Halbe Testläufe, Quasi-Experimente, provokative Rückzüge und das Sommerloch (Update)

Das Som­mer­loch scheint eine Zeit poli­ti­scher Unbe­stimm­heit zu sein. Und man­che mei­nen, dass es eine Zeit ist, um im Feld der Anti-Bür­ger­rechts­po­li­tik Test­bal­lons stei­gen zu lassen.

Fall 1: Mat­thi­as Güld­ner ist der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der Grü­nen in Bre­men. Unter gro­ßer Anteil­nah­me der Netz­ge­mein­de äußer­te er eine Rei­he kru­der The­sen zum The­ma „Inter­net­sper­ren“ in der WELT online. Für Stel­lung­nah­men war er nicht erreich­bar. Am Sonn­tag kam dann die Auf­lö­sung des Rät­sels – und hin­ter­lässt einen fast rat­lo­ser als zuvor.

Güld­ner erklärt sei­ne Äuße­rung zur geplan­ten Provokation:

„Vie­le haben sich pro­vo­ziert und belei­digt gefühlt. Das mit der Pro­vo­ka­ti­on, das hat jedeR gemerkt, war beab­sich­tigt. Die Belei­di­gung nicht. […] Vie­le haben geglaubt, es han­de­le sich um eine spon­ta­ne und unüber­leg­te Äuße­rung. Dem war nicht so.“ 

Inhalt­lich sei er zwar wei­ter­hin der Auf­fas­sung, dass die Netz­sper­ren rich­tig sein. Er füh­le sich aber durch­aus der grü­nen Bür­ger­rechts­tra­di­ti­on ver­pflicht und habe mit sei­ner „Pro­vo­ka­ti­on“ vor allem dazu bei­tra­gen wol­len, eine Dis­kus­si­on über Bür­ger­rech­te und digi­ta­le Spal­tung anzufangen.

Mein ers­ter Ein­druck war sowas wie „inter­es­san­tes Vor­ge­hen, wür­de mir sowas durch­aus auch zutrau­en“ – also die Pro­vo­ka­ti­on, um eine Debat­te anzu­fan­gen. Mein zwei­ter Ein­druck: als rela­tiv pro­mi­nen­ter Grü­ner mit­ten im begin­nen­den Wahl­kampf in einer der­zeit von allen Par­tei­en stark umstrit­te­nen neu­en Wäh­ler­schicht so etwas zu machen, heißt auch, die damit ver­bun­de­nen Kol­la­te­ral­schä­den – Par­tei­aus­trit­te, Ver­lus­te an Stim­men, viel wich­ti­ger noch: Ver­lus­te an Glaub­wür­dig­keit und Repu­ta­ti­on – ent­we­der nicht ver­mu­tet oder in Kauf genom­men zu haben.

Die drit­te Über­le­gung dann: war’s als Expe­ri­ment mit offe­nem Aus­gang ange­legt? Hat­te Mat­thi­as Güld­ner ein­fach mal die Reak­tio­nen sehen wol­len, mal aus­tes­ten wol­len, ob sich zum Bei­spiel ein Keil zwi­schen „klas­si­sche“ Demo­kra­tie- und Rechts­po­li­ti­ke­rIn­nen und die Netz­po­li­ti­ke­rIn­nen trei­ben lie­ße – und hat dann nach Aus­blei­ben grö­ße­rer Men­gen an par­tei­in­ter­ner Soli­da­ri­tät zu Plan B gegrif­fen, das gan­ze als bewuss­te, letzt­lich bene­vo­len­te Pro­vo­ka­ti­on zu verkaufen?

Ich weiss es nicht. Ein Kom­men­tar bei netzpolitik.org macht deut­lich, dass Aus­sa­ge, plus hal­ber Rück­zug und Dis­kus­si­ons­er­klä­rung letzt­lich jede kla­re Posi­tio­nie­rung aus­löscht. So ein biß­chen die­ses Gefühl habe ich inzwi­schen auch. Vor allem auch des­halb, weil ich Mat­thi­as Güld­ner auch in sei­nem zwei­ten Text inhalt­lich eigent­lich nicht recht geben kann: 

„Netz­po­li­tik ist mei­nes Erach­tens nicht nur Ein­satz für eine bestimm­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ebe­ne. Als Meta­ebe­ne betrifft und beein­flusst sie unglaub­lich vie­le ande­re Berei­che der Poli­tik und des All­tags. Netzpolitik.org hat das Ziel, „über poli­ti­sche, gesell­schaft­li­che, tech­ni­sche und kul­tu­rel­le Fra­ge­stel­lun­gen auf dem Weg in eine Digi­ta­le Gesell­schaft zu schrei­ben“. Im Kern geht es also auch um eine kri­ti­sche Ver­stän­di­gung über sozia­le, öko­lo­gi­sche, recht­li­che, öko­no­mi­sche, gen­der Aspek­te in der Fol­ge der Digi­ta­li­sie­rung. Wer­den bestimm­te Grup­pen von Men­schen in die­sem Pro­zess bes­ser und ande­re schlech­ter gestellt? Hat die gro­ße Chan­ce der Ver­brei­te­rung und Ver­tie­fung von Demo­kra­tie auch Ver­lie­rer, zum Bei­spiel bei Men­schen, die sich aus unter­schied­li­chen Grün­den nicht im Netz bewe­gen (kön­nen), und die sich in Zukunft (noch) weni­ger als bis­her in Mei­nungs­bil­dungs­pro­zes­se ein­klin­ken kön­nen? Die­se und vie­le ande­re Fra­gen kön­nen nur gemein­sam beant­wor­tet werden.

In die­sem Sin­ne geht es zunächst vor allem um die Über­win­dung der Sprach­lo­sig­keit. Die lau­fen­de inten­si­ve Dis­kus­si­on der Exper­tIn­nen in Wis­sen­schaft, Netz­ge­mein­de und Poli­tik bie­tet da vie­le Anknüp­fungs­punk­te. Aller­dings scheint eine Ver­brei­te­rung der Dis­kus­si­on drin­gend nötig zu sein.“ 

Das klingt ja erst­mal sehr lobens­wert. Es igno­riert aber m.E., dass es die­se Dis­kus­sio­nen durch­aus gibt. Dass auch die pro­gres­si­ve Netz­com­mu­ni­ty über sozia­le und öko­lo­gi­sche Fol­gen inten­si­ver Ver­net­zung dis­ku­tiert. Über die gesell­schaft­li­chen Effek­te einer (im übri­gen deut­lich abneh­men­den) Kluft zwi­schen Digi­tal und Drau­ßen. Und so wei­ter. Bei aller Sym­pa­thie erweckt auch die zwei­te Stel­lung­nah­me bei mir doch den Ein­druck, dass da einer inten­siv in den stark tech­nik­kri­ti­schen Daten­schutz­de­bat­ten der 1980er Jah­re mit­ge­macht hat (Fritz Kuhn erklärt, war­um die flä­chen­de­cken­de ISDN-Ver­brei­tung Unmen­gen Arbeits­plät­ze kos­ten wird und über­haupt zur Gene­ral­über­wa­chung führt) – und jetzt plötz­lich aus einem the­men­spe­zi­fi­schen Win­ter­schlaf auf­wacht und sich zwi­schen netz­af­fi­nen Bür­ger­tech­nik­freaks nicht mehr zurecht findet.

Fall 2: John Phil­ipp Thurn kippt mit sei­ner Kla­ge zwei Poli­zei­ver­ord­nun­gen der Stadt Frei­burg – unter dem grü­nen OB Die­ter Salo­mon – zum The­ma Alko­hol­ver­bot im öffent­li­chen Raum / bei Rand­grup­pen. Bür­ger­rechts­af­fi­ne Grü­ne freu­en sich – und wer­den mit einer Pres­se­mit­tei­lung der Land­tags­frak­ti­on kon­fron­tiert, in der Bri­git­te Lösch erklärt,

„Die Grü­nen haben sich bei ihrer heu­ti­gen Frak­ti­ons­sit­zung ein­stim­mig dafür aus­ge­spro­chen, im Land­tag so bald wie mög­lich eine gesetz­li­che Grund­la­ge zu ver­ab­schie­den, damit Kom­mu­nen in Brenn­punk­ten die Mög­lich­keit haben, gegen Alko­hol­kon­su­mex­zes­se und ihren Begleit­erschei­nun­gen vor­ge­hen zu kön­nen. Hin­ter­grund die­ser Ankün­di­gung ist das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs Mann­heim zum Alko­hol­ver­bot in Frei­burg. Das Gericht hat­te ent­spre­chen­de Poli­zei­ver­ord­nun­gen der Kom­mu­ne auf­ge­ho­ben mit dem Hin­weis unzu­rei­chen­der gesetz­li­cher Regelungen.“ 

Nach hef­ti­gem Hin und Her, Haue von der poli­ti­schen Kon­kur­renz, der Wan­de­rung vom „Online­b­log“ in die Badi­sche Zei­tung etc. kommt dann die Korrektur:

Noch ein­mal Bri­git­te Lösch:

„da ist in den letz­ten tagen eini­ges durch­ein­an­der gegan­gen, in der tat ist da auch unse­rer Pm vom letz­ten Diens­tag ungenau.
Die Dis­kus­si­on ging eigent­lich um das Alko­hol­ver­kaufs­ver­bot zwi­schen 22 und 5 Uhr, das wir als Frak­ti­on auch ableh­nen wol­len, da mit dem vor­lie­gen­den Gesetz­ent­wurf das Geset­zes­ziel eben nicht erreicht wird. Das zwei­te ist einen Ände­rung des Poli­zei­ge­set­zes um eine Gene­ral­er­mäch­ti­gung für Pau­schal­ver­bo­te zu bekom­men. Dar­über haben wir in der frak­ti­on noch nicht dis­ku­tiert – in der Ple­nar­de­bat­te war mei­ne Aus­füh­rung dazu, dass die VGH-Ent­schei­dung bei der Ver­ab­schie­dung des Alko­hol­ver­kaufs­ver­bots mit­be­rück­sich­tigt wer­den muß.“ 

In die glei­che Rich­tung geht ein Blog-Bei­trag ihres Land­tag­kol­le­gens Uli Sckerl:

„Rich­tig ist, dass Kom­mu­nen die Mög­lich­keit haben müs­sen, gegen kon­kret statt­fin­den­de Sauf­ex­zes­se und Gewalt auf öffent­li­chen Plät­zen – und die gibt es halt – vor­zu­ge­hen. Da muss in Kennt­nis der schrift­li­chen Urteils­grün­de des VGH sehr sorg­fäl­tig geprüft wer­den, ob das vor­han­de­ne Instru­men­ta­ri­um aus­reicht. Auf Anhieb spricht vie­les dafür“ 

Klingt gleich ganz anders. War­um nicht gleich so? Ich fin­de es ja gut, dass die Ver­nunft sich hier ent­we­der durch­ge­setzt hat oder von Anfang an da war. Aber war­um eine äußerst unglück­lich for­mu­lier­te Pres­se­mit­tei­lung, die erst übers Wochen­en­de so halb wie­der zurück­ge­nom­men wird?

Auch hier wer­de ich den Ver­dacht nicht los, dass es sich um ein Aus­tes­ten han­del­te, wie weit grü­nes „law and order“ gehen darf, ob die Unter­stüt­zung von OB Salo­mon wich­ti­ger ist oder das Bei­be­hal­ten der – auch vom Lan­des­vor­stand – unter­stüt­zen Bür­ger­rechts­po­li­tik mit äußerst kri­ti­schem Blick auf Ver­bots­ver­fü­gun­gen und Polizeibefugnisse.

Was haben nun Fall 1 und Fall 2 mit­ein­an­der zu tun? Zum einen hof­fe ich, dass ange­sichts der Neben­wir­kun­gen bis zur Bun­des­tags­wahl wei­te­re der­ar­ti­ge Expe­ri­men­te unter­blei­ben – so sehr ich sie auch aus sozi­al­wis­sen­schaft­li­chem Blick­win­kel inter­es­sant fin­de. Zum ande­ren glau­be ich, dass Mat­thi­as Güld­ner in einem Punkt recht hat, bzw. durch sei­ne bei­den State­ments auf einen Punkt hin­weist: der links­li­be­ra­le Geist der Grü­nen erschrickt leicht, und weicht dann davon – und erscheint man­chen, viel­leicht zu vie­len, in der Par­tei eher als Gespenst. Gute Pro­gram­me und eine vom Stel­len­wert von Bür­ger­rech­ten in einer auf­ge­klär­ten und eman­zi­pa­ti­ven Gesell­schaft über­zeug­te Spit­ze rei­chen nicht aus. Umso wich­ti­ger ist es, auch jen­seits der Wahl­kampf­ge­schlos­sen­heit wei­ter dar­an zu arbei­ten, den Vor­rang von Bür­ger­rech­ten – egal wel­che Medi­en und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le invol­viert sind – im Wur­zel­werk der Par­tei zu verankern.

War­um blog­ge ich das? Weil ich die Par­al­le­len zwi­schen bei­den Fäl­len inter­es­sant fin­de – ins­be­son­de­re auch hin­sicht­lich der instanta­nen Wahlkampfreaktionen.

P.S. aus gege­be­nem Anlass: mein letz­ter Satz mit den Wahl­kampf­re­ak­tio­nen bezieht sich auf den poli­ti­schen Geg­ner, der bei­de Fäl­le schnell auf­ge­grif­fen hat – nicht auf den inner­par­tei­li­chen Umgang damit.

Update: (5.8.2009) Wie sich zwi­schen­zeit­lich klärt, war die grü­ne Land­tags­frak­ti­on in Sachen PM schlicht schlam­pig – es waren wohl kurz vor der Som­mer­pau­se eini­ge nicht da, dann soll­te schnell was raus zum Alko­hol­ver­kaufs­ver­bot, und dann kam das VGH-Urteil irgend­wie noch mit rein. Ergeb­nis: die hier als „Fall 2“ beschrie­be­ne schlech­te PR. Inhalt­lich sind es aber – kann ich inzwi­schen sagen – mit Fug und Recht wei­ter­hin die Grü­nen, die die Fah­ne der Bür­ger­rech­te hoch hal­ten. Gut so. Bei der SPD gab’s dage­gen ein Eigen­tor – Chris­ti­an Söder hat zwar im SPD-Blog eif­rig auf die Grü­nen ein­ge­schla­gen, aber nicht nach­ge­schaut, was die SPD eigent­lich macht. Und die hat tat­säch­lich noch schnell vor der Som­mer­pau­se einen „einen Antrag ein­ge­bracht, mit dem die Lan­des­re­gie­rung zur Ergän­zung des Poli­zei­ge­set­zes auf­ge­for­dert wird“, wie es in einer PM des poli­zei­po­li­ti­schen Spre­chers die­ser Par­tei heißt. Bleibt fest­zu­hal­ten: alle, für die Bür­ger­rech­te wich­tig sind, sind bei uns Grü­nen um eini­ges bes­ser auf­ge­ho­ben als in der SPD.

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