„Ihr Antrag ist zulässig, aber unbegründet“

Petrikirche interior III

Im Jahr 2010 wur­de hef­tig dar­über gestrit­ten, ob und wenn ja um wel­che Höhe die Hartz-IV-Regel­sät­ze nach dem dama­li­gen Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts erhöht wer­den soll. Das BVerfG hat­te eine nach­voll­zieh­ba­re Neu­be­rech­nung ange­mahnt, die dann erstaun­li­cher­wei­se zu einem fast iden­ti­schen Ergeb­nis für die Höhe der Regel­sät­ze kamen. Ent­spre­chend lag und liegt die Ver­mu­tung nahe, dass die Regel­satz­be­rech­nung in ihrem Ver­fah­ren an das gewünsch­te Ergeb­nis ange­passt wur­de. Und die inter­nen Unter­la­gen dazu wur­den und wer­den nicht herausgerückt.

Aber wir haben ja das Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz (IFG), dach­te ich mir letz­tes Jahr. Und schick­te eine Mail mit der Fra­ge, was den die mit einer Aus­kunft nach IFG zu den Berech­nungs­un­ter­la­gen für die­se Neu­be­rech­nung ver­bun­de­nen Kos­ten wären, an das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les. Ant­wort, auch nach eini­gen wei­te­ren Mails: Stillschweigen.

Ich hat­te die Sache dann auf sich beru­hen las­sen, bis im Stream zur Ver­an­stal­tung »Infor­ma­ti­ons­frei­heit 2.0« die Sei­te fragdenstaat.de vor­ge­stellt wur­de. Die will Anfra­gen nach dem IFG erleich­tern und Ant­wor­ten zusammenstellen.

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