Bündnis 90/Die Grünen sind in den letzten Jahren enorm gewachsen – nicht ganz so stark wie englischen Grünen, die gefühlt gerade explodieren, aber immerhin: Zum 31.12.2024 waren es in Deutschland rd. 155.000 Grüne (+23% im Vergleich zum Vorjahr), zum 31.12.2025 waren es dann über 180.000 (erneut +18%). Im Vergleich zum Zustand Mitte der 1990er Jahren, als ich in die Partei eingetreten bin, ist das fast unvorstellbar – da waren es knapp 50.000 Mitglieder, und diese Größenordnung galt bis zum Reformkurs von Robert Habeck und Annalena Baerbock 2018 – ab da ging’s dann los mit dem Wachstum.
Das als Hintergrund macht klar, warum in letzter Zeit immer wieder über eine strukturelle Parteireform gesprochen wird. Ja, es ist irgendwie logisch, dass eine viermal so große – und auch in anderer Hinsicht z.T. professionalisierte – Partei andere Instrumente braucht. Gleichzeitig zucke ich bei dem Gedanken zurück, dass wir Grünen uns jetzt erstmal über Monate mit Satzungsfragen befassen. Das ist eine schöne Beschäftigung, wenn es gerade nichts wichtigeres gibt. Und „nichts wichtigeres“ beschreibt die Lage aktuell, nun ja, nicht wirklich gut. Dennoch: ich sehe einen gewissen Sinn darin, das Fass der Parteireform jetzt aufzumachen. Und auch den pragmatischen Ansatz des Bundesvorstands finde ich nachvollziehbar, jedenfalls deutlich besser als theoretische Überbaudiskussionen über das Ende der Mitgliederpartei etc. etc. – all das gab es auch schon mal.
Auf der Website des grünen Bundesverbands wird die Parteireform wie folgt beschrieben:
„Doch auch eine gute Satzung braucht von Zeit zu Zeit Aktualisierung und Klarstellung. Jetzt ist ein solcher Moment: Wir wollen an dem festhalten, was sich bewährt hat und modernisieren, was uns für die kommenden Jahre handlungsfähiger macht.“
Über die Satzungsänderungen soll in einer Urabstimmung, nicht auf einem Parteitag entschieden werden. Freundlich interpretiert geht es darum, alle Mitglieder mitzunehmen und mitentscheiden zu lassen – etwas weniger freundlich interpretiert lese ich aus dem gewählten Vorgehen auch eine gewisse Angst vor den Eigeninteressen der Parteitagsdelegierten heraus. So oder so: es zeichnet eine basisdemokratische Partei aus, dass diese Organisationsfragen von der Partei insgesamt entschieden werden.
Und: die Urabstimmung ist mehrstufig, aktuell läuft noch die Kommentierungsphase, bei der – bis 31. März 2026 – Stellungnahmen von Mitgliedern und Organen eingereicht werden können, die dann in einem Reader zusammengefasst werden. Die eigentliche Abstimmung startet mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen Mitte Mai, abgestimmt wird dann im Juni.
Worum soll es nun ganz konkret gehen?
Neben dann doch einer ganze Menge an Einordnung und Prosa enthält der Urabstimmungsantrag des Bundesvorstands vier Anliegen, die jeweils wiederum mehrere Satzungsänderungen umfassen. Die Satzungsänderungen werden einzeln abgestimmt (online oder per Briefwahl).
Inhaltlich bündeln sich die Satzungsänderungen zu diesen vier Oberthemen:
1. Urabstimmungsinitiative zur Bundesversammlung (Bundesparteitag, BDK)
2. Urabstimmungsinitiative zu Gremienreform
3. Urabstimmungsinitiative zum Bundesvorstand
4. Urabstimmungsinitiative zum Vielfaltsstatut
Das erste Bündel zur Bundesversammlung enthält eine Vielzahl unterschiedlich weitreichender Satzungsänderungsanträge:
- Möglichkeit für kleine Kreisverbände, die nur über das Grundmandat bei der BDK vertreten sind, für dieses Mandat von der Mindestquotierung abzuweichen.
- Information der Mitglieder über Anträge, eine Sonder-BDK einzuberufen, so dass Unterschriften zur Erreichung des dafür notwendigen Quorums gesammelt werden können.
- Fristverkürzungen für die Einladung zu Parteitagen.
- Bisher haben Orts- und Kreisverbände die Möglichkeit, Anträge an die Bundesversammlung zu stellen. Dies soll nun auf die Kreisverbände begrenzt werden.
- Bisher haben 50 Mitglieder das Recht, Anträge an die Bundesversammlung zu stellen. Dies soll nun auf 0,05 % der Mitglieder erhöht (und dynamisiert) werden. Aktuell wären das etwa 92 Mitglieder.
- Es soll ein Mindestquorum eingeführt werde: mindestens die Hälfte der Unterstützer*innen eines solchen Antrags von Mitgliedern sollen künftig Frauen sein.
- Es soll ermöglicht werden, in der Geschäftsordnung der Bundesversammlung festzulegen, dass Antragsberechtigte nicht beliebig viele Anträge und Änderungsanträge einbringen dürfen.
- Die Rechte der Antragskommission sollen ausgeweitet werden. Insbesondere soll die (durch die Bundesversammlung gewählte) Antragskommission das Recht bekommen, auch die Nichtbefassung oder die Vertagung eines Antrags vorzuschlagen.
Unter dem Stichwort Gremienreform finden sich dagegen nur zwei – allerdings komplexere – Vorschläge:
- Es soll ein neues Organ namens „Mitgliederrat“ geschaffen werden; das ist im Prinzip der Versuch, die Bürgerbeteiligung durch „Zufallsbürger*innen“ innerhalb der innerparteilichen Meinungsbildung abzubilden. Ein Mitgliederrat wird – auf Antrag von 5% der Mitglieder, von 10% der Kreisverbände, von drei Landesvorständen oder durch Beschluss eines der Bundespartei-Gremien – einberufen, um in der Partei strittige, gesellschaftlich relevante Themen (spontan fällt mir hier die Homöopathie ein …) zu diskutieren und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die er dann der Bundesversammlung zur Abstimmung vorgelegt kann. Der Mitgliederrat soll bis Ende 2031 evaluiert werden.
- Bisher gibt es neben der Bundesversammlung und dem Bundesvorstand einen Länderrat („kleiner Parteitag“) und einen Parteirat (mehr oder weniger ein erweiterter Bundesvorstand). Beide Gremien sollen deutlich verändert und enger miteinander verzahnt werden. Zum einen wird der Länderrat um einen ganze Reihe von stimmberechtigten und kooptierten Mitgliedern erweitert, um die damit gewollte Vernetzung besser abzubilden. Der Parteirat wird nicht mehr wie bisher auf der BDK gewählt, sondern soll nun vom Länderrat aus seiner Mitte bestimmt werden und insbesondere aus Regierungsmitgliedern, Vertreter*innen der verschiedenen Fraktionen sowie der OBs/Landrät*innen bestehen. Der Parteirat tagt einmal monatlich. Bisher können dem Parteirat auch Basisvertreter*innen angehören, sofern sie auf einer BDK eine Mehrheit erhalten – diese Möglichkeit entfällt nun faktisch. Der Parteirat wird damit stärker in Richtung eines „Präsidiums“ gerückt, wie es andere Parteien kennen.
Das dritte Bündel betrifft den Bundesvorstand. Hier werden wiederum mehrere Satzungsänderungen zur Abstimmung gestellt.
- Aus dem*der pol. Geschäftsführer*in wird – wie bei anderen Parteien – ein*e Generalsekretär*in; neben den nach innen gerichteten parteiorganisatorischen Aufgaben wird hiermit die Außenvertretung der Partei durch diese Person betont.
- Um überhaupt für den Bundesvorstand kandidieren zu können, soll zukünftig die Unterstützung von drei Kreisverbänden, einem Landesvorstand oder von 10% der Delegierten notwendig sein. Bisher gibt es kein solches Quorum.
- Zwei Anträge richten sich darauf, die Trennung von Amt und Mandat weiter zu lockern – zum einen geht es um die Frage, ob zukünftig die Hälfte der Bundesvorstandsmitglieder Abgeordnete sein dürfen (bisher ein Drittel), zum anderen darum, dass die Zahl der MdB auf zwei begrenzt wird.
- Es sollen Transparenzpflichten für Amts- und Mandatsträger*innen eingeführt werden, insbesondere sollen Bewerber*innen für den Bundesvorstand Auskunft über bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten geben.
Der letzte Änderungswunsch betrifft schließlich das Vielfaltsstatut. Hier geht es darum, messbare Zwischenziele für die Erreichung von Diversität festzulegen und darüber regelmäßig zu berichten.
Bewertung
In der Gesamtschau sind bei diesen Satzungsänderungsanträgen einige dabei, die ich durchaus spannend finde. Andere sind eher als Versuch zu verstehen, bestimmte Verfahren praktikabler zu machen oder eine bessere Anschlussfähigkeit an die Praxis anderer Parteien (und die nach wie vor darauf aufbauenden medialen Erwartungen) zu finden. Ein abschließendes Urteil habe ich mir noch nicht gebildet. Ein paar Schlaglichter möchte ich aber jetzt schon äußern:
Innovativ erscheint mir der Mitgliederrat – jedenfalls dann, wenn er tatsächlich dazu genutzt wird, innerparteiliche Kontroversen unvoreingenommen auszudiskutieren. Bei Zufallsbürger*innen funktioniert das meiner Beobachtung nach gut; Baden-Württemberg ist hier ja Vorreiter und hat – wie unlängst beim Nichtraucherschutzgesetz – gezeigt, dass solche zufällig gelosten Räte durchaus dazu beitragen können, Themen zu klären und Gesetze besser zu machen. Warum das Instrument auf einen Mitgliederrat pro Jahr begrenzt wird, erschließt sich mir nicht so ganz. Ein bisschen wirkt das – und auch die Evaluationsklausel – so, als würde der Bundesvorstand der eigenen Innovationskraft nicht so ganz trauen.
Die Änderungen bei den Antragsberechtigungen für die BDK (und die Einführung eines Quorums für Bewerbungen für den Bundesvorstand) kann ich weitestgehend nachvollziehen. Ja, 100 Unterschriften sind deutlich mehr als die bisherigen 50; gleichzeitig geht’s hier um die digitale Unterstützung per Mausklick, die dann doch einigermaßen schnell einholbar ist. Dass das Antragsrecht von Ortsverbänden entfallen soll, ist ein bisschen schade; vermutlich war allerdings den wenigstens Ortsverbänden bewusst, dass sie dieses Recht haben. Und wenn ich Schätzungen zur durchschnittlichen Zahl der Mitglieder und der Aktiven pro Ortsverband anstelle, dann ist diese Streichung zumindest folgerichtig.
Dass Einzelanträge eine 50-Prozent-Mindestquotierung erreichen sollen, scheint mir (leider) stärker als Instrument zur Verhinderung von Anträgen zu wirken als die Erhöhung des Quorums. Dass wir unsere Gremien, Wahllisten und Redelisten mindestquotieren, ist gute Parteitradition – das auf die Unterstützung von Anträgen auszuweiten, erscheint mir jedoch erstmal etwas weit gegriffen. Die Anzahl der Unterstützer*innen nach Geschlecht wird derzeit schon bei Anträgen ausgewiesen. Ohne das jetzt nachgezählt zu haben, meine ich, dass da vielfach Unterstützungen von 20–30 Prozent Frauen üblich sind. Das heißt, hier hätten dann jeweils noch zusätzlich Unterstützerinnen gesucht werden müssen – oder Anträge hätten nicht eingereicht werden können. Ob das dazu beiträgt, Anträge qualitativ besser zu machen? Hier wäre es interessant, sich mal anzuschauen, welche Anträge etwa zum letzten Bundestagswahlprogramm diese Voraussetzung erreicht haben, und welche nicht.
Tatsächlich schwierig finde ich den Ansatz, die Zahl der Anträge pro Gremium/Antragsteller*in (?) zu begrenzen. Auch hier verstehe ich die Intention, und das kann ein Mittel sein, unzählige Anträge – etwa der Grünen Jugend zum Parteiprogramm – auf eine Auswahl nach Priorität zu reduzieren. Unklar ist mir hier, ob/wie sich diese Regel auf Einzelantragsteller*innen anwenden lässt, da je nach Antrag ja unterschiedliche Unterstützer*innen dahinter stehen (und im Zweifel einfach bei den Erstantragsteller*innen durchgewechselt werden kann). Wie überhaupt so eine Grenze aushebelbar ist – dann wird ein Teil der Anträge halt über den Kreisverband, 100 Einzelpersonen oder ein anderes antragsberechtigtes Gremium eingespeist. Insgesamt würde meine Bewertung zu dieser Maßnahme sehr unterschiedlich ausfallen, wenn die konkrete Grenze bei, z.B., zwanzig für ein Wahlprogramm liegt, oder wenn sie bei eins liegt. Das wird in der Satzungsänderung allerdings nicht konkretisiert, sondern auf die jeweilige Geschäftsordnung verwiesen.
Zur weiteren Lockerung der Trennung von Amt und Mandat habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Die Transparenzregeln für den Bundesvorstand erscheinen mir sinnvoll, der Wechsel von „pol. GF“ zu „Generalsekretär*in“ ist ein Angebot an die Medien.
Auch als langjähriger Länderratsdelegierter – aktuell: stlv. Delegierter – bin ich noch etwas skeptisch, was das Konstrukt aus einem um diverse Amtspersonen erweitertem Länderrat und dem aus der Mitte gewähltem Parteirat als Koordinationsgremium von Funktionär*innen betrifft. So ist der Länderrat als kleiner Parteitag bisher oftmals eher nur nach außen gerichtet, dient als Schaufenster vor Wahlen und nicht als echter Ort der Meinungsbildung und Debatte. Das würde sich durch die neue Funktion vermutlich nicht wesentlich ändern; die jetzt genannten Amtsmitglieder sind meiner Erfahrung nach eh mindestens als Gäste, wenn nicht als Delegierte, beim Länderrat dabei. Der vom Länderrat aus seiner Mitte gewählte – dann eigentlich nur noch aus Funktionsträger*innen bestehende – Parteirat könnte dazu beitragen, die unterschiedlichen Ebenen in der Partei besser miteinander zu verbinden. Allerdings glaube ich, dass das Delegiertenprinzip hier an seine Grenzen stößt: eigentlich bräuchte es ein regelmäßig (virtuell) tagendes Gremium, in dem nicht zwei Regierungsmitglieder und eine Oberbürgermeisterin vertreten sind (und dann jeweils „ihre Gruppe“ vertreten sollen), sondern alle Fraktionsvorsitzenden, alle Landrät*innen und Oberbürgermeister*innen, alle Landesvorstände und auch alle Minister*innen. Insofern befüchte ich, dass der Parteirat neuer Form auch nicht viel besser funktioniert als der bisherige.
Soweit mal als erste Eindrücke zum Parteireformprozess, den der Bundesvorstand angestoßen hat. Ich bin gespannt, ob es Diskussionsbeiträge hierzu gibt.

