wie die Frage, ob es legitim ist, dass ein Unternehmen lizenzfreie kostenlos nutzbare Bilder verwendet; letzteres meine ich übrigens schon, wer das nicht will, kann ja „non commercial“ wählen).
Warum Unschärfen? Weil im Prinzip ein digitales Bild nicht unbearbeitet weiterverwendet werden kann. Selbst ein Ausdruck ist streng genommen eine „Veränderung“. Wirklich unverändert wäre es nur, wenn die Datei – in der selben Größe und ohne weitere Komprimierung – eingebunden wird. Und ob der neue Kontext (z.B. ein taz-Artikel oder eine Werbung) nicht ganz streng genommen wiederum eine Veränderung des Werks ist. Die Preisfrage lautet also: Bis zu welchem der folgenden Schritte ist ein Werk noch unverändert?
Einbinden der digitalen Datei 1:1 – Ausdruck auf Fotopapier 1:1 – Ausdruck auf Fotopapier in anderem Format – Hochladen auf WordPress, wobei automatisch ein beschnittener und verkleinerter Thumbnail erzeugt wird – neuer Kontext, in dem das Bild verwendet wird – neue Komprimierung – maßstabsgetreue Verkleinerung – Spiegeln – Umwandlung in schwarz-weiß – Nachbearbeitung von Kontrast, Helligkeit etc. – Veränderung des Ausschnitts – Hinzufügen von Text – Hinzufügen von Bildelementen – Verwendung in einer Collage
Sinngemäß lässt sich dasselbe natürlich auch bei Textwerken diskutieren.
Und die Zusatzfrage an alle, die nur die ersten ein, zwei oder drei Schritte gelten lassen wollen: Was kann ich dann mit einem unter CC-BY-ND lizenzierten Werk überhaupt noch anfangen?
Warum blogge ich das? Weil ich mich bei Share-Alike-Bildern schon häufiger gefragt habe, wo die Systemgrenze für das neu entstehende Werk ist. Und weil mir (obwohl Creative Commons inzwischen in Version 3.0 vorliegt und sicher millionenfach verwendet wurde) genau dieser Punkt des Bearbeitungsverbotes sehr unklar erscheint.
Nur der Vollständigkeit halber: dieser Text steht wie alle meine Blogeinträge unter der Lizenz CC-BY-NC-SA.