Nach einer Vorlaufzeit von nur zwei Jahren tritt nun die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Klingt bürokratisch, ist es auch, aber letztlich geht es schlicht darum, dass die (automatisierte) Verarbeitung personenbezogener Daten europaweit nun nach einheitlichen Standards reguliert werden soll. Das meiste davon entspricht den deutschen Datenschutzgesetzen, die in vielen Fällen bisher nicht berücksichtigt wurden – manche Reaktionen wirken jetzt wie eine Überkompensation, wenn getreu dem Buchstaben der DSGVO für alles und jedes Einwilligungen verlangt werden etc. Vielleicht hat das etwas damit zu tun, dass die Möglichkeit der Datenschutzbehörden, Bußgelder zu erheben, inzwischen prominenter sichtbar sind (und das Abmahnproblem wird wohl überschätzt). Ich gehe davon aus, dass sich der sinnvolle Teil der DSGVO in wenigen Monaten „normal“ anfühlen wird, und die juristisch übervorsichtige Interpretation, die es eben derzeit zu Hauf‘ gibt, an Bedeutung verloren haben wird.
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