Parteitag im Konjunktiv

Irgend­wann fiel mir dann auf, wie oft in den Reden von „hät­ten“, „wür­de“ und „wäre“ die Rede war. Klar, nicht ganz ver­wun­der­lich – schließ­lich war der eigent­li­che Anlass des Par­tei­tags kurz vor Mit­ter­nacht am vor­he­ri­gen Sonn­tag spon­tan ver­schwun­den. Und selbst­ver­ständ­lich spiel­ten die Ergeb­nis­se der abge­bro­che­nen Son­die­run­gen und deren Bewer­tung eine gro­ße Rol­le – von der Ent­täu­schung und Trau­er über ver­pass­te Chan­cen, in den Kli­ma­schutz ein­zu­stei­gen, und wei­te­re Ein­schrän­kun­gen beim Fami­li­en­nach­zug zu ver­hin­dern, bis zur halb­wegs unver­hoh­le­nen Freu­de dar­über, die Zumu­tung Jamai­ka nicht auf sich neh­men zu müssen.

Und klar, dass sich die­se Emo­tio­na­li­tät vor allem in Rich­tung FDP ent­lud. Cem Özd­emir stell­te klar, dass eine nach rechts und ins popu­lis­ti­sche abrut­schen­de FDP nicht län­ger den Anspruch auf Libe­ra­li­tät ver­tre­ten kön­ne. Kat­rin Göring-Eckardt fand die angeb­lich so muti­gen und inno­va­ti­ven Frei­de­mo­kra­ten als Klein­geis­ter und Beden­ken­trä­ger wie­der, als es dar­um ging, ob Deutsch­land den Sprung Rich­tung Ener­gie­wen­de schaf­fen würde. 

Für all das gab es gro­ßen Bei­fall; noch grö­ßer nur der Applaus für das Lob für das Son­die­rungs­team mit sei­nen vier­zehn so ver­schie­de­nen Mit­glie­dern. Gera­de dar­in, und in der klein­tei­li­gen inhalt­li­chen Vor­be­rei­tung im Pro­gramm­pro­zess, in der Bun­des­tags­frak­ti­on, aber auch in den Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaf­ten lag ein Grund für das Stan­ding und die begrün­de­te Hart­nä­ckig­keit der grü­nen Sondierer*innen. Wenn wir es schaf­fen, die­se selbst­be­wuss­te, inhalt­lich fun­dier­te Gemein­sam­keit, die­sen Team­geist in die wei­te­re Zukunft der Par­tei mit­zu­neh­men, haben wir eini­ges gewonnen.

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Kurz: Koalitionsspiele, taktische

Eigent­lich ist die Koali­ti­ons­si­tua­ti­on nach die­ser Wahl so offen wie noch lan­ge nicht. Aber die Welt spielt ver­rückt: Kon­ser­va­ti­ve Sozi­al­de­mo­kra­ten for­dern zu Schwarz-Grün auf. Füh­ren­de Rea­los und Rea­las sagen, dafür sei die Zeit noch nicht reif. Die domi­nie­ren­den Figu­ren des lin­ken Lagers bei uns hal­ten dage­gen die LINKE nicht für regie­rungs­fä­hig – es sei des­we­gen nicht sinn­voll, die rech­ne­ri­sche Opti­on Rot-Rot-Grün zu son­die­ren. Die LINKE wie­der­um scheint nicht ernst­haft an Koali­ti­ons­ge­sprä­chen Inter­es­se zu haben. Neu­wah­len wären auch eine Opti­on – wenn jemand aus der Stim­men­mehr­heit von CDU/CSU, AFD und FDP auch eine Sitz­mehr­heit machen will. Aber alle zusam­men gehen sie davon aus, dass es am Schluss selbst­ver­ständ­lich eine 80%-Koalition aus CDU/CSU und SPD geben wird, SPD-Basis­vo­tum hin oder her. Wenn über­haupt, ist 2017 im Blick. Was ins­ge­samt scha­de ist – weil fast alles ande­re, inklu­si­ve eine Min­der­heits­re­gie­rung Mer­kel, mehr bewe­gen wür­de als eine Gro­ße Koalition.

Experiment Minderheitsregierung

Rot-grün-rot: abge­sagt. Schwarz-rot: auf Eis gelegt. Die Ampel: aus. 

Viel­leicht kommt es in Nord­rhein-West­fa­len jetzt doch noch zu einer Min­der­hei­ten­re­gie­rung. „Tech­nisch“ wäre das ohne wei­te­res mög­lich. In der Lan­des­ver­fas­sung steht dazu unter Arti­kel 52 zur Wahl „des Minis­ter­prä­si­den­ten“ (bzw. eben der Minis­ter­prä­si­den­tin) folgendes:

Arti­kel 52

(1) Der Land­tag wählt aus sei­ner Mit­te in gehei­mer Wahl ohne Aus­spra­che den Minis­ter­prä­si­den­ten mit mehr als der Hälf­te der gesetz­li­chen Zahl sei­ner Mitglieder.

(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustan­de, so fin­det inner­halb von 14 Tagen ein zwei­ter, gege­be­nen­falls ein drit­ter Wahl­gang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälf­te der abge­ge­be­nen Stim­men erhält. Ergibt sich kei­ne sol­che Mehr­heit, so fin­det eine Stich­wahl zwi­schen den bei­den Vor­ge­schla­ge­nen statt, die die höchs­te Stim­men­zahl erhal­ten haben.

(3) Der Minis­ter­prä­si­dent ernennt und ent­läßt die Minis­ter. Er beauf­tragt ein Mit­glied der Lan­des­re­gie­rung mit sei­ner Ver­tre­tung und zeigt sei­ne Ent­schei­dun­gen unver­züg­lich dem Land­tag an. 

Sprich: um eine Regie­rung zu bil­den, braucht Han­ne­lo­re Kraft ent­we­der im ers­ten Wahl­gang eine abso­lu­te Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten (d.h. SPD, Grü­ne und LINKE müss­ten zusam­men stim­men), oder, wenn die LINKE kei­ne Lust dazu hat, im zwei­ten Wahl­gang eine Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men (SPD, Grü­ne für Kraft, CDU, FDP dage­gen, LINKE ver­lässt den Saal). Oder: im zwei­ten und drit­ten Wahl­gang gibt es kei­ne ein­fa­che Mehr­heit (weder für Kraft noch für Rütt­gers), dann kommt es zur Stich­wahl zwi­schen Kraft und Rütt­gers – und hier reicht dann die höchs­te Stim­men­zahl, also die ein­fa­che Mehr­heit (SPD+Grüne für Kraft > CDU+FDP für Rütt­gers, ganz egal, was die LINKE macht).

Es wäre also geset­zes­tech­nisch ohne wei­te­res – aller­dings mög­li­cher­wei­se erst im vier­ten Wahl­gang – mach­bar, dass Han­ne­lo­re Kraft Minis­ter­prä­si­den­tin von NRW wird. Auch wenn sie eine Min­der­hei­ten­re­gie­rung bis­her aus­ge­schlos­sen hat. Prak­tisch not­wen­dig dafür wäre natür­lich zumin­dest eine rot-grü­ne Ver­ein­ba­rung über gemein­sa­me Zie­le und auch über das Personal.

Die Minis­te­rIn­nen wer­den von der Minis­ter­prä­si­den­tin ernannt (s.o.) – hier wäre also kei­ne wei­te­re Abstim­mung not­wen­dig. Rele­vant wird die abso­lu­te Mehr­heit im Par­la­ment dann erst wie­der, wenn es dar­um geht, im Land­tag über Geset­ze zu entscheiden:

Arti­kel 44

(1) Der Land­tag ist beschluß­fä­hig, wenn mehr als die Hälf­te der gesetz­li­chen Mit­glie­der­zahl anwe­send ist.

(2) Der Land­tag faßt sei­ne Beschlüs­se mit Stimmenmehrheit. 

Der Begriff „Stim­men­mehr­heit“ ist nun nicht ganz klar – die Geschäfts­ord­nung des Land­tags präzisiert:

§ 42 (4) Die Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men ent­schei­det. Stimm­ent­hal­tun­gen und ungül­ti­ge Stim­men zäh­len nicht mit. 

Stim­men­mehr­heit heißt hier also, dass es für einen Antrag mehr Ja-Stim­men als Nein-Stim­men gege­ben haben muss – Rot-grün hat also solan­ge eine Mehr­heit, solan­ge min­des­tens eine zwei Abge­ord­ne­te oder ein Abge­ord­ne­ter einer der ande­ren Frak­tio­nen sich ent­hält ent­hal­ten [Nach­trag: klei­ner Rechen­feh­ler mei­ner­seits: 91–1=90, damit wäre Stim­men­gleich­heit gege­ben, aber kei­ne Mehr­heit, erst bei 91–2=89 zu 90 wäre dann die Stim­men­mehr­heit für rot-grün da]. Noch bes­ser wäre es natür­lich, wenn min­des­tens eine Per­son aus einer ande­ren Frak­ti­on zustimmt. [Hier stimmt die Rech­nung: 90+1=90 > 91–1=90] Klingt nach har­ter Arbeit, scheint mir aber nicht unmög­lich zu sein.

Zudem kennt NRW nur ein kon­struk­ti­ves Miss­trau­ens­vo­tum. In der Ver­fas­sung heißt es:

Arti­kel 61

(1) Der Land­tag kann dem Minis­ter­prä­si­den­ten das Miß­trau­en nur dadurch aus­spre­chen, daß er mit der Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men einen Nach­fol­ger wählt.

(2) Zwi­schen dem Antrag auf Abbe­ru­fung und der Wahl müs­sen min­des­tens acht­und­vier­zig Stun­den liegen. 

D.h.,. CDU, FDP und LINKE müss­ten sich auf eine gemein­sa­me Kan­di­da­tin eini­gen, um eine Minis­ter­prä­si­den­tin Kraft abzu­wäh­len. Klingt eher unwahrscheinlich.

Ein­zi­ges grö­ße­res Hin­der­nis: das Selbst­auf­lö­sungs­recht des Land­tags. Wenn CDU, FDP und LINKE sich alle – bis zur letz­ten Frau und bis zum letz­ten Mann – einig sind, dass sie den Land­tag auf­lö­sen wol­len, hät­ten sie die Mehr­heit dazu:

Arti­kel 35

(1) Der Land­tag kann sich durch eige­nen Beschluß auf­lö­sen. Hier­zu bedarf es der Zustim­mung der Mehr­heit der gesetz­li­chen Mitgliederzahl.

(2) Der Land­tag kann auch gemäß Arti­kel 68 Abs. 3* auf­ge­löst werden.

(3) Nach der Auf­lö­sung des Land­tags muß die Neu­wahl bin­nen sech­zig Tagen stattfinden. 

Dazu müss­te aber die Moti­va­ti­on da sein, nach einer Neu­wahl bes­ser als vor­her dazu­ste­hen. Inso­fern hal­te ich die­sen Fall auch nicht unbe­dingt für sehr wahrscheinlich.

War­um blog­ge ich das? Weil ich es begrü­ßen wür­de, wenn SPD und Grü­ne in NRW sich auf das Expe­ri­ment Min­der­heits­re­gie­rung ein­las­sen wür­den, statt so lan­ge zu wäh­len, bis irgend­wer eine abso­lu­te Mehr­heit hat – oder eine unnö­ti­ge gro­ße Koali­ti­on einzugehen.

* Dabei geht es dar­um, dass der Land­tag auf­ge­löst wer­den muss, wenn die Lan­des­re­gie­rung ein vom Land­tag abge­lehn­tes Gesetz per Volks­ent­scheid durchsetzt.