Parteireform?!

Bee party I

Bünd­nis 90/Die Grü­nen sind in den letz­ten Jah­ren enorm gewach­sen – nicht ganz so stark wie eng­li­schen Grü­nen, die gefühlt gera­de explo­die­ren, aber immer­hin: Zum 31.12.2024 waren es in Deutsch­land rd. 155.000 Grü­ne (+23% im Ver­gleich zum Vor­jahr), zum 31.12.2025 waren es dann über 180.000 (erneut +18%). Im Ver­gleich zum Zustand Mit­te der 1990er Jah­ren, als ich in die Par­tei ein­ge­tre­ten bin, ist das fast unvor­stell­bar – da waren es knapp 50.000 Mit­glie­der, und die­se Grö­ßen­ord­nung galt bis zum Reform­kurs von Robert Habeck und Anna­le­na Baer­bock 2018 – ab da ging’s dann los mit dem Wachstum.

Das als Hin­ter­grund macht klar, war­um in letz­ter Zeit immer wie­der über eine struk­tu­rel­le Par­tei­re­form gespro­chen wird. Ja, es ist irgend­wie logisch, dass eine vier­mal so gro­ße – und auch in ande­rer Hin­sicht z.T. pro­fes­sio­na­li­sier­te – Par­tei ande­re Instru­men­te braucht. Gleich­zei­tig zucke ich bei dem Gedan­ken zurück, dass wir Grü­nen uns jetzt erst­mal über Mona­te mit Sat­zungs­fra­gen befas­sen. Das ist eine schö­ne Beschäf­ti­gung, wenn es gera­de nichts wich­ti­ge­res gibt. Und „nichts wich­ti­ge­res“ beschreibt die Lage aktu­ell, nun ja, nicht wirk­lich gut. Den­noch: ich sehe einen gewis­sen Sinn dar­in, das Fass der Par­tei­re­form jetzt auf­zu­ma­chen. Und auch den prag­ma­ti­schen Ansatz des Bun­des­vor­stands fin­de ich nach­voll­zieh­bar, jeden­falls deut­lich bes­ser als theo­re­ti­sche Über­bau­dis­kus­sio­nen über das Ende der Mit­glie­der­par­tei etc. etc. – all das gab es auch schon mal.

Auf der Web­site des grü­nen Bun­des­ver­bands wird die Par­tei­re­form wie folgt beschrieben:

„Doch auch eine gute Sat­zung braucht von Zeit zu Zeit Aktua­li­sie­rung und Klar­stel­lung. Jetzt ist ein sol­cher Moment: Wir wol­len an dem fest­hal­ten, was sich bewährt hat und moder­ni­sie­ren, was uns für die kom­men­den Jah­re hand­lungs­fä­hi­ger macht.“

Über die Sat­zungs­än­de­run­gen soll in einer Urab­stim­mung, nicht auf einem Par­tei­tag ent­schie­den wer­den. Freund­lich inter­pre­tiert geht es dar­um, alle Mit­glie­der mit­zu­neh­men und mit­ent­schei­den zu las­sen – etwas weni­ger freund­lich inter­pre­tiert lese ich aus dem gewähl­ten Vor­ge­hen auch eine gewis­se Angst vor den Eigen­in­ter­es­sen der Par­tei­tags­de­le­gier­ten her­aus. So oder so: es zeich­net eine basis­de­mo­kra­ti­sche Par­tei aus, dass die­se Orga­ni­sa­ti­ons­fra­gen von der Par­tei ins­ge­samt ent­schie­den werden. 

Und: die Urab­stim­mung ist mehr­stu­fig, aktu­ell läuft noch die Kom­men­tie­rungs­pha­se, bei der – bis 31. März 2026 – Stel­lung­nah­men von Mit­glie­dern und Orga­nen ein­ge­reicht wer­den kön­nen, die dann in einem Rea­der zusam­men­ge­fasst wer­den. Die eigent­li­che Abstim­mung star­tet mit dem Ver­sand der Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen Mit­te Mai, abge­stimmt wird dann im Juni.

Wor­um soll es nun ganz kon­kret gehen?

Neben dann doch einer gan­ze Men­ge an Ein­ord­nung und Pro­sa ent­hält der Urab­stim­mungs­an­trag des Bun­des­vor­stands vier Anlie­gen, die jeweils wie­der­um meh­re­re Sat­zungs­än­de­run­gen umfas­sen. Die Sat­zungs­än­de­run­gen wer­den ein­zeln abge­stimmt (online oder per Briefwahl).

Inhalt­lich bün­deln sich die Sat­zungs­än­de­run­gen zu die­sen vier Oberthemen:

1. Urab­stim­mungs­in­itia­ti­ve zur Bun­des­ver­samm­lung (Bun­des­par­tei­tag, BDK)
2. Urab­stim­mungs­in­itia­ti­ve zu Gremienreform
3. Urab­stim­mungs­in­itia­ti­ve zum Bundesvorstand
4. Urab­stim­mungs­in­itia­ti­ve zum Vielfaltsstatut 

Das ers­te Bün­del zur Bun­des­ver­samm­lung ent­hält eine Viel­zahl unter­schied­lich weit­rei­chen­der Satzungsänderungsanträge:

  • Mög­lich­keit für klei­ne Kreis­ver­bän­de, die nur über das Grund­man­dat bei der BDK ver­tre­ten sind, für die­ses Man­dat von der Min­dest­quo­tie­rung abzuweichen.
  • Infor­ma­ti­on der Mit­glie­der über Anträ­ge, eine Son­der-BDK ein­zu­be­ru­fen, so dass Unter­schrif­ten zur Errei­chung des dafür not­wen­di­gen Quo­rums gesam­melt wer­den können.
  • Frist­ver­kür­zun­gen für die Ein­la­dung zu Parteitagen.
  • Bis­her haben Orts- und Kreis­ver­bän­de die Mög­lich­keit, Anträ­ge an die Bun­des­ver­samm­lung zu stel­len. Dies soll nun auf die Kreis­ver­bän­de begrenzt werden.
  • Bis­her haben 50 Mit­glie­der das Recht, Anträ­ge an die Bun­des­ver­samm­lung zu stel­len. Dies soll nun auf 0,05 % der Mit­glie­der erhöht (und dyna­mi­siert) wer­den. Aktu­ell wären das etwa 92 Mitglieder.
  • Es soll ein Min­dest­quo­rum ein­ge­führt wer­de: min­des­tens die Hälf­te der Unterstützer*innen eines sol­chen Antrags von Mit­glie­dern sol­len künf­tig Frau­en sein.
  • Es soll ermög­licht wer­den, in der Geschäfts­ord­nung der Bun­des­ver­samm­lung fest­zu­le­gen, dass Antrags­be­rech­tig­te nicht belie­big vie­le Anträ­ge und Ände­rungs­an­trä­ge ein­brin­gen dürfen.
  • Die Rech­te der Antrags­kom­mis­si­on sol­len aus­ge­wei­tet wer­den. Ins­be­son­de­re soll die (durch die Bun­des­ver­samm­lung gewähl­te) Antrags­kom­mis­si­on das Recht bekom­men, auch die Nicht­be­fas­sung oder die Ver­ta­gung eines Antrags vorzuschlagen.

Unter dem Stich­wort Gre­mi­en­re­form fin­den sich dage­gen nur zwei – aller­dings kom­ple­xe­re – Vorschläge:

  • Es soll ein neu­es Organ namens „Mit­glie­der­rat“ geschaf­fen wer­den; das ist im Prin­zip der Ver­such, die Bür­ger­be­tei­li­gung durch „Zufallsbürger*innen“ inner­halb der inner­par­tei­li­chen Mei­nungs­bil­dung abzu­bil­den. Ein Mit­glie­der­rat wird – auf Antrag von 5% der Mit­glie­der, von 10% der Kreis­ver­bän­de, von drei Lan­des­vor­stän­den oder durch Beschluss eines der Bun­des­par­tei-Gre­mi­en – ein­be­ru­fen, um in der Par­tei strit­ti­ge, gesell­schaft­lich rele­van­te The­men (spon­tan fällt mir hier die Homöo­pa­thie ein …) zu dis­ku­tie­ren und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zu erar­bei­ten, die er dann der Bun­des­ver­samm­lung zur Abstim­mung vor­ge­legt kann. Der Mit­glie­der­rat soll bis Ende 2031 eva­lu­iert werden.
  • Bis­her gibt es neben der Bun­des­ver­samm­lung und dem Bun­des­vor­stand einen Län­der­rat („klei­ner Par­tei­tag“) und einen Par­tei­rat (mehr oder weni­ger ein erwei­ter­ter Bun­des­vor­stand). Bei­de Gre­mi­en sol­len deut­lich ver­än­dert und enger mit­ein­an­der ver­zahnt wer­den. Zum einen wird der Län­der­rat um einen gan­ze Rei­he von stimm­be­rech­tig­ten und koop­tier­ten Mit­glie­dern erwei­tert, um die damit gewoll­te Ver­net­zung bes­ser abzu­bil­den. Der Par­tei­rat wird nicht mehr wie bis­her auf der BDK gewählt, son­dern soll nun vom Län­der­rat aus sei­ner Mit­te bestimmt wer­den und ins­be­son­de­re aus Regie­rungs­mit­glie­dern, Vertreter*innen der ver­schie­de­nen Frak­tio­nen sowie der OBs/Landrät*innen bestehen. Der Par­tei­rat tagt ein­mal monat­lich. Bis­her kön­nen dem Par­tei­rat auch Basisvertreter*innen ange­hö­ren, sofern sie auf einer BDK eine Mehr­heit erhal­ten – die­se Mög­lich­keit ent­fällt nun fak­tisch. Der Par­tei­rat wird damit stär­ker in Rich­tung eines „Prä­si­di­ums“ gerückt, wie es ande­re Par­tei­en kennen.

Das drit­te Bün­del betrifft den Bun­des­vor­stand. Hier wer­den wie­der­um meh­re­re Sat­zungs­än­de­run­gen zur Abstim­mung gestellt.

  • Aus dem*der pol. Geschäftsführer*in wird – wie bei ande­ren Par­tei­en – ein*e Generalsekretär*in; neben den nach innen gerich­te­ten par­tei­or­ga­ni­sa­to­ri­schen Auf­ga­ben wird hier­mit die Außen­ver­tre­tung der Par­tei durch die­se Per­son betont.
  • Um über­haupt für den Bun­des­vor­stand kan­di­die­ren zu kön­nen, soll zukünf­tig die Unter­stüt­zung von drei Kreis­ver­bän­den, einem Lan­des­vor­stand oder von 10% der Dele­gier­ten not­wen­dig sein. Bis­her gibt es kein sol­ches Quorum.
  • Zwei Anträ­ge rich­ten sich dar­auf, die Tren­nung von Amt und Man­dat wei­ter zu lockern – zum einen geht es um die Fra­ge, ob zukünf­tig die Hälf­te der Bun­des­vor­stands­mit­glie­der Abge­ord­ne­te sein dür­fen (bis­her ein Drit­tel), zum ande­ren dar­um, dass die Zahl der MdB auf zwei begrenzt wird.
  • Es sol­len Trans­pa­renz­pflich­ten für Amts- und Mandatsträger*innen ein­ge­führt wer­den, ins­be­son­de­re sol­len Bewerber*innen für den Bun­des­vor­stand Aus­kunft über bezahl­te und unbe­zahl­te Tätig­kei­ten geben.

Der letz­te Ände­rungs­wunsch betrifft schließ­lich das Viel­falts­sta­tut. Hier geht es dar­um, mess­ba­re Zwi­schen­zie­le für die Errei­chung von Diver­si­tät fest­zu­le­gen und dar­über regel­mä­ßig zu berichten. 

Bewer­tung

In der Gesamt­schau sind bei die­sen Sat­zungs­än­de­rungs­an­trä­gen eini­ge dabei, die ich durch­aus span­nend fin­de. Ande­re sind eher als Ver­such zu ver­ste­hen, bestimm­te Ver­fah­ren prak­ti­ka­bler zu machen oder eine bes­se­re Anschluss­fä­hig­keit an die Pra­xis ande­rer Par­tei­en (und die nach wie vor dar­auf auf­bau­en­den media­len Erwar­tun­gen) zu fin­den. Ein abschlie­ßen­des Urteil habe ich mir noch nicht gebil­det. Ein paar Schlag­lich­ter möch­te ich aber jetzt schon äußern:

Inno­va­tiv erscheint mir der Mit­glie­der­rat – jeden­falls dann, wenn er tat­säch­lich dazu genutzt wird, inner­par­tei­li­che Kon­tro­ver­sen unvor­ein­ge­nom­men aus­zu­dis­ku­tie­ren. Bei Zufallsbürger*innen funk­tio­niert das mei­ner Beob­ach­tung nach gut; Baden-Würt­tem­berg ist hier ja Vor­rei­ter und hat – wie unlängst beim Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz – gezeigt, dass sol­che zufäl­lig gelos­ten Räte durch­aus dazu bei­tra­gen kön­nen, The­men zu klä­ren und Geset­ze bes­ser zu machen. War­um das Instru­ment auf einen Mit­glie­der­rat pro Jahr begrenzt wird, erschließt sich mir nicht so ganz. Ein biss­chen wirkt das – und auch die Eva­lua­ti­ons­klau­sel – so, als wür­de der Bun­des­vor­stand der eige­nen Inno­va­ti­ons­kraft nicht so ganz trauen.

Die Ände­run­gen bei den Antrags­be­rech­ti­gun­gen für die BDK (und die Ein­füh­rung eines Quo­rums für Bewer­bun­gen für den Bun­des­vor­stand) kann ich wei­test­ge­hend nach­voll­zie­hen. Ja, 100 Unter­schrif­ten sind deut­lich mehr als die bis­he­ri­gen 50; gleich­zei­tig geht’s hier um die digi­ta­le Unter­stüt­zung per Maus­klick, die dann doch eini­ger­ma­ßen schnell ein­hol­bar ist. Dass das Antrags­recht von Orts­ver­bän­den ent­fal­len soll, ist ein biss­chen scha­de; ver­mut­lich war aller­dings den wenigs­tens Orts­ver­bän­den bewusst, dass sie die­ses Recht haben. Und wenn ich Schät­zun­gen zur durch­schnitt­li­chen Zahl der Mit­glie­der und der Akti­ven pro Orts­ver­band anstel­le, dann ist die­se Strei­chung zumin­dest folgerichtig. 

Dass Ein­zel­an­trä­ge eine 50-Pro­zent-Min­dest­quo­tie­rung errei­chen sol­len, scheint mir (lei­der) stär­ker als Instru­ment zur Ver­hin­de­rung von Anträ­gen zu wir­ken als die Erhö­hung des Quo­rums. Dass wir unse­re Gre­mi­en, Wahl­lis­ten und Rede­lis­ten min­dest­quo­tie­ren, ist gute Par­tei­tra­di­ti­on – das auf die Unter­stüt­zung von Anträ­gen aus­zu­wei­ten, erscheint mir jedoch erst­mal etwas weit gegrif­fen. Die Anzahl der Unterstützer*innen nach Geschlecht wird der­zeit schon bei Anträ­gen aus­ge­wie­sen. Ohne das jetzt nach­ge­zählt zu haben, mei­ne ich, dass da viel­fach Unter­stüt­zun­gen von 20–30 Pro­zent Frau­en üblich sind. Das heißt, hier hät­ten dann jeweils noch zusätz­lich Unter­stüt­ze­rin­nen gesucht wer­den müs­sen – oder Anträ­ge hät­ten nicht ein­ge­reicht wer­den kön­nen. Ob das dazu bei­trägt, Anträ­ge qua­li­ta­tiv bes­ser zu machen? Hier wäre es inter­es­sant, sich mal anzu­schau­en, wel­che Anträ­ge etwa zum letz­ten Bun­des­tags­wahl­pro­gramm die­se Vor­aus­set­zung erreicht haben, und wel­che nicht.

Tat­säch­lich schwie­rig fin­de ich den Ansatz, die Zahl der Anträ­ge pro Gremium/Antragsteller*in (?) zu begren­zen. Auch hier ver­ste­he ich die Inten­ti­on, und das kann ein Mit­tel sein, unzäh­li­ge Anträ­ge – etwa der Grü­nen Jugend zum Par­tei­pro­gramm – auf eine Aus­wahl nach Prio­ri­tät zu redu­zie­ren. Unklar ist mir hier, ob/wie sich die­se Regel auf Einzelantragsteller*innen anwen­den lässt, da je nach Antrag ja unter­schied­li­che Unterstützer*innen dahin­ter ste­hen (und im Zwei­fel ein­fach bei den Erstantragsteller*innen durch­ge­wech­selt wer­den kann). Wie über­haupt so eine Gren­ze aus­he­bel­bar ist – dann wird ein Teil der Anträ­ge halt über den Kreis­ver­band, 100 Ein­zel­per­so­nen oder ein ande­res antrags­be­rech­tig­tes Gre­mi­um ein­ge­speist. Ins­ge­samt wür­de mei­ne Bewer­tung zu die­ser Maß­nah­me sehr unter­schied­lich aus­fal­len, wenn die kon­kre­te Gren­ze bei, z.B., zwan­zig für ein Wahl­pro­gramm liegt, oder wenn sie bei eins liegt. Das wird in der Sat­zungs­än­de­rung aller­dings nicht kon­kre­ti­siert, son­dern auf die jewei­li­ge Geschäfts­ord­nung verwiesen.

Zur wei­te­ren Locke­rung der Tren­nung von Amt und Man­dat habe ich mir noch kei­ne Gedan­ken gemacht. Die Trans­pa­renz­re­geln für den Bun­des­vor­stand erschei­nen mir sinn­voll, der Wech­sel von „pol. GF“ zu „Generalsekretär*in“ ist ein Ange­bot an die Medien.

Auch als lang­jäh­ri­ger Län­der­rats­de­le­gier­ter – aktu­ell: stlv. Dele­gier­ter – bin ich noch etwas skep­tisch, was das Kon­strukt aus einem um diver­se Amts­per­so­nen erwei­ter­tem Län­der­rat und dem aus der Mit­te gewähl­tem Par­tei­rat als Koor­di­na­ti­ons­gre­mi­um von Funktionär*innen betrifft. So ist der Län­der­rat als klei­ner Par­tei­tag bis­her oft­mals eher nur nach außen gerich­tet, dient als Schau­fens­ter vor Wah­len und nicht als ech­ter Ort der Mei­nungs­bil­dung und Debat­te. Das wür­de sich durch die neue Funk­ti­on ver­mut­lich nicht wesent­lich ändern; die jetzt genann­ten Amts­mit­glie­der sind mei­ner Erfah­rung nach eh min­des­tens als Gäs­te, wenn nicht als Dele­gier­te, beim Län­der­rat dabei. Der vom Län­der­rat aus sei­ner Mit­te gewähl­te – dann eigent­lich nur noch aus Funktionsträger*innen bestehen­de – Par­tei­rat könn­te dazu bei­tra­gen, die unter­schied­li­chen Ebe­nen in der Par­tei bes­ser mit­ein­an­der zu ver­bin­den. Aller­dings glau­be ich, dass das Dele­gier­ten­prin­zip hier an sei­ne Gren­zen stößt: eigent­lich bräuch­te es ein regel­mä­ßig (vir­tu­ell) tagen­des Gre­mi­um, in dem nicht zwei Regie­rungs­mit­glie­der und eine Ober­bür­ger­meis­te­rin ver­tre­ten sind (und dann jeweils „ihre Grup­pe“ ver­tre­ten sol­len), son­dern alle Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den, alle Landrät*innen und Oberbürgermeister*innen, alle Lan­des­vor­stän­de und auch alle Minister*innen. Inso­fern befüch­te ich, dass der Par­tei­rat neu­er Form auch nicht viel bes­ser funk­tio­niert als der bisherige.

Soweit mal als ers­te Ein­drü­cke zum Par­tei­re­form­pro­zess, den der Bun­des­vor­stand ange­sto­ßen hat. Ich bin gespannt, ob es Dis­kus­si­ons­bei­trä­ge hier­zu gibt.

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