Kurz: Direkte Demokratie, Mehrheit und Konsens

Die Schweiz hat gera­de mit knapp über 50 Pro­zent in einer Volks­ab­stim­mung beschlos­sen, die Frei­zü­gig­keit auf­zu­kün­di­gen. Ich will das jetzt gar nicht im Detail beur­tei­len oder ana­ly­sie­ren (West­schweiz und gro­ße Städ­te vs. deutsch­spra­chi­ges Land?, sie­he auch die­se Gra­fi­ken), fin­de aber, dass es durch­aus loh­nen wür­de, die Abstim­mung – die ja nicht die ers­te ist, die ten­den­zi­ell reak­tio­när aus­ge­gan­gen ist – zum Anlass zu neh­men, um über direk­te Demo­kra­tie nach­zu­den­ken. Dabei fal­len mir ins­be­son­de­re zwei Din­ge ins Auge.

Zum einen lässt sich auch hier fest­stel­len, dass die Bevöl­ke­rung häu­fig noch weni­ger pro­gres­siv ist als die Mehr­heit in gewähl­ten Par­la­men­ten. Das ist zwar einer­seits solan­ge nett, solan­ge pri­mär reprä­sen­ta­tiv­de­mo­kra­tisch ent­schie­den wird, weist aber ande­rer­seits auch dar­auf hin, dass sowas wie Auf­klä­rung wei­ter­hin not­wen­dig ist. Jeden­falls dann, wenn mensch an gesell­schaft­li­chen Fort­schritt glaubt: Poli­ti­sche Bil­dung als Auf­trag der öffent­lich-recht­li­chen Medi­en bei­spiels­wei­se – müss­te erns­ter genom­men werden.

Zum ande­ren gibt es ein tie­fer­lie­gen­des Pro­blem: Eine knap­pe Mehr­heit ist kei­ne gute Basis, um dar­auf gro­ße Ver­än­de­run­gen auf­zu­bau­en. Das betrifft bei­spiels­wei­se die Durch­setz­bar­keit grün-roter Poli­tik in Baden-Würt­tem­berg – wenn wir hier die bei­den Par­tei­pro­gram­me in Rein­form umset­zen wür­den, ohne Rück­sicht auf die Bevöl­ke­rung ins­ge­samt, wären wir schnell weg. Poli­tik muss oft gegen Wider­stän­de erkämpft wer­den, darf aber nicht zu einer Sisy­pho­sauf­ga­be wer­den, die dann schnell die bes­ten Vor­sät­ze zer­reibt. Auch bei direk­ter Demo­kra­tie wird die Herr­schaft der Mehr­heit schwie­rig, wenn die Mehr­heit nur eine knap­pe ist, und das Abstim­mungs­the­ma pola­ri­siert. Prak­tisch heißt das: alles, was in Rich­tung grund­le­gen­der Ver­än­de­run­gen geht, egal ob über Ver­fas­sung, Min­der­hei­ten­rech­te oder inter­na­tio­na­le Ver­trä­ge, müss­te auch in Volks­ab­stim­mun­gen eine grö­ße­re Mehr­heit als 50 Pro­zent erhal­ten, um wirk­sam zu wer­den, eine Zwei­drit­tel­mehr­heit etwa. Anders­her­um hie­ße das, dass eine grö­ße­re Min­der­heit (ein Drit­tel der Bevöl­ke­rung) eine Art Veto­recht bekommt. Ob sich dann noch etwas bewegt, ob das nicht auch mit Blick auf pro­gessi­ve Anlie­gen alles blo­ckiert, weiß ich nicht – es wäre aber ein Schutz davor, dass knap­pe Mehr­hei­ten in Volks­ab­stim­mun­gen Din­ge durch­set­zen, die kein Kon­sens in einem Land sind.