Wir freuen uns über Rasmus Leander!
Spät abends am 4. März ist Rasmus Leander zur Welt gekommen. Inzwischen sind wir zu dritt wieder zu Hause (Zora ist noch bei den Großeltern), und Rasmus macht das, was alle ganz kleinen Babys machen: viel schlafen, Milch trinken, in die Windel machen, mit den Eltern kuscheln, ein bißchen brüllen, mal ganz kurz eben neugierig in die Welt schauen, dann aber doch lieber weiterschlafen.
P.S.: Einen Kinderwagen haben wir noch nicht, den braucht’s jetzt in den ersten Tagen aber auch noch nicht.
Sieben Sieben-Wort-Geschichten
Bei sixwordstories.net gibt es auch sehr kurze Science-Fiction-Geschichten, einige davon aus einem WIRED-Artikel. Dirk van den Boom macht daraus auf deutsch Sieben-Wort-Geschichten. Und weil meine dort im Kommentarfeld eingegebenen irgendwie aufgefressen werden („Gefrässiges Monster im Netz: Text ist weg“), archiviere ich sie einfach hier:
Sieben Siebenwortgeschichten, zweiter Versuch
„Frühstück in Tokyo, mittags zum Mariannengraben, Mondnacht“
„Hrrg greifen an, schwache Wechselwirkung setzt aus“
„Informationsüberflutung, neurales Netz überlastet – sein Gehirn ausgebrannt“
„Zum Glück zu dritt fehlt noch Hermaphrodit“
„SF-Autor wird US-Präsident: Aliens kommen endlich frei“
„Klon schlägt zu, Original tot, wird freigesprochen“
„Klon schlägt Klon tot, Original wird freigesprochen“
Die Kinderwagenfrage
Bald kommt Zoras Geschwisterchen auf die Welt, und da stellt sich für uns jetzt doch die Kinderwagenfrage.
Bei Zora war für uns – allein schon aus Platzgründen – klar: Tragetuch und der notfalls als Kinderwagen verwendbare Fahrradanhänger müssen ausreichen (wobei so ein Burley nicht wirklich gut in eine Straßenbahn passt). Ein halbes Jahr später kam dann noch der kleinste No-Name-Buggy dazu. Bisher sind wir mit dieser Kombination auch ganz gut über die Runden gekommen.
Für Kind Nr. 2 soll es jetzt aber doch ein Kinderwagen sein. Wegen dem Tragen, und weil wir inzwischen ein bißchen mehr Platz haben. Und weil es halt zwei Kinder sind, die möglicherweise irgendwie transportiert werden müssen.
Damit stellt sich für uns die Frage nach Erwerbskriterien für diesen von seiner Modellvielfalt und Imageorientiertheit fast schon an die Automobilwelt herankommenden Markt. Bzw., Kriterien haben wir einige. Ob es einen Kinderwagen gibt, der diesen tatsächlich entspricht, ist das eigentliche Problem. Bisher sieht es nicht ganz so aus.
Was soll der Kinderwagen können: wir haben kein Auto, fahren aber mit viel mit Zug und ÖPNV. Er muss also im Nahverkehr mitnehmbar sein, also eher klein sein, und er sollte idealerweise wohl auch schnell zusammenlegbar sein. Das heißt: Stadttauglichkeit ist wichtig – aber ebenso müsste die Möglichkeit da sein, den Kinderwagen ohne größere Probleme und bequem auf dem Waldweg zu Zoras Kindergarten zu schieben (und auf dem in Freiburg allgegenwärtigen Kopfsteinpflaster). Ach ja: wir wohnen im ersten Stockwerk – und Abstellplatz gibt’s eher im Keller als im Erdgeschoss. Leicht muss er also auch sein (und trotzdem robust – wo sind die tollen Nanomaterialien?).
Dann muss er von unterschiedlich großen Menschen benutzbar sein. Und er sollte auch schon für ein Neugeborenes taugen – aber auch lange darüber hinaus. Die meisten schicken dreirädigren Sportkinderwägen fallen für Neugeborene wohl eher aus, weil die Einsatzwannen nicht so ganz das Wahre sind. Oder?
Schließlich: Platz für Einkäufe und die Möglichkeit, ein Anhängebrett für Zora anzubringen, wären auch nicht schlecht. (Ach ja: Öko darf er auch gerne sein ;-)).
Auch die Kinderwagenpreise orientiert sich wohl eher am Automobilmarkt – vieles ist uns eher zu teuer. Immerhin gibt es durchaus auch gebrauchte Kinderwägen. Umso wichtiger scheint es mir, vorher schon mal Erfahrungsberichte zu sammeln. Deswegen meine Bitte an alle, die was dazu sagen können: meldet euch zu Wort! Für Empfehlungen, Erfahrungsberichte und Hinweise sind wir jedenfalls dankbar.
Warum blogge ich das? Mal schauen, ob crowdsourcing in so einem Fall hilfreich ist.
Wahlcomputer-Urteil (Update: CCC, Grüne)
Das Bundesverfassungsgericht hat soeben das Urteil zu zwei Wahlprüfungsbeschwerden, die sich gegen den Einsatz von „Wahlcomputern“ gewandt haben, veröffentlicht. Tenor: der Bundestag muss nicht aufgelöst werden, weil es keine Hinweise auf Manipulationen gab, der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war jedoch verfassungswidrig.
Twitter und das CCC-Umfeld jubeln jetzt erstmal. Auch ich finde das Urteil gut. Das hat zum einen etwas damit zu tun, dass ich in der fehlenden Nachvollziehbarkeit der Auszählung und in der Gefahr „unsichtbarer“ Manipulierbarkeit eben auch große Schwachstellen von Wahlcomputern und Internetwahl sehe.
Zum anderen gefällt mir das Urteil – und unterscheide ich mich wohl vom netzpolitischen Mainstream – weil es die Möglichkeit offen lässt, verfassungskonforme Varianten von Wahlcomputern und Internetwahl zu entwickeln. Bei Spiegel Online wird dazu Andreas Vosskuhle zitiert:
„Der Tenor der Entscheidung könnte dazu verleiten, zu meinen, das Gericht sei technikfeindlich und verkenne die Herausforderungen und Möglichkeiten des digitalen Zeitalters“, sagte Vosskuhle. Dies treffe jedoch nicht zu. Der Einsatz von Wahlgeräten sei durchaus möglich. „Auch Internet-Wahlen hat das Gericht nicht etwa einen endgültigen Riegel vorgeschoben.“
Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, zuviel Euphorie an digitale Stimmabgabe dranzuhängen – etwa in der Hoffnung, dass dann die Wahlbeteiligung steigen und die Politikverdrossenheit abnehmen würde. Die Leute gehen nicht deswegen nicht zur Wahl, weil der Weg zum Wahllokal zu weit.
Trotzdem halte ich es für sinnvoll, darüber nachzudenken, wie eine digitale Wahl (Internet, Wahlcomputer, digitales Einlesen von Stimmzetteln, …) aussehen kann, die den Verfassungsansprüchen der gleichen, geheimen und im Ergebnis nachvollziehbaren Wahl genügt, aber trotzdem den Weg öffnet, zum Beispiel Volksabstimmungen zu vereinfachen.
Die derzeitigen Wahlen sind teuer und aufwändig. Das wird derzeit z.B. in NRW von den Grünen angeführt – als Gegenargument zu einem Extra-Wahltermin für die Kommunalwahl (42 Millionen). Wenn es hier gelingt, mit Hilfe von Informationstechnik die Transaktionskosten der Demokratie zu senken, wäre etwas dafür gewonnen, demokratische Beteiligung zu erleichtern. Dafür dürfen dann natürlich keine neuen Hürden aufgebaut werden, etwa komplizierte Anmeldeverfahren – oder eben die fehlende Nachvollziehbarkeit der Wahl. Aber mit dem Urteil jetzt von vorneherein jede Form digitaler Stimmabgabe zu verteufeln, halte ich für falsch. Und freue mich deswegen, dass das BVerfG das wohl auch so sieht.
Bleibt die Frage, ob per Televoting zustande gekommene Parteilisten verfassungskonform sind ;-) ((Für die grüne Europaliste: Ja, weil über die eigentliche Liste nochmal auf Papier abgestimmt wurde))
Warum blogge ich das? Weil ich es wichtig finde, das Thema Wahlcomputer differenziert zu betrachten. Auch und gerade nach diesem Urteil.
Update: Bei netzpolitik.org ist ein ganz lesenswertes Interview mit Andreas Bogk vom CCC zu finden („Allerdings bleibt die Forschung ja auch nicht stehen, und so ganz ausschließen kann man nicht, daß jemand auf die entscheidende Idee kommt, wie eine elektronische oder gar Online-Wahl so durchgeführt werden kann, daß sie demokratischen Prinzipien entspricht. Wir werden das kritisch weiter verfolgen.“). In der – noch nicht online stehenden – Presseerklärung der Grünen heißt es dagegen pauschal: „Wahlcomputer müssen endlich der Vergangenheit angehören“. Dem CCC mag ich tatsächlich keine Technikfeindlichkeit vorwerfen; bei meiner Partei frage ich mich schon, ob es so undifferenziert sein muss. Und bin gespannt auf die nächsten Wahlen auf einem Parteitag mit Wahlcomputern.