Nach der Sommerpause geht’s mit der Politik weiter. Die Bundestagswahl 2017 zieht am Horizont auf. Und weil Bündnis 90/Die Grünen eine beteiligungsorientierte Partei sind, gibt es – wie bereits 2013, aber mit deutlich verschärftem Reglement, um Spaß- und Randkandidaturen auszusieben – auch dieses Jahr wieder eine Urwahl der Spitzenkandidat*innen für die Bundestagswahl.
Jetzt könnte angefangen werden, darüber zu lästern, dass Spitzenkandidaturen für eine Partei, die im Bund anders als in Baden-Württemberg vermutlich nicht in die Verlegenheit kommen wird, den Kanzler oder die Kanzlerin zu stellen, nur bedingt wichtig sind. Jein, denn mit den Personen ist doch auch eine Richtungsentscheidung verbunden.