Vor ein paar Tagen erschien ein Artikel von Ulrich Schulte in der taz, in dem er sich unter der Überschrift „Ein Politikum auf 140 Zeichen“ damit auseinandersetzt, was passierte, nachdem Jörg Rupp einen inhaltlich und sprachlich daneben liegenden Kommentar zur Hamburg-Wahl getwittert hatte. Ich will hier keine Debatte über Mücken und Elefanten anfangen, sondern sage nur, dass die 15 Minuten des Ruhmes für Jörg inzwischen vorbei sind. Aber er ist ja nicht der einzige, der Twitter für politische Kommentare nutzt.
Auch SPD-Innenminister Reinhold Gall tut das manchmal:
Hier bin ich gespannt, was weiter passiert. Wolfgang Luenenbuerger-Reidenbach beispielsweise fordert Galls Rücktritt. Auch der SWR berichtet bereits über den Tweet. Neben vielen anderen nimmt auch Claus von Wagner („Die Anstalt“) den Tweet zum Anlass für bissige Kommentare.
Um auch dies festzuhalten: Dass Gall sich – wie die Mehrheit der Delegierten des SPD-Parteikonvents, möglicherweise anders als die Mehrheit der SPD-Mitglieder – für die Vorratsdatenspeicherung („VDS“) ausspricht, ist bekannt. Das auch öffentlich zu sagen, wäre kein Skandal. Dass der baden-württembergische Koalitionsvertrag in diesem Punkt sehr schwammig ist, ist ebenfalls bekannt. Der Innenminister hat hier eine andere Auffassung, wie der Vertrag auszulegen ist, als beispielsweise der grüne Koalitionspartner.
Was Gall gestern schrieb, geht aber weit darüber hinaus. Und das macht den Shitstormaspekt dieses Tweets aus. Zum einen legt er (im Kontext des gestrigen SPD-Parteitags) nahe, dass Vorratsdatenspeicherung dazu beitragen könnte, sexualisierte Gewalt gegen Kinder aufzuklären. Dass hier die VDS mehr Erfolg verspricht als herkömmliche polizeiliche Maßnahmen, ist mindestens umstritten.
Noch infamer ist allerdings das Wording „vermeintliche Freiheitsrechte“. Auch das wird z.B. von netzpolitik.org aufgegriffen. Denn Gall legt damit ja nahe, dass die informationelle Selbstbestimmung nur ein vermeintliches, aber kein echtes Freiheitsrecht ist. Zugespitzt stellt sich damit die Frage, welche Grundrechte Gall sonst noch so als „vermeintlich“ ansehen würde, und auf welche er – als Innenminister! – verzichten würde, um die Aufklärungsquote bei schweren Verbrechen zu verbessern.
Wenn die SPD meint, sich mehrheitlich für die Vorratsdatenspeicherung aussprechen zu müssen, und – warum auch immer – in ihrer innerparteilichen Meinungsbildung zu diesem Ergebnis kommt, dann ist das zwar bedauerlich und durchaus ein Grund für Empörung, letztlich aber erst einmal hinzunehmen. Es gibt am Wahltag eine ganze Reihe von Alternativen, die eine andere Position vertreten. Wenn ein Innenminister per Twitter einen Konnex zwischen dem Kampf für Freiheitsrechte und der Duldung von Kindesmissbrauch aufmacht, dann frage ich mich doch, was ihn dabei geritten hat. Bekanntermaßen gehören zu den Parteien, die in dieser Sache eine andere Position als die SPD vertreten, auch Bündnis 90/Die Grünen. Ich würde ja gerne wissen, was Innenminister Gall glaubt, was wir als Koalitionspartner der SPD in Baden-Württemberg tun, wenn wir für Bürgerrechte kämpfen.
Warum blogge ich das? Zum einen, weil ich mich inhaltlich der Empörung über diesen Tweet durchaus anschließen kann. Zum anderen aber auch, weil ich dokumentieren will, wie Twitter zunehmend als politisches Medium (und damit auch als direkter Kanal zwischen politischen AkteurInnen und den Medien) funktioniert.
P.S., 22.06.15: Die heutige Entschuldigung überzeugt nur bedingt:
Bei der Gelegenheit: duden.de definiert „vermeintlich“ als „(irrtümlich, fälschlich) vermutet, angenommen; scheinbar“.
P.P.S.: Und auf Sascha Lobos wortreiche Wort-für-Wort-Analyse des Gallschen Tweets muss ich nicht nur aus Vollständigkeitsgründen auch noch verlinken.