Welches Grün hätten’s denn gern?

Division by zero

Nach der Som­mer­pau­se geht’s mit der Poli­tik wei­ter. Die Bun­des­tags­wahl 2017 zieht am Hori­zont auf. Und weil Bünd­nis 90/Die Grü­nen eine betei­li­gungs­ori­en­tier­te Par­tei sind, gibt es – wie bereits 2013, aber mit deut­lich ver­schärf­tem Regle­ment, um Spaß- und Rand­kan­di­da­tu­ren aus­zu­sie­ben – auch die­ses Jahr wie­der eine Urwahl der Spitzenkandidat*innen für die Bundestagswahl. 

Jetzt könn­te ange­fan­gen wer­den, dar­über zu läs­tern, dass Spit­zen­kan­di­da­tu­ren für eine Par­tei, die im Bund anders als in Baden-Würt­tem­berg ver­mut­lich nicht in die Ver­le­gen­heit kom­men wird, den Kanz­ler oder die Kanz­le­rin zu stel­len, nur bedingt wich­tig sind. Jein, denn mit den Per­so­nen ist doch auch eine Rich­tungs­ent­schei­dung verbunden. 

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