Das Wahlrecht in Schleswig-Holstein hat seine Tücken. Die haben dazu geführt, dass es bei der Landtagswahl im September 2009 drei nicht ausgeglichene Überhangmandate für die CDU gab – die letztlich die aktuelle schwarz-gelbe Regierung dort ermöglichen. Heute hat das Landesverfassungsgericht verkündet, dass diese Situation verfassungswidrig ist.
Verwundert bin ich allerdings – und da bin ich wohl nicht der einzige – über zweierlei. Darüber, dass zur Lösung der Misere Neuwahlen kommen sollen – und darüber, dass diese erst in zwei Jahren stattfinden müssen. Dass das Wahlgesetz geändert werden muss, um hier Klarheit und Verfassungsmäßigkeit zu schaffen, leuchtet mir ein. Dass das eine gewisse Zeit braucht, auch. Aber zwei Jahre sind doch etwas lang dafür – genauso gut hätte das Gericht provisorische Ausgleichsmandate vergeben können, um eine Situation herzustellen, in der die Stimmenverhältnisse im Landtag Schleswig-Holstein dem Wahlergebnis entsprechend. Das wäre allerdings das sofortige Ende der schwarz-gelben Mehrheit gewesen. So dauert es noch maximal zwei Jahre – und wenn bei einigen doch noch die politische Vernunft durchschlägt, geht’s vielleicht auch schneller.
Ich finde das Urteil sehr abstrus. Sagt das Landesverfassungsgericht doch ganz klar, dass diese Mehrheit nicht verfassungsgemäß ist, lässt sie aber weiter regieren. Wie verfassungsgemäß sind denn von einer nicht verfassungsmäßigen Mehrheit erlassene Gesetze? Die einzige Möglichkeit, dies sinnvoll zu heilen, wäre die gerichtliche Vergabe der Ausgleichsmandate gewesen.
@Jürgen: Nachdem ich 2 oben mal grob durchgelesen habe, finde ich das Vorgehen teilweise nachvollziehbar: letztlich kommt das Gericht zu der Feststellung, dass es keine verfassungskonforme Auslegung gibt, sondern immer mindestens eine Verfassungsnorm verletzt ist. Insofern klärt sich, warum eine Zulassung weiterer Ausgleichsmandate keine Lösung ist – vielmehr wird eine deutliche Modifikation des Wahlrechhts gefordert. Letztlich bleibt dann aber die Frage, warum dann 2 Jahre bis zu Neuwahlen als Frist vorgesehen sind – und die von dir aufgeworfene Problematik von Gesetzen, die mit einer fragwürdigen Mehrheit zustande gekommen sind.
Die lange Frist ist nicht verständlich. Die Problematik von Gesetzen, die mit einer fragwürdigen Mehrheit zustande kommen, schwächt die momentan regierende Mehrheit hoffentlich in dem Maße, dass die gesetzten Fristen nicht ganz ausgereizt werden und früher gewählt werden kann. Bin ja mal gespannt auf die nächsten Umfragen in Schleswig-Holstein.
Eine zusätzliche Vergabe von Ausgleichsmandaten hätte ja gar nicht zu einer verfassungskonformen Zusammensetzung führen können, wie Till richtig anmerkt. Die Verfassung von SH schreibt einen Landtag mit 69 Sitzen vor – nicht mehr und nicht weniger. Das Gericht hat das, wenn ich die Berichte richtig gelesen habe, als eine harte Norm angesehen. Die Verfassung erlaubt also momentan weder Überhang‑, noch Ausgleichsmandate. Somit ist nicht nur die Zusammenstellung des Landtags, sondern auch das Wahlgesetz verfassungswidrig und muss vor einer Neuwahl zwingend geändert werden. Oder die Verfassung – was aber die momentan ebenfalls nicht verfassungskonforme Zusammensetzung („erste Minderheitsregierung Deutschlands“) nicht verändern würde. Daher finde ich die lange Frist auch nur begrenzt nachvollziehbar. Aber einen Königsweg gibt es in dem Fall wohl auch nicht.