Gestern hat Winfried Kretschmann mit Thomas Strobl die Minister*innen und Staatssekretär*innen für das erste grün-schwarze Kabinett vorgestellt. Und gleich hieß es: die Forderung, die Hälfte der Macht im Kabinett den Frauen zu geben, sei mal wieder verfehlt worden. Dabei zeigt sich, wie wichtig es für derartige Aussagen ist, vorher die Systemgrenzen festzulegen. Denn je nachdem, wie hier gezählt, und wer alles berücksichtigt wird, sieht’s ganz unterschiedlich aus.
Dazu ist es zunächst einmal wichtig, festzuhalten, dass es in Baden-Württemberg eine ganze Reihe unterschiedlicher Regierungsämter gibt: den Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin, Minister*innen, ehrenamtliche Staatsrät*innen, Staatssekretär*innen mit Stimmrecht im Kabinett, „politische“ Staatssekretär*innen ohne Stimmrecht im Kabinett, bis 2016 auch Staatsminister*innen (also Minister*innen im Staatsministerium), den Chef (oder die Chefin) der Staatskanzlei und schließlich die Amtschefs der Häuser (Ministerialdirektor*innen, kurz: MDs). Dann gibt es weitere herausgehobene Posten – die (Vize-)Präsident*innen des Landtags und die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen. Dieses Tableau – mehr oder weniger eng zugeschnitten – ist es, um das es hier geht. Wenn nur die Minister*innen betrachtet werden, fällt die Antwort auf die Quotierungsfrage anders aus als bei einer Berücksichtigung aller Personen mit Stimmrecht im Kabinett oder aller Minister*innen, Staatsrät*innen und Staatssekretär*innen.
Das sieht dann so aus: